Geisterfahrer
auf Abwegen
AW: Lenkerbruch und Schadenersatz
Ist ja auch eine sehr sinnvolle Regelung. Aber heißt das DURCH nicht, daß das fremde Teil kausal für die Schädigung gewesen sein muß?
Allein die Tatsache, daß ein fremder Vorbau verwendet wurde, heißt doch noch nicht, daß dieser zum Versagen des Lenkers geführt hat. Da steht ja nich "die bei Verwendung zusammen mit dem Produkt eines fremden Herstellers..."
Falls es nicht mehr unter Garantie fällt (bei deren Inanspruchnahme es ja eh nur einen neuen Lenker gäbe), so bleibt dennoch das o.g. ProdHG für die Körperschäden etc.
Btw: Der verwendete Vorbau ist ein Ritchey. Die Garantieerklärung bzw. Gerbrauchsanweisung hat eine eindeutge Klausel bezügl. der Verwendung von Easton-Produkten mit Fremdteilen:
Zitat Gebrauchsanweisung / Installationsanleitung:
EASTON ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH DEN EINBAU DER PRODUKTE EINES ANDEREN HERSTELLERS ENTSTEHEN.
Übrigens machen wir das bei unseren eigenen Produkten genauso....
Ist ja auch eine sehr sinnvolle Regelung. Aber heißt das DURCH nicht, daß das fremde Teil kausal für die Schädigung gewesen sein muß?
Allein die Tatsache, daß ein fremder Vorbau verwendet wurde, heißt doch noch nicht, daß dieser zum Versagen des Lenkers geführt hat. Da steht ja nich "die bei Verwendung zusammen mit dem Produkt eines fremden Herstellers..."
Falls es nicht mehr unter Garantie fällt (bei deren Inanspruchnahme es ja eh nur einen neuen Lenker gäbe), so bleibt dennoch das o.g. ProdHG für die Körperschäden etc.