Schaumburger
Initiative Cycleride
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So wie ich die Rechtslage verstehe, ist alles, was mit blauem Fahrradlolly beschildert ist, verpflichtend.
Man darf nicht vergessen, dass Radweg und Fahrbahn Teil derselben Straße sein müssen. In diesem Fall ist aber wohl so, dass der Radweg unabhängig von der Straße geführt wird und somit eine eigene Straße ist. Dann bedeutet das blaue Schild einfach nur das anderer Verkehr nicht zugelassen ist. Von unzumutbar und unbenutzbar mal abgesehen.