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Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer?!

Einspruch abgewiesen ;)

Dass die Leute da draussen die Regeln nicht kennen ist doch ein gutes Indiz dafür, dass es zu viele davon gibt. Glaubst Du nicht? Dann lies mal hier weiter: http://www.radverkehrspolitik.de/welche-ampel-gilt-fur-den-radverkehr/

Und das fängt ja schon mit den Leuten an, die die Benutzungspflicht anordnen und nicht wissen ob und wann das überhaupt erlaubt ist. Und so lautet die Begründung eben auch mal "Wäre der Radweg nicht benutzungspflichtig, würden sich die Kinder nicht daran halten."

Wer mitspielen will, muss die Regeln kennen, wer es trotzdem macht, ohne sie zu kennen, verliert halt mal (zahlt).

Zudem steht es jedem frei, einen benutzungspflichtigen Radweg zu überprüfen und wenn es was zu beanstanden gibt, dies der Verwaltung vorzutragen. Es hat halt keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Radweg ist solange zu benutzen, bis eine letzte Entscheidung gefallen ist.
In Altenbamberg, RLP, hat das funktioniert, der blaue Lolli ist weg.

Ist der Radler der Meinung, dass der Radweg auf Grund von Scherben, Ästen, Laub oder sonst was nicht benutzbar ist, er aber von der Rennleitung aufgefordert wird, dies zu tun, respektive eine VmVG angeboten bekommt, steht es ihm ja frei, dies abzulehnen, Bilder zu machen und dies im Anhörbogen zu schildern.
 
Schön finde ich immer diese Baustellenbeschilderung: Benutzungspflichtiger Radweg + Schild "Radfahrer absteigen". Nun gibt es dieses Zusatzschild in der StVO nicht, bzw. nicht in Verbindung mit dem benutzungspflichtigen Radwegschild. Als Radfahrer müsste man sich also durch die enge Baustelle kämpfen -> man verhält sich rücksichtslos. Oder man wechselt auf die Straße -> Man verhält sich rücksichtsvoller aber regelwiedrig. (Man könnte natürlich auch absteigen und schieben, aber zumindest ich fahre Rad um schneller voranzukommen als zu Fuß). Ich finde schon, dass es Situationen gibt, in denen man praktisch genötigt wird, sich regelwidrig zu verhalten. Dazu gehört natürlich nicht das Fahren ohne Licht oder auf der falschen Straßenseite und meist werden diese Situationen auch nicht durch die Regeln der StVO ausgelöst, sondern durch die ignorante Auslegung der entsprechenden Behörden, z.B. sinnlos angelegte Radwege. Natürlich kann man auch einen Radweg benutzen, der alle 200 m die Straßenseite wechselt, aber allein die Existenz eines solchen Radweges ist eine Frechheit, die den fehlenden Stellenwert des Radverkehrs unterstreicht.
 
Zu der Bußgelddebatte muss ich allerdings aus eigener Erfahrung auch sagen, dass es die Polizei bisher noch nie interessiert hat, wenn ich nicht auf dem Radweg gefahren bin. Hab bisher noch nicht sooo häufig Polizei getroffen, wenn sind die aber immer weitergefahren. Von daher ist die Höhe des Bußgeldes recht unerheblich, wenn es eh nicht kassiert wird.
 
Benutzungspflichtiger Radweg + Schild "Radfahrer absteigen

Das ist auch mein absoluter Favorit und ein Widerspruch in sich. Wenn auf einen Rad-/Gehweg nicht gefahren werden darf, wird der Rad-/Gehweg automatisch zum exclusiven Gehweg. Ist kein Radweg vorhanden, so muss mit dem Rad ausdrücklich auf der Fahrbahn gefahren werden. Ausnahmen bilden Fahrbahnen die mit Zeichen 254, 330 und 331 gekennzeichnet und damit für den Fahrradverkehr tabu sind.

Nehmen wir mal an, dass wir auf oben genannte Beschilderung in Verbindung mit einer für Radfahrer gesperrten Fahrbahn treffen. Wie verhalten wir uns (im Sinne der Beschilderung) richtig? Absteigen, und dann?
Ich würde sagen keinen einzigen Meter schieben, sondern sofort wieder aufsteigen und auf dem eindeutig als Rad-Gehweg ausgeschilderten Weg weiterfahren. Der wenig durchdachten und darüberhinaus unfreundlichen Aufforderung durch dieses Schild wäre damit aus meiner Sicht Genüge getan. Dieses Schild zeugt einzig von der Unfähigkeit dessen, der das Schild anordnet, eine vernünftige Radwegführung zu finden.
 
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug!
Für Dich und für mich: ja.

Für die meisten anderen in DE aber nicht.
Für die Meisten sind Fahrradfahrer so 'ne Art Fußgänger auf Rädern.

Und wer ist "man"?
Wer duldet oder fördert was?

In meiner Stadt fahren fast alle "Otto-Normal"-Radler auf dem Gehweg, falls kein Radweg vorhanden ist.
Und das wird von der Polizei geduldet. Die Gehwegradler werden nicht angesprochen auf ihr Fehlverhalten, und es wird erst recht kein Bußgeld verhängt.

Warum nicht? ==> Wenn man das "Gehweg-Radel-Verbot" durchsetzen würde, müßten die Radler logischerweise auf der Fahrbahn fahren. Und das will man natürlich um jeden Preis verhindern.

Deswegen finde ich es lustig, daß das Bußgeld für Gehwegradeln erhöht wurde, obwohl das Gehwegradeln im Grunde GEWOLLT ist.
 
Sorry, aber meine Sicherheit ist mir wichtiger.
Wenn ich sowas lese, frage ich mich ernsthaft, ob die eigene Sicherheit nicht eine Trotzreaktion ist.

Hier wärest du auf sämtlichen Überlandstraßen deutlich sicherer auf dem Radweg aufgehoben. Aber eine Einfahrt, aus der drei Mal am Tag ein Auto rauskommt, ist natürlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko für einen Rennradler. Er müßte ja kurzzeitig abbremsen, damit er nicht übersehen werden könnte. Das erneute Anfahren kostet dann auch noch zu viel Kraft, um sich nachher nicht darüber aufregen zu können, dass man nicht zehn Mal geschnitten wurde auf der Landstraße. Da nimmt man es doch lieber in Kauf, dass die Sicherheit auf der Landstraße alle paar Sekunden durch knapp überholene Autos kurz Unterbrochen wird.

Selbst innerhalb von Ortschaften kann ich die erhöhte Sicherheit nicht sonderlich gut verstehen. Wenn es euch so stört, dass die Radwege da fürn Hintern sind, dann fahrt doch langsam auf ihnen stadtauswärts und gebt da Gas. Oder schafft ihr die paar Kilometer mehr nicht? Teilweise hat ich das Gefühl, dass die Straßen innerhalb von Ortschaften zu den neuen Eisdielen verkommen sind. Posen um jeden Preis...
 
Wenn ich sowas lese, frage ich mich ernsthaft, ob die eigene Sicherheit nicht eine Trotzreaktion ist.

Nö, Erfahrung. Nach dem 10ten oder 20sten Beinahe-Unfall auf Radwegen, habe ich mir abgewöhnt auf Radwegen zu fahren. Und habe seitdem keine Beinahe-Unfälle mehr.

Selbst innerhalb von Ortschaften kann ich die erhöhte Sicherheit nicht sonderlich gut verstehen. Wenn es euch so stört, dass die Radwege da fürn Hintern sind, dann fahrt doch langsam auf ihnen stadtauswärts und gebt da Gas.

Und was ist, wenn man innerhalb der Stadt von A nach B kommen will? Ohne alle 10 Meter in eine Gefahrensituation zu kommen? Dann bleibt nur die Fahrbahn.
 
Ich würde auf der Straße weiterfahren, denn offenbar kann man auf dem Geh-/Radweg nicht radfahren denn man hat Dich ja vermutlich nicht grundlos zum absteigen aufgefordert. Und wenn der Radweg nicht befahrbar ist, gehört der Radler nunmal auf die Straße.

Natürlich sehe ich das in fast allen Fällen genau so. Allerdings hatte ich in meinem Fallbeispiel die Fahrbahn als mögliche Ausweichstrecke ausdrücklich ausgeschlossen.

Nehmen wir mal an, dass wir auf oben genannte Beschilderung in Verbindung mit einer für Radfahrer gesperrten Fahrbahn treffen.

:)
 
Das ist auch mein absoluter Favorit und ein Widerspruch in sich. Wenn auf einen Rad-/Gehweg nicht gefahren werden darf, wird der Rad-/Gehweg automatisch zum exclusiven Gehweg. Ist kein Radweg vorhanden, so muss mit dem Rad ausdrücklich auf der Fahrbahn gefahren werden. Ausnahmen bilden Fahrbahnen die mit Zeichen 254, 330 und 331 gekennzeichnet und damit für den Fahrradverkehr tabu sind.

Nehmen wir mal an, dass wir auf oben genannte Beschilderung in Verbindung mit einer für Radfahrer gesperrten Fahrbahn treffen. Wie verhalten wir uns (im Sinne der Beschilderung) richtig? Absteigen, und dann?
Ich würde sagen keinen einzigen Meter schieben, sondern sofort wieder aufsteigen und auf dem eindeutig als Rad-Gehweg ausgeschilderten Weg weiterfahren. Der wenig durchdachten und darüberhinaus unfreundlichen Aufforderung durch dieses Schild wäre damit aus meiner Sicht Genüge getan. Dieses Schild zeugt einzig von der Unfähigkeit dessen, der das Schild anordnet, eine vernünftige Radwegführung zu finden.

Falls es noch nicht bei jedem angekommen ist: Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" hat null Relevanz, ist nicht verbindlich, kann nicht verfolgt oder straferschwerend benutzt werden. Ist nichts anderes als eine höffliche Bitte!
 
Du meinst Kraftfahrstraße oder sowas? Dann biste aufgeschmissen, wenn Du auf dem Radweg auf dem man nicht radfahren kann trotzdem fährst und jemanden umnietest bist Du schuld, man hatte Dich ja gewarnt.

Falsch! Man hatte mir mit Schild 240/241 einen benutzungspflichtigen kombinierten Radgehweg vorgesetzt.

Du solltest Dich ein wenig besser mit der Materie beschäftigen und die Beiträge hier richtig lesen, bevor Du Dich äußerst.
 
Für Dich und für mich: ja.

Für die meisten anderen in DE aber nicht.
Für die Meisten sind Fahrradfahrer so 'ne Art Fußgänger auf Rädern.



In meiner Stadt fahren fast alle "Otto-Normal"-Radler auf dem Gehweg, falls kein Radweg vorhanden ist.
Und das wird von der Polizei geduldet. Die Gehwegradler werden nicht angesprochen auf ihr Fehlverhalten, und es wird erst recht kein Bußgeld verhängt.

Warum nicht? ==> Wenn man das "Gehweg-Radel-Verbot" durchsetzen würde, müßten die Radler logischerweise auf der Fahrbahn fahren. Und das will man natürlich um jeden Preis verhindern.

Deswegen finde ich es lustig, daß das Bußgeld für Gehwegradeln erhöht wurde, obwohl das Gehwegradeln im Grunde GEWOLLT ist.
Hier wird Opportunität mit politischem Populismus verwechselt.
Da es sich beim Gehwegradeln um eine Ordnungswidrigkeit handelt unterliegt sie dem pflichtgemäßen Ermessen.
Die Erhöhung der Ordnungsgelder(keine Bußgelder) ist schlichter Populismus.
Und, der falsche Weg dem wachsenden Chaos in Großstädten zu begegnen.
 
Oh, oh ... wenn Du da mal nicht irrst. Das Zeichen steht zwar nicht in der StVO und daher kann ein Verstoß tatsächlich nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden aber dieses lustige kleine Ding findet sich unter der Nummer 1012-34 im offiziellen Verkehrszeichenkatalog wieder. Damit ist seine Anbringung ein offizieller Verwaltungsakt und die Mißachtung des Zeichens könnte sich durchaus negativ auswirken.
"Könnte" ist im §49 StVO nicht vorgesehen. Gemäß Art. 20 III GG müssen Verordnungen mit einer Rechtsfolge dem Bestimmtheitsgebot entsprechen.
Daher irrt sich Henrygun nicht!
 
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