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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Eine Werbeplakat, dessen Botschaft wie bei einem Kunstwerk auf vielfältige Weise interpretiert werden soll oder kann, hat seinen Zweck ja wohl mal ganz grob verfehlt.
Nun ja, der Wille war anscheinend da. Das ist doch wenigstens Etwas. ;)
 
Wenn der nachgewiesene Schock eindeutig aus dem zu knappen und verkehrswidrigen Überholen resultiert, dann kann es durchaus auch in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld fällig sein.

Eine andere Sache ist, dass der Artikel meines Erachtens sehr schlecht geschrieben ist, da er juristisch in Bezug auf das Verschulden und Folgen des (nicht rechtskräftigen) Urteils einiges durcheinanderwirft und verallgemeinert.
 
Genau.

Und ob das verallgemeinerungsfähig ist, ist doch sehr zweifelhaft.
 
Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Urteil ist nicht das Schmerzensgeld, sondern dass beim Autofahrer kein Haftungsanteil aus der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung gesehen wurde.
Das scheint nicht neu zu sein:
Von der Rechtsprechung wird regelmäßig davon ausgegangen, dass die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten hinter das Verschulden des Wartepflichtigen vollständig zurücktritt und der Wartepflichtige daher allein für dieses Unfall haftet (vgl. LG Hamburg r+s 1989, 147).
Das hat Google (wer sonst) hier drin gefunden:
http://www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Shops/Soldan/Sample/347204876X_LP2.pdf
Das scheint eine Leseprobe aus irgend einem Juristen-Schinken zu sein. Leider weiss ich nicht aus welchem. Sorry.
 
Ja, bei Auto gegen Auto, aber nicht bei Auto gegen Rad oder Fußgänger.
Aber die 25% Betriebsgefahr einfach als gegeben zu nehmen ist gelinde gesagt Bull...., auch bei Autos gegen schwächere Verkehrsteilnehmer. Denn dies würde bedeuten, dass der Autolenker, welcher an einer roten Ampel vorschriftsmässig angehlalten hat, bei einem Auffahrunfall durch einen Radfahrer zu 25% mitschuldig wäre.
 
Genau, so ist es in der Regel ja auch. Dann hat der Gesetzgeber eben Bullshit in § 7 I StVG geregelt. Ich sehe das anders. Das Fortbewegen eines PKW birgt nach der m.E. zutreffenden Vorstellung des Gesetzgebers eine permanente, latente Gefahr für die Umwelt. Das rechtfertigt es, wenn sich die Gefahr verwirklicht, von einem Verschuldenserfordernis, das ansonsten von der Gegenseite konkret zu beweisen wäre, abzusehen. Ähnlich ist es z.B. bei von Gebäuden ausgehenden Gefahren. Wenn ein KFZ nicht eine solche Gefahr darstellte, würde sich der Rest der Umwelt wohl kaum dem Autoverkehr territorial dermaßen unterordnen.
 
Ist Blödsinn was ich oben geschrieben habe, ich war davon ausgegangen, dass gegenüber Radfahrern und Fußgängern höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Autofahrers gestellt werden. Aber selbst wenn Kinder auf Rädern einen Unfall verursachen kann das Verschulden so groß sein, dass die allg. Betriebsgefahr des Autos dahinter zurück tritt.
 
Nun ja, schaue ich mir an, dass wir uns auf die sogenannte "Urdemokratie" der alten Griechen berufen ... Das hat mit der landläufigen heutigen Demokratievorstellung auch nicht viel zu tun. Sie dient(e) im Grunde immer dem Machterhalt der Herrschenden. Insofern stimt der Vergleich dann doch wieder. - Aber ok, das führt hier dann doch etwas zu weit. Mag sich jeder selbst mal ein wenig mit dem Thema beschäftigen, wenn er dazu Lust hat. :bier:

Heute saß ich mal wieder kurz im Auto. Fast vor der Haustür nahm mir ein Radfahrer mit Kinderanhänger (besetzt) die Vorfahrt und beschimpfte mich maßlos. :confused:
Mal abgesehen davon, dass ich auf der Hauptstraße unterwegs war ... Er fuhr die folgende Einbahnstraße auch noch falsch durch. - Nix gegen einzuwenden. Nur steht da eben "Radfahrer frei" dran. Das ist dann wie bei den Gehwegen mit "Radfahrer frei". Die Anderen haben Vorrang. (Ok, die Einschränkung scheint oft unwesentlich zu sein.) :oops:

Nur meinte der Typ, schön in Fahrbahnmitte durchballern zu dürfen (Geht schön bergab.) und die Autos haben sich in Luft aufzulösen. - Sah für mich stellenweise etwas eng aus. (Wer den so erlebt, der meint wohl aus der Erfahrung heraus, eine Handbreit Seitenabstand ist völlig ok.)

Nun gut, der Typ wohnt hier anscheinend um die Ecke und er meint wohl, ihm gehöre das ganze Gelände. ...
Der wollte mich auch schon vom Rennrad schmeißen. Fährt mit seinem Anhänger schön auf mich zu und pöbelt was von rasenden Rennradlern. - Ich stand fast vor der Haustür am Fahrbahnrand und hatte ein Bein auf dem Boden, weil ich absteigen wollte. Wäre ich nicht blitzschnell auf den Gehweg gehopst ... :mad:

Ach ja, einer meiner Bekannten (Lehrer) kennt den. - Ist einer seiner ehemaligen Kollegen. Von den "typischen Lehrern" (Weiß alles (besser), hat immer recht.) Nun ja, weder mochten ihn seine Schüler, noch seine damaligen Kollegen.
An welcher Art von Schule der Typ derzeit ist, verrate ich hier nicht. Ich wüßte auch nicht so recht, wie ich den Namen tanzen sollte. :p Aber irgendwie paßt der dort wohl hin.

Ich denke, da lohnt keine Diskussion. Bei den Helden kommt nichts an. Wäre nur schade um sein Kind, falls seine Fahrweise doch mal so richtig daneben geht.
 
Vieles ist eine Sache der Sichtweise.
Neulich wurde mir vorgeworfen, als Radler so zu tun als ob die Straße mir gehöre. Die betreffende Strecke ist so schmal, dass zwei Autos nur aneinander vorbei kommen, wenn beide auf das Bankett fahren. Auf das Bankett zu fahren ist mit dem Zweirad recht gefährlich, da es von den Autos, Transportern und Traktoren recht ungleichmäßig abgesenkt wird, und eine mehr oder weniger große Stufe entsteht. Mit dem Rad bleibe ich auf der Straße, halte so 30-50cm Abstand zum Bankett. Entgegenkommende Autos müssen dann für mich auch auf das Bankett, wenn ausreichender Abstand da sein soll. Das ärgert natürlich die Autofahrer.

Einmal bin ich mit dem Auto hoch und musste selbst für einen Radler auf das Bankett. Ab da konnte ich die Gedankengänge der anderen Autofahrer nachvollziehen. Ändern kann ich mit dem Rad trotzdem nichts, da das Bankett trotz MTB zu gefährlich für mich ist. Langsamer als die Autos bin ich eh unterwegs.
@mimesn, würdest du da bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen?
 
Es ist für einen Autofahrer nunmal nicht nachvollziehbar warum er für Radler runterbremsen soll und der sich nicht ins Gebüsch trollt wenn er kommt. Gerade auf einspurigen Strecken die auch evtl nur für die Landwirtschaft
Freigegeben sind. Da hat ja ein Radfahrer erst recht nichts zu suchen :mad:
 
@mimesn, würdest du da bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen?
Wozu? Sind nicht schon genug Flächen asphaltiert, betoniert, zugepflastert?

Stelle dir mal vor, die Gemeinde bringt die zusätzlichen Kosten zur Fahrbahnverbreiterung auf. Was passiert dann? Die Kfz fahren ungleich schneller. Wäre das ein Sicherheitsgewinn für die Radler und auch die Autofahrer?

Und in nicht allzu langer Zeit ist die erneuerte Starße reparaturbedürftig. Ist dann Geld für eine anständige Sanierung vorhanden? Oder wird lange Zeit nur ab und an mal ein Eimer Asphalt ins Loch gekippt und mit einer Schaufel Splitt "befestigt"?
Am Ende hast du dann einen breiten Flicken- und Schlaglochteppich. - Verbesserung?

Ich finde diese Anderthalbspurigen auf Nebenstrecken wirklich gut. Sowohl als Auto- als auch als Radfahrer. Dort kann nicht wirklich gerast werden. Jeder muß in irgendeiner Weise den Anderen beachten und letztlich auch Rücksicht nehmen.

Das heißt u.U. auch mal, wenn mir eine Kolonne entgegenkommt, fahre ich auf's Bankett und warte den kurzen Augenblick. Ich fahre auch für Radler, Eselkarren o.ä. mit dem Auto auf's Bankett. Warum auch nicht?

Langsam gefahren, tut das dem Auto nicht weh. Das muß das einfach abkönnen. ;)

PS. Ich kenne Nebenstrecken, wo die Anwohner einen Ausbau durchdrücken konnten. Die meisten haben das später bereut. (s.o.)
 
Falsch, es gelten die normalen Vorrangregeln (§ 6 Vorbeifahren).
Nun ja, darfst ruhig § aufzählen. Vorrang haben erst einmal die, die die Einbahnstraße "richtigrum" durchfahren. Im Zweifel auch ein Radfahrer. Radfahrer dürfen dort auch entgegengesetzt durchfahren. Aber wenn es eng wird, ist klar, wer da ausweichen sollte.

Blöd wird es oft dann, wenn es da um Kreuzungen geht. Da hat dann der von rechts kommende "Falschfahrer" Vorfahrt. Nur, wer erklärt das vielen Auto- und einigen Radfahrern?
 
Vorrang haben erst einmal die, die die Einbahnstraße "richtigrum" durchfahren. [...] Radfahrer dürfen dort auch entgegengesetzt durchfahren.
Was dann für alle Beteiligten durch die Beschilderung deutlich erkennbar auch "richtgrum" ist!
Daraus kann kein Vorrang für irgendwen abgeleitet werden.
 
Was dann für alle Beteiligten durch die Beschilderung deutlich erkennbar auch "richtgrum" ist!
Daraus kann kein Vorrang für irgendwen abgeleitet werden.
Ok, hiermit revidiere ich meine Aussage. Ich kannte nur zwei erstinstanzliche Urteile, die so ausfielen, wie sie ausfielen, weil entsprechend meiner obigen (Falsch)aussage geurteilt wurde.

Eventuell wurde entsprechend solcher Aussagen: "Fahren Sie mit dem Rad nur dann gegen die eigentliche Richtung der Einbahnstraße, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Achten Sie trotzdem in freigegebenen Einbahnstraßen auf den Gegenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen vielleicht nicht damit, dass ihnen jemand entgegenkommt."
ein Vorrang oder aber eine besondere Pflicht für Radfahrer abgeleitet.

Wie gesagt, ich habe mich nochmal weitergehend zu dem Thema belesen und gebe meinen Irrtum hiermit gerne zu.

PS. Eines der obigen Urteile wurde eine Instanz höher kassiert. Der andere Fall wurde wohl nicht weiter verfolgt. Zumindest finde ich dazu nichts Weiteres.
 
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