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No Go's

wer will so einen heißen Typen schon alt werden sehen? Da gehen ja sämtliche Illusionen verloren...

James Dean war ja ein großer Bewunderer von Marlon Brando und hat ihn verhimmelt und nachgemacht. Marlon Brando ist immerhin 80 geworden. Das sieht dann so aus:
Vorher:
600full-marlon-brando.jpg






Nachher:
brando-old2.jpg


Bei Frauen ist es auch nicht anders. Stichwort: Brigitte Bardot. Sorry, wird ja jetzt völlig OT.:oops:
 
Das passt aber nicht bei allen, ich find Sean Connery sah früher absolut sch.... aus, der hat mit zunehmendem Alter "gewonnen".

Da stimme ich dir zu.
Und da gibt es noch andere Kandidaten, die im Alter besser aussehen - George Clooney, Brad Pitt, John Malkovich, Hugh Laurie, Daniel Craig...

Ich finde, Männer altern (generell) besser als Frauen (wenn sie auf sich achten usw. und so fort). Und mich jetzt bitte nicht niederschreien. Das gilt natürlich nicht für alle Frauen...
Mädels, wenn ihr wissen wollt, wie euer Freund/ Zukünftiger euch behandeln wird, seht euch an wie er seine Mutter behandelt...

Irgendwie...hat das jetzt nischt mehr mit der Topic zu tun....will jemand die Überschrift ändern?!?!
 
Bei Frauen ist es auch nicht anders. Stichwort: Brigitte Bardot. Sorry, wird ja jetzt völlig OT.:oops:
Dreimal, hundert Mal lieber die alte Bardot anschauen (wir reden ja nicht über Ihren manchmal etwas überschwänglichen politischen Aktionismus) als z.B. die grausam zurechtgeschnippelte Sophia Loren. Womit wir wieder be No-Gos wären.
 
Das ist ein sicheres Zeichen, dass die Velominati die besser gemachte Satire sind ;):p:D
.

Back on Topic:

Ich kann mir vorstellen, dass manche sich die Velominati Regeln an die Wand getackert haben und akribisch sich danach richten. So mit Zollstock genau die Sockenlänge messen
und allem.:D
 
Kein Wunder. Mit den "Euro Cyclists Rules" wollen Amis Europäer veräppeln (die einzige Quelle, die Google findet und die tatsächlich Autorennamen für diese Rules angibt, ist ein Radladen in Nashville, http://www.granfondocycles.com/events?id=60745), mit den Velominati-Rules Briten sich selber. Bei den Velominati-Rules gehe ich aber davon aus, dass Regel No. 5 die am ernstesten gemeinte ist. :)

Hier mal eine erste Arbeitsübersetzung der erstgenannten: :D


Das Offizielle Euro-Cyclisten-Gesetzescorpus

1. Die Hauptsorge sollte beim Radsport dem zur Schau getragenen Stil und Image gelten. Vor allem beim Trainingseinstieg muss primär auf die stete Aufrechterhaltung kühler Gelassenheit Konzentration verwendet werden, jedoch nur gelegentlich auch auf Leistungssteigerung; etwaige Siegchancen bei Wettkämpfen wären ohnedies eine lediglich additiv zu verstehende talentabhängige Zugabe, die freilich erst dann Bedeutung gewänne, wenn von einem Rennradler zugleich gesagt werden könnte, er habe im Einklang mit einem stilistisch einwandfreien Auftreten gesiegt.

2. Jedwede Trainingsanstrengung ist ausschließlich nach subjektiven Gefühlseindrücken zu gestalten. Rennen werden im Kopf gewonnen. Der gewiefte Rennradler wird sich daher keinesfalls auf angeblich längst erprobte oder wissenschaftlich fundierte Trainingsmethoden verlassen.

3. Niemals und unter gar keinen Umständen dürfen schlichte schwarze Trägerhosen oder etwa Teamkleidung ohne berühmte Markenlogos getragen werden; das Tragen kurzer Hosen jedweder sonstigen Art ist ungeachtet ihrer Farbe ohnehin gänzlich untersagt. Hosenbeine haben sich stets auf rund zwei Drittel der Oberschenkellänge zu erstrecken und bedürfen stets eines Abschlusses durch ein farblich unterscheidbares Kompressionsband. Für jede etwaige darüber hinaus reichende Erstreckung des Hosenbeins besteht keinerlei denkbare Rechtfertigung.

4. Beine sind ganzjährig kahlrasiert zu halten. Diese Regel ist indispensabel. Gewisse Enthaarungscremes sind allenfalls ausnahmsweise zulässig. Erst recht für jede Art des Wettkampfs, sei dieser nun kleiner oder größer angelegt, gilt, dass keinerlei Haarstoppeln, und sei deren Menge noch so gering, an den Beinen des Fahrers wahrnehmbar sein dürfen.

5. Von entscheidender Bedeutung für das Auftreten von Rennradfahrern ist eine deutlich sichtbare Demarkationslinie zwischen den üblicherweise von Trikotteilen bedeckten Hautzonen einerseits und den sonnengebräunten Hautzonen andererseits. „Sonnen“bräune jeden künstlichen Ursprungs ist streng verboten, insofern der jeweilige Bräunungsgrad der Haut stets individuelle Rückschlüsse auf den Trainingsstand zuzulassen hat.

6. Socken haben den Unterschenkel bis mindestens zwei Zentimeter unterhalb des zweiköpfigen Wadenmuskels (Musculus Gastrocnemius) zu bedecken, dürfen diesen selbst jedoch höchstens in der Höhe von einen Zentimeter umschließen. Die vorgeschriebene Sockenfarbe ist ausnahmslos weiß, vorzugsweise mit deutlich sichtbarem Premiummarken-Signet.

7. Radschuhe haben an der Oberfläche ebenfalls zu mindestens 80% in weißer Farbe gehalten zu sein.

Folgende Ausnahmebestimmungen kommen gegebenenfalls in Betracht:

i) Die Gestaltung besonderer Farbkombinationen aufgrund höchstpersönlich gewonnener Titel (wie etwa die Anbringung von Weltmeisterstreifen oder diskreten Hinweisen auf Olympisches Gold) ist zulässig.

ii) Eigens angefertigte Maßschuhe für Fahrer im Dienste spezieller Sponsoren dürfen zwar deren Mannschaftssymbole aufweisen, sollen prinzipiell aber möglichst, obgleich sie nur einer begrenzten Zahl von Fahrern überhaupt zugänglich sein werden, den genannten Grundregeln der Schuhgestaltung entsprechen.

8. Sollten weiße Rennradschuhe am jeweiligen ständigen Aufenthaltsort eines Fahrers durch widrige Umstände definitiv nicht erhältlich sein, so ergibt sich daraus die Pflicht, zusätzlich stets weiße Überschuhe mit einem bedeutenden Markensignet zu tragen. In diesem Fall ist auf die vorschriftsmäßige Sockenerstreckung über eine Höhe von rund 7 cm über den Fußknöchel und mindestens 1,5 cm über den Rand der obligatorischen Überschuhe hinaus zu achten.

9. Der Rennradrahmen hat in seiner Gestaltung über die selbstverständliche weiße Grundfarbe hinaus stets zwei bis vier weitere divergente Farbkomponenten aufzuweisen, für die prinzipiell jede Farbe in Frage kommt, wobei jedoch eine geschmackvolle Gesamtkomposition vorauszusetzen ist. In diese Überlegung ist in jedem Fall auch die Auswahl der Laufräder einzubeziehen, die sowohl der Rahmen- wie auch der Gabelgestaltung Rechnung zu tragen hat.

10. In Wettkämpfen dürfen nur BORA-oder LIGHTWEIGHT-Laufräder gefahren werden. Den stilistischen Anforderungen an die Trainingssituation hingegen genügen schon billige Laufradsätze vom Typ Fulcrum Racing One, Corima Aero+ oder Zipp (404er oder 202er), deren Verwendung aber unbedingt auf bloße Trainingsfahrten zu begrenzen ist. Für Trainings- und Wettkampfsituationen gleichermaßen bleibt dessen ungeachtet die Verwendung von Keramiknaben vorgeschrieben.

11. Laufräder sind ausnahmslos mit Schlauchreifen auszurüsten, wobei deren Verklebung dem persönlichem Belieben anheimgestellt bleibt.

12. Es versteht sich von selbst, dass ausnahmslos jederzeit stilvolle Brillenmode gemäß dem beigefügten Produktindex zu tragen ist. Der vorschriftsmäßige Verlauf der Helmbefestigungsgurte ausschließlich unterhalb der Brillenbügel ist dabei sicherzustellen.

13. Vorhandenes Haupthaar ist ordentlich und kurz zu halten, sowie durch einen passenden (wiederum mit dem Signet einer Premium-Marke gezierten) Helm zu schützen. Unter gar keinen Umständen darf die Farbgestaltung des Helms dissonate Kontraste gegenüber dem Trikotset aufweisen. Innerhalb geschlossener Räume sind keinesfalls Helme zu tragen. Beim Aufenthalt auf Terrassen oder Veranden ist das Tragen eines Helms freigestellt (vgl. § 34).

14. In besonderen und seltenen Ausnahmefällen ist das Tragen langen Haupthaars schon früher gelegentlich als statthaft betrachtet worden. Für solche Ausnahmesituationen maximaleuropäischer Traditionspflege ist etwaiges langes Haupthaar geordnet und zurückgebunden zu tragen, wobei auf das Tragen eines Helms verzichtet werden muss. Die sinngemäße Anwendung von §12 bleibt davon auch in diesen hochspeziellen Fällen unberührt.

15. Sollte einmal trotz kurzer Haartracht ohne Helm gefahren werden müssen, so ist eine weiße Radfahrerkappe mit entsprechendem Team- bzw. Sponsorenabzeichen zu tragen. Deren Schirm muss stets heruntergeklappt bleiben, kann jedoch je nach Haartracht sowohl in, als auch gegen die Fahrtrichtung weisen. Speziell beim Frühjahrstraining können anstelle der Radfahrerkappen jederzeit Sturmhauben getragen werden.

16. Die gesamte Sportbekleidung darf nur im frisch gewaschen Zustand angelegt werden. Das diskrete Aufbringen eines unaufdringlichen Duftwassers ist obligatorisch. Der Fahrtantritt in ungewaschener Sportbekleidung ist wegen des damit einhergehenden diametralen Gegensatzes zum angemessenen Erscheinungsbild des Fahrers jederzeit strengstens verboten.

17. Rennradsättel sind ausschließlich in weißer Farbe zu montieren und müssen französischer oder italienischer Herstellung entstammen. Ausnahmen von dieser Regel kommen in folgenden Fällen in Frage:

i) Die Sattelgestaltung mit besonderen Farbkombinationen aufgrund höchstpersönlich gewonnener Titel (wie etwa die Anbringung von Weltmeisterstreifen oder diskreten Hinweisen auf Olympisches Gold) ist zulässig.
ii) Die Sattelgestaltung in den Nationalfarben der italienischen Trikolore ist zulässig, sofern es sich beim Fahrer um einen gebürtigen Italiener handelt.

18. Vom Lenkerband ist stets sicherzustellen, dass es aus Korkmaterial besteht und ebenfalls von weißer Farbe ist. Diese muss stets in absolut reinem Zustand gehalten bleiben, was entweder durch gewissenhafte tägliche Reinigung oder regelmäßige Ersatzanbringung neuen Materials sicherzustellen ist. Keinesfalls aber sollte der Fahrer die dazu notwendigen Arbeiten eigenhändig erledigen, insofern dies im Widerspruch zu seiner stets aufrechtzuerhaltenden besonderen Würde und seinem Ansehen stünde und solche niedere Arbeit sein Erscheinungsbild trüben könnte.

19. Für alle Lenkervorbauten gilt die Mindestlänge von 120mm und der maximale Anstiegswinkel von 10 Grad. Vorbauten sollten zudem die zugehörigen Steuerrohrenden keinesfalls höher als 0,5 cm überragen, zugleich müssen sie stets in Übergröße sowie aus Aluminium hergestellt und im Sprühlackverfahren der Rahmen- und Anbauteilegestaltung farblich angepasst werden.

20. Jedem Fahrer obliegt vor dem Erscheinen in der Öffentlichkeit die Pflicht zur Aufbringung geeigneter Pflegeprodukte auf die Beine.

21. Gesichtsbehaarung ist selbst im wenig ratsamen Maximalfall auf höchstens einen Spitzbart zu begrenzen. Schnurrbärte, Backenbärte oder jede mögliche Kombination aus beiden sind in allen Fällen verboten. Empfohlen bleibt jeweils situationsbezogen der euronorm-konforme Stoppelbewuchs. Man beachte jedoch, dass diese Regel keinesfalls analog auf die Beine angewendet werden darf!

22. Unter allen Umständen sind Campagnolo-Komponenten als einzig angemessene und jedem Shimano-Produkt haushoch überlegene Ausstattung zu betrachten. Es darf als selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass sich kein Fahrer mit weniger als einer gruppenreinen Campagnolo-Ausstattung zufriedengeben wird. Ein Kurbelaustausch ist grundsätzlich nicht gestattet, wobei allenfalls Einzelausnahmen zugunsten von SRAM-Red-Kurbeln in Betracht kommen. Näheres regelt ein Partikulargesetz.

23. Unter absolut gar keinen Umständen hat ein Fahrer von der Anwesenheit eines anderen Fahrers Notiz zu nehmen, wenn dieser die Unverfrorenheit besitzt, in aller Öffentlichkeit schamlos mit einem Fahrrad umherzufahren, dessen Preis unterhalb von € 2000,- liegt. Jede aktive erkennbare Zurkenntisnahme eines solchen ungebührlichen Vorfalls könnte das würdige Erscheinungsbild des versierten Fahrers empfindlich stören.

24. Die Verbrüderung mit Triathleten ist unter allen Umständen strikt zu vermeiden. Die körperliche Selbstapplikation von Fahrern mit jedweder Nummerierung vor einem Rennen ist streng verboten.

25. Jedwede körperliche Aktivität außerhalb des Radsports ist schärfstens zu ächten. Dieser Grundsatz umfasst jede Art des Lauftrainings, des Schwimmens und deren Derivate einschließlich des Wanderns. Zu dulden sind höchstens die beiden Wintersportarten des Skilanglaufs oder des Eisschnellaufs.

26. MTB-Handschuhe dürfen niemals getragen werden. Geeignete Radhandschuhe haben glatt, weiß und nur minimal gepolstert zu sein. Bei applizierten Polsterungen wird man auf beige oder weiße Farbgestaltung Wert legen. Der vollständige Verzicht auf Handschuhe ist durchaus akzeptabel und erwünscht.

27. Unter besonderen Umständen, in denen von anderen Radfahrern jeder Art (besonders von Triathleten) aggressive Handlungen und Akte mangelnder Ehrerbietung ausgehen, ergibt sich für den Fahrer die unbedingte Pflicht zu möglichst unangenehmem dichten Auffahren, das in solchen Fällen, in denen vom Fahrer wertvolle Teambekleidungshandschuhe getragen werden, durch eine technisch einwandfreie Ohrfeige zu krönen ist.

28. Im Falle einer empfindlichen Trainingsstörung durch motorgetriebene Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer gilt für den Fahrer die Empfehlung, beispielsweise zum betreffenden Personenkraftwagen aufzuschließen, eine Faust zu ballen und mittels derselben einen kräftigen Schlag auf den Kofferraum des Fahrzeugs auszuführen. Die überaus imponierende Wirkung eines solchen Auftritts kann durch stimmlich-akustische Signale, die an irritiert klingendes Italienisch erinnern, sowie durch wildes und fassungsloses Gestikulieren noch überaus eindrucksvoll gesteigert werden.

29. Das Ordnen der eigenen physischen Ausrüstung besonders der männlichen Fahrer während der Fahrt ist unbedingt zu vermeiden. Einstellungsarbeiten im Falle mangelnden Sitz- oder Hängekomforts haben unbedingt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erfolgen, um das eindrucksvolle Gesamtbild in seiner Ausstrahlung nicht zu mindern.

30. Zwischen einem Rennrad und jeder Art von Satteltaschen, rahmenmontierten Minipumpen, Schutzblechen oder Spiegeln ist stets ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

31. Die Auswahl der per se obligatorischen Campagnolo-Titan-Schaltungskomponenten ist hinten auf eine 11/23er-Kassette sowie vorn auf höchstens zwei Zahnkränze von mindestens 42 und 53 Zähnen zu begrenzen, die außerdem vor Publikum keinesfalls mit Trittfrequenzen oberhalb der 90 Umdrehungen bewegt werden dürfen, da höhere Trittfrequenzen die anzustrebende Aura sportlich-heiterer Gelassenheit ernstlich gefährden könnten. Der Gebrauch von 25er-Ritzeln kann unter besonderen Trainingsbedingungen ausnahmsweise in Betracht kommen.

32. Unerlässlich ist die Personalisierung des Rennrads durch ein in jedem Fall nur einseitig am Oberrohr innerhalb der dem Sattelrohr am nächsten liegenden 10 cm anzubringendes Namensschild des Fahrers mit Nationalitäten-Unterscheidungsszeichen.

33. Als Pedalsysteme dürfen nur LOOK- oder TIME-Produkte verbaut werden. Auf dem Markt erhältliche andere Pedalsysteme sind nicht zu berücksichtigen, wie auch generell die Verwendung eines jeden Produktes aus dem Hause SHIMANO verboten ist.

34. Da Kaffeegenuss für den Rennradfahrer eine unhinterfragbare Notwendigkeit darstellt, ist darauf zu achten, dass dieser aus Image-Gründen ausschließlich in möglichst starker Zubereitungsform, also als „Espresso“ eingenommen wird. Dies hat idealerweise in voller Ausrüstung auf einer italienischen Piazza unter freiem Himmel zu erfolgen. Die Verwendung von Zucker ist als ein Zeichen von Schwäche stringent zu ächten. Eine etwaige Beimischung von Milch ist unvermeidlichenfalls aussschließlich in Form von Milchschaum auf der Kaffeeoberfläche statthaft.

35. Siegerfotos auf dem Treppchen dürfen nur aufgenommen werden, wenn der Fahrer mit vollständiger Teambekleidung und euronormkonformen Straßen-Sportschuhen, wie sie etwa vom Hersteller Puma angeboten werden, bekleidet ist. Auch in diesem Fall sind die einschlägigen Besockungs-Vorschriften nach den zuvor definierten Richtlinien zu berücksichtigen. Von männlichen Fahrern muss in Situationen des Trophäen- oder Siegeskuss-Empfangs zusätzlich ein angemessener Ausbuchtungsgrad in der Lendengegend erwartet werden.

36. Alle Einzelschritte der Vor- und Nachbereitung von Wettkämpfen haben mindestens unter dem Schutz eines Pavillon-Daches mit hinreichendem Schutz vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung vorgenommen zu werden. Dies betrifft insbesondere die Inanspruchnahme von Massagen, die Gewährung von Interviews und die gezielte Ausübung des dem Fahrer eigenen fantastischen Aussehens, das bei fotografischen Aufnahmen vor allem das nötige konturenscharfe Streifenmuster der teils sonnengebräunten, teils blassen Radfahrerhaut zur Geltung bringen muss.

37. Nach jedem Rennen ist die Erreichbarkeit des Fahrers über Mobilfunk unbedingt sicherzustellen, insofern sowohl mit ununterbrochenen Anrufen sowohl der höchst attraktiven euronorm-konformen Freundin, als auch von Führungskräften der an baldigen Vertragsabschlüsen interessierten Model-Branche zu rechnen ist. Auch hierfür ist ein Pavillon bereitzuhalten.

38. Teambikes sind stets so zu konstruieren, dass sie in jedem Fall das Mindestgewicht nach UCI-Norm unterschreiten, damit der Rahmen zur Wettkampfteilnahme erst nach Anbringung zusätzlicher Gewichte zugelassen werden kann, wodurch eindrucksvoll der Beweis seiner konstruktiv-gewichtstechnischen Überlegenheit als geführt betrachtet werden kann.

39. Motivierende Musikbeschallung des Fahrers während der Trainingseinheiten muss ausnahmslos aus aggressiven deutschen Techno-Rhythmen zusammengestellt werden.

40. An allen Rennrädern sind ausnahmslos einfache schwarze Vollcarbon-Flaschenhalter aus dem Hause ELITE anzubringen. Lediglich folgende Ausnahmen von dieser Regel sind zulässing:

i) Speziell angefertigte Flaschenhalter aus Gold mit einem Edelmetall-Minimalfeingehalt ab 24 Karat können in besonderen Fällen wie zum Zweck von Fotoaufnahmen oder wenn die Gesamtfarbgestaltung dies nahelegt, montiert werden. Die Vorschriften über die Anbringung olympischen Goldes oder sponsorenveranlasster teamspezifischer Komponenten bleiben davon in jedem Fall unberührt.

41. Trinkflaschen können zur Mitführung nur von der Herstellermarke Bidon's Berücksichtigung finden und dürfen das Volumen von 500 ml nicht überschreiten. Trinkflaschen im Sinne dieses Gesetzes werden zu jeder Art etwaiger Teamausstattung wie von selbst passen und dürfen niemals und unter keinen Umständen länger als 10 Minuten nach Fahrtende oder zum Radtransport im Flaschenhalter verbleiben.

42. Für Bergrennen wird das Tragen religiöser Symbole an einer dünnen und nicht zu kurz zu wählenden Halskette dringend empfohlen.

43. Für Endspurte auf dem Weg zum Sieg hat sich der Fahrer unbedingt davon zu überzeugen, dass der Trikotreißverschluss vollständig geschlossen ist und gerade sitzt, damit die Sponsorenzeichen klar zu erkennen sind. Beim Zieleinlauf sind die Arme emporzustrecken. Das Erkennenlassen etwaiger Erschöpfungsanzeichen ist strengstens und unter allen Umständen verboten.

44. Für fotografische Aufnahmen des Fahrers mit Produkten des Sponsors hat der Fahrer ausschließlich entweder gänzlich unbekleidet, in der vorschriftsmäßigen Teamkleidung oder in einem dreiteiligen Brioni-Straßenanzug zu erscheinen. Dabei ist auf die strikte Vermeidung jeden Lächelns zu achten.

45. Sollte über den Fahrer ein Dokumentarfilm gedreht werden, so obliegt es ihm, sich stets beim Umschreiten des Hotelgeländes in der vorschriftsmäßigen Teamkleidung zu zeigen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, sich ununterbrochen vor laufender Kamera stetig geeignete Nahrung zuzuführen.

46. Nach seinem momentanen Befinden befragt, sind dem trainierenden Fahrer ausschließlich Antworten im Sinne folgender fest definierter Inhalte gestattet...
- Beschwerden über eine gerade ausgeprägt zu durchleidende Krankheit
- Hinweise über die momentan für ein bevorstehendes großes Rennen aufzuerlegende Schonung
- Die Erklärung, es handele sich bei der augenblicklichen Fahrt um eine lockere Erholungsrunde
- Die Information, gerade das Ende der täglich üblichen sechsstündigen Ausfahrt zu erreichen.

47. Im Falle eines dringenden Erleichterungsbedürfnisses während gestarteter Rennen hat sich der Fahrer im Feld zurückfallen zu lassen, sich seitwärts auf den Sattel zu setzen und sein Wasser in die Botanik abzuschlagen. Ihm obliegt die unbedingte Sorgfaltspflicht, darauf zuachten, dass der Gesamtakt von audiovisuellen Aufnahmeeinrichtungen nicht erfasst wird, damit aus solchen Bildern keine Schmälerung seiner Würde erfolgen kann. Keinesfalls ist es jedoch gerechtfertigt, zum Zweck der Bedürfnisverrichtung vom Rennrad abzusteigen.

48. Das Durchfahren von mehr als 8 km langen Anstiegen mit mehr als 20prozentiger Steigung erfordert stets das vollständige Öffnen des Trikotreißverschlusses, damit dem Trikot ein eindrucksvolles unbeeinträchtiges Flattern im Fahrtwind ermöglicht wird.

49. Im unwahrscheinlichen Fall eines Aufgebens in bereits gestarteten Rennen, ist jede Blamage durch eine Konfrontation mit dem Besenwagen zu vermeiden und statt dessen das Team-Begleitfahrzeug anzusteuern. Zur Rechtfertigung des Ausstiegs ist ausschließlich auf technische Probleme fahrradmechanischer Natur oder eine im Anzug befindliche Erkrankung hinzuweisen, um keinerlei üble Nachrede im Hinblick auf die sportliche Verfassung aufkommen zu lassen.

50. Im Zweifelsfall ist anzuraten, in einem Interview beizeiten Schwierigkeiten mit Pollenallergien und deren Verunmöglichungspotenzial hinsichtlich einer vollends siegreichen Rennteilnahme anzudeuten, dabei jedoch stets zugleich die ansonsten blendende und für mindestens einen beeindruckenden Etappensieg genügende Verfassung hervorzuheben.

51. Außerhalb der Saison sind jährlich Motivationscamps zum Zweck der Teambildung abzuhalten, deren Schwerpunkt darin bestehen muss, die Teamangehörigen einer möglichst peinlichen Situation auszusetzen. Auf die weite Verbreitung und den häufigen Abdruck entsprechender, den Teamgeist illustrierender Fotos ist Sorgfalt zu verwenden.

52. Während der vor den Wettkämpfen vorgesehenen medizinischen Untersuchungen ist die Erstellung von fotografischen Aufnahmen vorgeschrieben, die alle Spitzenfahrer eines Teams mit freiem Oberkörper bei sogenannten „Doktorspielen“ zeigen. Die Bilddokumente sollten möglichst auf ihre homoerotische Ausstrahlung hin optimiert werden.

53. Zum Zweck der Überbrückung rauher europäischer Winter ist es unerlässlich:

i) zum Training klimatisch gemäßigte Regionen aufzusuchen (Mallorca / Südafrika / Kanaren etc.)
ii) durch Training auf Kreidler-Rollentrainern Seele, Geist und Körper gesund zu erhalten.

54. Im Falle eines Unfalls ist vollkommen unabhängig vom Verletzungsgrad unverzüglich eine großzügige mumienartige Bandage aus Schlauch- und Netzverbänden anzulegen. Die sorgsam zelebrierte Eigenversorgung mit Netz- und Schlauchverbänden bewirkt einen erheblichen Zuwchs an Reputation seitens anderer Fahrer, insofern die Fortsetzung eines Rennens im schwer verwundeten Zustand von Selbstdisziplin und Charakterstärke zeugt. Weiße Verbandstoffe bilden dabei die beachtenswerte Norm, jedoch kann der Fahrer bei passender Gelegenheit im angemessenen Rahmen auch zu Netz- und Schlauchverbänden in den Weltmeister- oder Nationalfarben greifen.
 
Ich habe irgendwo gelesen, daß die UCI nur eine bestimmte Sockenlänge zulässt -oder bilde ich mir das ein?!?! Nee, irgendwo habe ich das gelesen....in einer RRzeitschrift....muss nochmal suchen, ob ich das nochmal finde...
 
Die Gefahr, dass eine nennenswerte Anzahl der hier Mitlesenden beim Radeln derartigen (und streng kontrollierten) UCI-Regeln unterliegt, sehe ich als eher... gering an.

Bei c-Klasse Rennen wird die Sockenlänge wohl kaum nachgemessen ;)

Gruß, svenski.
 
Ich habe irgendwo gelesen, daß die UCI nur eine bestimmte Sockenlänge zulässt -oder bilde ich mir das ein?!?! Nee, irgendwo habe ich das gelesen....in einer RRzeitschrift....muss nochmal suchen, ob ich das nochmal finde...

http://road.cc/content/news/55389-u...ks-helmets-and-hydration-packs-all-come-under

Der Sinn ist das Verbot von Kompressionsstrümpfen. Was das aber bei einem EPO-Körperanteil von 30-50% noch bringen soll finde ich über keine Suchmaschine.
 
oder für Lautsprecherkabel schon so viel wie andere für die gesamte Anlage.


Das mit den Lautsprecherkabeln ist aber selbst unter Hifi-Puristen eher verschriehen *lach
Ich habe auch teure Kabel, aber eher weil alles andere vorhanden war und diese Designtechnisch einfach den letzten Schliff geben :-)
Aber Kabel so teuer wie die Anlage selbst? Vllt. wie eine iPod-Dockingstation, aber alles andere ist doch wirklich überzogen :D
 
Ein No Go ist, wenn der geneigte Rennradler nicht die passende Universalantwort auf Belustigungen über sein fehlendes Beinhaar weiss....
 
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