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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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"Das Urteil: Eine Geldstrafe von 180 Euro an einen Fußgängerschutzverein und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit."

Es gibt "Fußgängerschutzvereine" ?
Krass ! Was macht man da wohl so den ganzen Tag ?
Für Ampeln an gefährlichen Ecken eintreten, sich für Tempo Limits, Spielstraßen einsetzen. Sich für Fußgängersicherheit von Autos einsetzen etc. Mir fällt da schon was ein ;)
 
Vorgestern hatte ich auch mal wieder ein putziges Exemplar.
Fuhr bei Stuttgart auf dem Neckartal Radweg der an der Stelle leider kombinierter Rad/Fussweg ist.
Es ging durch eine breite Unterführung und es war reger Fahrrad Verkehr (Feierabend).
Eine Mutter lief in der Mitte des wirklich breiten Weges mit jeh einem kleinen Kind an den ausgestreckten(!!) Armen.
Die hat sich mit ihren Kindern so breit gemacht wie es irgendwie ging. Sie hat jeden radfahrer damit zum Anhalten gezwungen.
Der kleine Jung an ihrer rechten Hand hat schon drum gebettelt dass sie doch zur Seite gehen sollen. Er hat sich offensichtlich unwohl gefühlt.
Darauf sagte die Mutter nur lapidar: Leute mussen langsam fahren hier!

Mir blieb fast die Luft weg.
 
Habe dazu was lustiges gefunden grade im Bezug auf Fußgängerschutz. Wenn das in Kraft treten würde, würden hier sehr viele schöne Radwege unbenutzbar:


Die Breiten-Angaben in der Verwaltungsvorschrift VwV-StVO sind problematisch, da die Geschwindigkeitsunterschiede von Fuß- und Fahrradverkehr - ca. 4 gegenüber ca. 14 km/h - zu Konflikten führen und Unfälle verursachen können. Da nur wenige Situationen erkennbar sind, in der das Zeichen 240 sinnvoll oder nötig sein könnte, fordert der FUSS e.V., dass eine Schrittgeschwindigkeit in der StVO wieder vorgeschrieben und durch Zusatzzeichen verdeutlicht werden soll. Die zuständigen kommunalen Verwaltungen sollten auf das Zeichen 240 StVO (Gemeinsamer Geh- und Radweg) innerorts künftig weitestgehend verzichten.

Die Notwendigkeit der Rücksichtnahme ist vielen Radfahrenden nicht bekannt, die aufgrund des Verkehrszeichens mit gleich großen Symbolen auch von einer gleichberechtigten Nutzung ausgehen. Um die Gefährdung von Fußgängern durch zu schnell fahrende Radfahrer auf gemeinsamen Geh- und Radwegen zu vermeiden fordert der Fuss e.V. eine deutliche Kennzeichnung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durch Zusatzzeichen. Weitere Maßnahmen, wie die Einrichtung von gekennzeichneten Schutzfahrstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn sowie die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen können hilfreich sein die gemeinsame Führung von Geh- und Radwege zu vermeiden.

Gehwege sollen dem Fußgängerverkehr ein ungestörtes Fortkommen und einen der Umfeldnutzung entsprechenden Aufenthalt ermöglichen. Radverkehr im Gehwegbereich kann Fußgänger verunsichern und gefährden. Bei stärkerem Radverkehr kann der Fußgängerverkehr in die Randbereiche der Gehwege gedrängt werden, so dass ihm nur noch Restflächen zur Verfügung stehen. Auch den Ansprüchen des Radverkehrs wird mit der gemeinsamen Führung oft nur unzureichend Rechnung getragen. Der Einsatz der gemeinsamen Führung mit dem Fußgängerverkehr ist daher nur dort vertretbar, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre äußerst gering ist.
 
Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ist Schrittgeschwindigkeit vorgegeben?
Es war wohl mal und dieser Fuss e.V. würde dies gerne wieder einführen..
Da aber für diese Radwege die Benutzungspflicht gilt, würde man Radfahrer dazu verdonnern mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wobei ich genug gemeinsame Fuß und Radwege kennen, die sehr gut ausgebaut sind. Besser als viele getrennte Wege. Da sollten man lieber einfach einen Strich in der Mitte machen.
 
Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ist Schrittgeschwindigkeit vorgegeben?
Nein, nur auf Fußwegen (Zeichen 239) die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind (Schild 1022-10). Analog gilt das, wenn eine Fußgängerzone für Fahrzeuge freigegeben ist - Dann für jegliches Fahrzeug.
 
Habe dazu was lustiges gefunden grade im Bezug auf Fußgängerschutz. Wenn das in Kraft treten würde, würden hier sehr viele schöne Radwege unbenutzbar:
FUSS e. V. tritt deutlicher gegen Benutzungspflichten auf als der ADFC vielerorts.
Besser als viele getrennte Wege. Da sollten man lieber einfach einen Strich in der Mitte machen.
Als ob so ein Strich groß jemanden interessieren würde. Ist den Fußgängern genauso egal wie den meisten Radfahrern. Also ziemlich nutzlos.
 
FUSS e. V. tritt deutlicher gegen Benutzungspflichten auf als der ADFC vielerorts.
Als ob so ein Strich groß jemanden interessieren würde. Ist den Fußgängern genauso egal wie den meisten Radfahrern. Also ziemlich nutzlos.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Bei getrennten Radwegen ist es meist etwas besser in meiner Umgebung. Da laufen die meisten Fußgänger auf der richtigen Seite.
 
Auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen ist Schrittgeschwindigkeit vorgegeben?

Absatz 3 in der STVO zu Zeichen 240 würde ich so auslegen:
Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.

Wenn keine Fußgänger zu sehen sind, kannst du natürlich die vollen 15-20km/h Auslegungsgeschwindigkeit ausnutzen und während dem Geschwindigkeitsrausch deine Haare im Wind fliegen lassen. ;)
 
Absatz 3 in der STVO zu Zeichen 240 würde ich so auslegen:
Wenn keine Fußgänger zu sehen sind, kannst du natürlich die vollen 15-20km/h Auslegungsgeschwindigkeit ausnutzen und während dem Geschwindigkeitsrausch deine Haare im Wind fliegen lassen. ;)

Ja, klingt tatsächlich so.

Bonusfrage: gilt das auch für Zeichen 241 :confused:
Theoretisch ist zwischen Fuß- und Radweg ja eine bauliche Trennung, dann müsste ich doch schneller fahren dürfen... :rolleyes:
Was ein absurder Quatsch das alles ist.
 
Ja, klingt tatsächlich so.

Bonusfrage: gilt das auch für Zeichen 241 :confused:
Theoretisch ist zwischen Fuß- und Radweg ja eine bauliche Trennung, dann müsste ich doch schneller fahren dürfen... :rolleyes:
Was ein absurder Quatsch das alles ist.
Bei Zeichen 241 steht es nicht dabei. Sondern nur, dass z.B. Mofas Rücksicht nehmen müssen, wenn ihnen die Benutzung gestattet ist. Fußgänger dürfen den Fahrradteil nicht benutzen, jedoch sollte man natürlich auf Fußgänger, Hund, Kinder etc. achten ;)
 
Ja, klingt tatsächlich so.

Bonusfrage: gilt das auch für Zeichen 241 :confused:
Theoretisch ist zwischen Fuß- und Radweg ja eine bauliche Trennung, dann müsste ich doch schneller fahren dürfen... :rolleyes:
Was ein absurder Quatsch das alles ist.

Grundsätzlich musst du immer und überall defensiv und vorausschauend fahren. Das heißt, dass du jederzeit bei plötzlich auftauchenden Hindernissen (z.B. Fußgänger) anhalten können musst, auch wenn der Fußgänger auf deinem Radweg geht. Immerhin erwarten wir von Autofahrern auch, dass sie uns nicht einfach über den Haufen fahren, wenn wir die Fahrbahn trotz benutzungspflichtigem Radweg nutzen. ;)
 
Jawashabtihrdenn?

Das ist doch genau in unserem Sinne: Radfahren auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist viel zu gefährlich, weswegen ja auch viele Radler die Straße benutzen. Wenn da jetzt noch ein Fußgängerverein ins gleiche Horn stößt, dann ist das doch das beste was passieren kann?!
 
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Bei getrennten Radwegen ist es meist etwas besser in meiner Umgebung. Da laufen die meisten Fußgänger auf der richtigen Seite.
Dann seit ihr in Eurer Gegend entweder deutlich disziplinierter als hierzulande oder die Trennung ist bei Euch irgendwie klarer/eindeutiger als bei uns.
 
So, da ist man mal in Münster und wird von der Polizei angehalten, mit dem Hinweis, dass lt. StVO jeder Radweg zu benutzen. Mein Einwand, dass Radwege nur bei Benutzungspflicht zu benutzen sind, wurde gekonnt ignoriert und mit der Gegenfrage ausgehebelt, ob ich mich wirklcih mit denen streiten möchte. Außerdem wäre man dann gehalten eine Anzeige anzustrengen. Lustiges Volk.

Damit die armen Polizisten aber keinen Schreibkrampf bekommen, bin ich dann mal das letzte Stück auch auf dem holprigen Radweg gefahren.
 
Es war wohl mal und dieser Fuss e.V. würde dies gerne wieder einführen..
Da aber für diese Radwege die Benutzungspflicht gilt, würde man Radfahrer dazu verdonnern mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren
Da gibt es dann ein interessantes aufeinandertreffen mit dem, was Gerichte zu Schrittgeschwindigkeit bei Zweirädern in verkehrsberuhigten Bereichen (“Spielstraße“) beschlossen haben. Grundtenor: bei einspurigen Fahrzeugen ist echte Schrittgeschwindigkeit zu langsam um das Fahrzeug sicher zu kontrollieren, also dürfen sie dort schneller als Autos. Möglicherweise kommt Fuss eV sogar daher auf die 14 in 4vs14?

wobei ich genug gemeinsame Fuß und Radwege kennen, die sehr gut ausgebaut sind. Besser als viele getrennte Wege. Da sollten man lieber einfach einen Strich in der Mitte machen.

Klar: wenn man an einer Bundesstraße in der Pampa einen Radweg baut, dann möchte man den einen Wanderer, der da im Jahr vorbeikommt natürlich nicht auf die Fahrbahn zwingen.

Eigentlich sollte man Zeichen 240 einfach abschaffen und stattdessen die Kombination “Radweg/Fußgänger frei“ einführen, die dann je nach Zielsetzung alternativ zu “Fußweg/Radfahrer frei“ eingesetzt werden kann. Diese 240er Beschilderung “macht's unter euch aus, klare Verhältnisse gibt es erst vor Gericht“ ist doch ein Garant für Ärger.
 
Warum nicht die Fußgänger verpflichtend sich mit 15 km/h zu bewegen :cool:
 
Fußgänger gehören auf die Kraftfahrstraße! Mindestgeschwindigkeit 60 km/h. Kann man so das (vermeintliche) Rentenproblem lösen? *sich duck*
 
Also ich hoffe darauf, dass diese Erkenntnis mal beim Gesetzgeber ankommt. Innerorts sind gemeinsame Rad/Gehwege genauso wie zu enge getrennte Rad/Gehwege eine richtige Seuche. Außerorts gibt es da so gut wie nie ein Problem, weil Fußgänger die langen Strecken kaum nutzen. Die seltenen male, wo man dann mit dem Rad an einem Fußgänger vorbei kommt kann man auch mal langsamer fahren, wenn überhaupt nötig. Entgegenkommende Jogger hatten beispielsweise noch nie irgendein Problem, wenn ich diese mit vollem Tempo passiert habe (2m Wegbreite).

Innerorts sieht es aber ganz anders aus. Da sind viel mehr Senioren/Kinder unterwegs. Wenn dann eine Straße beidseitig Parkstreifen hat und die Seitenwege daher knapp unter 2m eng sind mag ich nicht auf benutzungspflichtige Radwege gezwungen werden. Wenn eine Stadt dann noch auf so tolle Ideen kommt wie hier bekomme ich ganz das kotzen. Ein Zeichen 240 wäre klar gegen jede Norm, da die Wege viel zu eng sind. Also wird ein 1,5m roter Radweg und ein 40cm enger Gehweg erstellt und Zeichen 241 davor gesetzt. Schon erfüllt der Radweg die Mindestbreite. Das der Gehweg daneben völlig unbrauchbar ist egal, da duldet man es halt, dass kein Rollstuhl/Kinderwaagen/Rollator darauf passt. Egal, die Nutzer dieser Geräte werden eh dann den Gehweg und einen Teil des Radweges nehmen, wer von denen kennt oder traut sich denn schon § 25Abs. 2 zu beachten?!
 
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