master0652
Privatier; Masters- Senioren 4
Den kann man genau so überlisten wie die Kontrollorgane
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Nein, überlisten kann man ihn nach heutigem Erkenntnisstand nicht. Gerade deshalb ist die Anwendung im deutschen Strafrecht verboten. Das würde nämlich darauf hinaus laufen, dass ein Angeklagter, der sich dem Test unterzieht, ggf. selbst belasten würde, ohne es selbst beeinflussen zu können.Ich habe nie behauptet es sei einfach, meine Aussage war:
Man kann ihn genauso überlisten wie die Kontrollorgane, nicht mehr und nicht weniger.
Den kann man genau so überlisten wie die Kontrollorgane
Die Amis können's momentan nicht, weil die Daten "fott" sind und w.v.Braun tot ist.ja, man kann auch zum Mond fliegen...