Volker Racho
aktiver Nichtwähler
AW: Neues Rad steuerlich absetzbar?
Wenn man das Rad zu mindestens 90 % beruflich nutzt, gilt es als Arbeitsmittel und ist somit absetzbar. Bei einem Rennrad wäre das für Profis denkbar, wenn sie ihre Räder denn selbst kaufen müssten, oder auch für Fahrradkuriere etc...
So abwägig ist ein Firmenfahrrad bzw. Dienstfahrrad gar nicht. In jedem Werk und jeder Fabrik gibt es welche. Auch als selbstständig Tätiger kann man ein berechtigtes Interesse haben, gewisse betriebliche Fahrten mit dem Rad zu erledigen. Z. B. in Ballungsgebieten bei Parkplatznot oder für kürzere Strecken, welche kostengünstiger und/oder schneller zurück gelegt werden können.
Ein RR kommt dafür allerdings natürlich nicht in Frage.
Wenn man das Rad zu mindestens 90 % beruflich nutzt, gilt es als Arbeitsmittel und ist somit absetzbar. Bei einem Rennrad wäre das für Profis denkbar, wenn sie ihre Räder denn selbst kaufen müssten, oder auch für Fahrradkuriere etc...
So abwägig ist ein Firmenfahrrad bzw. Dienstfahrrad gar nicht. In jedem Werk und jeder Fabrik gibt es welche. Auch als selbstständig Tätiger kann man ein berechtigtes Interesse haben, gewisse betriebliche Fahrten mit dem Rad zu erledigen. Z. B. in Ballungsgebieten bei Parkplatznot oder für kürzere Strecken, welche kostengünstiger und/oder schneller zurück gelegt werden können.
Ein RR kommt dafür allerdings natürlich nicht in Frage.