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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Was man daraus lernen kann: Nie und unter keinen Umständen mit Polizisten reden.

Außer, dass man sich selbst belasten kann, hat man wirklich gar nichts davon.
Und wenn man das Beispiel liest, gilt das besonders für die vermeintlich freundlichen, die einen noch perfide über das Verhalten in der Vergangenheit aushorchen.

Und ob der Polizist lügt, ist rechtlich ziemlich egal. Lügt man als Beschuldigter, sieht man später ziemlich schlecht aus vor Gericht.
 
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Wo ist also das Problem?
Der Weg ist 900m lang, ich muss um 2 90° Kurven um die ich nicht rumkomme ohne auszusteigen, der Weg ist 80cm breit (wenn mir einer der häufig auftreten Muttis mit Kinderwagen entgegenkommt kann ich nicht mal über die Rabatte ausweichen -> Bäume). Und was einige scheinbar vergessen..
Radwege dürfen NUR bei ERHEBLICH höherer Gefahrenlage auf der Fahrbahn angeordnet werden.
Die Fotos wurden zur Stoßzeit geschossen.. Man sieht die Automassen und die extreme Gefahr ..
Leider werden Radwege im Regelfall angeordnet, um Radfahrer von der Fahrbahn zu verbannen. Und die, die sich an die Gesetze halten und solche illegal angeordneten und noch illegaler umgesetzen Radwege meiden, werden noch niedergemacht..
Da kommen dann Kommentare wie : "Selbst schuld wenn du mal unter die Räder kommst!"
Interessanterweise fuhr ich an dem Tag knapp 110km. Auf 2km davon war ein Radweg. Ich habe überlebt! Ohne 1m Radweg..
Überhaupt hab ich schon seit über 40000km keinen einzigen Unfall mehr gehabt. Seit ich Radwege meide wie die Pest und in der Mitte meiner Fahrspur fahre.. Vorher wurde ich ca. alle 1000km einmal angefahren.

PS. ein Fahrrad ist nicht 23mm Breit, sondern so Breit wie der Lenker + "Schwankung". Das sind mind 1m bei einem Rennrad.
Mein Velomobil ist für ein Fahrrad schon schmal, 72cm an der breitesten Stelle. Ein PKW misst meist das das 2,5fache. Das das dennoch auf nem Handtuchbreiten Wegelchen nicht funktionieren kann, ist klar, oder?
Zudem ist es schon bitter, wenn man gezwungen wird einen Weg zu nutzen, auf dem man immer den Mindestabstand zum Fahrbahnrand unterschreiten muss und bei Überholvorgängen usw. keine 30cm Platz hat.
Wenn etwas passiert, hat man dann 100% Eigenschuld. Das muss ich mir nicht geben.
 
Was man daraus lernen kann: Nie und unter keinen Umständen mit Polizisten reden.
Außer, dass man sich selbst belasten kann, hat man wirklich gar nichts davon.
Und wenn man das Beispiel liest, gilt das besonders für die vermeintlich freundlichen, die einen noch perfide über das Verhalten in der Vergangenheit aushorchen.
Und ob der Polizist lügt, ist rechtlich ziemlich egal. Lügt man als Beschuldigter, sieht man später ziemlich schlecht aus vor Gericht.

So absolut kann ich das dann auch nicht stehenlassen. ;)
Bisher kam ich mit denen relativ gut aus.
Wenn ich mich falsch verhalten hatte, mußte ich eben mal ein Ticket akzeptieren. In den Fällen, wo die sich irrten, konnte ich mit meiner freundlichen Art entweder überzeugen oder die Gegenseite wenigstens resignieren lassen.

Im Fall des "Dreirades", irrten die Jungs in jedem Fall. - Kein Problem, man kann ja Widerspruch einlegen. Im besten Fall hat man ein paar Fotos vom "Tatort" und dem fraglichen Gefährt. Wenn man dann noch ein paar Paragraphen u.ä. zitiert, ... Auf jeden Fall mal nicht mit "statistisch gefährlicheren Radwegen" kommen. Die reinen Fakten überzeugen mehr. Sollte mich wundern, wenn das Ticket daraufhin nicht zurückgezogen würde.

Eine blöde Ausnahme gibt es mit dem Fahrrad in jedem Fall. Selbst dann, wenn ein Radweg nicht benutzungspflichtig ist oder es sich um einen unbenutzbaren aber ausgeschilderten Zwangsweg handelt, kann die Polizei vor Ort anweisen, diesen Weg zu nutzen. Selbst dann, wenn man schieben müßte. - In dem Fall gäbe es von mir dann dazu eine Anfrage dazu beim Innenministerium. ;)

Letzteres hatte ich genau 1x. - Anscheinend mögen die Beamten den daraufhin anfallenden Papierkram nicht so wirklich. :D
 
Eine blöde Ausnahme gibt es mit dem Fahrrad in jedem Fall. Selbst dann, wenn ein Radweg nicht benutzungspflichtig ist oder es sich um einen unbenutzbaren aber ausgeschilderten Zwangsweg handelt, kann die Polizei vor Ort anweisen, diesen Weg zu nutzen. Selbst dann, wenn man schieben
So einfach kann einen die Polizei auch nicht irgendwo langschicken.
Da muss es auch schon triftige Gründe für geben wie Unfall oder sondertansporte. Aber folge leisten muss man erstmal.
Die Frage ans Innenministerium ist gut.
Ich bezweifle aber das man darauf eine Antwort bekommt. Ist mehr beschäftigungstherapie für einen selber.
 
Solange es durch die Weisung eines Polizisten nicht zum Tod kommt, passiert da garnix.
Und selbst dann ist das halb so schlimm.
Hey, in Deutschland werden aus "Notwehr" von der Polizei "Drogendealer" (Gras! Das hat bisher genau 0 Menschen getötet, im Gegensatz zu Alk oder Tabak) mit nem halben Magazin in den RÜCKEN erschossen.. Da passierte auch nicht viel mehr..
Oder das 2 Polizisten, ihrer Aussage als Kurzschlussreaktion, 2 Magazine durch eine Tür entluden und den dahinterstehenden Bewohner durchsiebten..
 
Und die, die sich an die Gesetze halten und solche illegal angeordneten und noch illegaler umgesetzen Radwege meiden, werden noch niedergemacht..
Du scheinst nicht gerade entspannt mit der Radwegebenutzungspflicht und unseren Ordnungshütern umzugehen. Ich gehöre auch zu den konsequenten Verweigerern ungeeigneter oder gefährlicher (gute Wege nutze ich) Radwege, erkenne aber, wenn mein Handeln zwar aus meiner Sicht richtig, im Sinne der StVO aber falsch ist. Wenn Du glaubst, Dich an Gesetze zu halten, solltest Du unbenutzbare Wege wegklagen. Solange dort die Schilder stehen, ist die Benutzungspflicht nur für den Fall der unstrittigen Unbenutzbarkeit (der Focus liegt auf "unstrittig", z.B. Straße im Winter geräumt und Radweg hat 1/2 m Schnee) aufgehoben. In allen anderen Fällen der Radwegeverweigerung verhältst Du Dich im Sinne der StVO falsch.
Wegweisender als ein Streit vor Ort mit einem sowiso uneinsichtigen Ordnungshüter, ist meiner Meinung nach ein reger gut argumentierter Mailaustausch mit den anordnenden Straßenverkehrsbehörden. Das kann in manchen Fällen überraschend schnell zu besseren Lösungen führen.
Meine Frage "wo ist das Problem?" bezog sich darauf, dass der scheinbar problematische Teil des Radweges (Bild 3582) nicht als Radweg beschildert und somit auch nicht benutzungspflichtig ist und das ordentlich ausgeschilderte Wegstück (Bild 3579) scheinbar die Anforderungen an einen Radweg erfüllt.
 
So halte ich es auch. Wenn ich Radwege für benutzbar erachte, halte ich mich an die Beschilderung, wenn nicht, lasse ich es drauf ankommen. Wenn ein ausgeschilderter Radweg nicht die Mindestanforderungen erfüllt, mag er zwar rechtswidrig sein, solange das Schild steht, ist aber trotzdem gültig.

Sollte ein Ordnungshüter etwas dagegen haben und meinen Argumenten nicht zugänglich sein, dann wird es halt ein Bußgeldbescheid, dem widersprochen wird. Falls ich selbst nicht plausibel rechtfertigen könnte, warum ich einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt habe, würde ich dann auch direkt ein Verwarngeld zahlen.

Diesen hier, auf den ich letzte Woche reinfiel, weil er unvermittelt an einen vorher asphaltierten Radweg anschloss, benutze ich z.B. kein zweites Mal:
IMG_20150730_091159_1.jpg
 
Besonders nach Regen ein netter Weg. Solche Radwege tragen doch gerne Namen die mit "Romantischer" beginnen. :p
 
Diesen hier, auf den ich letzte Woche reinfiel, weil er unvermittelt an einen vorher asphaltierten Radweg anschloss, benutze ich z.B. kein zweites Mal:
IMG_20150730_091159_1.jpg
Da würde ich es einfach drauf ankommen lassen und ihn als nicht benutzbar deklarieren. (Frechheit vor sowas einen blauen Lolli zu parken).
 
Viel geiler ist noch das Reitweg Schild daneben :D
Ist es nun nen Reitweg oder nen Kombi Rad/-Fußweg? Schließt sich beides jedenfalls aus.
Definitiv nicht benutzungspflichtig! Und wenn sich ein Ordnungshüter daran stören sollte, würde ich den direkt vor Ort auslachen ;)
 
Ja, am Anfang geht es noch. Dann steigt der Weg aber an auf ein Niveau 3 Meter höher als die Fahrbahn und schwenkt noch ein paar Meter nach links. Oben angekommen ist er dann von Büschen und Bäumen halb zugewachsen und selbst im Unterlenker fahrend kriegt man noch tiefhängende Äste/Zweige ins Gesicht. Nach ein paar hundert Metern fällt er dann wieder ab auf das Niveau der Fahrbahn, macht einen 45° Knick an die Fahrbahn ran und endet dort. Das steht dann auch der Lolli für die Gegenrichtung.

Da sollte man dann zumindest einen Warnhinweis hinmachen: Ab hier nicht mehr fahrbahnbegleitend.
 
Wenn Du glaubst, Dich an Gesetze zu halten, solltest Du unbenutzbare Wege wegklagen.
Hahaha.. der war gut!
Das wurde bei der hiesigen Behörde als schlechter Scherz aufgefasst und gekonnt ignoriert.
Man solle doch Froh seinen, das es da Radwege gibt.
Und das ich mittlerweile ein wenig verbittert bin, möge man mir nachsehen.
Nach meinem Schulabschluss bin ich zur Polizei, wurde nix (Brille -_- ), war aber ne angenehme Zeit. Habe die Polizei aber immer "unterstützt" (z.B: in Diskussionen verteidigt). Leider stellte sich über die Jahre, zumindest in unserer Gegend, immer mehr herraus das die Schwarzen Schafe die Mehrheit und nicht die Minderheit stellen. Einen Polizisten zu erwischen, der innerhalb von 10min Streife keine Verkehrswidrigkeit begeht, ist eine absolute Ausnahme.
Von nicht anschnallen, über telefonieren am Steuer, parken auf Geh und Radwegen, bei rot über die Ampel, nicht blinken, zu geringer Überholabstand, mit 50 durch die 30 Zone, usw.
Alle waren NICHT im Einsatz, denn das muss mit Blaulicht angezeigt werden.
Und dann halt solche Hohlkörper wie da am Radweg..
Oder ein anderer, der mich mitten auf der 4 Spurigen Straße stoppt, nicht so wirklich weiß warum, und mir dann erzählen will das Kopfhörer im Straßenverkehr verboten sind... Ja ne, is klar.
Ich hab die Dinger drinnen, weil mir ständig Leute das Gehör weghupen. Nach 2 Trommelfellrissen fühlt sich das ungefähr so angenehm an, wie ein Stich mit dem Messer. Zudem habe ich ihn mit Köpfhöhrer auf prima verstanden.. Habe ihm angeboten das wir uns ja unterhalten können wärend er im Wagen sitzt und der Motor läuft. Er darauf: "Dann versteh ich sie aber nicht mehr!" .. Ach! ALso Autofahren nur noch mit heruntergelassenen Seitenfenstern?..

Bei dem Radwegstück mit Schild ist der Weg auch nicht breiter, dafür stehen noch ein paar Holzbänke auf dem Weg.

@silez : Da sieht man, da wurde sich strengstens ans Gesetz gehalten. Die Fahrbahnoberfläche ist ganz klar nach dem Stand der Technik gefertigt..
Ich warte auf den Tag, an dem PKW an jeder AUtobahnabfahrt dazu gezwungen werden, erstmal 10km über den Acker nebenan zu fahren.
Da würde es einen Aufschrei geben.. obwohl die SUVs dafür doch gebaut wurden, oder nicht?

Gruß,
Patrick
 
Ich finde es etwas schade, dass hier von einigen gefordert wird, dass wenn einem ein verpflichtender Radweg nicht passt, dann müsse man den eben wegklagen. Es gibt hier im Forum einen Thread, in dem jemand das Prozedere dazu als Bericht beschreibt. Das finde ich zwar löblich und richtig, aber ich mag mir diesen Stress nicht geben, zumal da bei den zuständigen Behörden keiner sitzt, der nur darauf wartet, dass da mal jemand kommt, sondern man stößt in der Praxis auf massiven Widerstand und Gängeleien.

Dabei ist das eigentliche Schlimme, dass viele Kommunen ihre Radwege nicht -- wie gefordert -- aufgrund der neuen Gesetzesgrundlagen von 1997 und 2013 neu geprüft haben. Ich sehe hier definitv nicht den einzelnen Radler in der Pflicht, hier den Zuständigen auf die Finger zu klopfen. Und da diese Problematik nicht nur in irgendwelchen elitären Zirkeln bekannt ist und sich selbst der gemeine nichtradelnde Bürger darüber wundert, wieso so viele Radler Radwege nicht annehmen, unterstelle ich den Zuständigen in dieser Sache böswilligen Vorsatz -- nur scheinen dafür keinerlei Sanktionen vorgesehen zu sein.

Derartige Amtswillkür schwächt und schadet in meinen Augen der StVO, so nach dem Motto: "Hey, ich ignoriere hier die Radwegbenutzungspflicht, dann ignoriere ich die überall!"
Wenn z.B. auf einer gut ausgebauten Autobahn ohne Grund Tempo 30 anordnet werden würde, dann würde dieses Tempolimit zu Recht auch niemand mehr Ernst nehmen und so ist das halt auch mit der Radwegbenutzungspflicht.
 
Ich finde es etwas schade, dass hier von einigen gefordert wird, dass wenn einem ein verpflichtender Radweg nicht passt, dann müsse man den eben wegklagen.
Ich finde schade, dass Du in Deinem langen Text keine Alternative dazu aufzeigen konntest. Parallel zu ungeeigneten Radwegen illegal auf der Fahrbahn zu fahren und sich dafür kostenpflichtig von der Rennleitung anpflaumen lassen kann doch auch nicht die Lösung sein.
 
Wenn der Radweg ungeeignet ist, ist es ja nicht illegal sondern begründet.
@MukMuk, es gibt immer mehrere "ungeeignet". Nur weil ein erfahrener Radfahrer den Weg so ansieht, muss der Ordnungshüter das doch nicht genauso sehen. Und solange mehrere Meinungen zur Eignung eines bestimmten Radweges im Raum stehen, sind blau beschilderte ungeeignete Radwege eben par Ordere du Mufti geeignet und die (Rad-) Fahrt auf der Fahrbahn damit eventuell kostenpflichtig.
 
@andreas s Einfach beim nächsten Vollmond ein paar Gleichgesinnte mit Mistgabeln und Fackeln ausstatten und dann zum Amt ziehen und es niederbrennen :)
 
Ist nicht so ganz meine Vorgehensweise. Die Amtsschimmel bringen es fertig, sich von meinen hart erarbeiteten Steuergeldern ein schönes neues Amtsgebäude hinstellen zu lassen.
 
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