• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Bild lässt meine sorgsam zusammengeklöppelte Webseiten-Vorauswahl nicht zu.
Gibt es verlässliche Quellen außerhalb dieses Nachrichtendienstes?
 
Aha. Und wie stellst Du Dir das vor?
Hat mir mal ein Polizist erklärt: Bei Unfällen, wo der Unfallhergang im Dunkeln bleibt, werden die Handy-Daten beleuchtet. Ist der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Geschehens online aktiv gewesen, liegt der Fall meist klar.
 
Allein dadurch das ein Gerät online aktiv war beweisen zu wollen das gegen §23 StVO verstoßen wurde, halte ich für fast unmöglich.
 
Allein dadurch das ein Gerät online aktiv war beweisen zu wollen das gegen §23 StVO verstoßen wurde, halte ich für fast unmöglich.
Taugt als Indiz. Kann durchaus was wert sein.

Kann aber ebenso gut medizinisch bedingt gewesen sein. Schlangenlinien und zu schnell haben nicht zwingend immer Fehlverhalten als Ursache.
 
Allein dadurch das ein Gerät online aktiv war beweisen zu wollen das gegen §23 StVO verstoßen wurde, halte ich für fast unmöglich.
Sehe ich auch so. Dass es in der Funkzelle eingebucht war, sagt nichts über Benutzung. Dass Datentransfer stattfand, lässt nicht zwingend auf eine aktive Benutzung schließen. Da müsste man schon Gesprächsinhalte/Verbindungsdaten abfragen.

Und da braucht's dann schon ne Katalogstraftat, um die zu bekommen. Vor staatlichem Zugriff für die Strafverfolgung sind unsere Daten nämlich tatsächlich überraschend gut geschützt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allein dadurch das ein Gerät online aktiv war beweisen zu wollen das gegen §23 StVO verstoßen wurde, halte ich für fast unmöglich.

Das Multimediasystem, insbesondere das Navi arbeitet mit dem Mobiltelefon zusammen. Es ist, wenn ich fahre, durchgehend online, liegt aber im Regelfall im Handschuhfach, manchmal auch in der Tasche.
Da laufen gleichzeitig Navigation, Freisprechen und die Hintergrundmusik per Streaming. Auch Whatsapp kommen so im Multimediasystem an.
Gleichzeitig sammelt das Telefon in einer App die Verbrauchsdaten (E-Fahrzeug).
Nebenbei blendet eine App Ladesäulen in der Nähe ins Navi ein.
Wenn über die Freisprecheinrichtung telefoniert wird, dann gibt natürlich im Telefon die die gespeicherten Verbindungsdaten. Es wird aber nicht gespeichtert, ob das Telefonat über die Freisprecheinrichtung geführt wurde.
Dazu hat das Fahrzeug selbst noch eine SIM Karte verbaut. Darüber laufen ebenfalls Fahrzeugdaten und die bei Neufahrzeugen vorgeschriebene Notruffunktion.
Während der Fahrt kommen da unzählige Megabite Datenvolumen zusammen.
Und, was beweist das?
Eben... gar nix.
Die Polizei müsste, um das auswerten zu können, Mobiltelefon und Fahrzeug auswerten.

Der Datenschutz in Deutschland ist recht gut geregelt.
Nicht alle nehmen es mit dem Datenschutz so genau.
In der verlinkten Sendung werden Beispiele genannt. Da hat wegen eines Unfalls eine Auswertung des Fahrzeuges bzw. die Auswertung der vom Fahrzeug gesammelten Daten stattgefunden.

Seht Euch mal die verlinkte Sendung an.
https://www.rennrad-news.de/forum/threads/tesla-die-totale-Überwachung.176366/
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte zB sehen ob im entsprechenden Zeitraum das Display aktiv war, Nachrichten geschrieben wurden, der Browser oder andere Apps aktiv waren etc.
Ist jetzt nicht so abwegig.
 
Man könnte zB sehen ob im entsprechenden Zeitraum das Display aktiv war, Nachrichten geschrieben wurden, der Browser oder andere Apps aktiv waren etc.
Ist jetzt nicht so abwegig.
Technisch nicht abwegig, aber die rechtlichen Voraussetzungen müssen halt erfüllt sein.

Das geht wohl nur, wenn der andere das Handy freiwillig rausrückt oder die Voraussetzungen für ne Beschlagnahme und Auswertung vorliegen.
 
Technisch nicht abwegig, aber die rechtlichen Voraussetzungen müssen halt erfüllt sein.

Das geht wohl nur, wenn der andere das Handy freiwillig rausrückt oder die Voraussetzungen für ne Beschlagnahme und Auswertung vorliegen.
Und die Voraussetzungen sind bei einem tödlichen Unfall und einem begründeten Verdacht (Schlangenlinien, aber kein Alkohol) nicht gegeben?
 
Gestern ein Erlebnis mit einem anderen Radfahrer also auf der anderen Seite.
Stellt euch eine große (dank Baustellen) überlastete Kreuzung vor.
Der Radfahrer älteren aber fitteren Semesters steht scheinbar an der roten Radfahrerampel und wartet.
Ich als Autofahrer habe grün.
Er fährt plötzlich los, ich halte an ohne zu hupen.
Die Fußgänger auf der gegenüberliegenden Seite wiesen ihn lautstark drauf hin, dass seine Ampel rot ist.
Daraufhin hält er mitten auf der Straße, vor meinem Auto an dreht sich um und beschimpft die Passanten die an der Straße bei rot stehen blieben. :oops:
Großes Kino...
 
Und wieso hält man an? Man hupt natürlich und fährt bei grün los. Die hinteren Autofahrer wollen auch los.
 
Und wieso hält man an? Man hupt natürlich und fährt bei grün los. Die hinteren Autofahrer wollen auch los.

Hupen bringt meiner Meinung nach nie was, es sei denn, die Person ist eingeschlafen.
Aber selbst dann bezweifle ich, dass man sie wach bekommt.

In diesem Fall haben sich ja die Fußgänger drum gekümmert. :D
 
Und die Voraussetzungen sind bei einem tödlichen Unfall und einem begründeten Verdacht (Schlangenlinien, aber kein Alkohol) nicht gegeben?
Doch, wenn der Fall so liegt, reicht das für ne Beschlagnahme und Auswertung.

Ich bezog mich darauf:
Hat mir mal ein Polizist erklärt: Bei Unfällen, wo der Unfallhergang im Dunkeln bleibt, werden die Handy-Daten beleuchtet. Ist der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Geschehens online aktiv gewesen, liegt der Fall meist klar.
Um nur zivilrechtlich zu klären, wer in welchem Umfang haftet, wird's nicht funktionieren.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück