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Was sich leicht überprüfen ließe ...Klingt schwer nach Handy am Steuer...
Was sich leicht überprüfen ließe ...
Aha. Und wie stellst Du Dir das vor?Was sich leicht überprüfen ließe ...
Hat mir mal ein Polizist erklärt: Bei Unfällen, wo der Unfallhergang im Dunkeln bleibt, werden die Handy-Daten beleuchtet. Ist der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Geschehens online aktiv gewesen, liegt der Fall meist klar.Aha. Und wie stellst Du Dir das vor?
Taugt als Indiz. Kann durchaus was wert sein.Allein dadurch das ein Gerät online aktiv war beweisen zu wollen das gegen §23 StVO verstoßen wurde, halte ich für fast unmöglich.
Sehe ich auch so. Dass es in der Funkzelle eingebucht war, sagt nichts über Benutzung. Dass Datentransfer stattfand, lässt nicht zwingend auf eine aktive Benutzung schließen. Da müsste man schon Gesprächsinhalte/Verbindungsdaten abfragen.Allein dadurch das ein Gerät online aktiv war beweisen zu wollen das gegen §23 StVO verstoßen wurde, halte ich für fast unmöglich.
Allein dadurch das ein Gerät online aktiv war beweisen zu wollen das gegen §23 StVO verstoßen wurde, halte ich für fast unmöglich.
Technisch nicht abwegig, aber die rechtlichen Voraussetzungen müssen halt erfüllt sein.Man könnte zB sehen ob im entsprechenden Zeitraum das Display aktiv war, Nachrichten geschrieben wurden, der Browser oder andere Apps aktiv waren etc.
Ist jetzt nicht so abwegig.
Und die Voraussetzungen sind bei einem tödlichen Unfall und einem begründeten Verdacht (Schlangenlinien, aber kein Alkohol) nicht gegeben?Technisch nicht abwegig, aber die rechtlichen Voraussetzungen müssen halt erfüllt sein.
Das geht wohl nur, wenn der andere das Handy freiwillig rausrückt oder die Voraussetzungen für ne Beschlagnahme und Auswertung vorliegen.
All das kann auch im von §23 StVO vorgegebenen legalen Bereich erfolgen.Man könnte zB sehen ob im entsprechenden Zeitraum das Display aktiv war, Nachrichten geschrieben wurden, der Browser oder andere Apps aktiv waren etc.
Ist jetzt nicht so abwegig.
Und wieso hält man an? Man hupt natürlich und fährt bei grün los. Die hinteren Autofahrer wollen auch los.
Und wieso hält man an? Man hupt natürlich und fährt bei grün los. Die hinteren Autofahrer wollen auch los.
Doch, wenn der Fall so liegt, reicht das für ne Beschlagnahme und Auswertung.Und die Voraussetzungen sind bei einem tödlichen Unfall und einem begründeten Verdacht (Schlangenlinien, aber kein Alkohol) nicht gegeben?
Um nur zivilrechtlich zu klären, wer in welchem Umfang haftet, wird's nicht funktionieren.Hat mir mal ein Polizist erklärt: Bei Unfällen, wo der Unfallhergang im Dunkeln bleibt, werden die Handy-Daten beleuchtet. Ist der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Geschehens online aktiv gewesen, liegt der Fall meist klar.