Zitat von KaRPe:
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Welche (wirklich) objektive Rechtfertigung würdest Du für das Nebeneinanderfahren (rechtl. noch nicht einmal verkehrstüchtiger Fahrräder, die eigentlich nix auf der Straße verloren haben!!!!! das sollten wir immer bedenken) anführen?
Mir fällt keine wirklich tragbare Rechtfertigung ein.
Dass Dir keine tragbare Rechtfertigung einfällt, heisst nicht, dass es die nicht gibt. Auf die üblicherweise fehlenden Beleuchtungseinrichtungen bei RR will ich hier mal nicht eingehen, denn das Problem wäre das selbe, wenn alle Rennräder StVZo-konform ausgerüstet wären. Die Häufung von Ausrufezeichen macht Dein Argument auch nicht Eindrucksvoller.
Die Rechtfertigung oder auch das Recht der Radfahrer zu zweit nebeneinander zu fahren ergibt sich aus den genormten Fahrspurbreiten der verschiedenen Straßenklassen. Ein Radfahrer auf einer zweispurigen Straße mit einer Fahrbahn je Richtung und einer Fahrbahnbreite von beispielsweise 2 x 2,75 m kann mit einem mehrspurigen Fahrzeug unter Einhaltung der Mindestabstände auf einer Fahrspur dieser Straße definitiv nicht überholt werden. In dieser Situation ist es für den nachfolgenden Verkehr objektiv unerheblich, ob ein einzelner Radfahrer, oder zwei nebeneinander fahren. Überholt werden kann nur, unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn und ohne Gegenverkehr. Die objektive Behinderung des nachfolgenden Verkehrs geht nicht über das Maß eines einzelnen Radfahrers und damit auch nicht über das notwendige Maß hinaus.
Runbecker hatte dazu ja bereits Zahlenbeispiele genannt.
Moment, die objektive Rechtfertigung für die mögliche ungerechtfertigte Behinderung soll sein, dass der Behinderte sowieso schon behindert ist (hört sich irgendwie gemein an

)?
Okay, eine 2,75-m-Spur, eine Spur pro Fahrtrichtung:
Erster Radler lässt den obligatorischen Meter zum Rand und hat einen Eigenbreite von 50cm (1,5m), dann eine Lücke von 50 cm und der zweite Radler mit 50 cm Breite, die beiden nehmen also eine Breite von 2,5 m ein.
2,5 m zzgl. 1,5 m Mindestabstand beim Überholen macht 4 m.
Zzgl. ein Auto mit heutzutage oft 2,0 m Breite (Spurbreite etwas geringer), macht dann alles zusammen 6 m (also mehr als beide Fahrspuren zusammen).
Das 2m-Auto kann unter Einhaltung des gewünschten 1,5m-Abstandes also nur noch direkt an/in der Grasanabe der Gegenfahrbahn rechtlich sauber überholen.
Der FIAT Uno hat dagegen wohl keine Probleme

, ein durchnschnittlicher 7,5 Tonner/ein Bus/ ein großes SUV kann hier nicht mehr überholen.
Und gerade diese großen Fzg sollten uns aufgrund der mitgeführten Windwand doch erst recht mit großem Abstand überholen.
Und schon kippt das 2,75-m-Spur-Konstrukt und damit die gesamte Rechtfertigung.
Okay, wenn wir jetzt vielleicht eine 4-m-Spur nehmen funktioniert diese Argumentation schon fast wieder, aber auch dann nicht gegenüber allen KFZ-Klassen (es gibt ja auch noch KRad / Roller....und ganz ehrlich: Wir Radler führen keine Maßbänder mit und prüfen auf welcher Straßenbreite wir uns wie verhalten, oder?(vorsichtig, etwas überspitzt).
Verzeih mir bitte den sarkastischen Unterton, aber mit diesem Spurbreitemodell, welches immer wieder hier im Forum hoch und runtergebetet wird, wird m. E. lediglich ein realitätsferner Optimalzustand zur Rechtfertigung des eigenen (Fehl-)Verhaltens konstruiert, der m.E. weit davon entfernt ist allgemeingültig zu sein.
Und in diesem Themenkomplex "Rechte und Pflichten von uns und anderen" dürfen wir einfach nicht außer Acht lassen, dass wir mit Rädern im Verkehr unterwegs sind, die dort rechtlich nichts zu suchen haben. Völlig unabhängig, was wir von einigen Rechtsgrundlagen sachlich halten, Sie sind nunmal verbindliches Recht und keine Diskussionsgrundlagen.
Wir können nicht immer auf Basis irgendwelcher Gesetze (zum Teil auch noch falsch interpretiert) alle anderen in die Plficht nehmen, während wir selber oft über das Gesetz hinaus agieren, um mehr geht es mir hier eigentlich nicht.
Lass mich platt fragen: "Darf sich die Sau über den Eber beschweren, weil er im Matsch wühlt?"
Selbstverständlich muss ein langsamer Verkehrsteilnehmer (Trecker, selbstfahrender Bagger, Radfahrerverband, einzelner Radfahrer) dem nachfolgenden Verkehr von Zeit zu Zeit die Gelegenheit geben, zu überholen.
Radgruppen, die die Formation "Wolke" bilden, halte auch ich nicht für Verkehrstauglich. Die sollte man nochmal zum Übungsplatz schicken.
Ja,
100% Zustimmung.
Und versteh mich bitte nicht falsch, ich bin ausdrücklich nicht der Meinung, dass KFZ niemals für Radler
bremsen müssen, Radler sind vollwertig zu akzeptierende Verkehrsteilnehmer.
Wenn ich als KFZ-Führer auf eine Gruppe auflaufe, die Zweierreihe fährt, ist es für mich okay, dass ich abbremse (und mir ist tagsüber auch egal, ob die Katzenaugen haben), die Ihren Verband ggf. in eine Einerreihe auflösen und ich dann ordentlich überholen kann, oder ich in angemessenem Umfang dahinter warte bis der Gegenverkehr ein ordentliches Überholen zulässt......das ist gemeinsames Vorrankommen (ich bin aber auch ein Warmduscher, ich bremse auch für Hunde, Kinder, Senioren, Autos etc

)
Nur leider gibt es auch jene, die stur und rücksichtlos in Ihrer Formation weiterfahren und darauf pfeifen was hinter Ihnen passiert.
Das ist nicht gemeinsames Vorankommen und diese Fahrer behandele ich dann dementsprechend, da sie durch Ihr ignorantes Verhalten schließlich konkludent in eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes einwilligen

......aber solche Menschen sind es i.d.R., die am lautesten irgendwelche Rechtsgrundlagen, anführen um zu zeigen was die anderen doch so alles leisten müssen...für diese gilt meine Empfehlung zur Lektüre.
Mein persönlicher Härtefall hier im Forum war z.B. ein Rennradler, der auf einer schmalen Landstraße
als Einzelfahrer ewig einen Linienbus hinter sich herkriechen ließ und sich dann höllisch aufregte, dass er eine Anzeige bekommen hat. Erfeulicherweise hat der von der Forengemeinschaft viel Feuer bekommen
Wir beiden sind also garnicht soweit außeinander, nur bei den Spurbreiten hapert es etwas
"Dä kölsche Autofahrer em alljemeinen iss esu doof, dä kann met enem jeschlossene Verband nit ömjonn."
ohne Kommentierung, bisher bin ich im ohne Ausrufezeichen und Schimpfworte ausgekommen...