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Dazu benötigt niemand eine OLG Entscheidung, denn dieser Passus findet sich quasi im §3 I der StVO Geschwindigkeit.Genau. Und da habe ich eine schlechte Nachricht für Dich: wenn Du auf einem solchen "benutzungspflichtigen kombinierten Radgehweg" einen Fußgänger umnietest, bist Du schuld. Ätsch.
Und da ist es völlig egal ob da was von "Radfahrer absteigen" stand oder auch nicht oder ob der transusige Fußgänger direkt vom Himmel fiel, denn Deine "Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann". OLG Oldenburg, Az. 8 U 19/04/04, NJW-RR 2004, 890
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Falls es noch nicht bei jedem angekommen ist: Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" hat null Relevanz, ist nicht verbindlich, kann nicht verfolgt oder straferschwerend benutzt werden. Ist nichts anderes als eine höffliche Bitte!
Vielleicht sollte ich für Dich einfacher formulieren.Also ich meine mindestens einen zu kennen, der sich diese OLG Entscheidung dringend unters Kopfkissen legen sollte:
Platz da - jetzt komme ich! Den Radweg kann ich nicht mit 45 km/h befahren - also nehme ich die Straße...
Wie wäre es mit an die Gegebenheiten anpassen? Ein Autofahrer muss ja auch hinter einem langsamen Radfahrer hinterher gurken. Würde er schneller fahren, wärst du wohl oder übel plattUnd was ist, wenn man innerhalb der Stadt von A nach B kommen will? Ohne alle 10 Meter in eine Gefahrensituation zu kommen? Dann bleibt nur die Fahrbahn.
Die hiesigen Radwege sind schon mit Tempo 20 zu gefährlich.
Auf der Straße fahren, fällt für mich unter "defensive Fahrweise". Um die Fußgänger nicht zu gefährden. Und um Unfälle mit abbiegenden Autos zu vermeiden.
Das ist mir wichtiger als ein unter Adolf beschlossener Paragraph, der das ungehinderte Fließen des Autoverkehrs sicherstellen soll
Höma, nicht alle vor tausend und ein paar Jahren beschlossenen Gesetze waren falsch. Die Pedalreflektoren z.B., die heutzutage obligat am verkehrstauglichen Fahrrad sind.Das ist mir wichtiger als ein unter Adolf beschlossener Paragraph, der das ungehinderte Fließen des Autoverkehrs sicherstellen soll
Quelle?Höma, nicht alle vor tausend und ein paar Jahren beschlossenen Gesetze waren falsch. Die Pedalreflektoren z.B., die heutzutage obligat am verkehrstauglichen Fahrrad sind.
Ein pfiffiger Esesmann hat die Dinger erfunden und sein oberster Vorgesetzter, ein gewisser Heinrich H. war ob dieses großartigen Sicherheitszuwachs für den Radler so begeistert, daß er als oberster Chef der Polizei die Ausstattungspflicht von Fahrrädern mit Pedalreflektoren als allgemeinverbindliches Gesetzt dürchdrückte - zum Wohle und Gesundheit von Millionen Radlern und solange seine Organisation existierte, auch zum Füllen der Organisationsportokasse, denn alle Fahrradpedalhersteller in seinem Herrschaftsgebiet mußten Lizenzgebühren an die Organisation abführen. Also, nicht nur Autobahnen, ne, ne.
Wenn benutzungspflichtig, dann fahren. "Radfahrer absteigen" ist bedeutungslos. Ist der bentzungspflichtige Radweg nicht zumutbar, die Regeln dafür kennst du wahrscheinlich, dann ab auf die Fahrbahn. - In beiden Fällen bist du nicht regelwidrig unterwegs.Schön finde ich immer diese Baustellenbeschilderung: Benutzungspflichtiger Radweg + Schild "Radfahrer absteigen". Nun gibt es dieses Zusatzschild in der StVO nicht, bzw. nicht in Verbindung mit dem benutzungspflichtigen Radwegschild. Als Radfahrer müsste man sich also durch die enge Baustelle kämpfen -> man verhält sich rücksichtslos. Oder man wechselt auf die Straße -> Man verhält sich rücksichtsvoller aber regelwiedrig.
Nicht einfach ignorieren, sondern regelmäßig Briefe an die Stadtverwaltung, Abgeordnete, ... Die leiten das gerne an die zuständigen Stellen weiter. Es spricht auch nichts dagegen, andere Radfahrer dazu zu bewegen, genau so aktiv zu werden.Natürlich kann man auch einen Radweg benutzen, der alle 200 m die Straßenseite wechselt, aber allein die Existenz eines solchen Radweges ist eine Frechheit, die den fehlenden Stellenwert des Radverkehrs unterstreicht.
Wenn es sich dabei um die Ausfahrt aus einer Tankstelle handelt die über einen in beide Richtungen zu benutzenden Radweg führt ist das Risiko dort über den Haufen gefahren zu werden schon erheblich. Zumal der Grundstückseigentümer nicht ohne weiteres Verkehrszeichen aufstellen darf, die auf die Gefahr hinweisen (Privatgrundstück und so, hat mir zumindest der Pächter gesagt).