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Deleted65933
vielleicht ist das Nr-Schild schon bekannt bei der Rennleitung.
Da ich genau keine Angaben zum Fahrer machen kann nutzt das recht wenig.
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vielleicht ist das Nr-Schild schon bekannt bei der Rennleitung.
Der Halter wird befragt werden, wenn die Rennleitung nicht komplett die Arbeit verweigert. Allein aus diesem Grund würde ich es machen. Fahrer ist zunächst irrelevant, wenn es als Betroffener darum geht dem Verursacher (oder dessem Kumpel) offizielen Ärger zu bescheeren.Da ich genau keine Angaben zum Fahrer machen kann nutzt das recht wenig.
Soll man sich auch daran gewöhnen, dass es Menschen gibt, die bewußt den Schaden anderer in Kauf nehmen weil sie sich
bewusst mit ihrer Karre kriminell verhalten?
Nein. Man soll sich vor allen Dingen daran gewöhnen, genauer zu lesen:Soll man sich auch daran gewöhnen, dass es Menschen gibt, die bewußt den Schaden anderer in Kauf nehmen weil sie sich bewusst mit ihrer Karre kriminell verhalten?
Der Halter wird befragt werden, wenn die Rennleitung nicht komplett die Arbeit verweigert. Allein aus diesem Grund würde ich es machen. Fahrer ist zunächst irrelevant, wenn es als Betroffener darum geht dem Verursacher (oder dessem Kumpel) offizielen Ärger zu bescheeren.
Hat er das irgendwo geschrieben oder verlangt? Er schrieb von "Fehler machen" und von "Unfällen"; nicht von vorsätzlichem Verhalten. Das sind ja nicht ein mal zwei Paar Schuhe.
Nein. Man soll sich vor allen Dingen daran gewöhnen, genauer zu lesen:
Ich hatte von "Fehler machen" geschrieben. Wer hingegen "bewußt" andere schädigt,
wird in diesem Land bestraft. .
Über eine Fahrradkonfiguration, die die Definition "nichts im Verkehr zu suchen habe" rechtfertigt, kann ja diskutiert werden. Ganz sicher hat man mit einem vollkommen (aktiv und passiv) unbeleuchteten Rad bei Dunkelheit oder fortgeschrittener Dämmerung nichts auf der Fahrbahn verloren. Andererseits wehre ich mich entschieden gegen eine Relativierung im Sinne von "das Rad ist nicht nach StVZO ausgestattet, der bei Tageslicht überfahrene Radfahrer soll sich mal nicht so anstellen".
Die Statistik weist in sehr vielen Fällen eine nicht-StVZO-konforme Ausrüstung an Fahrrädern nach, aber in ebenso vielen Fällen könnte eine Statistik zu dem Schluss kommen, dass fehlende Beleuchtungseinrichtungen oder eine fehlende Klingel an sehr vielen Unfallursachen keinesfalls beteiligt sind.
Sorry, @Derivator22 Du hattest dich in dem von mir teilweise zitierten Post an einer nicht-StVZO-konformen Ausrüstung der Räder aufgehängt. Meine Antwort darauf behandelte genau den Umstand, dass nur ein (kleiner) Teil der Verkehrsunfälle mit Fahrrädern darauf zurückzuführen und die StVZO-konforme Austattung damit in vielen Fällen irrelevant für das Unfallgeschehen ist. Nun argumentierst Du "ist hanebüchen, wenn man sich selbst raus nimmt, sich an nichts halten zu müssen". Zielst Du damit möglicherweise auf allgemeine Missachtung von Verkehrsregeln durch Radfahrer und Fußgänger ab? Das wäre jedoch ein anderes Thema.
Wenn ich entgegen der Vorschrift mal wieder einen Radweg nicht benutzt habe und, wenn auch etwas intensiver, darauf "hingewiesen" werde, dann habe ich die Größe zu erkennen, dass das einfach mein Fehler war.
Wenn ich als Radler einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutze (so interpretiere ich nun Dein "entgegen der Vorschrift"), dann hat das sehr wohl Gründe.
Inwieweit ist das dann bitte schön "mein Fehler"?
Richtig, deine persönlichen Gründe, die du für dich selber als Maßstab nimmst. Leider haben die nichts mit der StVO zu tun. Klares Fehlverhalten bei dir.
Nicht unbedingt. Es gibt durchaus auch StVO-konforme Gründe einen benutzungspflichtigen Radweg nicht zu benutzen.
Klar, die gibt es. Aber in wieviel Prozent der Fälle sind das die Gründe warum wir nicht auf dem Radweg fahren. Kann man wohl vernachlässigen.
Das sehe ich aber anders. Spätestens seit das Bundesverwaltungsgericht 2010 entschieden hat, dass der Radfahrer nicht mehr einfach grundlos von der Fahrbahn vertrieben werden darf (sondern nur aus Verkehrssicherheitsgründen), stehen die Mehrzahl der Lollis gegen gültiges Recht dort. Kaum eine Gemeinde macht sich aber die Mühe die Dinger abzumontieren.Klar, die gibt es. Aber in wieviel Prozent der Fälle sind das die Gründe warum wir nicht auf dem Radweg fahren. Kann man wohl vernachlässigen.
in wie vielen Prozent der Fälle hat der "hupende Autofahrer" sich davon überzeugt, dass ich aufgrund einer Nichtbenutzbarkeit des benutzungspflichtigen Radweges auf die Straße ausweiche? Kann man wohl vernachlässigen.
Ich ziele auf die klare Missachtung von Verkehrsvorschriften von uns allen Chaoten hier ab und auf das in meinen Augen lächerlich pikierte Rumgeweine einiger weniger mit nicht lupenreiner Weste.
Wer schummelt darf einfach nicht mit Pipi im Auge petzen gehen wenn der andere auch nicht fair spielt, sondern sollte es wie ein Mann/ Frau nehmen ab und an.
Das sehe ich aber anders. Spätestens seit das Bundesverwaltungsgericht 2010 entschieden hat, dass der Radfahrer nicht mehr einfach grundlos von der Fahrbahn vertieben werden darf (sondern nur aus Verkehrssicherheitsgründen), stehen 95% der Lollis gegen gültiges Recht dort. Kaum eine Gemeinde macht sich aber die Mühe die Dinger abzumontieren.
Das ist "Autofahrerlogik". Wenn ich als Radler einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutze (so interpretiere ich nun Dein "entgegen der Vorschrift"), dann hat das sehr wohl Gründe. Die zu erkennen ist einem Autofahrer in der Regel jedoch nicht möglich weshalb sein "darauf hinweisen" nichts anderes als der versuch einer Nötigung ist. Inwieweit ist das dann bitte schön "mein Fehler"?