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Neues Rad steuerlich absetzbar?

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Als Selbstständiger müsste das Rad durch die Berufsausübung begründbar sein, um es, dem Betriebsvermögen zugerechnet, über 5 Jahre abschreiben zu können.
Ist das mit den 5 Jahren amtlich? Die FA haben sich doch jahrelang quergestellt mit der Kürzung der Zeiten für Computer und Digitalkameras von 8 und 10 auf 4 und 5 Jahre, oder so. Auch wenn die Produktzyklen der Gruppen-Herrsteller dagegensprechen - ein Fahrrad sollte doch 10 Jahre nutzbar sein...:confused:
 
Korrekt.
Über wie viele Jahre wird ein Firmen-Fahrrad eigentlich abgeschrieben?

Nach Afa-Liste 7 Jahre, dann steht ein Buchwert von 1€ in der Bilanz. Der Zeitrahmen ist aber eher als Richtline zu verstehen. Wenn es keine schlüssige Dokumentation über den tatsächlichen Zeitwert existiert (siehe z.B. Schwacke Liste im KFZ Bereich) könnte das Rad bereits "frühzeitig" aus dem Betriebsvermögen an Privat verkauft werden. Der Verkaufserlös, wenn auch beispielweise nur ein sehr geringer, muß als Betriebseinnahme versteuert werden.

Es sollen doch tatsächlich Maschinen, Betriebseinrichtungen und z.B. auch Räder existieren, welche durch unvorsichtigen oder auch intensiven Gebrauch einem erhöhten Verschleiß unterliegen, sodass in kürzester Zeit der Marktwert dramatisch sinkt (vergleiche Unfallfahrzeug). Ein entsprechend niedriges Kaufangebot oder auch Reparaturkostenvoranschalg eines Fahrradhändlers ist in einem solche Falle, zur Dokumentation gegenüber dem FA, sicherlich sehr hilfreich. Dieses rein theoretische Konstrukt schädigt natürlich das (zu versteuernde) Betriebsvermögen, macht aber auch die anfallende Mehrwertsteuer beim Wiederverkauf für den Käufer erträglicher. :rolleyes:

Nachtrag zur Nutzung:

Nein, es muß nichts mehr nachgewiesen werden. Fahrräder sind jetzt einem Firmenwagen gleichgestellt. Mangels fest eingebautem Tacho, wird weder ein Fahrtenbuch geführt noch zwischen dienstlichen und privaten Fahrten unterschieden.
 
Die Abschreibung ist nach 5 Jahren nahezu auf Null und das entsprechende Objekt auch ziemlich am Ende, zumindest für das FA. Der dem Betriebsvermögen zuzuschreibende Restwert dürfte dann weniger interessant sein als die Ersatzbeschaffung erneut abschreiben zu können.
Die FA agieren ziemlich unterschiedlich, was wohl auch am Wohlwollen des Sachbearbeiters liegt. Ich konnte zB meine IT immer in drei Jahren abschreiben.
Muss aber hinzufügen, dass ich, seit ich mich zur Ruhe gesetzt habe, mit dem FA nicht mehr so viel zu tun habe, meine letzten Dispute sind schon drei Jahre her.
 
Entschuldigt mich bitte, wenn mein Hinweis schon erwähnt sein sollte, da ich den Thread nicht ganz verfolgt habe.
Aber in der aktuellen Tour (Nr.2 2013) gibt es einen tollen Bericht "Rennrad als Dienstfahrzeug"!:rolleyes:
Zitat: Rückwirkend zum Jahresbeginn 2012 werden Fahrräder und Dienstwagen von den deutschen Finanzbehörden steuerlich gleichgestellt. ............
Ganz interessanter Bericht, finde ich.
 
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