• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Mindestabstand beim Überholen

  • Ersteller Ersteller berlin79
  • Erstellt am Erstellt am
B

berlin79

Hallo Rennradgemeinde,

über Facebook bin ich auf ein paar nette Fotos aus Spanien und Frankreich aufmerksam geworden. Auf denen sind Schilder zu sehen, die wiederum Autofahrer auffordern, Radfahrer mit mind. 1,50m Sicherheitsabstand zu überholen.

Dass das in Deutschland
a) nicht gefordert
und
b) schon gar nicht (von jedem) gelebt wird

wissen wir alle und muss hier nicht ausgetreten werden.

Meine Idee war also die Folgende. Wenn die StVO lediglich von ausreichendem Abstand spricht und in diversen Rechtssprechungen von "i. d. R." o. ä. gesprochen wird, dies aber nicht bindend ist, wäre doch eine Anpassung der StVO überfällig.

Ich also das Wahlkreisbüro meines MdB hier in Berlin/Pankow angesprochen. Jetzt kann jeder von Euch politisch eingestellt sein, wie er möchte und ich will auch keine politische Diskussion los treten. Nun ist der MdB auch noch Linker, was gut ist, weil die Rad fahren :) Die haben mir dann die Kontaktdaten der Verkehrspolitischen Sprecher der Fraktion im Bundestag gegeben, die ich auch angesprochen, leider jedoch nur folgende Antwort erhalten habe:

[...]
die StVO ist eine Verordnung, bei der der Bundestag allenfalls beratend beteiligt ist, Beschlüsse über Veränderungen trifft allein das Verkehrsministerium bzw. die Regierung.
Grundsätzlich kann natürlich der Bundestag in Form eines Antrages die Bundesregierung dazu auffordern, die StVO in eine bestimmte Richtung zu verändern. Ein Antrag der Linksfraktion dazu würde dann sinniger Weise viele Probleme des Radverkehrs aufgreifen. Zur Erarbeitung eines solchen Antrages fehlt uns zur Zeit aber leider die Zeit (und er würde sowieso abgelehnt werden…).
Über unsere Aktivitäten im Mobilitätsbereich informieren wir hier http://www.nachhaltig-links.de/index.php/mobilitaet.
Im Anhang sende ich Ihnen den Bericht aus dem Ministerium zur Punktereform – auch dies eine Vorordnung, die letztlich ohne Beteiligung des Bundestages geändert wird – aber immerhin demnächst im Verkehrsausschuss debattiert werden wird.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.
Im Übrigen stören mich als Radfahrer auch viele Überholsituationen.

Mit herzlichen Grüßen
[...]

Man beachte:
[...]
und er würde sowieso abgelehnt werden…
[...]

Jemand ne Idee, wie man das weiter voran bringen kann?
Meine Idee ist, dass eine große Menge Leute Ihre Wahlrkeis-MdB's damit so lange löchern, bis etwas passiert.
 
"und er würde sowieso abgelehnt werden…"

So einen Antrag stellen und sich Verbündete und politische Mehrheiten suchen macht schliesslich Arbeit. Arbeit jedoch hat in vielen Fällen nicht die oberste Priorität im Terminkalender eines Politikers.

So eine Formulierung zeigt mir, wes Geistes Kind der Absender ist.
 
Gemeint ist sicher, dass der Antrag schon aus einem partei-politischen Affekt heraus abgelehnt würde, eben weil der aus einer bestimmten politischen Richtung kommt. Die weiteren Oppositionsparteien lassen sich hier nicht die fachliche Kompetenz nehmen, die Regierungsparteien reden erst gar nicht ( offiziell) mit den Linken.

Petition ist eine Möglichkeit. Eine andere, sich an den entsprechenden Fachausschuß zu wenden, falls vorhanden. Die letzte Novelle, die ein paar Vorteile für Radfahrer herausgeholt hat ( 1998) wurde quasi mittels Lobbyarbeit auf den Weg gebracht und zwar in direkter Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium.

Irgendjemand dort muß in diesem Fall Handlungsbedarf feststellen und entsprechend fachliche Beratung von entsprechender Stelle ( ADFC, VCD, diverse Forschungsinstitute / Unis) suchen.
 
.

Irgendjemand dort muß in diesem Fall Handlungsbedarf feststellen und entsprechend fachliche Beratung von entsprechender Stelle ( ADFC, VCD, diverse Forschungsinstitute / Unis) suchen.

beim ADFC sehe ich dabei schwarz. Wenn ich mir deren Stellungnahme zum Thema Helmpflicht in der Tour vor wenigen Monaten durchlese, stellen sich mir die Nackenhaare auf...
aber auch das soll hier nicht thema sein...
 
@TE:
Mal angenommen die STVO wird geändert - was dann?

Der allgemeine Autofahrer wird davon nichts mitbekommen. In der Fahrschule wird es evtl. erwähnt, aber das wird der Richtwert von ca. 1.5m heute auch schon.
Die Rechtsprechung mit den 1.5m ist auch allgemein bekannt und akzeptiert. Was soll also die ganze Aktion?

Verwende die Energie lieber darauf dem Verkehrsministerium klar zu machen, dass sie den Ämtern in den Landkreisen Druck macht ihre Radwege und die Benutzungspflicht nach aktueller Vorschriftenlage und Rechtsprechung zu überprüfen.
 
@TE:
Mal angenommen die STVO wird geändert - was dann?

Der allgemeine Autofahrer wird davon nichts mitbekommen. In der Fahrschule wird es evtl. erwähnt, aber das wird der Richtwert von ca. 1.5m heute auch schon.
Die Rechtsprechung mit den 1.5m ist auch allgemein bekannt und akzeptiert. Was soll also die ganze Aktion?

Verwende die Energie lieber darauf dem Verkehrsministerium klar zu machen, dass sie den Ämtern in den Landkreisen Druck macht ihre Radwege und die Benutzungspflicht nach aktueller Vorschriftenlage und Rechtsprechung zu überprüfen.

bring das mal den autofahrern bei, dass trotz radweg, dieser nicht zu benutzen ist, weil das schild nicht angebracht ist. selbe thematik. wenn man nichts anstößt, ändert sich auch nichts...
 
Die Diskussion sollten wir hier lassen. Du wolltest wissen, wohin Du Dich wenden kannst, wenn Du für den Radverkehr etwas erreichen willst. Und da sollte man sich jemanden suchen, der die Interessen von Radfahrern vertritt und nicht von Autofahrern.
 
bring das mal den autofahrern bei, dass trotz radweg, dieser nicht zu benutzen ist, weil das schild nicht angebracht ist. selbe thematik. wenn man nichts anstößt, ändert sich auch nichts...

1. Wenn kein blaues Schild da ist, ist es rechtlich auch kein Radweg. Vielleicht ist dir das klar, aber kommunizieren tust du das mit der Aussage schonmal nicht. Und dann erwartest du dass Autofahrer den Unterschied kennen?
2. Ich habe diese Aktion nicht ohne Grund als bessere Initiative angeführt. Hier liegt viel mehr im Argen als beim Sicherheitsabstand.
 
Ist nicht von der Hand zu weisen.............................

Selbst bei der Rennleitung haben sich die Bestimmungen nicht zu 100% herumgesprochen.........
 
Es muss ja nicht gleich alles in Gesetzen erfasst sein. Ich frage mich immer wieder, warum die Sicherheit für Fahrradfahrer nicht Teil der weit verbreiteten Werbekampagnen zur Sicherheit auf den Autostrassen ist. Auf Autobahnen und an Bundesstrassen stehen doch immer wieder ermahnende Schilder. So ein Schild auf Landstrassen, das 1,5m Seitenabstand empfiehlt sprengt doch keinen Etat! Oder wenn die Öpnv Gesellschaften auf den Rückseiten von Linienbussen Slgans für ein firedliches Miteinander auf der Strasse anbringen.
 
@ berlin79
Eigentlich braucht es keine Anpassung der StVO, da die ganze Sache schon in zahlreichen Urteilen (besonders OLG Hamm) geregelt ist - 1,5 bis 2m. Ansetzen könnte man bei der Polizei, welche ja keine technischen Mittel zur Abstandsmessung zur Verfügung hat.

@ Radwegediskussion
Ich durfte mich letzten Monat mit einem Autofahrer auseinandersetzen, der mich von der Fahrbahn auf den Bürgersteig hupen wollte. Meine Erklärung konnte ich mangels seiner Geduld nicht abschließen. An besagter Stelle geht ein vormaliger Schutzstreifen als Radstreifen gestalteter Seitenstreifen über eine mit einer Radfahrerfurt versehenen Kreuzung in einen baulichen Radweg über, überquert eine weitere Kreuzung, um anschließend nach etwa 200 m kurz nach einer Fahrbahneinengung auf nur noch eine Fahrspur zu einem benutzungspflichtigen Radstreifen (mustergültig ausgeführt, echtes Kompliment) zu werden. Mit reinem Fahrschulwissen wäre es mir niemals möglich gewesen, zu erkennen, ob der Radfahrer rechtens oder nicht auf der Fahrbahn fährt.

Wenn gesetzlich etwas notwendig wäre, dann die Entwirrung dieses Chaos, also nur drei Situationen:
1. Normalfall Fahrbahnnutzung
2. Sonderfall benutzungspflichtiger Radstreifen (z.B. auf mehrspurigen, stark befahrenen Straßen)
3. Hochbordradweg gemäß StVO-Novelle von 1997, VwV StVO und BGH-Urteil 2010, also fast nie
Damit also keine Schutzstreifen, bauliche Radwege, etc.
 
Zurück