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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Bin den selben Weg jetzt ein paar mal in umgekehrter Richtung gefahren, von Neuss nach Düsseldorf. Und da gibts die Umleitung.

Na immerhin. Hier wird einfach gesperrt und gut is. Ob es jetzt ein Weg in München ist, oder der Isarradweg etwas außerhalb.

Diese Schilder standen in 15 Meter Entfernung.

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So lange ich in Bayern unterwegs war, ist mir sowas ständig passiert.

Der Weg wird als familienfreundlich beworben.

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Früher dachte ich, sowas wäre dann auch anhängertauglich.

Ist eigentlich extrem ot. Aber seitdem ist mir klar, wie ernst in Bayern Fahrradverkehr genommen wird.
Das merkt man dann halt auch an der Mentalität der Autofahrer.
 

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Ich kann darüber nur schmunzeln - ein bisschen so etwas wie typisch britischer Humor. Ich fühle mich nicht beleidigt; Satire eben.
Es möge jeder, dem dieser Schuh passt (oder auch nicht) diesen anziehen.;)
Man kann es schon so sehen.
Aber trotzdem finde ich, dass diese Werbung gar nicht geht. Gerade heutzutage, wo die Aggressionen im Straßenverkehr immer mehr zunehmen, der Verkehr immer dichter wird, immer schneller gefahren wird, weil die Autos im Durchschnitt zu gut werden, gerade jetzt darf man solche Delikte nicht verharmlosen. Man neigt nach so einer Werbung schon dazu zu denken, na komm, das bisschen schneller oder enger ist schon nicht so schlimm...
Wenn ich so einen Aufkleber auf einem Auto sehen würde, würde ich es auch mit Humor sehen. Der will halt cool sein. Aber als Werbung ist das schon ein anderes Kaliber.
 
Vor ein paar Tagen bei uns in der Gegend:

https://nord24.de/landkreis-cuxhaven/debstedt-rennradfahrer-ausgebremst-und-schwer-verletzt

Wundern tut es mich nicht. Ich vermute, der Autofahrer wollte den Rennradler "erziehen", da dort ein beschilderter Radweg ist, der jedoch in einem schlechten Zustand ist.
Direkt an der Brücke liegt auch eine Wache der Rennleitung

Was mich an diesen Delikten so ärgert: wenn etwas passiert, werden alle Geschütze aufgefahren. Inkl. Sicherstellen des Führerscheins. Hätte es der Radfahrer aber noch derbremst, wäre es (auch wenn es vor den Augen der Polizei passiert wäre) einfach scheissegal gewesen.

Eigentlich kann man das mit einer scharfen Pistole vergleichen. Ich kann in der Fußgängerzone um mich ballern, aber so lange ich niemanden treffe, ist alles palletti... Selbst wenn einer versucht, dich gezielt umzufahren, wird das Verfahren eingestellt.
 
Grade ist mir doch wieder die Hutschnur gerissen.

Kurze Einleitung: Aus einem Schutzstreifen wird rund 70m vor einer Kreuzung ein Radweg auf dem Gehweg, welcher rechts von parkenden Autos verläuft. Da aber nach der Kreuzung eben dieser Radweg (danach Fahrrad frei) endet und man sich auf der Kreuzung nur sehr schwer wieder in den fließenden Verkehr einordnen kann, mache ich dies eigentlich immer schon in der Schutzstreifen-Phase kurz vor Radweg und fahre dann auf der Straße. Hatte damit auch noch nie Probleme.

Heute allerdings musste mich eine Dame im Mercedes SUV mit 30cm Abstand an den parkenden Autos überholen und wurde noch auf meiner Höhe langsamer, damit Sie schön mit dem Kopf schütteln konnte. 10 Sekunden später stehen wir nebeneinander an der Ampel und ich frage Sie was ihr Problem wäre.
"Es wäre für uns alle einfacher, wenn Sie den Radweg benutzen würden" Okay, schon die Formulierung ist heftig oberlehrerhaft, aber ich habe Ihr dann noch ruhig erklärt, warum ich Sie fahre. "Ja, aber den Radweg müssen Sie doch benutzen" Okay, die Dame hat seit '97 nicht mehr in die StVO geschaut. Auch erklärt, dass die allgemeine Nutzungspflicht von Radwegen aufgehoben sei. "Dann gewöhnen Sie sich eben daran überholt zu werden" Bumm das wars. Ich konnte Sie dann auch nur noch anmaulen, dass mich jeder überholen darf aber das Sie gefälligst 1,5m Abstand zu halten habe. Und überhaupt ist Sie die erste in über 2 Jahren, die sich an der Stelle beschwert hat. Ohh mein Gott. --> Sie fährt bei Rot über die Ampel...

Ich bin nicht stolz drauf bei sowas aufzurasten, aber ich hasse es einfach, wenn mich solche Leute belehren wollen und müssen. Wenn Sie mich einfach ordentlich überholt hätte und sich das Kopfschütteln verkniffen hätte, wäre doch alles gut gewesen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich an diesen Delikten so ärgert: wenn etwas passiert, werden alle Geschütze aufgefahren. Inkl. Sicherstellen des Führerscheins. Hätte es der Radfahrer aber noch derbremst, wäre es (auch wenn es vor den Augen der Polizei passiert wäre) einfach scheissegal gewesen.

Eigentlich kann man das mit einer scharfen Pistole vergleichen. Ich kann in der Fußgängerzone um mich ballern, aber so lange ich niemanden treffe, ist alles palletti... Selbst wenn einer versucht, dich gezielt umzufahren, wird das Verfahren eingestellt.
Ganz abgesehen davon, daß Deine zuletzt genannten Beispiele falsch und unzutreffend sind:
Damit eine Strafverfolgung möglich wird, ist es hierzulande geradezu Voraussetzung, daß "etwas passiert".
Im Juristendeutsch werden solche Taten wie z.B. Körperverletzung oder Mord deshalb "Erfolgsdelikte" genannt.
Nur dort, wo ein sichtbarer "Taterfolg" feststellbar ist, gibt es eine Strafverfolgung (von der vorgelagerten Versuchsstrafbarkeit mal abgesehen).
Bloße Gefährdungen werden durch das Ordnungswidrigkeitengesetz erfaßt.
Wenn man das anders machen wollte, wäre halb Deutschland im Knast.
 
Sorry! War wohl nicht ausführlich genug. Der angesprochene Radweg ist natürlich nicht nutzungspflichtig, da das blaue Schild fehlt.

der Radweg auch mit dem Benutzungspflichtschild (das blaue Ding) ist nicht zu benutzten, wenn schon einer von 3 Gründen nicht erfüllt sind.
Diese sind: straßenbegleitend, benutzbar, zumutbar.

Dazu gab es schon Verwaltungsgerichtsurteile und deshalb wurde in einigen größeren Städten auch angefangen die Fahrverbotsschilder für Radfahrer abzubauen (was diese Benutzungspflichtschilder eigentlich sind) und gegen eine Art "Fahrrad frei" auszutauschen, bzw. sogar extra Schilder !für die !Autofahrer aufgestellt, die darauf hinweisen, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen.

Zu den 3 Kriterien: straßenbegleitend bedeutet, dass der Radweg tatsächlich über längere Strecke ohne Unterbrechungen zur Straße gehört. In vielen Kommunen wird gerne alle paar Meter ein Radweg-Anfang und dann ein Radweg-Ende-Schild aufgestellt. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der angebliche Radweg nicht straßenbegleitend ist und laut dem Urteil ist es dann nicht zumutbar, dass man jedesmal bei dem Wechsel anders fährt (also vorher auf die Straße, sofern das überhaupt geht).
Benutzbar dürfte eigentlich klar sein, da reicht schon ein Auto, das den Radweg zuparkt um auf längerer Radwegstrecke, wenn man nicht auf die Straße wechseln kann, um den unbenutzbar zu machen. Und im Winter sind das auch die Radwegstreifen auf der Straße, wenn auf denen nur der Schnee hingeschoben (und sogar als Eisklumpen festfriert) wird und nicht wie auf der Autofahrspur geräumt ist.
 
Benutzbar dürfte eigentlich klar sein, da reicht schon ein Auto, das den Radweg zuparkt um auf längerer Radwegstrecke, wenn man nicht auf die Straße wechseln kann, um den unbenutzbar zu machen. Und im Winter sind das auch die Radwegstreifen auf der Straße, wenn auf denen nur der Schnee hingeschoben (und sogar als Eisklumpen festfriert) wird und nicht wie auf der Autofahrspur geräumt ist.

Da hatte ich letzten Winter ein Erlebnis mit einem Oberlehrer. Der war dann allerdings für Argumente durchaus zugänglich, was ja auch nicht so häufig ist.
Ich war bei -1°C und Nieselregen auf der Straße unterwegs, neben der ein eigentlich recht guter Radweg verlief. Da der aber keinen Winterdienst bekommt, wodrauf auch mit Schildern hingewiesen wird hab ich ihn an diesem Tag nicht benutzt. Just fährt der Oberlehrer neben mir und fragt, warum ich denn nicht den Radweg benutze wie es sich gehöre.
Als ich ihm eben das zurief, dass es unter Null grad ist, und das der Weg nicht geräumt/gestreut wird, kam ein "OK" zurück - Hat ihm eingeleuchtet.
 
Bitte die richtigen Begriffe verwenden:
Straße ist ein Oberbegriff, eine Straße kann Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, usw beinhalten. Man fährt also immer auf der Straße.

Fahrbahn ist der Teil, wo der Fahrverkehr hin gehört. Ein Radweg ist ein Sonderfall, ein Radweg mit Benutzungspflicht eigentlich eine Ausnahme. Ein Gehweg ist nur für Fußgänger. Außenorts gibt es oft gemeinsame Geh und Radwege.

Es gibt keine Autofahrbahn. Es ist eine Fahrbahn, diese ist grundsätzlich erst einmal für alle Fahrzeugarten und auch für Fußgänger gedacht. Sonderwege wie Gehwege oder Radwege (Aufteilung der Straße) können dies ändern.
 
Da hatte ich letzten Winter ein Erlebnis mit einem Oberlehrer. Der war dann allerdings für Argumente durchaus zugänglich, was ja auch nicht so häufig ist.
Ich war bei -1°C und Nieselregen auf der Straße unterwegs, neben der ein eigentlich recht guter Radweg verlief. Da der aber keinen Winterdienst bekommt, wodrauf auch mit Schildern hingewiesen wird hab ich ihn an diesem Tag nicht benutzt. Just fährt der Oberlehrer neben mir und fragt, warum ich denn nicht den Radweg benutze wie es sich gehöre.
Als ich ihm eben das zurief, dass es unter Null grad ist, und das der Weg nicht geräumt/gestreut wird, kam ein "OK" zurück - Hat ihm eingeleuchtet.
Alleine schon neben jemandem herzufahren und ihn zu fragen, warum er nicht den Radweg benutzt....da hat so jemand in meinen Augen schon ein Problem. Warum fährt der nicht einfach an Dir vorbei? Was regt jemanden so daran auf, dass er meint, Dich belehren zu müssen? Ich hatte solche Situationen auch schon. Ich frage mich das dann aber immer. Solange sie niemanden gefährden oder Schäden verursachen ist es mir egal, was andere so treiben. Kann solche Menschen nicht verstehen.
 
Alleine schon neben jemandem herzufahren und ihn zu fragen, warum er nicht den Radweg benutzt....da hat so jemand in meinen Augen schon ein Problem. Warum fährt der nicht einfach an Dir vorbei?
Absolut richtig. Vorbeifahren wäre auch überhaupt kein Problem gewesen. Vielleicht lag's daran dass der Radweg an der Stelle eigentlich sehr gut und breit. Eigentlich fast vorbildlich - nur halt ohne Winterdienst.
Wahrscheinlich war's aber wieder alte Reflex: Radfahrer auf Fahrbahn - weg damit.:rolleyes:
Vor allem hätte man auch durch ein wenig Nachdenken drauf kommen können, warum jemand so einem Wetter nicht den Radweg nutzt.:idee:
Ich fand's halt eine schöne Ausnahme dahingehend, dass der Kerl zwar meinte mich belehren zu müssen, aber er trotzdem Argumenten zugänglich war. Ist ja leider auch nicht selbst verständlich.
 
der Radweg auch mit dem Benutzungspflichtschild (das blaue Ding) ist nicht zu benutzten, wenn schon einer von 3 Gründen nicht erfüllt sind.
Diese sind: straßenbegleitend, benutzbar, zumutbar.

Dazu gab es schon Verwaltungsgerichtsurteile und deshalb wurde in einigen größeren Städten auch angefangen die Fahrverbotsschilder für Radfahrer abzubauen (was diese Benutzungspflichtschilder eigentlich sind) und gegen eine Art "Fahrrad frei" auszutauschen, bzw. sogar extra Schilder !für die !Autofahrer aufgestellt, die darauf hinweisen, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen.

Zu den 3 Kriterien: straßenbegleitend bedeutet, dass der Radweg tatsächlich über längere Strecke ohne Unterbrechungen zur Straße gehört. In vielen Kommunen wird gerne alle paar Meter ein Radweg-Anfang und dann ein Radweg-Ende-Schild aufgestellt. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der angebliche Radweg nicht straßenbegleitend ist und laut dem Urteil ist es dann nicht zumutbar, dass man jedesmal bei dem Wechsel anders fährt (also vorher auf die Straße, sofern das überhaupt geht).
Benutzbar dürfte eigentlich klar sein, da reicht schon ein Auto, das den Radweg zuparkt um auf längerer Radwegstrecke, wenn man nicht auf die Straße wechseln kann, um den unbenutzbar zu machen. Und im Winter sind das auch die Radwegstreifen auf der Straße, wenn auf denen nur der Schnee hingeschoben (und sogar als Eisklumpen festfriert) wird und nicht wie auf der Autofahrspur geräumt ist.
Bis auf den Punkt mit dem Schnee ist der Rest Deine Annahmen hinsichtlich einer Benutzungspflicht eher Phantasie als dass es der Rechtslage entsprechen würde.
Egal wie viele blaue Schilder mit "Anfang / Ende" an den Straßenrand genagelt werden - sie sind gültig und zu befolgen, sofern der so gekennzeichnete Weg sich nicht im Nirgendwo abseits in den Wäldern verliert. Und auch ein Auto auf dem Radweg berechtigt nicht zum vollständigen Ignorieren der Benutzungspflicht.
Auch dazu gibt es genügend Urteile.
 
Dazu gab es schon Verwaltungsgerichtsurteile und deshalb wurde in einigen größeren Städten auch angefangen die Fahrverbotsschilder für Radfahrer abzubauen (was diese Benutzungspflichtschilder eigentlich sind) und gegen eine Art "Fahrrad frei" auszutauschen, bzw. sogar extra Schilder !für die !Autofahrer aufgestellt, die darauf hinweisen, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen.
Mag ja alles so sein. Die Behörde wird das aber erst mal nicht interessieren und Dir ein Verwarngeld aufbrummen. Dann musst DU dagegen kagen, mit dem Risiko zu verlieren. Ist also nur mit ner Rechtsschutzversicherung ratsam.
 
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