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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich war zu Besuch bei einem Freund. Dann fuhr ich kurz nach Hause und kam dabei an einer Verkehrskontrolle vorbei. Dann bin ich wieder los, weil ich mich noch mit einem anderen Freund treffen wollte. Da ich zum 2. Mal vorbei kam, wurde ich aufgehalten und nach dem Grund meiner Fahrt gefragt (den hatte ich wahrheitsgemäß genannt). Es wurde aber als unnützes hin un her fahren gewertet und ich musste halt zahlen.
Wie hätte man die Aufgabe denn mit weniger Fahrten erledigen sollen? (Jaja, zu Fuß oder mit dem Rad natürlich! :D)
Da hätte ich nicht gezahlt und Widerspruch eingelegt!
 
Wie hätte man die Aufgabe denn mit weniger Fahrten erledigen sollen? (Jaja, zu Fuß oder mit dem Rad natürlich! :D)
Da hätte ich nicht gezahlt und Widerspruch eingelegt!
Keine gute Idee. Wie ich später erfahren hatte, gab es am selben Tag noch einen zweiten Fall. Der hatte auch eine ähnliche Begründung, jemanden gesucht zu haben. Kam auch nur zwei mal vorbei. Er hatte eine Rechtsschutzversicherung, verlor aber die Verhandlung und zahlte laut seiner Aussage das Doppelte.

Fazit: Nur jemanden suchen oder besuchen gilt nicht als Begründung zu fahren. Da muss man schon triftigere Gründe haben, wie z.B. zur Arbeit fahren oder Einkaufen, ...
 
Wie ich später erfahren hatte, gab es am selben Tag noch einen zweiten Fall. Der hatte auch eine ähnliche Begründung, jemanden gesucht zu haben. Kam auch nur zwei mal vorbei. Er hatte eine Rechtsschutzversicherung, verlor aber die Verhandlung und zahlte laut seiner Aussage das Doppelte.

Raff' ich net: Wenn ich mich korrekt erinnere, hat der Begriff des "sinnlosen Hin- und Herfahrens" juristisch eine andere Bedeutung als umgangssprachlich (ähnlich wie das Verbot von "Sport und Spiel" etwas Explizites wie Fußballspielen meint und keine Aufzählung ist, die u. A. auch Radfahren beträfe). AFAIK ging es dem Gesetzgeber damals um diese bösen, jugendlichen Rowdys, die zum Spaß immer wieder um den Block fuhren.

Denn ansonsten müsste es auch jene Leute treffen, die nur zum Spaß herum fahren. Und dann wär' Sonntags die Straße leer (Infrastruktur erhaltende, Sonntags arbeitende Bevölkerung macht den Kohl nicht fett!), was heute nicht unbedingt schlecht gewesen wäre, aber kaum im Sinne des Gesetzgebers sein kann.

In jedem Fall aber ein gutes Beispiel um <Stimme von Udo Vetter>Mit der Polizei nicht zu sprechen</Stimme von Udo Vetter>.
 
Das wäre wohl das Beste. Aber was ist man verpflichtet zu sagen und was nicht?

Name, Anschrift, Geburtsdatum. Mehr nicht.
Um beim Thema Straßenverkehr zu bleiben:
Du bist nicht einmal verpflichtet, in so ein Atemtestgerät zu pusten oder sonst welche Späßchen wie "laufen auf der Linie" mitzumachen. Und Blut abnehmen lassen dürfen sie Dir ohne richterlichen Beschluß auch nicht. Was nicht heisst, dass so manche Polizisten sich nicht einen feuchten Kehricht um solche "Lästigkeiten" scheren würden aber das ist ein anderes Thema...
Ich denke, man kann hier festhalten: Du bist ganz ordentlich abgezockt worden.
 
Also hier in der Stadt fahren ab und zu Pritschenwagen mit Werbeaufstellern mitten durch den Berufsverkehr mit dem einzigen Zweck Werbung zu machen. Das wäre definitiv so ein Fall der unnötig das Verkehrsaufkommen erhöht, aber scheint keinen zu interessieren...
 
Aber das am Ende ist dann wieder für uns interessant: Rad fahren auf Helgoland verboten. Da muss ich doch gleich mal googeln. Sachen gibt's, die kann man sich gar nicht ausdenken. In Legoland, das würd ich ja noch verstehen...
Helgoland ist knapp einen Quadratkilometer groß, richtige Straßen gibt es ebensowenig wie Autos und die Wege sind schmal und völlig überfüllt in der Saison. Da möchte eh kein Mensch Radfahren ... Trust me.
 
Helgoland ist knapp einen Quadratkilometer groß, richtige Straßen gibt es ebensowenig wie Autos und die Wege sind schmal und völlig überfüllt in der Saison. Da möchte eh kein Mensch Radfahren ... Trust me.
Naja, da Helgoland ja sogar einen Marathon anbietet, könnte man da ja sogar den Prolog der Tour de France fahreno_O - wäre das radeln da nicht verboten...
 
Der Marathon geht auch über so Dünenbretterwege, da braucht man schon eine gute Balance mit dem Rad .... Ist auch nicht so einfach, überhaupt ein Rad auf die Insel zu bekommen, weil die Fähren nicht direkt auf der Insel anlegen, sondern die Touristen in kleine boote verladen und weiter gefahren werden. Die Fährmänner freuen sich bestimmt, wenn da auch noch Räder mitgeschleppt würden :-)
 
der §30 der STVO ist für Radfahrer kaum relevant. In dem ersten Absatz ist zwar jedem verboten unnütz hin und her zu fahren, aber davor geht es klar um unnötige Abgase und unnötigen Lärm. Beides verursacht man als Radfahrer normalerweise nicht.
 
In Berlin ist einer mit ner bassbox uffn Fahrrad umhergefahren.
Den hätt ich jedesmal Killn können wenn der vorbeikam :mad:
Ob der jetzt nur aus Spaß war oder einen höheren Sinn in seinen Augen hatte konnt ich nie fragen
 
In Berlin ist einer mit ner bassbox uffn Fahrrad umhergefahren.
Den hätt ich jedesmal Killn können wenn der vorbeikam :mad:
Ob der jetzt nur aus Spaß war oder einen höheren Sinn in seinen Augen hatte konnt ich nie fragen

War er auf einem Radweg in der Stadt unterwegs? Dort müsste man eigentlich dauerhaft klingeln. Das allerdings darf man nicht (§16 STVO) und dafür praktische Radlaufglocken sind verboten. Musik auf dem Rad zu hören ist allerdings nicht verboten. :idee:
 
War er auf einem Radweg in der Stadt unterwegs? Dort müsste man eigentlich dauerhaft klingeln. Das allerdings darf man nicht (§16 STVO) und dafür praktische Radlaufglocken sind verboten. Musik auf dem Rad zu hören ist allerdings nicht verboten. :idee:
Ich würde mal sagen das kommt ganz auf den Radweg an, wenn es einen Bereich für Fußgänger und Radler gibt, dann wird auf jeden Fall geklingelt, wenn die Fußgänger auf der falschen Seite laufen. Ein Auto würde Fußgänger auch anhupen (erlaubter Weise), wenn die einfach zu dritt nebeneinander auf der Fahrbahn rumlaufen.
 
BTW, wie ist das eigentlich, wenn man mit dem Auto in einer Anlieger frei-Straße angehalten wird und kein Anliegen hat oder es nicht kommunizieren will?
Dein Anliegen solltest Du besser kommunizieren. Es wird sonst kaum etwas nützen, weil das ganze nicht viel
mit "Anliegen" zu tun hat, sondern eben mit "Anlieger". Insoweit geht es darum, ob Du da wohnst oder aber z.B.
jemanden besuchen wolltest. Wenn nichts von alledem zutrifft, gibts ein Bußgeld.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/baurecht__oeffentliches_/anlieger_frei
 
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