DidiZ
Team Langen
Wer darf eigentlich Schulbusse vom Format Sprinter/Boxer/Traffique fahren? Heute ist einer erst an mich von hinten rangefahren, um dann zu überholen, als noch ein Fahrzeug im Gegenverkehr war, statt die zwei Sekunden noch abzuwarten....
Ich habe mal gegoogelt:
http://www.personenbefoerderung.info/personenbefoerderung.html
"[...]In einem Führerschein der Klasse B ist somit die Personenbeförderung inbegriffen – allerdings nur für den privaten Bereich!
Wer jedoch gewerbsmäßig zum Broterwerb eine Personenbeförderung betreibt, braucht eine spezielle Fahrerlaubnis: den Personenbeförderungsschein! Taxifahrer beispielsweise dürfen mit dem Personenbeförderungsschein eine gewerbliche Personenbeförderung bis maximal acht Personen betreiben. Aber auch Fahrer von Krankenwagen oder für gewerbliche Ausflugsfahrten benötigen diese spezielle Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung![...]"
oder
http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/personenbefoerderung.html
"[...] Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung. [...]"
D.h. also m.E. (ich bin kein Jurist), dass der Fahrer des 8-sitizgen Sprinter/Boxer/VW-Bus/... , der einen Personentransport für ein Altenheim durchführt, Kinder eines abgelegenen Dorfes von/zur Schule bringt oder der Fahrer des Mannschaftsbusses für eine Handballmannschaft keinen Personenbeförderungsschein benötigen. Das deckt sich mit meiner Erfahrung bei der Bundeswehr, wo jeder Militärkraftfahrer mit der Klasse B einen vollbesetzten VW-Bus fahren durfte. Als LKW-Fahrer durfte ich theoretisch Busse fahren, aber nur ohne Fahrgäste.