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Mitschuld?

Nein, reicht nicht. Wie oben schon geschrieben, ist derjenige, der Geld vom anderen will, darlegungs- und beweispflichtig. Sturheit und die Verweigerung der Mitwirkung nutzen nur dem, der kein Interesse hat, zu zahlen.
 
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Re: Mitschuld?
Wenn die Schuldfrage geklärt ist (Akteneinsicht) muß man die Schadenshöhe belegen aber keine weiteren Fragen der gegnerischen Versicherung beantworten!
Nein, reicht nicht. Wie oben schon geschrieben, ist derjenige, der Geld vom anderen will, darlegungs- und beweispflichtig. Sturheit und die Verweigerung der Mitwirkung nutzen nur dem, der kein Interesse hat, zu zahlen.

Nein,
wer schadensersatzpflichtig ist hat der Schaden zu regulieren nachdem der Geschädigte die Höhe des Schadens nachgewiesen hat und nicht überflüssige Fragen zu stellen!
 
Nein, reicht nicht. Wie oben schon geschrieben, ist derjenige, der Geld vom anderen will, darlegungs- und beweispflichtig. Sturheit und die Verweigerung der Mitwirkung nutzen nur dem, der kein Interesse hat, zu zahlen.
Bin ich froh das ich ne Verkehrsrechtschutz hab. Ich kann da durchaus stur bleiben.:cool:
 
Nein,
wer schadensersatzpflichtig ist hat der Schaden zu regulieren nachdem der Geschädigte die Höhe des Schadens nachgewiesen hat und nicht überflüssige Fragen zu stellen!


Du kennst aber den Unterschied zwischen Recht haben und Recht durchsetzen? Und nochmal, es ist der geradezu klassische Fall des § 93 ZPO, dass der Beklagte anerkennt und sich darauf beruft, er habe nur deshalb nicht bereits vorgerichtlich gezahlt, weil die andere Seite nicht ausreichend an der Sachaufklärung mitgewirkt habe.
 
Du kennst aber den Unterschied zwischen Recht haben und Recht durchsetzen? Und nochmal, es ist der geradezu klassische Fall des § 93 ZPO, dass der verklagte anerkennt und sich darauf beruft, er habe nur deshalb nicht bereits vorgerichtlich gezahlt, weil die andere Seite nicht ausreichend an der Sachaufklärung mitgewirkt habe.
Von mir aus kann das ja auch so sein. Dann gehts eben in die zweite Runde und wird vieleicht da geklärt?:cool:
 
Es gibt in dem Fall keine zweite Runde, die Entscheidung des Richters über die Verfahrenskosten ist unanfechtbar.
 
Guckst du mal hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html Der Blödsinn ist seit 1879 geltendes Gesetz.

Reiner, ich schätze Deine Beiträge ja. Aber hier bist Du wirklich auf dem Holzweg.
Wer anerkennt, zahlt." "Darlegen und beweisen" kann man bei Gericht. :)
Der von Dir zitierte Fall ist nicht "klassisch" sondern eher "theoretisch" i.S. einer Anfängerklausur.:)
Auch "taktisch" würde ich anders vorgehen und solche blödsinnigen Fragen nach einer Beleuchtung am
Fahrrad, wenn der Unfall sich vormittags ereignet hat, mit Gelächter beantworten.
Ich vermute ja, daß man bei Gericht ganz ähnlich reagieren wird.
Die sind dort manchmal vernünftiger als der Laie sich das vorzustellen vermag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lies mal aufmerksam die Versicherungsbedingungen durch, insbesondere zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.:D
Ich hab überhaupt keine "Obliegenheiten". Dafür hab ich ja den Anwalt. Das ist dann alles dessen Arbeit und nicht meine. Soll der sich mit der Versicherung rumschlagen. Wenn der mir rät auf so was zu Antworten wird eben ein Schreiben von meinem Anwalt aufgesetzt.
 
Es gibt in dem Fall keine zweite Runde, die Entscheidung des Richters über die Verfahrenskosten ist unanfechtbar.

Das ist m.E. falsch. Im Falle einer Berufung ist auch die Kostenentscheidung anfechtbar.
Und im Falle eines Anerkenntnisses der Gegenseite ist die Kostenentscheidung gem. § 99 II ZPO isoliert angreifbar,
wenn der Streitwert über der Grenze d. § 511 ZPO liegt.
 
...blödsinnigen Fragen nach einer Beleuchtung am
Fahrrad...
Nur mal nebenbei, laut TE ist nach der "Verkehrstauglichkeit" gefragt worden, nicht nach der Beleuchtung. Davon abgesehen, sind blödsinnige Fragen dankbare Fragen. Gerade solche Fragen beantwortet man besser kurz, bündig und präzise, anstatt über den Sinn der Frage zu streiten. Ich sage ja nicht, dass er sich hinhalten lassen soll. Im Gegenteil, er soll die Frage beantworten, weil er sich damit selbst einen Gefallen tut und es die Abwicklung eher beschleunigt.
...daß man bei Gericht...Die sind dort manchmal vernünftiger als der Laie sich das vorzustellen vermag.
Soll es auch geben, darauf würde ich aber nicht blind vertrauen. Der Spruch, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist, ist nicht völlig ohne realen Hintergrund entstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist m.E. falsch. Im Falle einer Berufung ist auch die Kostenentscheidung anfechtbar.
Und im Falle eines Anerkenntnisses der Gegenseite ist die Kostenentscheidung gem. § 99 II ZPO isoliert angreifbar,
wenn der Streitwert über der Grenze d. § 511 ZPO liegt.
Ja, ist richtig, hatte ich übersehen. Aber jetzt wären wir im Ernstfall dann schon ein dreiviertel Jahr älter und in der zweiten Instanz vor Gericht, anstatt die blöde aber einfache Frage einfach beantwortet zu haben.
 
Ja, ist richtig, hatte ich übersehen. Aber jetzt wären wir im Ernstfall dann schon ein dreiviertel Jahr älter und in der zweiten Instanz vor Gericht, anstatt die blöde aber einfache Frage einfach beantwortet zu haben.
Treibt dann eben die Kosten der gegnerischen Versicherung noch höher.:cool: Zahlen müssen die am Ende trotzdem.
 
Es ist nicht so, daß die Gegenseite wegen einer nicht beantworteten Frage nicht zahlt.
Ich habe es oft erlebt, daß Versicherungen gerne viele - längst geklärte - oder eben unsinnige
Fragen nacheinander stellen, um erkennbar die Abwicklung unnötig in die Länge zu ziehen.
Etwa so wie im Fernsehen bei Columbo. :)
Das passiert nach meiner Erfahrung um so häufiger, je höher der zu regulierende Schaden ist.
Mich ärgert das. Ich haue dann gleich zu Beginn mit dem großen Prozeßhammer drauf und lasse
mich nicht mehr lange zulabern. Das funktioniert ganz gut. :)
 
Es ist nicht so, daß die Gegenseite wegen einer nicht beantworteten Frage nicht zahlt.
Ich habe es oft erlebt, daß Versicherungen gerne viele - längst geklärte - oder eben unsinnige
Fragen nacheinander stellen, um erkennbar die Abwicklung unnötig in die Länge zu ziehen.
Etwa so wie im Fernsehen bei Columbo. :)
Das passiert nach meiner Erfahrung um so häufiger, je höher der zu regulierende Schaden ist.
Mich ärgert das. Ich haue dann gleich zu Beginn mit dem großen Prozeßhammer drauf und lasse
mich nicht mehr lange zulabern. Das funktioniert ganz gut. :)
Bei mir hat ne Versicherung auch gemauert. Mein Anwalt meinte Versicherungen spekulieren auch darauf das man aufgibt und keine Klage einreicht. Erst als mein Anwalt Klage eingereicht hat haben die auf einmal ganz schnell gezahlt. Da gings noch nicht mal um nen hohen Betrag. War noch im dreistelligen Bereich.
 
Oha,hier gehts ja ganz schön ans Eingemachte :D
Bei konkreten Paragraphen und Fachwissen kann ich nicht mehr mithalten, deswegen würde ich von den versammelten Experten gern mal wissen, ob mein Lieschen-Müller-Rechtsverständnis sich mit der Realität deckt. Das sieht folgendermaßen aus:

Es hat einen Unfall gegeben. Der Hergang wurde von der Polizei über Zeugen und/oder Unfallspuren rekonstruiert,die Schuldfrage ist geklärt. Auch ohne Zivilprozess ist der Verursacher bzw seine Versicherung für die Schäden haftbar. Untertellt die Versicherung eine Teilschuld der Gegenseite, so ist sie in der Nachweispflicht, was mit einer freiwilligen Angabe des Geschädigten zu eigenem Fehlverhalten erfüllt wäre. Allerdings ist derjenige in keiner Weise dazu verpflichtet, solche Ermittlungen zu unterstützen und sich über die Befragung durch die Polizei hinaus zur Sache zu äußern. Eine solche unkooperative Haltung gestattet es der Versicherung nicht, das Verweigern von Angaben als Eingeständnis zu werten und auch nicht, die Erstattung des Schadens über die üblichen Fristen hinaus zu verzögern.
Ist das so richtig?
 
@Sparkassendirektor bisz du denn anwalt? ich weiß, du darfst hier keinerlein rechtsberatung geben, aber wenn ich mal wieder konflikt hab, kann ich mich an dich wenden? :D meine verkehrsrechtsschutz wird das dann schon klar machen
 
Oh, was ist denn hier los...? Ich werde am Montag mit der Anwältin reden und berichten. Es ging der Versicherung nicht um Beleuchtung, sondern um Strassenverkehrszulassung des Rades. Bremsen, Beleuchtung und eine Unmenge (ich glaube in Summe 16) Reflektoren gehören dazu. Vieleicht argumentiert die Versicherung ja dahingehend, das die strahlende Sonne durch die Reflektoren reflektiert worden wäre, sodass die Dame im Auto mich gesehen hätte. Ich halte mittlerweile alles für möglich und bin ziemlich böse. Wochenlang nicht schlafen wegen diverser Frakturen, Rad kaputt, Klamotten kaputt, und dann noch diese Schikane. Wenn ich dann noch dieses Gerede vom Schutzengel höre, kommt es mir hoch! Diese @//-$%%§ sollen doch einfach ihren Job machen und froh sein, das ich einen Helm getragen habe (er ist gebrochen) und kein Pflegefall geworden bin. Naja, schönes Wochenende euch allen.
 
In einem derartigen Fall - ich spreche hier aus eigener, leidvoller Erfahrung - hilft nur die unmittelbare Erhebung einer Klage. Auf keinen Fall Stellung zu den Anfragen beziehen. Auf was man hier raus will, ist ziemlich offensichtlich. Von daher gilt es die Marschrichtung vorzugeben um weitere Kosten in Form von finanziellen Verlusten zu vermeiden. Ich habe webst erleben dürfen, was der richtige Anwalt ausmacht. Der Unterschied lag bei beiden insgesamt bei ca. 2800€ in der Schadensabwicklung inkl. Schmerzensgeld.
 
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