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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich krieg schon die Krise am Hinterrad vom Vordermann. o_O
 
Das ist natürlich auf ne andere Art verrückt. Aber es ist dann doch was anderes, ob ich das geplant mit einem Freund mache, oder ob ich irgendeinem Fremden folge, der noch dazu selbst hinter einem LKW her fährt... :confused:
 
Das ist natürlich auf ne andere Art verrückt. Aber es ist dann doch was anderes, ob ich das geplant mit einem Freund mache, oder ob ich irgendeinem Fremden folge, der noch dazu selbst hinter einem LKW her fährt... :confused:
Das ist klar, andererseits kann der Radfahrer in dieser Situation üblicherweise direkt auf Bremsungen des Lkw reagieren und muss zumindest nicht auf Flüsterpost vom direkten Vordermann reagieren. Ok der Praxis gefährlicher als echte Bremsvorgänge des Autos (die auf offener Strecke nahezu ausschließlich in Reaktion auf dem Lkw erfolgen würden) wären da Schaltvorgänge und Lastwechsel, denn da kommt es bei einem Auto schon zu Verzögerungen, für die man auf dem regnet schon deutliche Handarbeit leisten muss.
 
Hallo Leute,

heute hab ich auch mal was beizutragen. und zwar folgende Geschichte:

Ich bin heute auf einem Landwirtschaftsweg gefahren. Laut Beschilderung Durchfahrt verboten und mit - für landwitschaftlichen- und Radverkehr freigegeben - zusätzlich beschildert. Breite des Weges ca. 3,0 m oder etwas weniger. Kommt von hinten eine Autofahrerin mit ca. 70 Sachen an, schiesst extrem knapp an mir vorbei, zeigt mir den Vogel und schneidet mich noch nach dem knappen Überholvorgang. Bin total erschrocken und fast ins Feld gefahren. Im nächsten Ort (ca. 500 m weiter) seh ich sie aus dem Auto aussteigen und hab sie direkt angesprochen was das für eine Aktion war. Sie sagte nur was ich denn wollte - sie hat eine Sondergenehmigung als Anlieger dort zu fahren (was ich stark bezweifle und mit der Situation an sich nichts zu tun hat) - und ging ins Haus. Hab ihr gesagt werde mir weitere Schritte offenhalten und werde ihr Kennzeichen fotografieren. Hab ich zu diesem Zeitpunkt aber nicht gemacht und fuhr weiter.

Hatte die Sache eigentlich schon vergessen als plötzlich quer über den Radweg ein Auto kurz vor mir rüber schießt und ich sie mit ihrem Macker durch das offene Fenster schreien höre: "Das war das Arschloch".
Ich hinter dem Auto durch und weiter gefahren. War dann wieder auf der Straße und er hörte mit der Verfolgungsjagd nicht auf. Fuhr neben mich und schrie durchs Fenster: Wenn ich nicht anhalte, fährt er mich über den Haufen. Da er schon neben mir war, drengte er mich gegen den Bordstein und ich musste anhalten. Dann halt das übliche: Ich hau dir gleich aufs Maul, was mir einfällt seine Frau anzumachen... Dann führ er und sie wieder davon.

Ich muss sagen, nach dem ersten Teil hätte ich nie etwas veranlasst, nach der zweiten Aktion, mit Abdrängen usw. bin ich schon stark am überlegen ob ich nicht mal eine Anzeige erstatten sollte. Irgendwie will ich ihn damit nicht durchkommen lassen. Hab aber auch keine Zeugen und weiss nicht ob da außer Arbeit für mich was rum kommt.

Wie seht ihr das?

Gruß

Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr unschöne Sache, aber ohne Zeugen wird da wohl nichts bei rum kommen. Zumal er ja auch noch seine Frau dabei hatte, damit steht es schonmal 2 gegen 1...
Ich bin ja eigentlich ganz froh, dass wir hier noch keine englischen Verhältnisse haben, aber da hilft wohl nur mit Helmkamera fahren in solchen Situationen.
 
Die erste Aktion wäre mir schon eine Anzeige wert gewesen. Auch wenn es wahrscheinlich wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird stehen die Ermittlungen gegen sie im System und bei mehreren Vorfällen dieser Art wichtig für eine eventuelle Verurteilung. Den Spaß mit der Helmkamera kannst du sein lassen. Reine Videoaufnahmen werden in D meist nicht als Beweismittel zugelassen, dafür wird Jagd in der Motorradszene auf diese gemacht wegen Recht am eigenen Bild (kontrollieren ob du fremde Personen oder Fahrzeuge gefilmt hast). Da hast du schnell selbst ne Anzeige am Hals.
 
Reine Videoaufnahmen werden in D meist nicht als Beweismittel zugelassen, dafür wird Jagd in der Motorradszene auf diese gemacht wegen Recht am eigenen Bild (kontrollieren ob du fremde Personen oder Fahrzeuge gefilmt hast). Da hast du schnell selbst ne Anzeige am Hals.
Ich behaupte mal, man darf so viel filmen wie man will, so lange es nicht den Zweck einer Veröffentlichung hat. Für den Eigengebrauch alles völlig legal. Lediglich hilflose Personen oder Personen im privaten geschützten Bereich ist nicht erlaubt. Es kann Dir keiner verbieten, Deine Trainingsrunde zu filmen.


Sehr unschöne Sache, aber ohne Zeugen wird da wohl nichts bei rum kommen. Zumal er ja auch noch seine Frau dabei hatte, damit steht es schonmal 2 gegen 1...
Ich behaupte weiter, dass nicht jede Anzeige aufgrund mangelnder Zeugen eingestellt werden wird. Die Polizei und auch Gerichte sind ja nicht blöd. Die merken schnell, was glaubwürdig ist und was nicht. Vor allem bei zwei Zeugen, die sich kennen und von der wahren Begebenheit abzuweichen versuchen. Es soll auch Leute geben, die haben schon das eine oder andere auf dem Kerbholz, dann wird es mit der Glaubwürdigkeit noch einfacher. Eigentlich sollte man so etwas wie in dem oben beschriebenen Fall anzeigen, dann ist der Wutbürger zumindest mal genötigt, bei der Polizei sich zu der Sache äussern zu müssen. Macht er das des öfteren, wird das auffallen. Vielleicht werden die ständigen Besuche dann auch zu lästig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie seht ihr das?
Traurig und erschreckend, was es für Mitmenschen gibt. Das gehört jedoch inzwischen leider schon fast zum Alltag. Ich bin viel in der Münchner Innenstadt unterwegs und was mir da schon alles passiert ist. Hätte es mir jemand erzählt, ich hätte es nicht geglaubt. Absichtliches Abdrängen hatte ich alleine dieses Jahr drei Mal. War nur immer zu faul Anzeige zu erstatten.
 
...... bin ich schon stark am überlegen ob ich nicht mal eine Anzeige erstatten sollte. Irgendwie will ich ihn damit nicht durchkommen lassen. Hab aber auch keine Zeugen und weiss nicht ob da außer Arbeit für mich was rum kommt.

Wie seht ihr das?

Anzeigen!!

Auch wenn in diesem konkreten Fall nichts bei rauskommt (mangels Zeugen/Beweisbarkeit) - 'ne Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Bedrohung (beides StGB!) bleibt 'ne ziemliche Zeit lang aktenkundig (beides sind Verbrechen im Sinne des StGB!!). Vielleicht hat der Kandidat ja schon ein gut gefülltes Register, und die Anzeige setzt da noch den berühmten letzten Tropfen oben drauf.....;)
Und: Anders wie beim "Radfahrer übersehen" sind beide Handlungen eindeutig Zeichen für bewusstes Tun (Vorsatzhandlung - vor Allem, wenn ich den Bedrohten vorher noch mit dem Auto verfolge!!) - das hat im Ernstfall eher Auswirkungen auf ein mögliches Strafmaß, wie die Hautabschürfungen eines "übersehenen" Radfahrers, den ich zu Fall bringe.
Nach StGB § 315c (2.) b): "Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen ....... gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Nach StGB § 223 Körperverletzung: "Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Nach StGB § 241: "Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Das heißt, allein die Androhung "eine auf's Maul" oder "ich fahr Dich um", bringt den Kanditaten in jedem Fall deutlich Richtung "Bedrohung mit einem Verbrechen" - mit Ansage = Vorsatztat.
Auch wenn es zur angedrohten Tat nicht kommt - da kommt trotzdem gerne mal die Frage nach der grundsätzlichen charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr auf - mit allen zugehörigen Folgen: Psychologische Begutachtung und (ggf. zeitweise) Fahrverbot + strafrechtliches Urteil.
Diese Schreihälse machen sich da nur kein Bild von, dass sie durch solche Handlungen wie von Dir beschrieben näher an einer spürbaren Strafe sind, als durch einen tatsächlichen Schaden, den sie verursachen. Ich bin mit Sicherheit kein Streithansel, aber Leute, die solche Aggressionen an den Tag legen, muss man nicht unbedingt schonen......

Matze
 
Sehr unschöne Sache, aber ohne Zeugen wird da wohl nichts bei rum kommen. Zumal er ja auch noch seine Frau dabei hatte, damit steht es schonmal 2 gegen 1...

Wenn es tatsächlich Richter gäbe, die lediglich die Anzahl der Aussagen gegeneinander aufwiegen, wäre es um unsere Justiz wahrlich schlecht bestellt.
Davon abgesehen: Mr. Abdrängvogel + Ms. Abdrängvogel wären AFAIK keine Zeugen, sondern Beschuldigte, während Mr. @frank7777 Zeuge der Staatsanwaltschaft wäre. Oder um es in der Ausgangslogik auszudrücken: 1 vs. 0.
Was wirklich passiert (Abwägung der Glaubwürdigkeit der Aussagen) wurde ja schon geschrieben.

Zum endlosen Thema "wird sowieso eingestellt" passt der namensgleiche Blogbeitrag von Udo Vetter IMO bestens.
 
Ich habe nen anderen Vorschlag: Du weisst doch, wo die wohnen. Einfach demnächst mal vorbeischneien und mal höflich um ein klärendes Gespräch bitten.
Einfach sachlich bleiben. Wenn ihr Macker aufmotzt, mach ihm klar, dass du mit ihr reden willst, nicht mit ihm. Schließlich war er nicht dabei (zumindest bei der ersten Situation).

Ist nur so ne Idee.... Vielleicht nimmst du noch Verstärkung mit, die einfach im Hintergrund steht, falls es übel wird.

Anschließend hast du ja alle Daten. Was man natürlich machen könnte, wäre einfach das Gespräch aufzeichnen. Meines Wissens braucht es dann aber das Einverständnis von ihm .... naja.. ist nur so ne Idee. Nachdem was du schilderst, zweifle ich stark daran, dass dabei was rauskommt, aber man sollte es vielleicht versuchen.
 
Ich habe nen anderen Vorschlag: Du weisst doch, wo die wohnen. Einfach demnächst mal vorbeischneien und mal höflich um ein klärendes Gespräch bitten.
Einfach sachlich bleiben. Wenn ihr Macker aufmotzt, mach ihm klar, dass du mit ihr reden willst, nicht mit ihm. Schließlich war er nicht dabei (zumindest bei der ersten Situation).

Ist nur so ne Idee.... Vielleicht nimmst du noch Verstärkung mit, die einfach im Hintergrund steht, falls es übel wird.

Anschließend hast du ja alle Daten. Was man natürlich machen könnte, wäre einfach das Gespräch aufzeichnen. Meines Wissens braucht es dann aber das Einverständnis von ihm .... naja.. ist nur so ne Idee. Nachdem was du schilderst, zweifle ich stark daran, dass dabei was rauskommt, aber man sollte es vielleicht versuchen.
Das wäre jetzt von allen Ideen so ziemlich die dümmste, die man haben kann: In dieser Situation dreht sich das Ganze und Du wirst zum anklagbaren Täter. Derjenige, den Du "belehren" willst, kann dann Dich wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung, etc. anzeigen. Man weiß ja, wie solche "klärenden Gespräche" verlaufen ;) : Da ergibt ein Wort das andere - und schon bedrohst Du ihn in seiner Wohnung / auf seinem Grundstück. Erklärst Du bei Deiner Vernehmung (jetzt als Beschuldigter, nicht mehr als Zeuge!!) dann noch, Du wolltest nur die Taten seiner Frau "klären" - bewegt sich das Ganze dann fließend in Richtung Selbstjustiz - und da verstehen weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft oder Richter Spaß.

Der einzig gangbare und juristisch einwandfreie Weg ist die Anzeige der Frau wegen den oben von mir genannten §§ aus dem StGB (nicht wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit!). Das sind Delikte, die in jedem Fall von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen. Wenn die "gute" Frau Post von der Staatsanwaltschaft bekommt, ist das prägnanter und für sie deutlich lehrreicher, wie Dein "Rumgehampel" in der Haustür....:cool:

Matze
 
Ich behaupte mal, man darf so viel filmen wie man will, so lange es nicht den Zweck einer Veröffentlichung hat. Für den Eigengebrauch alles völlig legal. Lediglich hilflose Personen oder Personen im privaten geschützten Bereich ist nicht erlaubt. Es kann Dir keiner verbieten, Deine Trainingsrunde zu filmen.
Sollte man eigentlich denken, aber meines Wissens reicht schon das versehentliche Filmen einer fremden Person und die Möglichkeit, es online stellen zu können, daß du Ärger bekommen kannst. Aber wo kein Richter da kein Kläger, nur problematisch wenn du Aufnahmen gegen jemand verwenden willst. Ich werde in den nächsten Tagen mal einen Kumpel befragen, der ist Anwalt (speziell Medienrecht). Wenn man so darüber nachdenkt wäre eigentlich jede Dashcam verboten. Aber mich wundert bei unserer Rechtssprechung/ unseren Gesetzen nix mehr.
 
Ich habe nen anderen Vorschlag: Du weisst doch, wo die wohnen. Einfach demnächst mal vorbeischneien und mal höflich um ein klärendes Gespräch bitten.
Einfach sachlich bleiben. Wenn ihr Macker aufmotzt, mach ihm klar, dass du mit ihr reden willst, nicht mit ihm. Schließlich war er nicht dabei (zumindest bei der ersten Situation).

Ist nur so ne Idee.... Vielleicht nimmst du noch Verstärkung mit, die einfach im Hintergrund steht, falls es übel wird.
Klingt für mich wie ein perfekter Plan um aus der Drohungsklage eine Körperverletzungsklage zu machen. 'Nem Beschützter-Pfau sagen, dass man mit der Frau alleine sprechen möchte?mit Aufzeichnung (Stativ, Bodycam und eine kreisende Airdog-Drohne) könnte ihn das zum YouTube-Star werden lassen...
 
Ich habe die Frau ja schon sachlich angesprochen. Ich bin niemand der gleich aufbrausend wird. Ich hab sie ganz normal gefragt was das denn gerade sollte. Hätte sie einfach gesagt: Sorry, hab mich über dies und das geärgert und sich entschuldigt, wäre.es ja gegessen gewesen. Was mich wirklich ärgert ist das sie mich verfolgt und zum Anhalten genötigt und mich bedroht haben. Vielleicht geh ich morgen zur Polizei.
Hab halt bisschen Angst das er dann sagt ich hätte seine Frau bedroht .... Dann dreht sich das ganze nämlich im Kreis.
Muss man eine Anzeige in dem Landkreis machen wo es war? Dann muss ich nämlich 80 km fahren .
 
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