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Neues Rad steuerlich absetzbar?

AW: Neues Rad steuerlich absetzbar?

Wenn man das Rad zu mindestens 90 % beruflich nutzt, gilt es als Arbeitsmittel und ist somit absetzbar. Bei einem Rennrad wäre das für Profis denkbar, wenn sie ihre Räder denn selbst kaufen müssten, oder auch für Fahrradkuriere etc...

So abwägig ist ein Firmenfahrrad bzw. Dienstfahrrad gar nicht. In jedem Werk und jeder Fabrik gibt es welche. Auch als selbstständig Tätiger kann man ein berechtigtes Interesse haben, gewisse betriebliche Fahrten mit dem Rad zu erledigen. Z. B. in Ballungsgebieten bei Parkplatznot oder für kürzere Strecken, welche kostengünstiger und/oder schneller zurück gelegt werden können.

Ein RR kommt dafür allerdings natürlich nicht in Frage.
 
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Hast Du einen Wegeunfall auf dem Arbeitsweg kannst Du die Reparaturkosten unter gewissen Rahmenbedingungen gelten machen.
Jedenfalls vor 10 Jahren ging das noch.....ob es heute noch geht weiß ich nicht......:ka:
 
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Hast Du einen Wegeunfall auf dem Arbeitsweg kannst Du die Reparaturkosten unter gewissen Rahmenbedingungen gelten machen.
Jedenfalls vor 10 Jahren ging das noch.....ob es heute noch geht weiß ich nicht......:ka:

Welche gewissen "Rahmenbedingungen" müssen das sein - Carbon oder geht auch Alu?:D:aetsch:
 
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Man sollte eines nicht vergessen, es geht bei solchen Dingen wie Abesetzen des "fahrbaren Untersatzes" nicht um das Fahrzeug, sondern in Deutschland immer nur ums Auto. Wenn ich überlege, war das u.a. ein Grund, wieso ich nie Steuerberater werden wollte, es war ein Graus, zu berechnen, was passiert, wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter ein Auto zur Verfügung stellt, der das für Privatfahrten nutzt und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann vielleicht noch eine Zweitwohnung hat, ab und an sein Privatfahrzeug auch dienstlich nutzt.
Ich sach nur Deutsches Steuerrecht und das Auto, da wird man wahnsinnig und bekloppt.

Alles in allem wird es denke ich bei der Pauschale bleiben, wenn man mit dem Rad zur Arbeit unterwegs ist.

Die Werksräder, wie bei großen Werksgeländen der Fall, gehören ja in der Regel den Unternehmen und werden nur innerhalb des Werksgeländes gefahren, außerdem sind das keine Rennräder, sondern olle Gurken.

Alles in allem ist das allerdings ok, dass man hier nicht total Tür und Tor öffnet, es ist schon genügend Unternehmern möglich, ihren Porsche als Firmenwagen abzusetzen. Wäre das nicht möglich, würden hier garantiert weniger Großraumlimousinen rumfahren, denn da man die Dinger nicht privat absetzen kann, worüber ich froh bin, besteht nur ein geringer Anreiz, sich so ein teures Auto zu holen (rein zum Privatfahren).

Wäre das anders ausgelegt, würde ich ja noch belohnt werden, wenn ich mit meiner 20 Liter Dreckschleuder zur Arbeit fahre, statt mit meinem Kleinwagen oder sogar dem Rad. Insofern (leider) eine richtige Entscheidung hierzulande.
 
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Moin,

mit dem Rad zur Arbeit fahren und das Auto abrechnen. Wäre die beste Möglichkeit....aber leider illegal .....................

Gruß k67
 
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Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab.

Du kannst dazwischen nochmal schnell von Hamburg nach München fahren, interessiert aber für die KM Pauschale nicht.

die kürzeste straßenverbindung.... ist aber aufgrund der radwegbenutzungspflicht eindeutig eine benachteiligung der gesetzestreuen rennradfahrer :)
 
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Kann ich meine Schuhe auch von der Steuer absetzen, wenn ich zur Arbeit laufe?
 
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Moin,

mit dem Rad zur Arbeit fahren und das Auto abrechnen. Wäre die beste Möglichkeit....aber leider illegal .....................

Gruß k67

Ist weder nötig noch illegal:

Die Pauschale ist nicht davon abhängig, ob man Fahrrad fährt oder Auto.

Von daher spart der Radfahrer richtig Geld. Lohnt sich aber nur wenn die Werbekostenpauschale übertroffen wird.
 
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Auch als selbstständig Tätiger kann man ein berechtigtes Interesse haben, gewisse betriebliche Fahrten mit dem Rad zu erledigen.

Exakt. Warum auch nicht? Ich bin schon im vergangenen Jahr dienstlich mehr mit dem Rad als mit dem KFZ unterwegs gewesen. Daher wurde im August das erste Dienstrad angeschafft. Als dann Anfang Dezember 2007 der Leasingvertrag fürs Auto auslief gab es auch kein neues.

Z. B. in Ballungsgebieten bei Parkplatznot oder für kürzere Strecken, welche kostengünstiger und/oder schneller zurück gelegt werden können.
Wie kommst Du zu diesen Einschränkungen? Womit - wenn nicht mit meinem Dienstfahrzeug - soll ich denn sonst im Regelfall unterwegs sein? Ich erledige praktisch alle Fahrten bis 30 km (einf. Entfernung) mit dem Rad; für die längeren Strecken bis ca. 60 km (einf. Entf.) muss es zeitlich natürlich fürs Rad schon planbar sein, da nehm ich dann (leider) doch recht häufig das Carsharing aus der Nachbarstadt.

Ein RR kommt dafür allerdings natürlich nicht in Frage.
Und warum nicht? Selbstverständlich käme auch ein RR in Frage. Ich werd' aber dann doch weiterhin ab und an mit dem privaten RR fahren; denn sonst stimmt das Verhältnis zwischen privaten und dienstlichen (2 sind's inzwischen) Rädern nicht mehr.

Bange machen gilt nicht. Dienstfahrzeug ist Dienstfahrzeug. Bei entsprechender Nutzung gehört das Dienstrad ins Betriebsvermögen und alle anfallenden Kosten sind Betriebsausgaben.

-Andreas
 
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Ich hatte angefragt, ob ich mein Rennrad als Sportgerät absetzen kann - es gibt ja Jobs in denen Sport vorgeschrieben ist.

Das hat leider nicht geklappt. Ich kann mir fast keine andere Möglichkeit mehr vorstellen, die Anschaffung steuerlich geltend zu machen, es sei denn, es ist ein Arbeitsgerät, was ja oben schon aufgeführt wurde
 
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also kurz zusammengefasst:
keine möglichkeit das neue rad von der steuer abzusetzen......schade

danke

....und etwas über vier Jahre später schaut es jetzt anders aus.

Nachdem was ich jetzt aktuell gehört und gelesen habe, kann jetzt ein Fahrrad einem Firmen-/Dienstfahrzeug gleich gestellt werden. Sofern gewerbliche Einkaufsrechnungen aus dem Vorjahr vorliegen sogar rückwirkend bis zum 01.01.2012.

Nur mal nachgedacht:

- Der Arbeitgeber kauft ein hochwertiges Rennrad für den Firmenfuhrpark.
- Ich bin der glückliche, der einerseits das Rad aussuchen, zu Dienstfahrten und zur privaten Nutzung Kilometer abspulen darf.
- Die private Nutzung wird als geldwerter Vorteil steuerpflichtig (1% - Regelung pro Monat bezogen auf den Listenpreis des Rades, versteuert mit dem persönlichen Steuersatz)
- Alle Verschleißteile, Inspektions- und Reparaturkosten zahlt die Firma und diese können steuerlich geltend gemacht werden.
- Fällt zusätzliches Zubehör eventuell unter den Begriff geringfügige Wirtschaftsgüter? Wenn ja, bis zu welcher Grenze?
- Wie lange dauert die Abschreibung bis zu einem Buchwert von 1€ ?!? (ähnlich dem KFZ = 6 Jahre), nur da möchte das Finanzamt den Restwert beim Verkauf nach Schwackeliste abgewickelt sehen; Ich hab mal nachgeschaut, fürs Fahrrad sind es 7 Jahre.
- Eine Art Schwackeliste für Fahrräder existiert nicht?
- Ein schriftliches Angebot des Händlers bescheinigt nach wenigen Jahren intensiver Nutzung noch einen geringen Restwert / Inzahlungnahme von sagen wir mal 250 €. Da keine Schwacke-Liste existiert, ist dies der einzige greifbare Anhaltswert. Die jährlichen, anfallenden hochwertigen Verschleißteile und die Reparaturkosten übersteigen somit den Zeitwert. Das Angebot des Händlers wird zu den Akten genommen. Das Rad wird verkauft, der gewerbliche Verkaufserlös wird versteuert und das Fahrrad muß einem neuen Platz machen.
- Eine andere Überlegung wäre z.B. ein 36 monatiges Leasing des Fahrrades beim Händler, mit geringem Rückkaufswert und der Möglichkeit der Übernahme.

Könnte das so passen oder habe ich irgendwas übersehen oder gar vergessen.
 
Hi,
Ich habe keinen Blassen vom Leasinggeschäft - schon gar nicht in Bezug auf Räder. Aber die Geschichte ist sehr interessant. Ich würde mir weniger ein Rennrad wünschen, als vielmehr ein top ausgestattetes, sportliches Stadtrad.

Was mich interessieren würde:
-Wie rechnet sich das für den Arbeitgeber, wenn er eh nicht vor hat, jemandem einen Dienstwagen zu stellen?
 
Könnte das so passen oder habe ich irgendwas übersehen oder gar vergessen.

Ich kann es nicht sagen, aber mein Rad wurde von der Steuer abgesetzt. Ich bin aber Freiberufler für Film/TV. Allerdings hat das meine Steuerberaterin gemacht.
Ich glaube es wurde quasi wie ein Dienstwagen gleich gestellt, aber ich weiss es nicht genau.
 
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