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was manche Leute so unter Radweg , besonders Schreiberlinge, verstehen bleibt einen manchmal schon ein Rätsel.@alsi
Welcher Teil von Fährt ein Rennradler auf dem Radweg ist eigentlich so schwer zu verstehen?
Ich war gerade ein paar Tage im Urlaub. Nebenher mit Verwandtschaftsbesuchen und täglich ein paar Kilometern Radfahren mit meiner Frau. Nettes kleines Städtchen mit schönem Umland. Teilweise sehr gelungene Radwegeführung, auch durch die Innenstadt. - Natürlich auch mit ein paar Fällen von "Gut gemeint, ...", insgesamt aber doch sehr gelungen. Gerade dort, wo Autofahren nicht oder nur sehr eingeschränkt erlaubt oder kaum anzuraten ist, wirklich schön gemacht.Interessant wären ja auch die genauen Umstände (Bei Zeichen 240 beispielsweise lohnt sich gar keine Diskussion).
Ansonsten sind Fußgänger ja die schwächeren/schwächsten Verkehrsteilnehmer, schon allein deshalb wäre besonders auf sie zu achten. Außerdem ist es wohl "allgemeine Lebenserfahrung", dass Radwege nicht ernstgenommen werden, wie beispielsweise die Fahrbahn, also ständig Fußgänger drauf laufen oder jederzeit im Reibebrettzombiemodus drauf watscheln. Liegt auch wohl daran, dass Radwege in der Regel ohne Sicherheitsabstand neben Fußwegen liegen, manchmal sogar komplett darauf (Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" - wäre zwar kein Radweg im eigentlichen Sinne, dennoch Mischmasch von Fahrzeug- und Fußverkehr).
Nicht umsonst fahren immer mehr Radfahrer auf der Fahrbahn, ist ja nicht so, dass die vor lauter Langeweile Streit suchen.
Bin Sonntag auf einer 'Feldstraße' von einem querenden Reh 'geschnitten' worden.
30 km / 2mtr vor mir. - haste keine Chance, wenn die durchlaufen!
Mir sind vor 2 Jahren bei Schnee 2 Rehe bei 25 km gegen mein schwarzes Auto gelaufen - die kamen aus 100 mtr. bei freier Sicht -
hätte das nicht für möglich gehalten !!
Geht aber nur bei Campa oder Fulcrum...Rehe hören gut und haben ne feine Nase, aber sehen sehr schlecht.
deshalb hupen, klingeln oder Freilauf rattern lassen.
Rehe [...] haben ne feine Nase
deshalb hupen, klingeln oder Freilauf rattern lassen.
"Achtung Wolf" rufen sollte doch genügen....deshalb hupen, klingeln oder Freilauf rattern lassen.
Laufräder von "Lightwolf"?"Achtung Wolf" rufen sollte doch genügen.
Platzhirsch gegen "Lightwolf"? Ich würde auf den Platzhirsch wetten.Laufräder von "Lightwolf"?
Naja, die schnellsten Eltern haben es im letzten Jahr beim Blitzmarathon hier auf 118km/h gebracht... in einer 30er Zone vor einer Grundschule.![]()
Naja, die schnellsten Eltern haben es im letzten Jahr beim Blitzmarathon hier auf 118km/h gebracht... in einer 30er Zone vor einer Grundschule.![]()
Der Führerschein wird für mindestens zwei Jahre entzogen; im Wiederholungsfall für immer, mindestens aber für zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren.
Aber wehe die Landsleute bei den diese angemessenen Strafen gelten überfahren die Landesgrenze nach D-Land, dann fallen oft alle Hemmungen. Und die B-Zeitung bemitleidet jede Urlaubssaison erneut die armen Touristen in diesen Länder, die aus D-Land kommen und der Fahrzeug z.B. auch mal eingezogen wird - verkehrte WeltSorry, das fällt für mich schon unter versuchtem Totschlag und sollte entsprechend bestraft werden.
In der Schweiz gilt seit kurzem folgendes bei Raserdelikten:
Raserdelikte (Definition)
Als "Raser" gilt von Gesetzes wegen, wer die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreitet:
- um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
- um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
- um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
- um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
Ebenso gilt als "Raser", wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Der Führerschein wird für mindestens zwei Jahre entzogen; im Wiederholungsfall für immer, mindestens aber für zehn Jahre. Die Strafandrohung für diese Delikte ist Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren.
Und laut einigen Presseberichten, sind schon einige Freiheitsstrafen verhängt worden.
Jetzt dürft Ihr raten, welche Fahrzeugtyp/Fahrzeugführertyp-Kombination das war.