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Mindestabstand beim Überholen

  • Ersteller Ersteller berlin79
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... So ein Schild auf Landstrassen, das 1,5m Seitenabstand empfiehlt sprengt doch keinen Etat! ....

Leider ist ein guter Teil des Schilder-Etats dafür draufgegangen, für Tausende von Autobahn-Parkplätzen putzige Namen wie "Fummelskogel", "Strullertal" oder "Dümpelsbach" zu erdenken und diese auf unübersehbaren Schildern bekannt zu geben. Erstaunlich, was die "Selbsthilfegruppe Anonymer Autobahn-Parkplätze" da im Verkehrsministerium geleistet hat. Wie habe ich es nur 30 Jahre lang geschafft, auf völlig namenlosen Parkplätzen an deutschen Autobahnen meine Erholungsschläfchen zu machen?
 
@ berlin79
Eigentlich braucht es keine Anpassung der StVO, da die ganze Sache schon in zahlreichen Urteilen (besonders OLG Hamm) geregelt ist - 1,5 bis 2m. Ansetzen könnte man bei der Polizei, welche ja keine technischen Mittel zur Abstandsmessung zur Verfügung hat.

@ Radwegediskussion
Ich durfte mich letzten Monat mit einem Autofahrer auseinandersetzen, der mich von der Fahrbahn auf den Bürgersteig hupen wollte. Meine Erklärung konnte ich mangels seiner Geduld nicht abschließen. An besagter Stelle geht ein vormaliger Schutzstreifen als Radstreifen gestalteter Seitenstreifen über eine mit einer Radfahrerfurt versehenen Kreuzung in einen baulichen Radweg über, überquert eine weitere Kreuzung, um anschließend nach etwa 200 m kurz nach einer Fahrbahneinengung auf nur noch eine Fahrspur zu einem benutzungspflichtigen Radstreifen (mustergültig ausgeführt, echtes Kompliment) zu werden. Mit reinem Fahrschulwissen wäre es mir niemals möglich gewesen, zu erkennen, ob der Radfahrer rechtens oder nicht auf der Fahrbahn fährt.

Wenn gesetzlich etwas notwendig wäre, dann die Entwirrung dieses Chaos, also nur drei Situationen:
1. Normalfall Fahrbahnnutzung
2. Sonderfall benutzungspflichtiger Radstreifen (z.B. auf mehrspurigen, stark befahrenen Straßen)
3. Hochbordradweg gemäß StVO-Novelle von 1997, VwV StVO und BGH-Urteil 2010, also fast nie
Damit also keine Schutzstreifen, bauliche Radwege, etc.

Unabhängig davon hat dein Autofahrer keinerlei exekutive Befugnisse. Er hat dagegen den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Problem wie immer - ohne Zeugen - Beweis.
Vielen ist auch die novellierte StVo 98 nicht bekannt. Es gibt keine generelle Benutzungspflicht der Radwege, sondern nur verpflichtend gebotene Benutzung durch die 3 bekannten Blechschilder. Selbst aufmalen derselbigen auf Asphalt ist nicht ausreichend.
Für die Benutzungspflicht gibt es dann auch noch Ausnahmen, aber keine generelle für traininierende Sportfahrer. Beispielhaft werden Winterbedingungen genannt.
Aber man hat als Sportfahrer das Recht entsprechend zu trainieren. Somit kann eine Begründung sein, dass bei den üblichen Trainingsgeschwindigkeiten, zur Vermeidung Gefährdung Anderer und sich selbst auf die Benutzung von Radwegen verzichtet. Von der Polizei wird man bei entsprechend sportlicher aber umsichtiger Fahrweise selten angehalten.
Zurück zum Thema Überholen. Hier wird einfach immer der Beweis überhaupt das Problem bleiben. Polizeilich wäre dies nur mit entsprechender Kontrolle durch Videowagen möglich, der Einsatzschwerpunkt dieser Fahrzeuge liegt aber anders. Entsprechende Stellen wo diese Problematik massiv an einem kontrolierbaren Punkt vorliegt, gibt es wenige. Einzige Möglichkeit ist die Anzeige, wenn man nicht alleine unterwegs ist.
Politisch ist die Lobby einfach zu klein. Da wird nix passieren. Erst wenn es zu einer massiven Häufung von Unfällen kommt, wie z.B. jetzt gerade in Krefeld mit LKW Abbiegeunfällen (übrigens trotz vorgeschalteter Radfahrer Ampel und externem Spiegel :-( ) interessierts dann wieder die Politik. Traurig aber wahr.
 
Moin!
die vielleicht beste Reaktion auf die Anhuper ist nettes Winken und ein freundliches Lachen, als hätte man einen alten Bekannten wiedergesehen. Das dürfte jeden Oberlehrer-Hilfssheriff noch mehr ärgern, weil er sich unverstanden fühlt. Ist außerdem billiger als ein Stinkefinger.
Bisher wollte mich noch keiner persönlich belehren, da scheint die Hürde höher zu liegen, vielleicht wegen meines Alters oder wegen gut 100 kg bei 190 cm.
Für den Fall habe ich mir vorgenommen, einfach nur authoritär zu fragen: "Sind Sie Polizist?" "Nein? Dann überlassen Sie das Belehren der Polizei!" Die meisten der Rumpuper wären wohl mit differenzierten Hinweisen auf nicht bestehende Radwegepflicht (weil kein Radwegeschild da steht oder weil der Radweg nicht zumutbar ist) überfordert.
 
Aber ganz ehrlich: außer uns interessiert dieses Geschreibsel doch niemanden? Da finde ich die Idee des TE's doch viel interessanter und wirkungsvoller, aktiv werden, wenn es so sehr stört und das Problem wirklich akut ist. Ich persönlich empfinde den deutschen Straßenverkehr nicht als sooo furchtbar, mag auch daran liegen, dass ich größere Städtchen mit dem Rennrad meide. Auch von tollen, großen Radwegen wie dem Projekt in Kopenhagen halte ich nicht allzuviel. Da werden Unmengen an Geldern (die woanders vielleicht noch viel dringender gebraucht werden) ausgegeben, das Kernproblem bleibt jedoch ungelöst. Geändert werden muss nicht primär das Straßennetz, sondern viel mehr die Mentalität aller Verkehrsteilnehmer.

Mal abgesehen von irgendwelchen Mentalitäten, ist es kein Problem, bei Straßensanierung oder -neubau, mal vernünftige Verkehrskonzepte mit einfließen zu lassen.
Kopenhagen hat es jedenfalls sehr gut geschafft, den Autoverkehr zu senken, und den Fahrradverkehr zu erhöhen. Und beides recht massiv. Und beides zusammen, spart dann auch wieder richtig Geld.
Sicher sind die Radspuren nicht für Radrennen geeignet. Das war aber auch nie so geplant.
Fakt ist, durch solche Verkehrskonzepte, werden Städte wieder lebenswerter.
Mal schauen, wo die Entwicklung in London hingeht.

In Deutschland bricht ja schon fast ein Bürgerkrieg aus, wenn einzelne innerörtliche Straßen zu Tempo-30-Zonen gemacht werden.
 
[...] Er hat dagegen den Tatbestand der Nötigung erfüllt. [...]
Moin!
die vielleicht beste Reaktion auf die Anhuper ist nettes Winken und ein freundliches Lachen, als hätte man einen alten Bekannten wiedergesehen. Das dürfte jeden Oberlehrer-Hilfssheriff noch mehr ärgern, weil er sich unverstanden fühlt. Ist außerdem billiger als ein Stinkefinger.
Bisher wollte mich noch keiner persönlich belehren, da scheint die Hürde höher zu liegen, vielleicht wegen meines Alters oder wegen gut 100 kg bei 190 cm.
Für den Fall habe ich mir vorgenommen, einfach nur authoritär zu fragen: "Sind Sie Polizist?" "Nein? Dann überlassen Sie das Belehren der Polizei!" Die meisten der Rumpuper wären wohl mit differenzierten Hinweisen auf nicht bestehende Radwegepflicht (weil kein Radwegeschild da steht oder weil der Radweg nicht zumutbar ist) überfordert.

Genau, Winken "Ja Servus, lange nicht mehr gesehen!" ist immer gut.
Erklären tu ich aber trotzdem gerne.
"RAAAAADWEEEEG!!!"
"Guten Tag!"
"RRRRRRRAAAAAAAAAAAAAAAADWEEEEEEEEEEEG!!!"
"Wie bitte?"
"AUF! DEN!! RAD! WEG!!!"
(freundlich bis verwundert) "Welcher Radweg?" (da gibts nämlich keinen benutzungspflichtigen Radweg, und auch keinen sogenannten anderen)
(unverständliches Gebrabbel, roter Kopf)
(Ich biete an, anzuhalten, denn so durchs beifahrerfenster könne er sich ja kaum auf das Führen des Kfz konzentrieren, ich zitiere aus der StVO, flechte noch die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz ein, erwähne auch gerne ganz fürsorglich die Gefahren von hohem Blutdruck, oh, und das mit dem Telefonieren gerade eben war ja auch nicht so ganz ungefährlich... usw. usf. )
Ansonsten biete ich auch nach einer gewissen Zeit gerne an, jetzt die Polizei zu holen, denn das wird mir dann hier doch zu blöde. Sobald ich die 11 gewählt habe, entfernen sich die Denkbefreiten von alleine. Ein erziehendes Moment ist aber leider kaum zu beobachten, eher etwas in der Art von "Ach Gott, der spinnt ja". Wobei ich dank meiner moralischen Überlegenheit ja glücklicherweise kaum in solche Lagen komme ;-)
 
Aber man hat als Sportfahrer das Recht entsprechend zu trainieren. Somit kann eine Begründung sein, dass bei den üblichen Trainingsgeschwindigkeiten, zur Vermeidung Gefährdung Anderer und sich selbst auf die Benutzung von Radwegen verzichtet.
Kein gutes Argument!

StVO schrieb:
§ 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf den Radwegen sind nicht erlaubt. [...]
 
...
Aber man hat als Sportfahrer das Recht entsprechend zu trainieren. Somit kann eine Begründung sein, dass bei den üblichen Trainingsgeschwindigkeiten, zur Vermeidung Gefährdung Anderer und sich selbst auf die Benutzung von Radwegen verzichtet.
.
Den Status des "Sportfahrers" nehmen auch gerne die Lenker tiefergelegter Kleinwagen, Typ "Gerüstbauergesellen-Sarg", mit den "Böser Blick" Abklebungen der Scheinwerfer, 20er Niederquerschnitts-Reifen und mangelnder Intimhygiene, in Anspruch. Gibt es aber nicht, den Sportfahrer. Weder für Räder unter 11 Kilo noch mit BDR Lizenz.
Was gegenüber der Rennleitung hilft, ist vernüftiges Fahren, wie von Dir geschrieben, und ggf. der Hinweis auf den nicht zumutbaren Zustand des Radweges, also Glassplitter, Rollsplitt, Äste, Mülleimer (auch mit vier Rädern und Lenkrad), spielende Kinder und unübersichtliche Ausfahrten.
 
…ääh - wir waren bei Sicherheit (hier: beim Überholen), nicht bei Radwegebenutzungspflicht oder unseriösen Attacken auf Handwerker.
Das ist erst einmal unabhängig von der Frage, ob der überholte Radler zu Recht auf der Fahrbahn unterwegs ist oder nicht (letzteres hilft natürlich dabei nicht besonders).
 
Ich behaupte, dass das knappe Überholen schon zum einen Teil in Zusammenhang mit der Radwegbenutzungspflicht steht. Denn wann überholt ein Autofahrer knapp, obwohl weit und breit kein Gegenverkehr zu sehen ist?

Anscheinend, weil er belehren will (selten sicherlich auch aus einfacher Dummheit heraus). Und das passiert nun mal aus meiner Erfahrung meist, wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg verläuft, sei er nun benutzungspflichtig oder nicht.

Der andere Teil passiert dann bei starkem Verkehrsaufkommen: "Der Gegenverkehr reißt nicht ab, daher muss man sich ja irgendwann durchquetschen. Zumal hinten der Audi-Fahrer (den habe ich heir bewusst genannt) schon so drängelt."

Den Status des "Sportfahrers" nehmen auch gerne die Lenker tiefergelegter Kleinwagen, Typ "Gerüstbauergesellen-Sarg", mit den "Böser Blick" Abklebungen der Scheinwerfer, 20er Niederquerschnitts-Reifen und mangelnder Intimhygiene, in Anspruch. ..

Herrlich! Den muss ich mir merken :p

Edit: Ich vergaß noch, dass dies für Alleinfahrer gilt. Natürlich wird auch knapp überholt, weil es dem Autofahrer nicht passt, dass man mal Nebeneinander fährt, Da spielt es auch keine Rolle, dass ein gefahrloses Überholen trotzdem noch möglich wäre.
 
Edit: Ich vergaß noch, dass dies für Alleinfahrer gilt. Natürlich wird auch knapp überholt, weil es dem Autofahrer nicht passt, dass man mal Nebeneinander fährt, Da spielt es auch keine Rolle, dass ein gefahrloses Überholen trotzdem noch möglich wäre.

Wenn wir erwarten, dass die Autofahrer sich an die Regeln halten, sollten wir das auch tun, wenn wir auf der Straße fahren.
Also rechts und hintereinander. Erst Gruppe ab 15 ist nebeneinander erlaubt.
 
Ja...
wie schon erwähnt, braucht derjenige dann aber nicht wild hupend auftauchen und einen noch gefährlich schneiden, wenn die gesamte Gegenspur gut einsehbar ist und er einfach vorbeifahren kann.

Ich rede ja nicht davon, dass ich permanent nebeneinander radel, nur weil ich gerade Lust habe, Autofahrern auf die Nerven zu gehen.
 
Wenn wir erwarten, dass die Autofahrer sich an die Regeln halten, sollten wir das auch tun, wenn wir auf der Straße fahren.
Also rechts und hintereinander. Erst Gruppe ab 15 ist nebeneinander erlaubt.

Nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Was "behindern" ist, lässt die StVO offen.
 
Wer fährt denn nebeneinander? Also ein belgischer Kreisel ist z.B. eine Folge von Überholmanövern und kein Nebeneinanderfahren.
Behindern wird m.W. so ausgelegt, dass man eine Schlange von i.d.R. 3 Kraftfahrzeugen hinter sich herzieht. Dann sollte man den Fahrbahnrand an geeigneter Stelle ansteuern um den nachfolgenden Verkehr passieren zu lassen. So wird es jedenfalls von Traktoren und anderen langsamen Fahrzeugen erwartet.
 
Schade, der Ansatz war aber gar nicht mal so übel. Der Gedanke gefällt mir! Das muss man mal einem Aufgebrachten im Auto nahebringen: "Wir übeholen uns doch nur!" Das depperte Gesicht will ich mal sehen :D

Edit: dann aber natürlich auch immer schön mit Handzeichen muhahaha
 
Ein belgischer Kreisel auf öffentlichen Straßen ist Sport

Warum ist das Sport und einer alleine betreibt keinen Sport? Oder wenn mehrere hintereinander fahren?


Missachtung diverser Verkehrsregeln (z.B. Abstände)

Das mit den Abständen ist streng genommen natürlich nicht ok. Anderseits möchte ich mal sehen was Autofahrer sagen, wenn eine Gruppe von 10 Leuten mit Sicherheitsabstand hintereinander fährt und der Autofahrer damit einen riesigen Überholweg hätte. Der würde ganz schnell sagen, dass die im Pulk fahren sollen.
 
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch nebeneinander fahrende Radler sehe ich nur bei schmalen Straßen, wenn dadurch der überholende oder entgegekommende ohne ausreichenden Sicherheitsabstand vorbeifahren muss, der bei in Reihe fahrende Radler ansonsten gegeben wäre. Auf normal breiten Straßen kann ein überholendes KFZ z.B. unter Einbehaltung des Sicherheitsabstandes nur dann überholen, sowohl in Reihe fahrende, als auch nebeneinander fahrende Radler, wenn er ganz oder teilweise auf die die Gegenfahrbahn ausweicht. Im Umkehrschluss: Auch ein einzelner Radler oder in Reihe fahrende Radler können bei Gegenverkehr nicht überholt werden, was jedoch leider sehr häufig passiert.
 
Warum ist das Sport und einer alleine betreibt keinen Sport?
Stimmt, könnte auch Spiel sein und ist damit auch verboten! :D
Sei doch mal ehrlich, wir befinden uns mit unserem auf der Straße betriebenen Sport (oder wie du das auch immer nennen willst) eh schon an der Grenze der StVO, da muß man nicht noch fragen, warum ein belgischer Kreisel auf der Straße verboten ist!

Das mit den Abständen ist streng genommen natürlich nicht ok. Anderseits möchte ich mal sehen was Autofahrer sagen, wenn eine Gruppe von 10 Leuten mit Sicherheitsabstand hintereinander fährt und der Autofahrer damit einen riesigen Überholweg hätte. Der würde ganz schnell sagen, dass die im Pulk fahren sollen.
1. Nicht nur streng genommen - es ist nicht OK, die Abstände sind laut StVO immer einzuhalten!
2. Siehe 1.
 
Wenn sich alle auf der Strasse einig wären, was die ersten 3-4 Grundregeln im Strassenverkehr (respektive Artikel in der STVO) in der Praxis bedeuten, bräuchten wir den ganzen Paragraphendschungel dahinter nicht. Da aber, wie auch in diesem Fred hübsch zu sehen, jeder eine eigene Meinung zu jedem Thema hat, muss das halt allgemeinverbindlich für jeden Furz geregelt werden.

Danke an BW72 für die Erinnerung bzgl. Sport und Spiel. Machen wir uns nichts vor, Training in dem Sinne, wie es Leichtathlethen, Schwimmer, Boxer etc. betreiben können hat auf öffentlichen Strassen nichts zu suchen. Jene können, da sie über exklusive Trainingsräume verfügen, die sportlichen Aspekte ihrer Tätigkeit an die erste Stelle stellen. Solange man nicht über eine eigene, exklusive Trianingsstrecke verfügt, muss der Verkehr Vorrang haben.
Sowas mit dem Rad auf der Strasse ist genauso verantwortungslos, wie Hammerwurftraining auf dem Schulhof in der grossen Pause.

Sei doch mal ehrlich, wir befinden uns mit unserem auf der Straße betriebenen Sport (oder wie du das auch immer nennen willst) eh schon an der Grenze der StVO,
Dem muss ich dagegen schwer widersprechen;) Da wir ja, wie oben ausgeführt, gar keinen Sport auf der Straße betreiben...
Ich fahr immer nur durch die Gegend, auf der Suche nach geeigneten Trainingsflächen....irgendwann geb ichs immer wieder auf :D
Ich wüsste nicht, was da an der Grenze ist. Jedenfalls nicht mehr, als Schulz und Schulze, die auf der Suche nach 'nem sonnigen Strand samstag mittag die A1 nach Lübeck blockieren.
 
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