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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Es kommt, wie so oft, auf die gegenseitige Rücksichtnahme an. Keinem gehört der Radweg alleine, nur weil er sich mit einem Schnitt über 30 bewegt, oder weil er ein Rad für mehr als 3000 € fährt. Wenn da eine Gruppe Fußgänger so läuft, dass ich nicht ohne Probleme daran vorbei kommen, dann klingelt man, verlangsamt die Fahrt und wenn man dran vorbei ist gibt man wieder Gas. Anders geht's halt nicht. Ich erwarte ja von Autofahrern auch, dass die mich erst dann überholen, wenn die Situation es zulässt. Alles andere ist Doppelmoral.

Wer ungestört Tempo bolzen möchte sollte sich einen Verein mit einer Radrennbahn suchen.
Ich weiß wie geteilte Rad- Fußwege funktionieren, darum geht es mir ja nicht. Du musst übrigens permanent max. Schrittgeschwindigkeit fahren, auch wenn keine Fußgänger da sind. So kurvig, eng und zugewachsen die meistens sind, geht es auch selten anders als Schrittgeschwindigkeit.

Eine Bahn hilft da auch nichts. Gibt es hier in München und Umgebung auch weit und breit keine.

Möchte man den Radsport sinnvoll ausüben ist das rein rechtlich fast unmöglich. Außer man legt seine Runden so, dass es immer nur Straße ohne Radwege gibt. Ohne Ortsdurchfahrten.

Für mich in München wären da Pass-Straßen optimal, da gibt's auf jeden Fall keine Radwege. Ist auch gutes Training immer Alpenpässe rauf und runter. :D
 
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Wie ist das denn rein rechtlich, wenn man den vorhandenen verpflichteten Radweg ignoriert und ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wird? Ist man dann Mitschuld?
Mein subjektiver Eindruck: Teilschuld gibt es inzwischen fast immer, egal was wie warum passiert. Zwischen KFZ eine Situation, die dem Versicherungsgewerbe nicht ungelegen kommt (2x statt 1x Selbstbehalt plus Schadensfreiheitsrückstufung oder Selbstzahlung eben deswegen), gegenüber nicht-KFZ (typischerweise die “Schadensempfänger“) sowieso.

In der Praxis scheint sich da eine Art Umkehrung des allgemeinen Betriebsrisikos breit gemacht zu haben, in der Art “die Leute wissen doch, welcher Gefahr sie sich aussetzen, wenn sie in den Verkehrsraum der KFZ eindringen“. Siehe der Fußgänger, der bei grün über die Straße geht, der hier kürzlich besprochen wurde.
 
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Das mache ich aber nicht Mal alleine, da man so ja den Sport nicht ausüben kann.
Stopp! Falsche Argumentation. Sportausübung findet im Straßenverkehr nicht statt, du fährst aus genau einem Grund Rennrad: um dich an verschiedenen Orten des öffentlichen Raumes entlang deiner Runde aufzuhalten. Nicht mehr und nicht weniger.

Das ist dein gutes Recht und es ist natürlich vollkommen absurd, dir dabei abzuverlangen, dass du dabei ganz ganz ganz besonders langsam vorgehst, nur damit andere ein winziges bisschen schneller fahren können.
 
Ich finde es überhaupt etwas komisch, dass 25er Roller auf der Straße fahren müssen und Rennradler mit 35km/h auf den Radweg müssen...
Daß Fahrräder schneller fahren können als 25 km/h, ist noch nicht bis zu den Juristen vorgedrungen.
Warum sonst hat man wohl die Grenze, bis zu der Pedelecs noch als Fahrräder gelten, in § 1 III StVG auf lächerliche 25 km/h
festgeschrieben ?
 
Daß Fahrräder schneller fahren können als 25 km/h, ist noch nicht bis zu den Juristen vorgedrungen.
Warum sonst hat man wohl die Grenze, bis zu der Pedelecs noch als Fahrräder gelten, in § 1 III StVG auf lächerliche 25 km/h
festgeschrieben ?
Daher frage ich mich immer, warum die nicht einfach nen Elektroroller fahren? Wäre doch viel geschickter (Keine Radweg Benutzungspflicht, klare Regeln) und auch günstiger.
 
Es geht darum, dass du dein "Argument" des Sportausübens zwar inoffiziell für dich beanspruchen sollst, es aber niemals ggü. der Polizei oder sonstwen als Grund nennen, dass du auf der Straße fährst.
Denn Sport und Spiel sind auf der Straße verboten :D
 
Es geht darum, dass du dein "Argument" des Sportausübens zwar inoffiziell für dich beanspruchen sollst, es aber niemals ggü. der Polizei oder sonstwen als Grund nennen, dass du auf der Straße fährst.
Denn Sport und Spiel sind auf der Straße verboten :D

Also auch kein Mars essen. Denn das macht mobil. Bei Arbeit, Sport und Spiel.
Und auf der Straße arbeiten... Bauarbeiter und nette Frauen... aber selten im Trikot.
Und damit haben sie Dich dann...
 
Es geht darum, dass du dein "Argument" des Sportausübens zwar inoffiziell für dich beanspruchen sollst, es aber niemals ggü. der Polizei oder sonstwen als Grund nennen, dass du auf der Straße fährst.
Ja klar. ;)

Aber damit bleibt es doch bei meiner initialen Aussage: Rein rechtlich kann man mit dem Rennrad den Radsport in Deutschland kaum sinnvoll ausüben.

Denn Sport und Spiel sind auf der Straße verboten :D
Außer in Spielstraßen, die helfen aber auch nicht.
 
Daher frage ich mich immer, warum die nicht einfach nen Elektroroller fahren? Wäre doch viel geschickter (Keine Radweg Benutzungspflicht, klare Regeln) und auch günstiger.

Vermutlich nur, weil benötigter Mofa-Führerschein und Versicherung irgendwie eine psychologische Barriere darstellen. Da gibt's dann wieder ne Prüfung und irgendwelchen Papierkram statt einfach Kaufen und Losfahren.
 
Vermutlich nur, weil benötigter Mofa-Führerschein und Versicherung irgendwie eine psychologische Barriere darstellen. Da gibt's dann wieder ne Prüfung und irgendwelchen Papierkram statt einfach Kaufen und Losfahren.
Das kann natürlich sein, ich gehe aber davon aus, dass die meisten ja einen Auto FS haben und die Dinger einfach genau so wie Fahrräder nutzen können.

Hier in München dürfen Roller sogar viele Radwege befahren "Mofa frei", was gerade bei Stau öfter zu sehen ist.
 
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Ich weiß wie geteilte Rad- Fußwege funktionieren, darum geht es mir ja nicht. Du musst übrigens permanent max. Schrittgeschwindigkeit fahren, auch wenn keine Fußgänger da sind. So kurvig, eng und zugewachsen die meistens sind, geht es auch selten anders als Schrittgeschwindigkeit. (...)
Das stimmt meines Erachtens nicht.
Maximal "Schrittgeschwindigkeit" gilt soweit ich weiss nur beim Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei".
Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg musst Du mit "angepasster Geschwindigkeit" fahren - das kann durchaus mehr als 5-10 km/h sein.... was natürlich immer noch nicht Rennradfreundlich ist... :-/
 
Also wo kann man den Radsport rein rechtlich überhaupt ausüben? Vor allem, da immer mehr Radwege außerorts entstehen, die aber meistens geteilte Rad- Fußwege sind.
Dort, wo man die Benutzungspflichten weggeklagt hat. Denn auch außerorts muss ein Radweg nur benutzt werden, wenn er in Fahrtrichtung ausgeschildert ist.
Gerade gegen die Benutzungspflicht neuer Radwege läßt sich vergleichsweise einfach klagen. Natürlich, Erfolg ist nicht garaniert. Aber es gar nicht erst zu versuchen und stattdessen zu meckern bringt halt auch nichts. Ja, das ist eine Menge Arbeit und kostet auch Geld. Und deshalb tun es leider auch immer noch viel zu wenige.
 
Es geht darum, dass du dein "Argument" des Sportausübens zwar inoffiziell für dich beanspruchen sollst, es aber niemals ggü. der Polizei oder sonstwen als Grund nennen, dass du auf der Straße fährst.
Denn Sport und Spiel sind auf der Straße verboten :D
Innerhalb geschlossener Ortschaften muss man immer einen guten Grund haben, um überhaupt fahren zu dürfen! Das gilt für alle Fahrzeuge.
Hin und zurück fahren, weil man z.B. einen Freund besuchen möchte, ist nicht zulässig.
 
Innerhalb geschlossener Ortschaften muss man immer einen guten Grund haben, um überhaupt fahren zu dürfen! Das gilt für alle Fahrzeuge.
Hin und zurück fahren, weil man z.B. einen Freund besuchen möchte, ist nicht zulässig.
Das halte ich für Blödsinn. Der einschlägige § 30 StVO wird dann doch etwas anders ausgelegt.
 
Da würde ich auch gerne mal die Quelle zu sehen. Und komm mir wirklich nicht mit 30 StVO.
Den Paragrafen weiß ich nicht, aber ich hatte Verwarnungsgeld bezahlt:
Ich war zu Besuch bei einem Freund. Dann fuhr ich kurz nach Hause und kam dabei an einer Verkehrskontrolle vorbei. Dann bin ich wieder los, weil ich mich noch mit einem anderen Freund treffen wollte. Da ich zum 2. Mal vorbei kam, wurde ich aufgehalten und nach dem Grund meiner Fahrt gefragt (den hatte ich wahrheitsgemäß genannt). Es wurde aber als unnützes hin un her fahren gewertet und ich musste halt zahlen.
 
Den Paragrafen weiß ich nicht, aber ich hatte Verwarnungsgeld bezahlt:
Ich war zu Besuch bei einem Freund. Dann fuhr ich kurz nach Hause und kam dabei an einer Verkehrskontrolle vorbei. Dann bin ich wieder los, weil ich mich noch mit einem anderen Freund treffen wollte. Da ich zum 2. Mal vorbei kam, wurde ich aufgehalten und nach dem Grund meiner Fahrt gefragt (den hatte ich wahrheitsgemäß genannt). Es wurde aber als unnützes hin un her fahren gewertet und ich musste halt zahlen.
Warst du angeschnallt? ;)
 
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