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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Diese Videos enthalten einfach zu oft Worte wie "Sie Idiot", "Ey", "Penner", "bist Du doof?", "hast Du ne Macke" oder "bist Du behindert",.........

Manche Leute bevorzugen leider so eine Sprache, aber es sind ja nur die anderen schuld.

Wie heißt es so schön:
Wie die Sprache, so der Charakter :rolleyes:
 
Das Video ist so armselig
Volle Zustimmung.
Zum Ersten ist der Macher sachlich im Abseits: Das waren Fußgängerampeln / Überwege, auf denen hat man als Radler weder etwas zu suchen noch Vorfahrt. Selbst wenn: Der Bus ist nach rechts abgebogen, die Radler nach links: Vorfahrt für den Bus.
Zum Zweiten ist genau dieses Verhalten die Ursache dafür, dass Autofahrer Rennradler als besserwissserische, unverschämte und pöbelnde Arschlöcher ansehen.
Absolut kontraproduktiv. Und, wenn jemand so etwas wiederholt und vorsätzlich macht, sowohl rechtlich bedenklich wie auch stark verhaltensauffällig.
 
Die einen bleiben halt lieber im Recht und die anderen lieber gesund.

... und höflich.

Mal kurz das Pedal hochgenommen + nen Autofahrer - ob bei klarer oder unklarer Verkehrslage - durchgewunken, hat noch keinem Rennradler geschadet + dient der allseitigen Entspannung. :bier:

---

Aber Yanneck macht eh keinen Schnitt ... der gemeine Stehradler eben. :D
 
Am 24., auf einer 60 km Vormittagsrunde, bin ich tatsächlich zum zweiten Mal in diesem Jahr angehupt worden, weil ein Autofahrer mich lieber auf dem Radweg gesehen hätte. War ein Hermes-Paketfahrer. Dem sei es verziehen, am Heiligabend-Vormittag.
Dazu dreimal von Autofahrern, die Vorfahrt hatten (rechts vor links, oder Kreisverkehr-Einfahrten) durchgewunken worden.:)
Nach der um sich greifenden Enthirnung der Fahrer in der Innenstadt eine sehr nette Erfahrung.
 
Am 24., auf einer 60 km Vormittagsrunde, bin ich tatsächlich zum zweiten Mal in diesem Jahr angehupt worden, weil ein Autofahrer mich lieber auf dem Radweg gesehen hätte. War ein Hermes-Paketfahrer. Dem sei es verziehen, am Heiligabend-Vormittag.
Dazu dreimal von Autofahrern, die Vorfahrt hatten (rechts vor links, oder Kreisverkehr-Einfahrten) durchgewunken worden.:)
Nach der um sich greifenden Enthirnung der Fahrer in der Innenstadt eine sehr nette Erfahrung.

na das geht doch schon mal gar nicht .... :crash:
winken am Steuer ist doch bestimmt ein Verstoß gegen irgend einen § der STVO und muss / sollte unbedingt geahndet werden
hoffe mal stark du hast das Beweismaterial auf Film ;)

14747242-attraktive-blonde-frau-lehnt-ab-autofenster-winkt-einen-gruss.jpg


:D
 
na das geht doch schon mal gar nicht .... :crash:
winken am Steuer ist doch bestimmt ein Verstoß gegen irgend einen § der STVO und muss / sollte unbedingt geahndet werden
hoffe mal stark du hast das Beweismaterial auf Film ;)

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:D
Der herzliche Kern des Ruhrgebietlers verbirgt sich hinter einer eher rauhen Schale. Und wetterbedingt hatten die gutaussehenden Frauen, die mir gewunken haben, auch keine kurzärmligen Tops an. Aber es wird auch wieder Sommer... :D
 
... und wieder könnt ihr euch mit euren Beleidigungen nicht zurückhalten
Ich weiß, ihr könnt es einfach nicht anders - wie gesagt andere lächerlich machen (oder beleidigen) ist m.E. nach kein Diskussions-Niveau das irgendwo hinführt ... es ist allenfalls unterhaltsam, sonst nichts.
... meiner Meinung nach sind solche Posts dieses Forums nicht würdig, immerhin reden wir über ein ernstes Thema, nämlich Situationen im Straßenverkehr bei denen Menschen zu schaden kommen ... schonmal von nem PKW oder LKW umgebügelt worden??? Nein? ... Dann fahrt doch weiter schön rechts am Straßenrand und macht weiterhin alles lächerlich, was nicht in euer Weltbild passt (weil sind ja alles "Unruhestifter" und "Querulanten" weil sei den Straßenverkehr behindern) ...
Das ist doch echt traurig Leute - Wo sind eure Argumente???
Alles nur emotionale Wertungen, null stichhaltige Aussagen
Nicht mal sonderlich unterhaltsam, einfach nur sinnentleert ...
;)

Also erstens habe ich hier noch nicht gelesen, das einer dich mit Worten wie Idiot,etc beleidigt hat. Worte, die du selbst reichlich und oft benutzt.

Zweitens leben wir in einer Demokratie, ob es dir oder mir und sonst wem passt oder nicht. Ergo dürfen wir frei unsere EIGENE Meinung äussern, müssen also auch mit der Kritik leben. (Ein Umzug nach Nordkorea, China etc. bleibt jedem selbst überlassen, falls er meint, dort sei es besser.:))

Drittens, eine persönliche Erfahrung: Ja, ich weiß, wie sich ein PKW anfühlt, wenn er dich küsst. Diese Erfahrung hat mich meine erste Gesellenprüfung (und ein halbes Jahr wieder laufen lernen) gekostet.Deshalb jage ich heute trotzdem nicht jeden Rentner, der Opel fährt!!!
Bei den paar Schneetagen letztens hat mich morgens um fünf ein PKW-Fahrer beinahe abgeräumt, hat mich übersehen. Es fehlten ca 20cm zum Vorderrad. Ich habe ihn nicht angezeigt, auch nicht mal angeschrien, weil er mir meine Vorfahrt genommen hat. Es gibt immer zwei Seiten, die solltest du betrachten, BEVOR du urteilst. (Meine Meinung)

Viertens: Wenn dies für dich keine Argumente sind, sondern alles nur sinnentleertes Gerede, dann kann dir keiner helfen. (Dies ist KEINE Beleidigung, sondern einfach meine Meinung)

Und zuletz:dies ist ein Forum, kein Blog. Hier erwartet man eine Antwort, nicht nur Klicks für :Gefällt mir.

Und da kannst du nun mal in der nächsten Halbzeitpause drüber nachdenken. Ne Viertelstunde??? Schaffst du schon!!!
 
Leute, die mit Paragraphen um sich schmeißen und von ihren Rechten schwadronieren, vergessen meist, daß sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben, z.B. anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, siehe Rechtsfahrgebot o_O

Und was ist jetzt daran rein juristisch falsch? .

Nur weil etwas streng formaljuristisch rechtens ist, heißt das noch lange nicht, daß es auch richtig ist.
 
Wie weit rechts muss ein Radfahrer fahren, um dem Rechtsfahrgebot nach §2 StVO zu genügen?


Meines Wissens sehen Gerichte 1 Meter Abstand von der rechten Fahrbahnrandmarkierung als zulässig und somit dem § 2 StVO genügend an ... bei parkenden Fahrzeugen, Gullideckeln oder Straßenbahnschienen kann dies jedoch auch mehr sein ...

Infos zu dem Thema findet man hier:

http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Sicher-unterwegs/Seitenabstaende/Seitliche-Sicherheitsabstaende

... einfach die entsprechende PDF-Datei aufrufen ... ist leider ziemlich viel zum Lesen, aber danach weiß man Bescheid denke ich.


Macht es für den nachfolgenden (überholwilligen) Verkehr einen Unterschied, ob ein Radfahrer auf einer z.B. 320 cm breiten Fahrspur mittig oder äußerst rechts fährt?


Antwort: NEIN - da sie einen Abstand von 1,5 Meter beim Überholen einhalten müssen, ab 90 km/h oder an Steigungen sogar 2 Meter! ... Da der Radfahrer selbst aber auch eine gewisse Breite hat UND 1 Meter vom Fahrbahnrand entfernt fahren darf, ist es selbst auf einer 320 cm breiten Straßen daher egal, ob der Radfahrer regelwidrig "ganz rechts" am Fahrbahnrand oder regelkonform 1 Meter davon entfernt (also so gut wie fast in der Mitte) fährt ... um hier regelkonform und ohne Gefährdung des Radfahrers zu überholen MUSS der Kraftfahrer in JEDEM FALLE (zumindest zum Teil) auf die Gegenfahrbahn wechseln ...

... dies ist auch eigentlich mit dem vielzitierten § 1 StVO gemeint ... Rücksicht auf andere nehmen bedeutet auch ABSTAND BEIM ÜBERHOLEN zu halten ... viele wollen das nicht verstehen, da sie nur an ihr "eigenes Vorankommen" denken und glauben das alleinige Nutzungsrecht auf die Straße zu haben ...

...

Fazit: OHNE Gefährdung des Radfahrers (und auch des Gegenverkehrs) kann also sowie NUR DANN überholt werden, wenn die Gegenfahrbahn frei ist .. genaugenommen ist es insofern eigentlich vollkommen schnuppe wo der Radfahrer fährt, Hauptsache mindesten 1,5 Meter von der gestrichelten Mittellinie entfernt ...

Damit sind wird mitten in der "Abstanddiskussion" ...
 
Antwort: NEIN - da sie einen Abstand von 1,5 Meter beim Überholen einhalten müssen, ab 90 km/h oder an Steigungen sogar 2 Meter! ... Da der Radfahrer selbst aber auch eine gewisse Breite hat UND 1 Meter vom Fahrbahnrand entfernt fahren darf, ist es selbst auf einer 320 cm breiten Straßen daher egal, ob der Radfahrer regelwidrig "ganz rechts" am Fahrbahnrand oder regelkonform 1 Meter davon entfernt (also so gut wie fast in der Mitte) fährt ... um hier regelkonform und ohne Gefährdung des Radfahrers zu überholen MUSS der Kraftfahrer in JEDEM FALLE (zumindest zum Teil) auf die Gegenfahrbahn wechseln ...

Fazit: OHNE Gefährdung des Radfahrers (und auch des Gegenverkehrs) kann also sowie NUR DANN überholt werden, wenn die Gegenfahrbahn frei ist .. genaugenommen ist es insofern eigentlich vollkommen schnuppe wo der Radfahrer fährt, Hauptsache mindesten 1,5 Meter von der gestrichelten Mittellinie entfernt ...

Damit sind wird mitten in der "Abstanddiskussion" ...

Eine Frage dazu: Mein Bock ist 2,55m breit, ohne die Spiegel. Dementsprechend müsste ich also im Zweifelsfall 10-20 Km hinter dir mit 20 Km/h hergurken, weil ich die Abstaände nicht einhalten kann? Da wunderst du dich über teilweise engere Begegnungen????
 
Fazit: OHNE Gefährdung des Radfahrers (und auch des Gegenverkehrs) kann also sowie NUR DANN überholt werden, wenn die Gegenfahrbahn frei ist .. genaugenommen ist es insofern eigentlich vollkommen schnuppe wo der Radfahrer fährt, Hauptsache mindesten 1,5 Meter von der gestrichelten Mittellinie entfernt ..

Das ist vollkommen korrekt...mit Ausnahme des letzten Halbsatzes... aber der Ton macht die Musik !
 
... und wieder könnt ihr euch mit euren Beleidigungen nicht zurückhalten - ganz prima Niveau ... :daumen:

Und wieder machst du den Rennradclown.

Deinen Videos nach stehst zu größer 80% lamentierend rum, da wären 5 km/h ja noch gut. Aber fährst überhaupt RR oder stehst lamentierend RR?
 
Eine Frage dazu: Mein Bock ist 2,55m breit, ohne die Spiegel. Dementsprechend müsste ich also im Zweifelsfall 10-20 Km hinter dir mit 20 Km/h hergurken, weil ich die Abstaände nicht einhalten kann? Da wunderst du dich über teilweise engere Begegnungen????

Rechtlich gesehen ist das leider so! ... Wär ich ein Traktor müsstest Du das ja auch ...

Klar ist das unbefriedigend, aber was soll man machen ???

...

Die Methode "Durchwinken" die hier öfter angesprochen wurde ist da vielleicht eine Lösung ... aber im Grunde genommen ist das bereits ein rechtlicher Grenzfall, passiert dann was sieht's ganz schlecht aus!

Ich würde daher vorschlagen: Wenn schon sozusagen "rechtswidirg" überholen, dann warten bis der Radfahrer ein verständliches Zeichen gibt und dann LAAAANGSAM vorbeifahren ... eine andere Alternative sehe ich nicht wirklich ...
 
Yanneck

Erklär mir das bitte nochmal anhand Deines Videos

Dazu gab's bereits eine Diskussion, weiß nicht mehr genau wo ...

Problem ist an dieser Stelle (wie auch in meinem anderen Fußgängerüberweg-Video), dass die Kreuzung so aussieht:


Kreuzung.JPG



EGAL was man macht, man MUSS also an dieser Stelle rüber ...

Klar ist mein Verhalten nicht korrrekt - ích müsste eigentlich schieben ... ist aber "in Schrittgeschwindigkeit" oder in Tempo eines Joggers rüberfahren (weil man auf Radschuhen so schlecht laufen kann) dann nicht auch ein "probates Mittel" um den Fußgängerüberweg zu passieren? ... mein Gedanke: Schließlich will ich den Überweg auch nicht länger blockieren als nötig? ... Ich meine dem Autofahrer kann es doch egal sein ob ich ein Jogger bin oder ein Radfahrer - in beiden Fällen bewegt sich ein Objekt mit sagen wir mal 12 bis 15 km/h über den Fußgängerüberweg ...

Warum also darum soviel Aufhebens machen? ... Das zumindest verstehe ich unter "leben und leben lassen" ...

Warum lässt im gezeigten Video der Bus meine Mitfahrerin durch und mich nicht? ... Erschließt sich mir auch nicht - damit muss ich wohl nicht rechnen, oder? ... schließlich bin ich ja nicht unsichtbar ... die einzige logische Schlußfolgerung kann also nur sein, dass der Busfahrer "Hobbypolizist" spielt und ein perfides Spiel von Verkehrserziehung aufziehen möchte - wohlgemerkt unter Inkaufnahme einer absichtlichen Körperverletzung (merkt man ja an seiner Reaktion) - DAS ist jedoch nicht seine Aufgabe und auch in keinster Weise in Ordnung ...

Ich würde hier also lediglich die Frage diskutieren ob man "schieben muss" oder auch in "Schrittgeschwindigkeit" fahren darf (da man mit den Schuhen nicht laufen kann wegen den Haken)?
Oder:
Ob es einen Unterschied macht, ob ich ein Radfahrer oder ein Jogger bin?

... ein rechtlicher Grundsatz lautet zumindest auch, das UNMÖGLICHES nicht verlangt werden darf ...

Warum sollte ich also nicht in angemessener (also langsamer Geschwindigkeit) über den Fußgängerüberweg fahren dürfen? ... eine diskussionswürdige Sache ...
 
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