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Licht am Rennrad: Die Regeln der StVZO

… bei blinkendem Licht sind Abstände schwieriger abzuschätzen als bei dauerhaft leuchtendem Licht.
Abstände UND Geschwindigkeiten sind dann für die meisten anderen Verkehrsteilnehmer sehr schwierig einzuschätzen.
Und weil ja viele meinen die abstrahlende Lichtfläche könne nicht klein genug sein, damit die Leuchte andere möglichst gut blendet: wer geblendet wird sieht halt gar nichts mehr und fährt dann im aufgezwungenen Blindflug. Leider inzwischen auch bei vielen Leuchten mit K-Nummer der Fall.
 
Da sagste was. Jetzt habe ich ein mulmiges Gefühl, wenn ich mit dem Supernova Tail Light herumfahre. 3 LEDs und sonst nichts. Ob sie blendet, kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber ich habe sie selbst noch nie in Aktion gesehen.
 
Da sagste was. Jetzt habe ich ein mulmiges Gefühl, wenn ich mit dem Supernova Tail Light herumfahre. 3 LEDs und sonst nichts. Ob sie blendet, kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber ich habe sie selbst noch nie in Aktion gesehen.
Bei drei LEDs könnte weniger Blendung rauskommen als bei einer einigen, die mehr Leistung hat.
Aber in der Tat beobachte ich ebenfalls den Trend zu "stylishen", d.h. möglichst kleinen Rücklichtern. Auch bei Kompletträdern. Mit Motör entfallen gerne auch noch die vorgeschriebenen Reflektoren. Ich frage mch, warum da keiner die Händler abmahnt.
 
In der Hoffnung, dass noch niemand anders darauf hingewiesen hat: bei blinkendem Licht sind Abstände schwieriger abzuschätzen als bei dauherhaft leuchtendem Licht. Das ist nach meinem Wissensstand der Grund für das Verbot von blinkendem Licht am Rad und als Standardausstattung.

Aber gilt das denn wirklich auch tagsüber? Bontrager hat das angeblich getestet und meint, dass man mit Blinklicht viel besser gesehen wird. Ich würde das als Autofahrer bestätigen. Ein Dauerlicht fällt tagsüber nicht auf, dazu sind die meisten Fahrradlampen nicht hell genug. Blinklicht fällt aber auf und da man dank Tageslicht nicht nur das Licht sieht, kann man Abstand und Geschwindigkeit auch sehr gut einschätzen.

In der Dämmerung und nachts würde ich aber keinesfalls Blinklicht empfehlen. Außerdem würde ich jeden Radfahrer (und Autofahrer...) bitten zu kontrollieren, ob das Licht so eingestellt ist, dass es nicht blendet. Gefühlt ist das bei 70% der Radfahrer nicht der Fall.
 
Es kann schon sein, dass die Blinklichter tagsüber mehr Aufmerksamkeit generieren. Aber auch nur deswegen, da in den Köpfen der Leute verankert ist, Blinken = Gefahr = erhöhte Aufmerksamkeit. Schlecht ist halt, wenn sich ein Großteil der Aufmerksamkeit auf das Geblinke konzentriert. Dann haben darunter u.U. die restlichen Verkehrsteilnehmer zu leiden.
Und mit dem sehr bald einsetzenden Gewöhnungseffekt bringt eine Blinkelampe sowieso in kürzester Zeit keinen Sicherheitsvorteil mehr (so wie es jetzt schon bei den 🦺 ist).
 
In der Hoffnung, dass noch niemand anders darauf hingewiesen hat: bei blinkendem Licht sind Abstände schwieriger abzuschätzen als bei dauherhaft leuchtendem Licht.
Das hält sich irgendwie hartnäckig. Bislang hab ich da nichts fundiertes zu gelesen.

Ich würde behaupten, dass die generelle Sichtbarkeit durch blinkendes Licht erweitert und der Radfahrer dadurch sicherer unterwegs ist.

Es kann ja jeder mal selbst überprüfen, ob er Schwierigkeiten hat, einen blinken Radfahrer vor sich anders abzuschätzen. Ich empfinde es tatsächlich als einfacher.
 
Wenn man mit den Begriffen „Wechselblindheit“ und „Veränderungsblindheit“ mal eine Suchmaschine bemüht, gibt es genügend Treffer zum Thema.

P.S. Als einfacher empfinden tust Du es, weil Dir Dein Sehsinn da auch etwas „vorgaukelt“. Das liegt an der Verarbeitung und Auswertung durch unseren Sehsinn.
 
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Und mit dem sehr bald einsetzenden Gewöhnungseffekt bringt eine Blinkelampe sowieso in kürzester Zeit keinen Sicherheitsvorteil mehr (so wie es jetzt schon bei den 🦺 ist).

Dieser Gewöhnungseffekt ist ein riesiges Problem, da damit sehr schnell ein Nachteil für "nicht konforme" Gruppen entsteht. Ein weiteres Beispiel ist das immer wieder mal geforderte Tagfahrlicht. Ist doch insbesondere für Autofahrer eine praktische Sache, man sieht die anderen besser. Für Motorradfahrer wird das allerdings schnell zum Problem, weil die tagsüber ihren bisherigen Sichtbarkeitsvorteil verlieren. Und dann haben wir noch Fußgänger und Radfahrer, die eher nur im Ausnahmefall eine dem Kraftverkehr vergleichbare Beleuchtung verwenden.

Wenn ich bei Dunkelheit mit dem Rad auf der Landstraße unterwegs bin, dann blenden gefühlt nur ca. 2/3 des motorisierten Gegenverkehrs rechtzeitig wegen mir ab - obwohl ich ein sehr gutes Fahrlicht verwende. Ist halt mittlerweile eher selten, dass nachts jemand nicht mit einem Paar Scheinwerfer unterwegs ist, also achten viele auch nicht darauf. Dazu kommt, dass die in modernen PKWs verbauten Photonenpumpen die Reflektoren der Leitpfosten derart hell aufleuchten lassen, dass man mit einer ähnlichen Lichtsilhouette als Gegenverkehr gar nicht auffällt. Hat zufälligerweise jemand Erfahrungswerte mit Abblendautomatik? Wie zuverlässig arbeiten die?

Außerdem ist "meine" Landstraße sehr hügelig und kurvig. Aus Sicht des mir nachfolgenden Verkehrs muss im schlimmsten Fall mein Rücklicht mit den kurzzeitig blendenden Bi-Xenon-Scheinwerfern des Gegenverkehrs konkurrieren können. Wegen dieser möglichen Konstellation fahre ich mit blinkendem Rücklicht - und hadere mit meiner Entscheidung, da sie zum Nachteil für andere werden kann.
 
Hat zufälligerweise jemand Erfahrungswerte mit Abblendautomatik? Wie zuverlässig arbeiten die?
Mein subjektiver Eindruck ist, dass die schon sehr zuverlässig arbeitet. Aber bei mir (BMW) ist es so, dass bei den LEDs nur selektiv ein Feld abgeblendet wird. Das funktioniert bei Autos ziemlich gut. Ob es auch bei entgegenkommenden Radfahrern funzt, kann ich nicht beurteilen. Ich fahre nicht sehr häufig mit Fernlicht.
 
Zwischen Blinklicht und Dauerlicht gibt's übrigens noch Puls(ierend).
Hab mein Rotlicht auf niedrigster Leuchtstufe, Dauerlicht mit Puls eingestellt.

Sollte die Rennleitung den Pulsmodus beanstanden, kann ich ja mit wenigen "klicks" auf niedrigste Stufe Dauerlicht switchen, mich entschuldigen nach dem Auslandsurlaub nicht wieder gewechselt zu haben und Besserung bzw. Austausch zu Hause geloben.

Gab da aber noch nie Beanstandungen. Meistens sind die so froh, das man richtig gutes Licht am Rad hat und fragen auch interessiert nach was man da geiles verbaut hat.

Was kostet eigentlich nicht StVZO konformes Licht??? Konnte explizit nix finden im Bußgeldkatalog für Radfahrer. 🤷‍♀️

Thema Reflektoren (Pedale, Reifen etc.). Wir fahren seit 2016 mit Flectr rum. Erst Zero in den Speichen, als die neuen Omni 360° aufkamen damit, und jeder neue Laufradsatz kriegt jetzt 360° wing. In die Speichen mach ich nix mehr, sinnfrei wenn genau die beklebte Speiche bricht.
Die Dinger reflektieren tatsächlich sogar bei Licht schon wie bekloppt und wirklich von allen Seiten. Wenn da ein Autofahrer behauptet "übersehen", dann weil er nicht auf die Straße sondern sonstwohin geglotzt hat!

Da es an Klickpedalen immer schwer ist, Reflektoren anzubringen, meist gibt es garkeine ergänzenden oder sie blockieren dann mindestens eine Seite, haben wir auch da auch Flectr gesetzt. Irre der Effekt mit den Vortex. Die werden zwar nicht am Pedal, sondern am Kurbelarm angebracht, bewegen sich aber trotzdem so ziemlich auf der Höhe. Und besser als garnichts allemal.
Ich verstehe immer noch nicht, wie die seit 5 Jahren einen Eurobike Preis in Deutschland nach dem anderen kassieren, aber immer noch nicht zugelassen sind in Deutschland. Völlig bekloppt.


Das unsere StVO bezüglich Radfahrer und der verpflichtenden Ausstattung insbesondere bei Sporträdern ständig 5-10 Jahre hinter der aktuellen Technik her hinkt ist inzwischen nicht mehr nur ärgerlich wie ich finde. Es zeigt auch ständig deutlich, dass wir nicht als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen/ernst werden und es die zuständigen nicht schert mal zügiger zu arbeiten.

P.S.. mich würde mal interessieren, seit wann Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) zugelassen sind, bzw. warum man Helme damit fahren darf (Lumos smart Helm) aber am Rad war doch sowas laut meiner letzten Info verboten???

P.P.S.: Ausserdem finde ich die Regelung, welche unbegrenzte Blinklichter an der Kleidung oder Rucksack erlaubt, aber am Rad verbietet völlig widersinnig.
Wenn bei mir Gartenzwerg was am Rucksack blinkt, ist das ziemlich auf Höhe des Sattels, also dort wo auch ein Rotlicht ist/wäre. Also was soll so eineUnterscheidung???
 
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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wichtig und eine wirkliche Erleichterung ist doch, dass batteriebetriebene Beleuchtung erlaubt ist. Bezüglich der Vorschriften zur seitlichen Kenntlichmachung: Jeweils 2 Katzenaugen in die Speichen und man ist konform. Vorschriften zu Vorder-und Rücklicht sind auch klar umrissen und eben Blinklicht am Fahrrad ist verboten, mir egal, weil offensichtlich auch hier, die Einen sagen so, die Anderen so, also wurde sich gesetzestechnisch nunmal auf die Einen geeinigt. Einzig die Sache mit den Pedalreflektoren ist m.u.M. etwas ärgerlich, denn an beidseitig SPD's kann man Keine befestigen und tatsächlich meine ich, im Dunkeln sind diese Reflektoren schon sehr wichtig, damit Autofahrer den seitlichen Mindestabstand einschätzen und einhalten können. Grundsätzlich halte ich sportliches Fahrradfahren in der Dunkelheit für zu gefährlich, nicht nur wegen der Gefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch, weil man selber z.b. Hindernisse und Strassenschäden möglicherweise zu spät erkennt oder weil man im Falle eines Unfalles vielleicht erst viel zu spät entdeckt wird oder man sich nicht deutlich bemerkbar machen kann (Strassengraben), eventuell auf der Strasse liegend sogar überrollt wird. Gleiches gilt für mich für das Motorradfahren bei Nacht.
 
Was kostet eigentlich nicht StVZO konformes Licht??? Konnte explizit nix finden im Bußgeldkatalog für Radfahrer. 🤷‍♀️
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungs- einrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt = 20€
… mit Gefährdung = 25€
… mit Sachbeschädigung = 35€
 
Ich zitiere mal zwei Punkte aus dem Startbeitrag

Scheinwerfer dürfen mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein, Rücklichter dürfen eine Bremslichtfunktion besitzen.

Rücklichter dürfen somit eine Bremslichtfunktion besitzen ?!

Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen nur als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.

Daraus entnehme Ich, daß nicht STVZO konforme Rückleuchten zwar am Bike montiert nichts verloren haben, aber angebracht am Helm, Trikot, Jacke oder am Rucksack als Zusatzbeleuchtung ohne Probleme gestattet sind ?!
 
P.P.S.: Ausserdem finde ich die Regelung, welche unbegrenzte Blinklichter an der Kleidung oder Rucksack erlaubt, aber am Rad verbietet völlig widersinnig.
Wenn bei mir Gartenzwerg was am Rucksack blinkt, ist das ziemlich auf Höhe des Sattels, also dort wo auch ein Rotlicht ist/wäre. Also was soll so eineUnterscheidung???
Naja, die StVO überlässt Details zur Beleuchtung eben der StVZO und die wiederum betrachtet ausschließlich das Fahrzeug und nicht den Fahrzeugführer. Der Rest ergibt sich dann daraus. (auch die unverzeihliche Anarchie auf deutschen Straßen hinsichtlich Sockenlänge) Es ist keinesfalls so dass sich im Bundestag ein Ausschuss zusammengesetzt hätte “wollen wir Blinkis am Rucksack erlauben?“
 
Es gibt zu viele verrückte und dumme Menschen die einen Führerschein besitzen, deshalb wird mein Rücklicht (tagsüber) immer blinken.
 
Aber nun stellt dir mal vor, viele hätte blinkendes Rücklicht: Regen, Dunkelheit, Berufsverkehr und 20 Radler mit in unterschiedlichem Rhythmus und aus dem Takt blinkenden Rücklichtern vor dir. Teils auch welche ohne Blinken, teils welche mit Bremslicht.

Wäre das wirklich hilfreich? Ich habe große Zweifel.
 
P.P.S.: Ausserdem finde ich die Regelung, welche unbegrenzte Blinklichter an der Kleidung oder Rucksack erlaubt, aber am Rad verbietet völlig widersinnig.

Da eine Quelle für diese Regelung schuldig geblieben ist, darf man annehmen, dass es sich hierbei um eine laienhafte Meinung handelt.

IMO ist der Wille des Gesetzgebers, dass er keine blinkenden Rückleuchten im Straßenverkehr möchte, eindeutig erkennbar. Zur eindeutigen Klarstellung hätte man Drucksacken im Gesetzgebungsverfahren oder Kommentarliteratur oder ständige Rechtssprechung lesen müssen. Und wenn man das getan hätte, könnte man kurz und schnell darauf verweisen. Naja. :rolleyes:
 
Ich frage ich, was diese Diskussion über das blinkende Licht überhaupt soll. Es ist explizit verboten im Straßenverkehr und damit lässt man es auch sein. Basta.

Haben sich die Vertreter der Blinkies eigentlich mal überlegt, was passiert, wenn es zu einem Unfall von hinten kommt?
Jeder halbwegs tauglich Anwalt wird doch aufgrund des Blinklichts entsprechend reagieren. Der verunfallte Fahrradfahrer muss hier immer mit einer Teilschuld rechnen. Die Gründe dafür wurden in dem Fred hier, in den letzten Tagen oft genug aufgezählt und gelten auch dann, wenn man sie nicht glaubt.

Ich persönlich halte es ja schon fast für sträflich hier mit seinen Blinklichter anzugeben und/oder sie auch noch zu empfehlen.
 
Der Radler geht immer mehr im Lichtermeer einer Stadt unter.
Ein nicht blinkendes Rücklicht geht da zweifelsohne unter... man wird nicht mehr richtig, bzw. rechtzeitig wahrgenommen.
Die Frage ist ob das durch blinken besser wird. Für mich ist die Antwort ein klares “Nein“. Konstantes leuchten ist etabliertes visuelles Vokabular für “Verkehrsteilnehmer“, Blinken hingegen läuft in so einer Umgebung direkt in den Spamfilter der auch für alle Schaufensterlichtorgien, Weihnachtsdeko und so weiter zuständig ist.
 
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