• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer?!

Genau. Und da habe ich eine schlechte Nachricht für Dich: wenn Du auf einem solchen "benutzungspflichtigen kombinierten Radgehweg" einen Fußgänger umnietest, bist Du schuld. Ätsch.

Und da ist es völlig egal ob da was von "Radfahrer absteigen" stand oder auch nicht oder ob der transusige Fußgänger direkt vom Himmel fiel, denn Deine "Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann". OLG Oldenburg, Az. 8 U 19/04/04, NJW-RR 2004, 890
:
Dazu benötigt niemand eine OLG Entscheidung, denn dieser Passus findet sich quasi im §3 I der StVO Geschwindigkeit.
Hat also keine besondere Bedeutung für Radfahrer. Gilt für alle Fahrzeuge.
Ist demnach auch keine Lex specialis.

Und. Ein gut gemeinter Rat.
Nimm hier nichts persönlich und die Schärfe raus.
 
StGB... Vielleicht sollte ich einfach dei Fresse halten, weil ich keine Ahnung habe, aber was hat das StGB mit einer Ordnungswidrigkeit alla "ich fahre trotzdem weiter, obwohl dort absteigen steht" zu tun?

Oder ist das in Verbindung mit "umgenieteten" Fußgängern zu verstehen?
 
Ich bin 41 Jahre alt und fahre seit ca. 38 Jahren Fahrrad - Trekkingrad, MTB, Rennrad...
Wenn ich 20 Beinaheunfälle gehabt hätte, dann würde ich mich fragen, ob ich noch auf die Straße gehöre - oder sind das nur Situationen in denen andere Berechtigte nicht so funktionieren, wie es einige hier gerne hätten.

Platz da - jetzt komme ich! Den Radweg kann ich nicht mit 45 km/h befahren - also nehme ich die Straße...

Über das Schmähwort "Radrambos" will ich hier echt nichts mehr lesen - davon scheinen hier nämlich genug unterwegs zu sein...

Aber sich dann über Autofahrer aufregen, die auf Radwegen parken. Vielleicht hatten die ja auch ihre Negativerfahrungen mit abgefahrenen Spiegeln oder "Beinaheunfälle" - regt euch ab - ihr fahrt da ja eh nicht...
 
Falls es noch nicht bei jedem angekommen ist: Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" hat null Relevanz, ist nicht verbindlich, kann nicht verfolgt oder straferschwerend benutzt werden. Ist nichts anderes als eine höffliche Bitte!

Das verlangt aber nach Ansicht einiger hier zwingend nach zivilem Ungehorsam - aber brauchen nicht gerade diese Menschen Ordnung, Anleitung und Führung...;)
 
Also ich meine mindestens einen zu kennen, der sich diese OLG Entscheidung dringend unters Kopfkissen legen sollte:
Vielleicht sollte ich für Dich einfacher formulieren.
Diese Entscheidung entwickelt keine rechts bindende Wirkung, da sie Inhalt des §3 Absatz 1 der StVO, Geschwindigkeit, ist.
Danach ist hier keine Grundsatzentscheidung getroffen worden.
 
Platz da - jetzt komme ich! Den Radweg kann ich nicht mit 45 km/h befahren - also nehme ich die Straße...

Die hiesigen Radwege sind schon mit Tempo 20 zu gefährlich.
Auf der Straße fahren, fällt für mich unter "defensive Fahrweise". Um die Fußgänger nicht zu gefährden. Und um Unfälle mit abbiegenden Autos zu vermeiden.
Das ist mir wichtiger als ein unter Adolf beschlossener Paragraph, der das ungehinderte Fließen des Autoverkehrs sicherstellen soll
 
Und was ist, wenn man innerhalb der Stadt von A nach B kommen will? Ohne alle 10 Meter in eine Gefahrensituation zu kommen? Dann bleibt nur die Fahrbahn.
Wie wäre es mit an die Gegebenheiten anpassen? Ein Autofahrer muss ja auch hinter einem langsamen Radfahrer hinterher gurken. Würde er schneller fahren, wärst du wohl oder übel platt

Die hiesigen Radwege sind schon mit Tempo 20 zu gefährlich.
Auf der Straße fahren, fällt für mich unter "defensive Fahrweise". Um die Fußgänger nicht zu gefährden. Und um Unfälle mit abbiegenden Autos zu vermeiden.
Das ist mir wichtiger als ein unter Adolf beschlossener Paragraph, der das ungehinderte Fließen des Autoverkehrs sicherstellen soll

Das ist irgendwie genau das, was Bremen1971 einige Male hier angesprochen hat. Es geht scheinbar nur um einen selbst. Es ist für dich alleine vllt. eine defensive Fahrweise, für den gemeinen Autofahrer (und auch für den Gesetzgeber) hast du nichts auf der Straße zu suchen. Da zählt als defensive Fahrweise nunmal runter vom Gas auf dem beschilderten Fahrradweg.
 
Das ist mir wichtiger als ein unter Adolf beschlossener Paragraph, der das ungehinderte Fließen des Autoverkehrs sicherstellen soll
Höma, nicht alle vor tausend und ein paar Jahren beschlossenen Gesetze waren falsch. Die Pedalreflektoren z.B., die heutzutage obligat am verkehrstauglichen Fahrrad sind.
Ein pfiffiger Esesmann hat die Dinger erfunden und sein oberster Vorgesetzter, ein gewisser Heinrich H. war ob dieses großartigen Sicherheitszuwachs für den Radler so begeistert, daß er als oberster Chef der Polizei die Ausstattungspflicht von Fahrrädern mit Pedalreflektoren als allgemeinverbindliches Gesetzt dürchdrückte - zum Wohle und Gesundheit von Millionen Radlern und solange seine Organisation existierte, auch zum Füllen der Organisationsportokasse, denn alle Fahrradpedalhersteller in seinem Herrschaftsgebiet mußten Lizenzgebühren an die Organisation abführen. Also, nicht nur Autobahnen, ne, ne.
 
Höma, nicht alle vor tausend und ein paar Jahren beschlossenen Gesetze waren falsch. Die Pedalreflektoren z.B., die heutzutage obligat am verkehrstauglichen Fahrrad sind.
Ein pfiffiger Esesmann hat die Dinger erfunden und sein oberster Vorgesetzter, ein gewisser Heinrich H. war ob dieses großartigen Sicherheitszuwachs für den Radler so begeistert, daß er als oberster Chef der Polizei die Ausstattungspflicht von Fahrrädern mit Pedalreflektoren als allgemeinverbindliches Gesetzt dürchdrückte - zum Wohle und Gesundheit von Millionen Radlern und solange seine Organisation existierte, auch zum Füllen der Organisationsportokasse, denn alle Fahrradpedalhersteller in seinem Herrschaftsgebiet mußten Lizenzgebühren an die Organisation abführen. Also, nicht nur Autobahnen, ne, ne.
Quelle?
 
Schön finde ich immer diese Baustellenbeschilderung: Benutzungspflichtiger Radweg + Schild "Radfahrer absteigen". Nun gibt es dieses Zusatzschild in der StVO nicht, bzw. nicht in Verbindung mit dem benutzungspflichtigen Radwegschild. Als Radfahrer müsste man sich also durch die enge Baustelle kämpfen -> man verhält sich rücksichtslos. Oder man wechselt auf die Straße -> Man verhält sich rücksichtsvoller aber regelwiedrig.
Wenn benutzungspflichtig, dann fahren. "Radfahrer absteigen" ist bedeutungslos. Ist der bentzungspflichtige Radweg nicht zumutbar, die Regeln dafür kennst du wahrscheinlich, dann ab auf die Fahrbahn. - In beiden Fällen bist du nicht regelwidrig unterwegs. ;)

Natürlich kann man auch einen Radweg benutzen, der alle 200 m die Straßenseite wechselt, aber allein die Existenz eines solchen Radweges ist eine Frechheit, die den fehlenden Stellenwert des Radverkehrs unterstreicht.
Nicht einfach ignorieren, sondern regelmäßig Briefe an die Stadtverwaltung, Abgeordnete, ... Die leiten das gerne an die zuständigen Stellen weiter. Es spricht auch nichts dagegen, andere Radfahrer dazu zu bewegen, genau so aktiv zu werden.
Leise meckern und die RBP zu ignorieren führt eher dazu, dass du u.U. mal dafür zahlen mußt, von Autofahrern angepöbelt oder gar bedroht wirst und sich an der unsäglichen Beschilderung nichts ändert.
 
Wenn es sich dabei um die Ausfahrt aus einer Tankstelle handelt die über einen in beide Richtungen zu benutzenden Radweg führt ist das Risiko dort über den Haufen gefahren zu werden schon erheblich. Zumal der Grundstückseigentümer nicht ohne weiteres Verkehrszeichen aufstellen darf, die auf die Gefahr hinweisen (Privatgrundstück und so, hat mir zumindest der Pächter gesagt).

Faule Ausrede!
Ein Anruf beim Verkehrsamt - oder wer auch immer dafür zuständig ist (Bürgertelefon - 1 Anruf, schon wird man durchgestellt.), Ortsbesichtigung vereinbaren, Verkehrsschilder vereinbaren - fertig.

Schon gibt es (für den Pächter gratis) zu den üblichen Vorfahrtschildern noch die "Achtung Radfahrer" in doppelter Ausführung. (Da sind die ganz spendabel. Sollte der Ortstermin keine befriedigende Lösung ergeben, Einspruch in schriftlicher Form. Dann klappt das auch mit den Schildern. Die wollen sicher nicht, dass irgendwann dort doch mal ein Radfahrer umgenietet wird und ein übereifriger Reporter die Aussage erhält, die Stadt wurde schon mehrmals auf die Gefahr hingewiesen.) ;)
 
Zurück