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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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„Er achtete dabei offenbar nicht auf die Radfahrerin, die die Kreuzung ebenfalls passieren wollte“
So kann man das auch verharmlosen, wenn höchstwahrscheinlich jemand rücksichtslos jemand anderem die Vorfahrt nimmt.

Der Impuls eines 20t LKW bei 14km/h entspricht dem Impuls eines Radfahrers mit Fahrrad (100kg angenommen) von 2800km/h!

Da sind ggf. 7km/h noch zu schnell.

Hier könnte der Staat locker Gesetzte erlassen, die glasklar machen, dass Abbiegeunfälle immer als versuchte Tötungen gerechnet werden, da sich der Verursacher über die Sorgfaltspflicht hinwegsetzt. Wird aber in Autoschland nicht passieren.
 
Schrittgeschwindigkeit wird häufig bis 15 km/h ausgelegt. Also so schnell wie die gut trainierten Leuten rennen können...
Ja, ja, ich weiß. Hier in unserer verkehrsberuhigten Straße fährt auch permanent Usain Bolt auf und ab. Zumindest halten sich die Autofahrer anscheinend dafür. :rolleyes:
 
Schrittgeschwindigkeit wird häufig bis 15 km/h ausgelegt. Also so schnell wie die gut trainierten Leuten rennen können...
Von wem? Im Wikipedia-Artikel sind mehrere Gerichtsurteile genannt, die als Vmax 10 km/h ansehen. Z.B. das OLG Naumburg, das einer Festlegung der maximalen Schrittgeschwindigkeit durch das OLG Hamm auf 15 km/h widerspricht:
"Der Senat ist der Auffassung, dass das höchste vom Oberlandesgericht Hamm als Schrittgeschwindigkeit bezeichnete Tempo von 10 km/h gerade noch als solche angesehen werden kann. Wer sich noch schneller fortbewegt, geht bzw. schreitet nicht, sondern läuft. Mit dem vom Amtsgericht zu Grunde gelegten Tempo von 15 km/h wäre etwa ein Teilnehmer des Berlin Marathon 2016 mit einer Zeit von ca. 2 Stunden und 50 Minuten unter den besten 4 % der 35.999 Läufer, die das Ziel erreicht haben, gelandet. Eine solche Geschwindigkeit lässt sich nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit definieren."

https://de.wikipedia.org/wiki/Schrittgeschwindigkeit
 
Von wem? Im Wikipedia-Artikel sind mehrere Gerichtsurteile genannt, die als Vmax 10 km/h ansehen.
Das ist genau mal wieder so eine unkonkrete Vorschrift, über die ich mich vor ein paar Tagen schon mal aufgeregt habe. Da kann jedes Gericht das dann erstmal selber auslegen, als ob die nicht genügend andere Dinge zu tun hätten.
 
Das ist genau mal wieder so eine unkonkrete Vorschrift, über die ich mich vor ein paar Tagen schon mal aufgeregt habe. Da kann jedes Gericht das dann erstmal selber auslegen, als ob die nicht genügend andere Dinge zu tun hätten.
Nein. Allenfalls die Ordnunsämter und Polizisten. Aber die Obergrenze ist durch die Rechtsprechung auf 10 km/h festgelegt. Es geht um Schreiten, nicht Laufen oder Rennen.
 
Nein. Allenfalls die Ordnunsämter und Polizisten. Aber die Obergrenze ist durch die Rechtsprechung auf 10 km/h festgelegt. Es geht um Schreiten, nicht Laufen oder Rennen.
Ich glaube die Vorschrift ist dennoch ungenau, denn dort steht ja "Schrittgeschwindigkeit" und nicht "max 10km/h" drin. Und die 10km/h kam dann erst nach einigen Gerichtsurteilen als halbwegs Konsens zustande, nachdem aber auch manche 15 oder gar 20km/h noch als Schrittgeschwindigkeit gesehen hatten. Man hätte also die Vorschrift direkt konkret mit max 10km/h angeben können. Das wäre dann konkret.
 
Es ließe sich ein geringer Schuldvorwurf begründen?

Was soll das denn heißen?
So ein Blödsinn.
Das ist meines Erachtens keine geringe Schuld, sondern eine glasklare, die höchstwahrscheinlich 100%ig beim LKW-Fahrer liegt.
So lange wir nicht wissen, wie schnell die Radfahrerin auf der Fahrradspur an welcher Stelle fuhr, und wie sie fuhr, während der LKW mit 14 km/h abgebogen sein soll, soll man sich kein Urteil bilden. Ohne die örtliche Situation zu kennen auch nicht. Solche Schuldzuweisungen sind m.E. eine üble Sache.

Wenn ein Kind sich am Tisch den Kopf gestoßen hat und heult, versuchen Eltern es zu trösten, indem sie sagen, "böser-böser Tisch". Ich finde das ziemlich dämlich. Ich kann mir dazu bessere Ratschläge vorstellen.

Nun ist ein LKW-Fahrer kein Tisch und ein Gerichtsurteil gab es gar nicht. Für ein gerechtes Urteil braucht es Beweise, oder?

Wenn das Gericht angibt, die Radfahrerin sei "aber auch sehr unbedarft auf der Brenkhäuser Straße in Höxter unterwegs gewesen", dann sollte man sich das hier als Radfahrer oder Rennradfahrer mal gut überlegen, wenn man selbst überleben will.

Woher das Gericht das weiß, wissen wir nicht. Wie soll das gewesen sein, wie könnte dass gewesen sein?

Man sieht Radfahrer, die auf Handys schauen, man sieht Radfahrer rechts auf Fahrradstreifen oder auf der Allgemeinfahrbahn Autos überholen. Das eine ist nicht erlaubt, das andere zumindest sehr gefährlich. Was hier genau los war, wissen wir nicht.

Eine Kreuzung ist für rechts fahrende Radfahrer immer eine Lebensgefahr, eine Gefahr wie eine Tischkante für Köpfe. Schaffen wir die Tischkanten ab? Das wäre schwierig. Kanten fasen, abrunden... Ein Radfahrstreifen könnte zum unbedarften Geradeausfahren verleitet haben.

Was ist unbedarft?
OpenThesaurus: "ahnungslos, arglos, blauäugig, lebensunerfahren, leichtgläubig, naiv, tumb, unschuldig, vertrauensselig, an den Osterhasen glauben (ugs., fig.), an den Weihnachtsmann glauben (ugs., fig.);
Assoziationen: dümmlich, (sehr) einfach gestrickt einfach gestrickt, anständig, aufrecht, aufrichtig, leichtsinnig, leichtfertig, unbesonnen"
 
So lange wir nicht wissen, wie schnell die Radfahrerin auf der Fahrradspur an welcher Stelle fuhr, und wie sie fuhr, während der LKW mit 14 km/h abgebogen sein soll, soll man sich kein Urteil bilden. Ohne die örtliche Situation zu kennen auch nicht. Solche Schuldzuweisungen sind m.E. eine üble Sache.

Wenn ein Kind sich am Tisch den Kopf gestoßen hat und heult, versuchen Eltern es zu trösten, indem sie sagen, "böser-böser Tisch". Ich finde das ziemlich dämlich. Ich kann mir dazu bessere Ratschläge vorstellen.

Nun ist ein LKW-Fahrer kein Tisch und ein Gerichtsurteil gab es gar nicht. Für ein gerechtes Urteil braucht es Beweise, oder?

Wenn das Gericht angibt, die Radfahrerin sei "aber auch sehr unbedarft auf der Brenkhäuser Straße in Höxter unterwegs gewesen", dann sollte man sich das hier als Radfahrer oder Rennradfahrer mal gut überlegen, wenn man selbst überleben will.

Woher das Gericht das weiß, wissen wir nicht. Wie soll das gewesen sein, wie könnte dass gewesen sein?

Man sieht Radfahrer, die auf Handys schauen, man sieht Radfahrer rechts auf Fahrradstreifen oder auf der Allgemeinfahrbahn Autos überholen. Das eine ist nicht erlaubt, das andere zumindest sehr gefährlich. Was hier genau los war, wissen wir nicht.

Eine Kreuzung ist für rechts fahrende Radfahrer immer eine Lebensgefahr, eine Gefahr wie eine Tischkante für Köpfe. Schaffen wir die Tischkanten ab? Das wäre schwierig. Kanten fasen, abrunden... Ein Radfahrstreifen könnte zum unbedarften Geradeausfahren verleitet haben.

Was ist unbedarft?
OpenThesaurus: "ahnungslos, arglos, blauäugig, lebensunerfahren, leichtgläubig, naiv, tumb, unschuldig, vertrauensselig, an den Osterhasen glauben (ugs., fig.), an den Weihnachtsmann glauben (ugs., fig.);
Assoziationen: dümmlich, (sehr) einfach gestrickt einfach gestrickt, anständig, aufrecht, aufrichtig, leichtsinnig, leichtfertig, unbesonnen"


Wenn du mich schon zitierst, dann bitte komplett. Oder hast du nur bis zu der von dir zitierten Stellen gelesen?
Ich habe keinerlei Schuldzuweisungen von mir gegeben - abegesehen von dem Wort "glasklar". Das war wohl unglückich gewählt.
Auch benutzte ich die Formulierung "meines Erachtens"! Es war also eine persönliche Meinung und Interpretation des Vorfalls

Folgenden Satz von mir hast du anscheinend komplett ignoriert:
"Es sei denn, die Radfahrerin hat sich verkehrswidirg verhalten - bspw. die Fahrradampel (falls vorhanden) war schon rot o.ä. Davn steht aber nichts in einem der beiden Artikel."

In jedem Fall wird den LKW-Fahrer wohl eine Teilschuld treffen, es sei denn die Radfahrerin hat sich mutwillig unter den LKW geschmissen - Suizid quasi.

Dann stellt sich immer noch die Frage: Wieviel ist ein Menschenleben wert? Oder ein halbes, oder 63,5% eines Menschenlebens....

Ich finde es äußerst fragwürdig, so einen Vorfall lediglich als Ordnungswidrigkeit einzustufen, unabhängig davon, ob den LKW-Fahrer nur eine Teilschuld trifft. Und komplett unschuldig wird er ja wohl nicht gewesen sein, denn sonst wäre er ja freigesprochen worden.

Ansonsten bin ich komplett bei dir. :daumen:
Nur wird durch dieses Urteil der Vorfall nunmal zu sehr verharmlost. Das halte ich für sehr gefährlich.
 
Nachdem sich ein Richter sowas (vermutlich) nicht aus den Fingern saugt, wird die Beweisaufnahme etwasa in dieser Richtung ergeben haben... 🤷‍♂️

Das kann durchaus sein.
Aber dann sollte man das auch klipp und klar in den Bericht schreiben. Man muss ja keine Details nennen.
Aber man sollte eindeutig klarstellen, dass die Radfahrerin einen Großteil der Schuld selbst trifft.

So wie es geschrieben ist, legt es den Schluss nahe, dass sie halt ein bisschen blauäugig unterwegs war - aber nicht zwingend verkehrswidrig oder so, und dass der LKW-Fahrer nicht richtig geschaut bzw. aufgepasst hat.

Und dann sind 1700 € Bußgeld ein schlechter Witz.
 
So lange wir nicht wissen, wie schnell die Radfahrerin auf der Fahrradspur an welcher Stelle fuhr, und wie sie fuhr, während der LKW mit 14 km/h abgebogen sein soll, soll man sich kein Urteil bilden.
Wahrscheinlich ziemlich genau 14 km/h. Das wenige was man aus den Zeitungsartikeln über die Leute herauslesen kann die von abbiegen LKW totgefahren werden passt immer mit der Kategorie “vorsichtig und zurückhaltend“ zusammen. Plötzlich blinkt es im Parallelverkehr (wenn überhaupt...), vorne wird es spontan enger, der erschrockene Radfahrer kommt zum stehen und zwar genau dort wo eine halbe Sekunde später das Hinterrad entlangfährt, Schleppspur eben.
 
Aus den (Un)Tiefen des Netzes gefischt, damit man die unsinnigen Spekulation vermeiden kann.

Angeklagt ist der Lkw-Fahrer, Armin N. aus Ahlen. Der 54-Jährige ist Berufskraftfahrer und war am 25. August nicht zum ersten Mal in Höxter unterwegs. "Ich bin nach rechts auf die Brenkhäuser Straße abgebogen, da haben mich nette Leute reingelassen, das passiert ja auch nicht so häufig", erinnert sich N. Zugmaschine und Anhänger ordnen sich in zunächst stockenden Verkehr ein, wie N. berichtet. Schließlich habe sein Lkw als drittes Fahrzeug an der Ampel gehalten. Armin N. behält wie er berichtet, die Spiegel und den Verkehr im Blick.

Marion D. und ihr Mann fahren auf der Brenkhäuser Straße Richtung Kreuzung. Auf Höhe der Kaserne, wo gerade mit großem Hallo der Kommandeur verabschiedet wird, überholen sie eine Fahrradfahrerin. Kurz hinter dem Lkw von Armin N. kommen Marion D. und ihr Mann zum Stehen. Dazwischen steht nur noch ein cremefarbenes Auto, erinnert sich Marion D. Die Radfahrerin zieht nun ihrerseits zügig rechts an ihnen vorbei. "Ich war Beifahrerin, sie fuhr direkt neben mir vorbei." Marion D. kennt die Radlerin. Es ist Margarethe O. "Sie hatte gar kein Auto, sie ist immer nur Fahrrad gefahren."

Auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung hat Karl P. rot. Der 70-Jährige will nach links Richtung Godelheim abbiegen, muss aber warten. Derweil kommt Michael L. aus Richtung Godelheim an die Kreuzung. Er war gerade beim Zahnarzt und will nach Hause. Neben Michael L. hält Günther W., der nach rechts abbiegen will. Und aus Richtung Albaxen nähert sich Yvonne V. Sie blinkt nach rechts, um auf der Brenkhäuser Straße weiterzufahren.
"Der Lkw ist rechts abgebogen, sehr, sehr langsam", schildert Yvonne V. Das Fahrzeug schiebt sich direkt in ihr Blickfeld. "Der Lkw war schon ziemlich weit rum, als ich auf dem rechten Bürgersteig eine Person im Kapuzenpulli sah, die aufgeregt war und rief", berichtet V. und ahmt gestikulierende Bewegungen nach. Karl P. hat von der Brenkhäuser Straße aus eine andere Perspektive und sieht: "Die andere Seite hatte wohl grün. Da kam erst die Radfahrerin und kurze Zeit später der Lkw." Der Lastwagen sei dann abgebogen. "Die Radfahrerin habe ich nie wieder gesehen."
Michael L. und Günther W. sehen den Lkw Richtung Godelheim abbiegen. "Der Lkw kam um die Kurve und da hing ein Mensch dran, der fürchterlich geschrien hat", schildert Michael L. Der 55-Jährige beginnt selbst zu schreien, und hupt, um den Lkw-Fahrer darauf aufmerksam zu machen. Günther W. drückt derweil den Warnblinkerknopf, sucht sein Handy und wählt den Notruf. Michael L. springt seinerseits aus dem Wagen, läuft auf den Lkw zu, ruft und gestikuliert.
Zwei Fahrzeuge hinter dem Lkw wählt auch Marion D. die 112. "Ich wollte aussteigen und hinlaufen, aber mein Mann sagte: Bleib sitzen, du kannst nichts tun. Es hieß hinterher, da sei Geschrei gewesen. Ich habe nichts gehört, es war alles still." D. und ihr Mann fahren geradeaus an dem abbiegenden Lkw vorbei.
Im Fahrerhaus merkt nun Armin N., dass irgendwas ganz und gar nicht stimmt. Das Fahrzeug hat geruckelt. Verrutschte Ladung? Im Seitenspiegel sieht der Fahrer etwas unter seinen Reifen. Er bremst, steigt aus, schaut nach, schreit. "Er war fassungslos", beschreibt Michael L. den Angeklagten.
Auf dem Rechtsabbieger auf die Brenkhäuser Straße sieht nun auch Yvonne V., was los ist. "Eine Person wurde von dem Lkw überrollt", schildert sie, dann unter Tränen: "Ich habe das Auto geparkt und bin direkt hin, ich wollte helfen. Aber mir war sofort klar, dass sie sterben würde."
Gutachter und Polizei rekonstruieren den Unfall. Die Polizei kommt. über die Leitstelle wird auch Gutachter Werner Brand aus Nieheim gerufen. Er fährt hin. Gemeinsam mit der Polizei werden Spuren gesichert und dokumentiert. Lkw und Fahrrad werden sichergestellt. Zwei Tage später schaut sich Brand die Fahrzeuge gemeinsam an, sucht nach "Anstoßspuren" und kombiniert seine Erkenntnisse mit den Spuren, die vor Ort gesichert wurden, und den Informationen aus dem Fahrtenschreiber des Lkw.
"Erste Spuren befanden sich vorne rechts am Lkw", schildert der Gutachter. Das Rad wiederum habe passende Spuren am Korb auf dem Gepäckträger aufgewiesen. Das war der "Erstkontakt". "Die Spuren sprechen dahingehend, dass die Geschwindigkeit des Rads größer gewesen sein muss als die des Lkw." Auf erste Splitter auf der Fahrbahn folgten dann Wisch- und Kratzspuren. Brand geht davon aus, dass sie die Stelle markieren, wo Margarethe O. samt Fahrrad unter den Lkw geriet. Als der Lastwagen zum Stehen kommt, liegen Frau und Fahrrad hinter der dritten Achse. Das Ganze hat 14 Sekunden gedauert. Vom Anfahren bis zum Anhalten. In diesen 14 Sekunden hat der Lkw mit einer Maximalgeschwindigkeit von 14 Stundenkilometern ("eine normale Abbiegegeschwindigkeit") 53,5 Meter zurückgelegt.
Der Unfall wurde rekonstruiert. Gutachter Brand kommt zu dem Schluss, dass Armin N. die Radfahrerin habe sehen können, als er losfuhr und die Frau nach den Berechnungen noch 39 Meter von der Ampel entfernt gewesen sei. "Sie ist dann natürlich nicht wahnsinnig groß im Außenspiegel zu erkennen", sagt der Gutachter. Mit 15 bis 20 Stundenkilometern sei sie auf die Ampel zugefahren. Die letzte Möglichkeit, um zu bremsen, hätte Armin N. 6,1 Meter nach dem Anfahren gehabt. Wäre das passiert, wäre wohl der Unfall nicht passiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Margarethe O. dem Gutachter zufolge noch sechs oder sieben Meter bis zur Ampel und 13 Meter bis zur Kollision.

"Man wird, wenn mal will, den Verschuldungsvorwurf begründen können", sagt Richterin Christina Brüning, "aber nur ganz gering". Gleichzeitig konstatierte Brüning, dass die Radfahrerin zumindest "sehr unbedarft" unterwegs gewesen sei. Mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft einigt sie sich darauf, das Verfahren gegen Armin N. einzustellen. Er muss jedoch ein Monatsgehalt - 1.700 Euro - an die Verkehrswacht Höxter überweisen. "Man kann gar nicht genug gucken, aber da werden Sie sich sicher selbst schon genug Gedanken zu gemacht haben", richtet Brüning letzte Worte an Armin N. "Ja", entgegnet der und atmet mehrmals tief durch.

Quelle: Neue Westfälische, 30.11.2022
 
“Gleichzeitig konstatierte Brüning, dass die Radfahrerin zumindest "sehr unbedarft" unterwegs gewesen sei.“

Also die Radfahrerin fährt, dann ist von hinten irgendwann ein LKW neben ihr der hört plötzlich auf zu beschleunigen und macht von vorne nach hinten (Schleppspur!) zu. Würde mich mal interessieren welches Verhalten die Richterin nicht als “unbedarft“ eingeordnet hätte. Wahrscheinlich zu Hause bleiben? “Oh, laut Wetterbericht könnte es heute zu Kraftfahrzeugverkehr kommen, dann bleibt wohl nur Zwift“
 
“Gleichzeitig konstatierte Brüning, dass die Radfahrerin zumindest "sehr unbedarft" unterwegs gewesen sei.“

Also die Radfahrerin fährt, dann ist von hinten irgendwann ein LKW neben ihr der hört plötzlich auf zu beschleunigen und macht von vorne nach hinten (Schleppspur!) zu. Würde mich mal interessieren welches Verhalten die Richterin nicht als “unbedarft“ eingeordnet hätte. Wahrscheinlich zu Hause bleiben? “Oh, laut Wetterbericht könnte es heute zu Kraftfahrzeugverkehr kommen, dann bleibt wohl nur Zwift“
" Gutachter Brand kommt zu dem Schluss, dass Armin N. die Radfahrerin habe sehen können, als er losfuhr und die Frau nach den Berechnungen noch 39 Meter von der Ampel entfernt gewesen sei. "Sie ist dann natürlich nicht wahnsinnig groß im Außenspiegel zu erkennen", sagt der Gutachter"
🤷‍♂️

Liest sich für mich so, als ob der LKW an der Ampel gestanden wäre und dann angefahren und nach rechts abgebogen ist, während die Radfahrerin rechts vorbei ist...
 
Also die Radfahrerin fährt ca. 20km/h an einer Autoschlange vorbei:
auf Radschutzstreifen - zu schnell
auf Fahrbahn neben den Autos - zu schnell
auf eigenem Radweg - ok

Und wie schon gesagt wurde war sie im Seitenspiegel zu erkennen, der LKW-Fahrer hat also einfach nicht genau hingeschaut (wenn überhaupt).

Ihm dann zu sagen, dass er ja praktisch nix dafür könne, da Fahrradfahrer mit 20km/h praktisch lebensmüde unterwegs sind mit der Kombination, dass der Aufprallpunkt fast ganz vorne am LKW war passt dann irgendwie nicht mehr zur unbedarften Fahrradfahrerin, sondern viel mehr zu einem blind abbiegenden LKW.
 
Nachdem ich mit den Zahlen hin- und hergerechnet habe, komme ich irgendwie nicht auf ein sinnvolles Ergebnis - irgendwas passt da nicht so recht zusammen bei den Abständen.

Aber als Grundtendenz bei all der Rechnerei dürfte die Radfahrerin zum Zeitpunkt des Anfahrens nicht direkt neben oder hinter dem Lkw gewesen sein (zum Zeitpunkt des Anfahrens des Lkw, der an dritter Position war, war sie noch 39m von der Ampel entfernt - wenn ich eine Fahrzeuglänge mit Abstand nach vorne von 5m annehme, war der Lkw 10 m von der Ampel entfernt, bei einer Lkwlänge von 12m ist sie dann noch weitere 17m dahinter), sondern noch irgendwo neben der zurückgestauten Fahrzeugschlange (und damit ist sie im Rückspiegel schlecht erkennbar). Und sie hat allem Anschein nach versucht, rechts auf der Fahrbahn den Lkw noch schnell zu überholen zu einem Zeitpunkt als dieser schon in Bewegung war und für sie scheinbar nicht ersichtlich war, ob er rechts abbiegen will oder geradeaus fährt.

Auch wenn ich normalerweise ein radikaler Verfechter der Aussage bin, dass ein rechtsabbiegender Lkw auf geradeausfahrende Radfahrer Rücksicht zu nehmen hat und er nur rechts abbiegen darf, wenn er sich sicher ist, dass dort nichts ist, hat die oben beschriebene Situation für mich einiges von der Situation auf der Autobahn, wenn jemand überholen will und von hinten einer im Tiefflug angerauscht kommt ... und von daher kann ich die Aussage zur unbedarften Radfahrerin irgendwie schon nachvollziehen.
 
“Gleichzeitig konstatierte Brüning, dass die Radfahrerin zumindest "sehr unbedarft" unterwegs gewesen sei.“

Also die Radfahrerin fährt, dann ist von hinten irgendwann ein LKW neben ihr der hört plötzlich auf zu beschleunigen und macht von vorne nach hinten (Schleppspur!) zu. Würde mich mal interessieren welches Verhalten die Richterin nicht als “unbedarft“ eingeordnet hätte. Wahrscheinlich zu Hause bleiben? “Oh, laut Wetterbericht könnte es heute zu Kraftfahrzeugverkehr kommen, dann bleibt wohl nur Zwift“

Genau so ist es eben nicht gewesen.
 
https://www.google.de/maps/@51.7793138,9.3786648,117m/data=!3m1!1e3
Hier dürfte die Stelle auf Google Maps sein und ich sehe einen Radfahrstreifen.
Was wieder einmal deutlich zeigt, wie unsicher diese Teile sind:
Als Radfahrer fühlt man sich wie auf einem Radweg, darf aber beispielsweise nicht rechts überholen, da es keine eigene Fahrspur ist. Außerdem darf man dann an der Ampel nur langsam und vorsichtig an stehenden Autos vorbei fahren, was 20km/h definitiv nicht sind, auch wenn der Platz dafür ausreicht.

Kurz: Radschutzstreifen suggerieren Sicherheit, bringen gerade an Kreuzungen aber ein deutliches Plus an Gefahr.

Könnte ähnliche Abbiegeunfälle auf meinem Heimweg mindestens einmal pro Woche auch herbeiführen, wenn ich mit 20km/h an stehenden Autos an der Schlange vorbei (und vor allem dann noch über die Kreuzung fahre, egal, wer da wie neben mir rumfährt) fahre.
 
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