Die Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung gelten am Ort der Entnahme und nicht (wie früher) unten am Hausanschluss.
Damit hat man den sog. Betreiber einer Trinkwasserinstallation mit in die Pflicht genommen.
Das führte dazu, dass seitens des Gesundheitsamtes alle öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Sportanlagen, Stadthallen, Schwimmbäder, Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) überwacht werden mussten. Und in etlichen Anlagen wurden massive Verkeimungen festgestellt.
Insbesondere bei Einrichtungen, die nur gelegentlich genutzt wurden und dort wiederum hauptsächlich im Bereich des Warmwassers. Die Anlagen wurden einfach nicht vernünftig betrieben / gewartet. Hier mussten zahlreiche Sporthallen über Monate geschlossen werden.
Nach der Errichtung einer Gebäudeinstallation muss ein vom Wasserversorger zugelassener Installateur mit seiner Unterschrift dafür gradestehen, dass die Installation den gängigen Regeln entspricht. Erst dann wird dieses Gebäude an das Trinkwassernetz angeschlossen.
Ab dann spielt sich alles im Verborgenen ab. Ob die Anlagen gewartet werden, ein regelmäßiger Wasseraustausch stattfindet ... wird nicht überwacht. Wenn über die Jahrzehnte an der Hausinstallation vom Eigentümer "rumgepfuscht" wurde, dann kriegt das keiner mit. Gerne werden Regenwassernutzungsanlagen mit in die Hausinstallation intigriert: "Warum soll ich eine separates Rohr zur Waschküche legen? Ein T-Stück mit zwei Absperrarmaturen tut es doch auch."
Enthärtung ...
Man sollte es damit nicht übertreiben. Faustregel ist rd. 8,0°dH, die im Wasser verbleiben soll.
Der Kalk im Trinkwasser wird benötigt, um die Hausinstallationen zu schützen, bzw. den Verbraucher.
Der Kalk bildet nach einiger Zeit des Betriebes innerhalb metallischer Rohrleitungen und Armaturen eine sog. Kalkrostschutzschicht aus, die einen Eintrag von Schwermetallen (z.B. Blei aus Messing) ins Trinkwasser unterbindet.
Ich hab selber eine fehlerhafte Installation gesehen, wo der Grenzwert für Blei um das 800-fache überschritten wurde. Das Blei hatte sich aus dem Messing gelöst, weil sich wg. Luftansammlung an der Stelle keine Schutzschicht ausbilden konnte.
Und da tu ich mich mit der Umkehrosmose sehr schwer.
Im Wasser steht Kalk mit Kohlensäure im Gleichgewicht. Stört man dieses Gleichgewicht, z.B. in dem man das Wasser über 60° erhitzt, dann "entgast" die Kohlensäure und der Kalk fällt aus. Unschwer beim Blick in den Wasserkocher zu erkennen.
Die Umkehrosmose macht es anders ... sie holt den Kalk raus, die Kohlensäure bleibt aber übrig, der pH-Wert sinkt, das Wasser wird aggresiv. Damit ist der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (Calcitlösekapazität) nicht mehr einzuhalten und das Wasser ist kein Trinkwasser mehr. Jede Entnahmestelle müsste mit "Kein Trinkwasser" gekennzeichnet werden.
Es sie denn, die gesamte Hausinstallation ist daruf ausgelegt: Kein Messing, kein Kupfer ... also Edelstähle oder Kunststoffe. Dann erfüllt man auch wieder die Trinkwasserverordnung.
Alte Installationen sollte man in Ruhe lassen. Wenn es denn unbedingt sein muss, sollte nicht unter 8°dH enthärtet werden. Man kann bei Altanlagen eine Enthärtung an einem Wasserhahn in der Küche oder sonst wo anschließen, völlig unproblematisch.
Die Sicherheit aller Einbauteile steht und fällt mit der Wartung.
Ein Installateur verkauft auch gerne mal eigentlich Unnötiges.
Ein Filter wird zum Schutz der Hausinstallation hinter dem Zähler eingebaut. Da geht es aber um Partikel, die sich aus dem Trinkwassernetz gelöst haben, oder durch Rohrbruch eingetragen wurden.