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Lenkerbruch und Schadenersatz

AW: Lenkerbruch und Schadenersatz

Der Bruch passierte ohne Vorankündigung und ohne Zusatzbelastung durch einen Schlag. Es gab ein dezentes, trockenes "Klack" - und die linke Hälfte steckte im Vorderrad und ich flog durch die Luft.

Schöne Schei**e. Aber danke für die Details. Halte die geschilderte Umstände des Bruchs für recht erstaunlich. Zumal offenbar keine Vorbeschädigung vorliegt. Wenn es gerade beim Durchfahren eines Schlaglochs oder ähnlich passiert wäre, aber so? Einfach auf normaler, gerader Strecke gebrochen. Hätte das angesichts des Materials Aluminium anders, d.h. "plastischer" erwartet, dass sich der Bruch durch zunehmende Verformung mindestens ankündigt.

Die Bruchstelle ist aus statischer Sicht jedenfalls logisch, dort ist die Belastung immer am grössten, egal was man mit dem Lenker gerade macht. Wenn sich dieser neue Vorbau durch scharfe Kanten oder so nicht eingeschnitten hat, dann halte ich einen Materialfehler für denkbar, insbesondere wenn sogar das Drehmoment "kontrolliert" aufgebracht wurde.

Angesichts der Schäden würde ich Easton schon mal die Meinung deutlich durchgeben, und vielleicht den Lenker einsenden, es sei denn du willst das als Beweisstück auf eigene Rechnung nachprüfen lassen. Könnte mir vorstellen dass es eine Reaktion von denen gibt, die weiter geht als ein "tut uns leid, Sie erhalten ein neues Teil". Die Konsultation mit einem Rechtsbeistand halte ich jedenfalls für angebracht in diesem Fall.

Gruss
 

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Re: Lenkerbruch und Schadenersatz
AW: Lenkerbruch und Schadenersatz

Der Händler hat mir wenig Hoffnung auf Ersatz gemacht, ebenso für die Folgeschäden.

Nicht nur Fahrradhändler kennen die inzwischen ziemlich effektive deutsche Produkthaftung nicht. Das zeigen ja schon die zum Teil absurd falschen Äußerungen zur Rechtslage hier. Zum Glück des Händlers hat er mit der Sache - jenseits der Gewährleistung für den mutmaßlich mangelhaften Lenker - auch nichts tun. Für Sach- und Personenschäden infolge eines Produktfehlers haftet der Hersteller bzw. der deutsche Importeur.

Summa summarum komme ich auf ca. 1200 EUR incl. defekter Teile, Helm, Transport- und Behandlungskosten.

Hinzu kommt noch ein angemessenes Schmerzensgeld und ggf. Verdienstausfall. Dafür wirst Du umgekehrt auf Sachschäden im Wert von (bis zu) 500 Euro selbst sitzen bleiben. Klar ist natürlich: Den Lenker darfst Du erst und nur an jemanden anders als einen unabhängigen vom Gericht bestellten Gutachter weggeben, wenn Schadenersatz gezahlt oder die Sache sonstwie erledigt ist. Lass mal hören, wie die Geschichte ausgegangen ist.
 
AW: Lenkerbruch und Schadenersatz

Nicht nur Fahrradhändler kennen die inzwischen ziemlich effektive deutsche Produkthaftung nicht. Das zeigen ja schon die zum Teil absurd falschen Äußerungen zur Rechtslage hier. Zum Glück des Händlers hat er mit der Sache - jenseits der Gewährleistung für den mutmaßlich mangelhaften Lenker - auch nichts tun. Für Sach- und Personenschäden infolge eines Produktfehlers haftet der Hersteller bzw. der deutsche Importeur.



Hinzu kommt noch ein angemessenes Schmerzensgeld und ggf. Verdienstausfall. Dafür wirst Du umgekehrt auf Sachschäden im Wert von (bis zu) 500 Euro selbst sitzen bleiben. Klar ist natürlich: Den Lenker darfst Du erst und nur an jemanden anders als einen unabhängigen vom Gericht bestellten Gutachter weggeben, wenn Schadenersatz gezahlt oder die Sache sonstwie erledigt ist. Lass mal hören, wie die Geschichte ausgegangen ist.



Du kannst in Deutschland über vieles streiten. Zumindest kannst du es versuchen. Die Frage ist, wieviel dir das die Sache wert ist, unter Umständen zieht das einen jahrelangen Rechtstreit mit sich, du trittst bis zum Prozess in Vorkasse für deinen Anwalt, eventuell kommst du für alle Kosten auf und das wird dann richtig übelst teuer. Und Easten kann damit seine Rechtsabteilung beauftraten, die den Fall auseinandernehmen. Welcher Anwalt ist schon auf sowas spezialisiert - die von Easton sind es.

In unserem Rechtssystem ist alles starke Auslegungssache, wenn der Richter entscheidet, dass du dran gedreht hast, im Zweifel für Easton spricht.....davon kannst du dir eine neues Rad kaufen und das passende Auto dazu.

Ich hab mal einen Prozess losgetreten, weil ich ein Bauteil vom Autohändler vermeintlich ausgetauscht bekam, das stimmte nicht, ich bekam es "nur" repariert, der berechnete aber den Austausch. Prompt ging es wieder kaputt. Ich konnte sogar nachweisen, dass das Teil nur repariert wurde, auf allen anderen Kosten blieb ich sitzen, die Aktion hätte ich mir sparen können, die Kosten zu beklagen, die ich wegen des erneuten Ausfalls hatte.
 
AW: Lenkerbruch und Schadenersatz

Was das juristische angeht, war bisher allein der Hinweis auf Produkthaftungsgesetz weiterführend. Garantie & Gewährleistung bringen Dir allenfalls einen neuen Lenker.
..Danke, dass ich es nicht mehr schreiben muss, mir haben sich hier schon wieder die Nackenhaare aufgestellt, bei den bisherigen Zitaten aus irgendwelchen Garantiebedingungen..

Angesichts der Schäden würde ich Easton schon mal die Meinung deutlich durchgeben, und vielleicht den Lenker einsenden, ..
..also das würde ich mal tunlichst aber sowas von total bleiben lassen!! Ist so als ob ich einem Verdächtigen die Tatwaffe zuschicke und ihn drum bitte, mal zu sagen, ob er sie benutzt hat.

Eine Bekannte verklagt zurzeit aufgrund einer schweren Schnittverletzung mit Langzeitfolgen ein schwedisches Möbelhaus. Sie hat allerdings arge Beweisprobleme, weil sie das Teil (einen zersprungenen Kerzenhalter) erstmal selbst am Infoschalter abgegeben hat. Den Kaufpreis bekam sie auch postwendend zurück, aber das Beweisstück nie.. ist verschwunden.

Gruß,

Markus
 
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