• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
So wie ich die Rechtslage verstehe, ist alles, was mit blauem Fahrradlolly beschildert ist, verpflichtend.

Man darf nicht vergessen, dass Radweg und Fahrbahn Teil derselben Straße sein müssen. In diesem Fall ist aber wohl so, dass der Radweg unabhängig von der Straße geführt wird und somit eine eigene Straße ist. Dann bedeutet das blaue Schild einfach nur das anderer Verkehr nicht zugelassen ist. Von unzumutbar und unbenutzbar mal abgesehen.
 
Bei tiefem Schnee, Eis, Löchern im Asphalt, Schäden durch Baumwurzeln, etc. muss der Radweg nicht genutzt werden. Es darf allerdings nicht auf den Gehweg ausgewichen werden.

Älter ist ein Urteil:
"Ist ein Radweg faktisch nicht benutzbar, so entfällt die Benutzungspflicht" (LG Oldenburg, vom 29.07.1952, VkBl. 53, 190).
Ein neueres Urteil:
OLG Naumburg, 1 U 74/11

Unser Amtsgericht urteilt entsprechend. Mein täglicher Arbeitsweg führt über einen an sich sehr gut ausgebauten Radweg. Dieser läuft parallel zur Fahrbahn, allerdings neben einem sehr breiten Grünstreifen. Der Radweg ist unbeleuchtet. Wegen des Abstandes zur Fahrbahn dringt kein Licht der dortigen Straßenbeleuchtung bis zum Radweg.
Hier besteht im Dunkeln mit normaler StVO konformer Beleuchtung schlichtweg Lebensgefahr. Der Asphalt ist durch Wurzeln stark verwellt. Bei "schwarz in schwarz" sieht man die harten Wellen nicht. Teilweise ist der Radweg nur geschottert, wobei Kantstein-Übergänge zu Hauseinfahrten ausgeschwemmt sind. Da muss man mit dem Rennrad springen.
Mit dem Rennrad ist die Benutzung Irrsinn, mit dem Gravelbike machbar, mit dem Fully spaßig.
Die Beamten hier vor Ort dulden die alternative Nutzung der beleuchteten Straße und auch, dass die meisten Radpendler, die den Radweg dennoch nutzen, mit Lupine und Co. aufgerüstet haben.
Ich nutze eine Lupine Kopie (PlanetX Jobsworth mit Akkutank).

Wo kein Kläger, da kein Richter...
 
Alles Klagen, Jammern und Beschweren hilft nicht!
Solange der Mensch das Lenkrad oder den Lenker noch selbst in der Hand hält, wird sich an der Gesamtsituation nicht viel ändern. Fehler passieren und notorische Regelbrecher halten Strafen und gute Worte nicht ab. Daher halte ich es so: Uffpasse, Kopf einschalten und auch mal auf sein Recht verzichten.
Aber über diese im Dunkeln ohne Licht-Fahrer könnte ich mich schon...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ging es auch eher darum, dass auf Google Maps Wege zu erkennen sind, die 20 oder 30 Meter von der Straße weg sind. Wenn es um diese Wege geht, erübrigt sich jede Diskussion zur Benutzungspflicht.
 
Mir ging es auch eher darum, dass auf Google Maps Wege zu erkennen sind, die 20 oder 30 Meter von der Straße weg sind. Wenn es um diese Wege geht, erübrigt sich jede Diskussion zur Benutzungspflicht.
Mich interessiert nur, warum dann in dem Artikel steht
„Der hätte da (Anm von mir: auf der Straße) nicht fahren dürfen, da haben Sie völlig recht. Aber Sie sind nicht der Verkehrserzieher!“, hielt ihm Staatsanwältin Bettina Winckler entgegen.
 
So wie ich die Rechtslage verstehe, ist alles, was mit blauem Fahrradlolly beschildert ist, verpflichtend. Ob dieser Lolly den Normen entspricht, ist egal, als Radfahrer muss man diesen Weg nehmen. Man kann ihn höchstens wegklagen.:mad:

Das würde ich bezweifeln. Oder springst Du auch von einer Brücke, wenn da so ein entsprechendes Hinweisschild kommt?

Hier mal ein Beispiel was sich (wahrscheinlich nur ganz selten) Verantwortliche einfallen lassen. Das erste Bild zeigt den "vorschriftsmäßig" ausgeschilderten Radweg. Man achte auf die Biegung, die an den Bäumen beginnt und dass da gerade so zu erkennen ist, dass da Schilder stehen.

Das zweite Bild zeigt dann diese Schilder. Und nun frage sich ein jeder was wohl auf einer Autostraße passieren würde, wenn da ein Schild stünde mit "Autofahrer aussteigen und schieben!" ?
Es gibt auch etliche dieser blauen Gebotsschilder (das sind Gebots! Keine Verbotsschilder, auch wenn dann einige meinen daraus ein Verbot ableiten zu können) für Radwege mit dem Zusatz "Kein Winterdienst" -- das wäre dann nach Deiner Auslegung ein Fahrverbot für Radfahrer im Winter, weil dieser Weg dann schon mal unbenutzbar sein kann. Und das, obwohl die normale Straße daneben gestreut wird und befahrbar wäre -- aber offenbar nur für KFZ oder langsame Kleinkrafträder .. oder diese schicken Autos mit dem 25km Schild hinten drrauf .... oder langsame Traktorfahrer ... oder (hab ich kein Bild greifbar, ist schon 2 Jahre her) ein Pferdefuhrwerk.
 

Anhänge

  • EinVorgeschriebenerRadweg.jpg
    EinVorgeschriebenerRadweg.jpg
    105,4 KB · Aufrufe: 242
  • EinVorgeschriebenerRadweg_zumSchieben.jpg
    EinVorgeschriebenerRadweg_zumSchieben.jpg
    120,9 KB · Aufrufe: 246
Mir ging es auch eher darum, dass auf Google Maps Wege zu erkennen sind, die 20 oder 30 Meter von der Straße weg sind. Wenn es um diese Wege geht, erübrigt sich jede Diskussion zur Benutzungspflicht.
Genau so ist es!
Wenn man die Rechtslage und den gesamten Weg kennt könnte sich für ca 400m der gesamten ca. 6km eine Benutzungspflicht mit extrem gutem Willen herleiten. Allerdings aufgeteilt auf 2 Abschnitte ohne vernünftige Einfädelmöglichkeit in die Strasse.
 
Man darf nicht vergessen, dass Radweg und Fahrbahn Teil derselben Straße sein müssen. In diesem Fall ist aber wohl so, dass der Radweg unabhängig von der Straße geführt wird und somit eine eigene Straße ist. Dann bedeutet das blaue Schild einfach nur das anderer Verkehr nicht zugelassen ist. Von unzumutbar und unbenutzbar mal abgesehen.
Das weiß halt der typische Oberlehrer-Autofahrer nicht. Den Radweg zwischen Ofterdingen und Dettingen kenne ich ja nicht nur aus der Radfahrerperspektive, da komme ich auch mit dem Auto öfters lang. Von der Straße kann man den Weg an zwei Teilstücken überhaupt nur sehen. Genau diese beiden Teilstücke würde ich mit dem Rennrad auch nicht verschmähen. Leider knickt der Radweg dann jedesmal in den Wald ab und wird zum Forstweg.
 
Hallo

Ich komme aus der Gegend. Dieser sogenannte Radweg besteht aus ein paar Stücken neu gebautem straßenbegleitendem Weg. Diese neue gebauten Wege verbinden bereits vorhandene geschotterte Waldwege. Auch die neuen Stücke sind nur ca. zur Hälfte asphaltiert. Die Beschilderung als benutzungspflichtiger Radweg ist mit Sicherheit nicht rechtskonform. Seit der Schrott gebaut wurde haben die Probleme mit den allseits bekannten "Oberlehrern" massiv zugenommen. So weit möglich fahre ich da nur bergab lang. Ist eigentlich eine schöne Straße mit nicht übermäßig viel Verkehr aber so macht das keinen Spaß. Eigentlich hatte ich mich auf den neuen Radweg gefreut, dummerweise wurde da viel Geld verbaut und rausgekommen ist ein Beispiel für einen der dämlichsten Neubau-Radwege Deutschlands.
Ja, so wie sich die vielen Artikel hier lesen, ist das ein echter Schwabenstreich, sprich Schrott.

https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Ergaenzungsangebot-fuer-Freizeit-Radler-381309.html
https://www.tagblatt.de/Nachrichten...n-wurde-nach-Kritik-nachgebessert-389867.html
Mich stört am Meisten der Satz der STAin:

Der hätte da nicht fahren dürfen, da haben Sie völlig recht. Aber Sie sind nicht der Verkehrserzieher!“, hielt ihm Staatsanwältin Bettina Winckler entgegen.

Das ist schlichtweg unwahr und mich entsetzt die öffentliche Darlegung einer Staatsanwältin in einer Tageszeitung. Jetzt denkt jeder Autofahrer, dass hier kein Radfahrer was verloren hat.

Man kann auch einfach die Pobacken zusammenkneifen und mit dem Renner über die Schotterpiste fahren? Wo liegt das Problem?
Man kann, man kann.... Ich fahre mit dem Stevens Supreme (Gravelbike mit Alltagsausstattung) einige wenige Abschnitte über Schotter zur Arbeit oder auch mal eine andere Strecke durch die Wälder. Bei Trockenheit ist das Rad schnell so eingetaubt, dass man die Marke kaum lesen kann. Bei Nässe bin ich komplett inkl. Rucksack, Schuhe, Helm derart eingesaut, dass man mich kaum noch erkennt.

Meine Leidensfähigkeit ist groß - schon alleine des Klimas wegens - aber nicht um jeden Preis und um jeden Tag Radklamotten waschen zu müssen, die ich deshalb auch stets in 3-facher Ausführung vorrätig haben muss!

Das ist ein „Freie-Fahrt-für-Autofahrer-Radweg“, sonst gar nichts!
 
Mich stört am Meisten der Satz der STAin:

Der hätte da nicht fahren dürfen, da haben Sie völlig recht. Aber Sie sind nicht der Verkehrserzieher!“, hielt ihm Staatsanwältin Bettina Winckler entgegen.

Das ist schlichtweg unwahr und mich entsetzt die öffentliche Darlegung einer Staatsanwältin in einer Tageszeitung. Jetzt denkt jeder Autofahrer, dass hier kein Radfahrer was verloren hat.
So unwahr ist das nicht, wenn da der blaue Lolli steht, ist da auch eine Radwegbenutzungspflicht, die müsstest Du schon weg klagen.
 
Der hätte da nicht fahren dürfen, da haben Sie völlig recht. Aber Sie sind nicht der Verkehrserzieher!“, hielt ihm Staatsanwältin Bettina Winckler entgegen.

Das ist schlichtweg unwahr und mich entsetzt die öffentliche Darlegung einer Staatsanwältin in einer Tageszeitung. Jetzt denkt jeder Autofahrer, dass hier kein Radfahrer was verloren hat.

Ach, klar, ist ungünstig. Andererseits, wenn es für das Strafmaß keine Rolle gespielt hat, ist ja egal, warum sollte sie sich mit diesem Aspekt dann befassen?
Positiv ausgelegt: sie sieht eine Benutzungspflicht und bestraft trotzdem. Das zeigt ja: selbst bei einer Benutzungspflicht, ist sein Verhalten daneben. ;)


So unwahr ist das nicht, wenn da der blaue Lolli steht, ist da auch eine Radwegbenutzungspflicht, die müsstest Du schon weg klagen.

Das halte ich nach wie vor für eine Fehleinschätzung, da der Weg nur auf wenigen hundert Metern parallel zur Straße verläuft. Ein Weg, der irgendwo über die Wälder führt, kann ja nicht benutzungspflichtig sein, der führt ja eben wo ganz anders hin.
Jetzt kann man über die 200-300 Meter diskutieren. Aber wozu? Ich würde da auch nicht fahren. Stadtauswärts linksseitig, keine notwendige sichere Querungsmöglichkeit. Völliger Blödsinn.
 
Ach, klar, ist ungünstig. Andererseits, wenn es für das Strafmaß keine Rolle gespielt hat, ist ja egal, warum sollte sie sich mit diesem Aspekt dann befassen?
Positiv ausgelegt: sie sieht eine Benutzungspflicht und bestraft trotzdem. Das zeigt ja: selbst bei einer Benutzungspflicht, ist sein Verhalten daneben. ;)

Und das ist auch richtig so. Dennoch bleibt ihre Aussage stehen und ist leider auch noch öffentlich einsehbar. Buhmann = Radfahrer! Ärgerlich!

Das halte ich nach wie vor für eine Fehleinschätzung, da der Weg nur auf wenigen hundert Metern parallel zur Straße verläuft. Ein Weg, der irgendwo über die Wälder führt, kann ja nicht benutzungspflichtig sein, der führt ja eben wo ganz anders hin.
Jetzt kann man über die 200-300 Meter diskutieren. Aber wozu? Ich würde da auch nicht fahren. Stadtauswärts linksseitig, keine notwendige sichere Querungsmöglichkeit. Völliger Blödsinn.
Genau. Ein Blauschild heißt ja nicht per se Fahrbahnverbot sondern nur bei entsprechenden Voraussetzungen. Straßenbegleitend mit max. 5 m Abstand und Zumutbarkeit etc. sind hier die Schlagworte.

In unseren Anfangsjahren haben wir uns noch über solche Schikaneschilder geärgert, das war tatsächlich eine Benutzungspflicht:

http://cycleride.de/component/joomg.../0606-langenfeld-bronzener-pannenflicken.html
Das war genau genommen auch eine - und zwar der Verbot, den Feldweg zu befahren:

http://cycleride.de/component/joomg...uechow-dannenberg-goldener-pannenflicken.html
Aber solche Radwege entsprechen nun mal keinesfalls den Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht und deshalb sind auch die Schilder rechtswidrig. Ja, genau genommen müsste man nun sicherheitshalber das auch bei der Behörde vorbringen, aber nur für den straßenbegleitenden Abschnitt. Und der hört ja recht bald auf, dann ist das ein eigenständiger Weg. So ein Schild darf auch alleine stehen, ganz ohne Straße, dann keine RWBP. Es gibt auch Schilder komplett ohne Radweg, das ist aber eher zum schmunzeln, zeigt aber: Das Schild alleine kann jeder Vollhorst aufstellen. Die Aussage dagegen muss schon realistisch sein:

http://cycleride.de/component/joomgallery/kurios/radweg-in-den-brombeeren-766.html.
 
Unser Amtsgericht urteilt entsprechend. Mein täglicher Arbeitsweg führt über einen an sich sehr gut ausgebauten Radweg. Dieser läuft parallel zur Fahrbahn, allerdings neben einem sehr breiten Grünstreifen. Der Radweg ist unbeleuchtet. Wegen des Abstandes zur Fahrbahn dringt kein Licht der dortigen Straßenbeleuchtung bis zum Radweg.
Hier besteht im Dunkeln mit normaler StVO konformer Beleuchtung schlichtweg Lebensgefahr. Der Asphalt ist durch Wurzeln stark verwellt. Bei "schwarz in schwarz" sieht man die harten Wellen nicht. Teilweise ist der Radweg nur geschottert, wobei Kantstein-Übergänge zu Hauseinfahrten ausgeschwemmt sind. Da muss man mit dem Rennrad springen.
Mit dem Rennrad ist die Benutzung Irrsinn, mit dem Gravelbike machbar, mit dem Fully spaßig.
Die Beamten hier vor Ort dulden die alternative Nutzung der beleuchteten Straße und auch, dass die meisten Radpendler, die den Radweg dennoch nutzen, mit Lupine und Co. aufgerüstet haben.
Ich nutze eine Lupine Kopie (PlanetX Jobsworth mit Akkutank).
Ähnliche Situation bei mir. Ich hab nen kleinen Nebenjob den ich Abends nach 17:00 mache. Dafür muss ich zwei Kilometer neben ner Schnellstrasse, die für Radfahrer gesperrt ist, fahren. Der strassenbegleitende Radweg ist ist beidseitig, unbeleuchtet und schmal. Bei Tageslicht kein Problem aber bei Dunkelheit lebensgefährlich. Und es gibt ne Gabelung die mit normalem Fahradlicht nicht zu erkennen ist. Der Rest der Strecke führt durch den Neusser Hafen und gleich an ner Autobahnausfahrt vorbei. Die LKW kommen da angebrettert und müssen scharf vor ner Ampel bremsen. Der Übergang ist schlecht einsehbar. Da hab ich Angst um mein Leben. Konsequenz: Ich fahre nur in der hellen Jahreszeit mit dem Rad zum Job. Die restliche Zeit bringt mich meine Freundin mit dem Auto hin.
Der Umweg durch die Stadt ist auch keine Alternative weil ebenfalls gefährlich. Bei solchen Verkehrsführungen für Radfahrer müssen sich die Politiker nicht wundern wenn viele weiterhin Auto fahren.
 
Man kann auch einfach die Pobacken zusammenkneifen und mit dem Renner über die Schotterpiste fahren? Wo liegt das Problem?

Das Problem liegt darin, dass in Deutschland nen scheißdreck in Fahrradwege investiert wird und einige offiziell benutzungspflichtige Wege es gar nicht sein dürften. Ne Schotterautobahn hab ich hingegen noch nie gesehen.
Man sollte halt einfach nicht jeden Scheiß mit machen und dann entsprechend bei solchen Wegen die Benutzung verweigern.
 
Das Problem liegt darin, dass in Deutschland nen scheißdreck in Fahrradwege investiert wird und einige offiziell benutzungspflichtige Wege es gar nicht sein dürften. Ne Schotterautobahn hab ich hingegen noch nie gesehen.
Man sollte halt einfach nicht jeden Scheiß mit machen und dann entsprechend bei solchen Wegen die Benutzung verweigern.

von mir aus... aber dann nicht aufregen wenn man vom Auto weggeputzt wird... :rolleyes:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten