rayban
Ich war dort, wo schwarz die hellste Farbe war.
Die Frage ist, wer von der Polizei als Verursacher festgelegt worden ist? Wenn Dein Gegener, überhaupt kein Problem, dann werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Natürlich kann man sich immer so einigen. Doch bei zu erwartenden Folgekosten und ggf. Spätfolgen würde ich den gesamten Vorgang dem Anwalt Deines Vertrauens übergeben. Mahnungen, Kommunikation mit der Vers. etc. braucht kein Mensch.Ich brauhe jetzt noch nen Rat wie ich weiter vorgehen soll. Ich will ja wenigstens meine Unkosten wieder haben,also LR zentrieren,Polierpaste,10 Euro Krankenhausgebühr..... Und falls der Arm sich trotz Behandlung entzündet und operiert werden muss will ich natürlich Schmerzensgeld haben. Soll ich die Sache nem Anwalt übergeben? Ich hab allerdings keine Rechtsschutzversichrung. Kann ich auch so nen Anwalt einschalten und zahlt das die gegnerische Versicherung?
Habe damit gute Erfahrungen gemacht, wenn ich vom Rad geholt wurde.