RuhrBiker
Gelegenheits-Randonneur
Ein Behindern des Autofahres liegt gefühlt vor:
- wenn der Autofahrer den Fuß vom Gas nehmen muss
- wenn er das Lenkrad mehr bewegen muss, als um das Herumeiern der 225er Schlappen auszugleichen
- wenn er das Tippen einer SMS unterbrechen muss, um auf die Straße zu schauen.
Ein Radfahrer wird aus Sicht des Autofahrers nicht behindert:
- wenn der Radfahrer scharf mit Sturzgefahr bremsen muss
- er absteigen und das Rad über den Bürgersteig schieben muss
- er anhalten muss, um wegen der zugeparkten Radspur auf eine Lücke im Verkehr warten muss, um auf die Straße ausweichen zu können.
Nein, ganz so ein Autofahrer-Hasser bin ich nicht, ich fahre ja selbst ab und zu Auto. Ich habe schlechte Laune, weil mich das Ordnungsamt mit einem Bußgeldbescheid nervt, weil ich angeblich keine Umweltplakette am Auto habe. Die ist da seit Einführung dran, nur nicht rechts unten, sondern rechts oben. Das war wohl zuviel Abweichung von der Norm. Das mit dem Anhörungsbogen eingereichte Foto mit einer deutlich sichtbaren Plakette in der Windschutzscheibe hat nicht gereicht, um das Verfahren einzustellen. Also war ich heute zum ersten Mal in 32 Jahren Volljährigkeit beim Anwalt, der dem Rechtsamt jetzt darlegt, was dieser grüne Kreis rechts oben in der Ecke der Scheibe ist und dass ich den mindestens seit 2008. Dieser Quatsch stinkt mir hochgradig, weil es einfach ein völlig sinnloser Mist ist, den die da abziehen. Da ist "inne frische Schäferwurst rumprokeln" produktiver.
- wenn der Autofahrer den Fuß vom Gas nehmen muss
- wenn er das Lenkrad mehr bewegen muss, als um das Herumeiern der 225er Schlappen auszugleichen
- wenn er das Tippen einer SMS unterbrechen muss, um auf die Straße zu schauen.
Ein Radfahrer wird aus Sicht des Autofahrers nicht behindert:
- wenn der Radfahrer scharf mit Sturzgefahr bremsen muss
- er absteigen und das Rad über den Bürgersteig schieben muss
- er anhalten muss, um wegen der zugeparkten Radspur auf eine Lücke im Verkehr warten muss, um auf die Straße ausweichen zu können.
Nein, ganz so ein Autofahrer-Hasser bin ich nicht, ich fahre ja selbst ab und zu Auto. Ich habe schlechte Laune, weil mich das Ordnungsamt mit einem Bußgeldbescheid nervt, weil ich angeblich keine Umweltplakette am Auto habe. Die ist da seit Einführung dran, nur nicht rechts unten, sondern rechts oben. Das war wohl zuviel Abweichung von der Norm. Das mit dem Anhörungsbogen eingereichte Foto mit einer deutlich sichtbaren Plakette in der Windschutzscheibe hat nicht gereicht, um das Verfahren einzustellen. Also war ich heute zum ersten Mal in 32 Jahren Volljährigkeit beim Anwalt, der dem Rechtsamt jetzt darlegt, was dieser grüne Kreis rechts oben in der Ecke der Scheibe ist und dass ich den mindestens seit 2008. Dieser Quatsch stinkt mir hochgradig, weil es einfach ein völlig sinnloser Mist ist, den die da abziehen. Da ist "inne frische Schäferwurst rumprokeln" produktiver.