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Mindestabstand beim Überholen

  • Ersteller Ersteller berlin79
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Ein Behindern des Autofahres liegt gefühlt vor:
- wenn der Autofahrer den Fuß vom Gas nehmen muss
- wenn er das Lenkrad mehr bewegen muss, als um das Herumeiern der 225er Schlappen auszugleichen
- wenn er das Tippen einer SMS unterbrechen muss, um auf die Straße zu schauen.

Ein Radfahrer wird aus Sicht des Autofahrers nicht behindert:
- wenn der Radfahrer scharf mit Sturzgefahr bremsen muss
- er absteigen und das Rad über den Bürgersteig schieben muss
- er anhalten muss, um wegen der zugeparkten Radspur auf eine Lücke im Verkehr warten muss, um auf die Straße ausweichen zu können.

Nein, ganz so ein Autofahrer-Hasser bin ich nicht, ich fahre ja selbst ab und zu Auto. Ich habe schlechte Laune, weil mich das Ordnungsamt mit einem Bußgeldbescheid nervt, weil ich angeblich keine Umweltplakette am Auto habe. Die ist da seit Einführung dran, nur nicht rechts unten, sondern rechts oben. Das war wohl zuviel Abweichung von der Norm. Das mit dem Anhörungsbogen eingereichte Foto mit einer deutlich sichtbaren Plakette in der Windschutzscheibe hat nicht gereicht, um das Verfahren einzustellen. Also war ich heute zum ersten Mal in 32 Jahren Volljährigkeit beim Anwalt, der dem Rechtsamt jetzt darlegt, was dieser grüne Kreis rechts oben in der Ecke der Scheibe ist und dass ich den mindestens seit 2008. Dieser Quatsch stinkt mir hochgradig, weil es einfach ein völlig sinnloser Mist ist, den die da abziehen. Da ist "inne frische Schäferwurst rumprokeln" produktiver.
 
Ein Behindern des Autofahres liegt gefühlt vor:
- wenn der Autofahrer den Fuß vom Gas nehmen muss
- wenn er das Lenkrad mehr bewegen muss, als um das Herumeiern der 225er Schlappen auszugleichen
- wenn er das Tippen einer SMS unterbrechen muss, um auf die Straße zu schauen.

Ein Radfahrer wird aus Sicht des Autofahrers nicht behindert:
- wenn der Radfahrer scharf mit Sturzgefahr bremsen muss
- er absteigen und das Rad über den Bürgersteig schieben muss
- er anhalten muss, um wegen der zugeparkten Radspur auf eine Lücke im Verkehr warten muss, um auf die Straße ausweichen zu können.
Da fehlen noch zwei der möglichen 4 Kombis :D
Aber Du hast ja schlechte Laune ;) Gute Besserung
 
Dieser Quatsch stinkt mir hochgradig, weil es einfach ein völlig sinnloser Mist ist, den die da abziehen. Da ist "inne frische Schäferwurst rumprokeln" produktiver.

Wenn man bedenkt, dass die Einführung und Anwendung der "Umweltplakette" als Ganzes sinnloser Mist ist, dann kann man das widerrechtliche Vorgehen Deines Ordnungsamtes doch nur als konsequente Fortführung dessen betrachten. Die Anklebevorschrift, die die Anbringungsart an Deinem Auto ausdrücklich gestattet ist Dir sicher bekannt. Vielleicht beglückst Du mal den Amtsschimmel damit.

Don't worry!
 
Ich behaupte, dass das knappe Überholen schon zum einen Teil in Zusammenhang mit der Radwegbenutzungspflicht steht. Denn wann überholt ein Autofahrer knapp, obwohl weit und breit kein Gegenverkehr zu sehen ist?
Anscheinend, weil er belehren will (selten sicherlich auch aus einfacher Dummheit heraus). Und das passiert nun mal aus meiner Erfahrung meist, wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg verläuft, sei er nun benutzungspflichtig oder nicht.

Falls du damit meinst, dass knapp überholende Autofahrer, die in dieser Art und Weise belehren wollen, in der Regel fast immer mit hochgradiger Dummheit gesegnet sind, dann stimme ich dir gerne zu :D.
 
Nee, die Anwältin wird das schon klarstellen.
Es nur einfach so eine sinnlose Zeitverschwendung. Und ich denke mir: Warum sollte ich ein Einzelfall sein? Die Mitarbeiter des O-Amtes haben einen Parkplatz abgegrast, auf dem es keine Parkregulierung gibt. Keine Parkscheiben- oder schein-Pflicht etc. Die waren also auf so etwas angesetzt. Und dann kriegen sie nicht einmal das nicht gebacken. Und zig solcher Schwachsinns-Bescheide gehen raus, zig Leute nerven sich damit rum, eine ganze Menge zahlt einfach, um Ruhe zu haben und das Rechtsamt und die Gerichte beschäftigen sich mit solchen Blähungen, statt sinnvolle Arbeit zu machen. Das ist zum Kotzen.
 
Überholen eines Radfahrers (und Mopeds) wird in der Fahrschule explizit mit anderthalb Metern erwähnt. Kann sogar zum Durchfallen in der Prüfung führen und ist Bestandteil von mindestens einer Prüfungsfrage im theoretischen Teil. Daher war ich auch immer davon ausgegangen, dass dies auch Teil der StvO ist

ist es leider nicht... und als ich den führerschein gemacht habe, wurden noch nicht mal die 1,50m erwähnt, da hieß es nur "ausreichend"... dies ist dann wohl auch der grund, warum vor allem ältere (ich bin 33 - führerschein ist also noch nicht soooo lang her) an einem vorbei ziehen, dass man das auto noch spürt...
 
hab meinen vor zwei Jahren gemacht. Möglicherweise ist es neu aufgenommen (Theorie wird ja quasi jährlich geändert) oder ich hatte einfach gute Fahrlehrer.
 
Ich hab meinen Führerschein seit 1984 und ich kann mich an die vielfältige Erwähnung der 1,5 Meter Seitenabstand noch recht gut erinnern. Es scheint eher so, als würde das heute nicht mehr geschult werden, oder da wird gerne was verwechselt und man nimmt das als Abstand zum Vorausfahrenden...
 
Ich hab meinen Führerschein seit 1984 und ich kann mich an die vielfältige Erwähnung der 1,5 Meter Seitenabstand noch recht gut erinnern. Es scheint eher so, als würde das heute nicht mehr geschult werden, oder da wird gerne was verwechselt und man nimmt das als Abstand zum Vorausfahrenden...

vielleicht hängt es dann einfach nur am fahrlehrer...

ich hab mal von dem fall eines fahrlehrers gehört, der einer fahrschülerin aus nem 3-buchstaben-landkreis gesagt hat, sie solle auf der autobahn kurz die bremslichter aufblinken lassen, wenn sie der meinung ist, ihr wird zu dicht aufgefahren... da scheint es bei den fahrlehrern wohl erhebliche qualitätsunterschiede zu geben...
 
Als ich mir dieses Video angesehen habe bin ich doch auch leicht ins Grübeln gekommen. Bin ja auch Autofahrer und ich hätte jetzt selbst nicht unbedingt sooo viel Abstand gelassen, wie der Fahrlehrer erzählt hat... Hüstel....:rolleyes:
 
Es muss ja nicht gleich alles in Gesetzen erfasst sein. Ich frage mich immer wieder, warum die Sicherheit für Fahrradfahrer nicht Teil der weit verbreiteten Werbekampagnen zur Sicherheit auf den Autostrassen ist. Auf Autobahnen und an Bundesstrassen stehen doch immer wieder ermahnende Schilder. So ein Schild auf Landstrassen, das 1,5m Seitenabstand empfiehlt sprengt doch keinen Etat! Oder wenn die Öpnv Gesellschaften auf den Rückseiten von Linienbussen Slgans für ein firedliches Miteinander auf der Strasse anbringen.
Haha! Der war lustig! Bei uns sind es mit weitem Abstand die Busse des ÖPNV, die Radfahrer in die Straßengräben abdrängen. Ich selber musste bei uns im Dorf schon 2x wegen dem Bus ins Gebüsch springen und heute hat mir einer um Haaresbreite den Lenker angetickt.
In der STVO ist im §1 schon alles ausreichend geregelt mit dem Hinweis auf ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht und dem Hinweis, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden darf. Zum Thema Radwege sei noch gesagt, dass wir hier extra die Radstreifen auf der Fahrbahn haben. Im Berufsverkehr werden diese aber regelmäßig von im Stau stehenden PKW zugestellt. Wenn A***löcher auf der Straße sind, helfen alle Regeln nicht. Lustig sind auch die 400m Straße mit 13 Ein- und Ausfahrten wo ich jeden Tag lang muss. Es ist noch nicht vorgekommen, dass nicht ein oder mehr Autofahrer mehr oder weniger ambitioniert versucht hätten mir dort das Leben zu nehmen. Der alltägliche Wahnsinn auf Deutschlands Straßen halt.
Gesetze helfen nur sehr bedingt dabei den Leuten Verstand ins Hirn zu pusten.
 
Haha! Der war lustig! Bei uns sind es mit weitem Abstand die Busse des ÖPNV, die Radfahrer in die Straßengräben abdrängen. Ich selber musste bei uns im Dorf schon 2x wegen dem Bus ins Gebüsch springen und heute hat mir einer um Haaresbreite den Lenker angetickt.
Ein positiver Fall dazu ist bei uns in Hamburg eingetreten: Bis vor rd. 2 Jahren sind die Busse hier ganz knapp an Dir vorbeigerauscht oder haben Dich auch schon mal hart ausgebremst(schnell noch vorbei und dann einfach zur Seite rüberziehen). Einmal konnte ich noch knapp unter einem Bus-Spiegel wegtauchen. Dann beinahe über Nacht wie von Geisterhand super Abstand, kollegiale Blickbeziehung usw. (??!!!?!!??) Später erzählte mir jemand, dass man in der Zentrale des Verkehrsverbundes das Thema zu dem Zeitpunkt ausdrücklich behandelt hatte.
 
Wenn A***löcher auf der Straße sind, helfen alle Regeln nicht....Gesetze helfen nur sehr bedingt dabei den Leuten Verstand ins Hirn zu pusten.
Naja, wenn A***löcher auf der Strasse sind, reicht zumindest §1 STVO nicht mehr. Regeln und Gesetze sind zwar ein schwacher Versuch, aber eigentlich letztmögliche da noch was zu drehen. Man muss sie aber auch durchsetzen wollen.
 
Ein positiver Fall dazu ist bei uns in Hamburg eingetreten: Bis vor rd. 2 Jahren sind die Busse hier ganz knapp an Dir vorbeigerauscht oder haben Dich auch schon mal hart ausgebremst(schnell noch vorbei und dann einfach zur Seite rüberziehen). Einmal konnte ich noch knapp unter einem Bus-Spiegel wegtauchen. Dann beinahe über Nacht wie von Geisterhand super Abstand, kollegiale Blickbeziehung usw. (??!!!?!!??) Später erzählte mir jemand, dass man in der Zentrale des Verkehrsverbundes das Thema zu dem Zeitpunkt ausdrücklich behandelt hatte.

Hehehehe, ich hoffe, dass außer mir noch andere Radfahrer daran beteiligt, bzw. die Ursache waren! Ich hatte früher öfter "nette" Kontakte mit Busfahrern. Das Übliche halt, dichtes Überholen, Ausbremsen, Anhupen weil ein (nicht benutzungspflichtiger) Radweg neben bei war etc. Ich habe mich jedes Mal beschwert, mir dazu die Busnummer, Ort und Uhrzeit gemerkt. Habe meistens eine recht ausführliche Antwort vom HVV bzw. PVG bekommen. Sie haben sogar einmal den Busfahrer "verhört"!! :D Ich will es nicht beschreien aber der Kontakt mit Bussen ist angenehmer geworden! :)
 
Habe ich auch schon gemacht. Bin dem Bus eines bestimmten Unternehmens hinerhergefahren, der dreimal ohne zu blinken abgebogen ist. Mail mit Datum, Uhrzeit und Kennzeichen an das Busunternehmen. Zwei Wochen später eine Antwortmail, Fahrer hat eine Abmahnung erhalten. Seitdem habe ich keinen Bus dieses Unternehmes mehr gesehen, der beim Abbiegen nicht geblinkt hätte. Sogar beim Spurwechsel blinken sie jetzt ;)

Wem das wie Denunziantenum vorkommt, der sollte sich einfach mal bewusst machen, dass bei Fahrlässigkeit im in den meisten Fällen Unbeteiligte die Leidtragenden sind. Ich musste schon zweimal im Straßenverkehr bei schweren Verletzungen Erste Hilfe leisten: wenn man die realen Auswirkungen dieser "Kavaliersdelikte" so direkt vorgeführt bekommt, versteht man da keinen Spass mehr.
 
Wem das wie Denunziantenum vorkommt, der sollte sich einfach mal bewusst machen, dass bei Fahrlässigkeit im in den meisten Fällen Unbeteiligte die Leidtragenden sind. Ich musste schon zweimal im Straßenverkehr bei schweren Verletzungen Erste Hilfe leisten: wenn man die realen Auswirkungen dieser "Kavaliersdelikte" so direkt vorgeführt bekommt, versteht man da keinen Spass mehr.

Yup - und gerade bei Großfahrzeugen. In Krefeld gab es gerade wieder gehäuft Abbiegeunfälle LKW mit Radfahrer - teilweise töldich.
 
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