rr-mtb-radler
Cube Agree C:62 SLT
Einspruch abgewiesen
Dass die Leute da draussen die Regeln nicht kennen ist doch ein gutes Indiz dafür, dass es zu viele davon gibt. Glaubst Du nicht? Dann lies mal hier weiter: http://www.radverkehrspolitik.de/welche-ampel-gilt-fur-den-radverkehr/
Und das fängt ja schon mit den Leuten an, die die Benutzungspflicht anordnen und nicht wissen ob und wann das überhaupt erlaubt ist. Und so lautet die Begründung eben auch mal "Wäre der Radweg nicht benutzungspflichtig, würden sich die Kinder nicht daran halten."
Wer mitspielen will, muss die Regeln kennen, wer es trotzdem macht, ohne sie zu kennen, verliert halt mal (zahlt).
Zudem steht es jedem frei, einen benutzungspflichtigen Radweg zu überprüfen und wenn es was zu beanstanden gibt, dies der Verwaltung vorzutragen. Es hat halt keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Radweg ist solange zu benutzen, bis eine letzte Entscheidung gefallen ist.
In Altenbamberg, RLP, hat das funktioniert, der blaue Lolli ist weg.
Ist der Radler der Meinung, dass der Radweg auf Grund von Scherben, Ästen, Laub oder sonst was nicht benutzbar ist, er aber von der Rennleitung aufgefordert wird, dies zu tun, respektive eine VmVG angeboten bekommt, steht es ihm ja frei, dies abzulehnen, Bilder zu machen und dies im Anhörbogen zu schildern.