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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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gesendet von meinem iphone 9 durch spracheingabe. :)
Habe es wohl aus denselben Grüden drunterstehen, wie Du es ergänzt hast:

Bei mir: Auf dem Smartphone sind der Bildausschnitt und die Tatstatur so klein, dass mir schnell Dopplungen oder blöde Fehler passieren....ich hoffe durch diesen Hinweis auf Verständnis der Leser für diese häufigeren Fehler (gegenüber der Eingabe am "richtigen" Rechner mit ordentlichem Bildausschnitt und Tastatur).
Bei Dir: Der generelle Verzicht auf Groß- und Kleinschreibung scheint ein Softwarefehler der Spracherkennung zu sein, worauf Du wohl hinweisen möchtest.....
Übrigens: Glashaus und Steine sind Substantive...:bier:
 
surfdonald,

alles gut:daumen: ich war nicht beleidigt, und das:
fast jeder meiner bekannten hat den spruch ..gesendet von meinem iphone....
habe ich ganz bewusst abgeändert, weil ich es peinlich finde, dass nur die Apple-Nutzer immer über Ihr "Iphone" sprechen. Für fast alle anderen Nutzer (HTC,Nokia, RIM, Samsung) ist es weiterhin Ihr Handy/Smartphone :D. Mir ist es fast peinlich, dieses Gerät zu nutzen ohne hemmungloser Fan zu sein, hihi:D


...so, und jetz BOT...
 
...dadurch bekam ich den anfang von gute zeiten schlechte zeiten, richter hold oder verklage
mich doch, im fernsehen nicht mit.
vielleicht sollte man nach bgb § 1004 ihnen als störer mit einer kostenintensiven abmahnung die radhosen langziehen.:D

nach stvo § 2 abs. 4 dürfen sie diese fahrweise so handhaben unter bestimmten bedingungen.
radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der verkehr nicht behindert wird.
Der Verzicht auf diese TV-Sendungen sollte eigentlich Deiner Intelligenz gut tun.
In Sachen StvO §2,4 solltest Du Dich noch etwas mehr im Detail kundig machen.
 
wieder typisch rr-fahrer, blockieren stark befahrene straßen und fahren gerade etwas mehr als schlappe 20km/h. :confused:
übrigens ist auf der anderen seite ein nagelneuer radweg.
so kann und macht man sich keinesfalls beliebt.:(Anhang anzeigen 53734Anhang anzeigen 53735

das weiße, links in der ferne, ist ein kleintransporter,darum kann ich die bande nicht überholen.


dadurch bekam ich den anfang von gute zeiten schlechte zeiten, richter hold oder verklage
mich doch, im fernsehen nicht mit.
vielleicht sollte man nach bgb § 1004 ihnen als störer mit einer kostenintensiven abmahnung die radhosen langziehen.:D

nach stvo § 2 abs. 4 dürfen sie diese fahrweise so handhaben unter bestimmten bedingungen.
radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der verkehr nicht behindert wird.
Fahr Rad, dann kommste vorbei!
 
Im übrigen halte ich das Fotografieren als Fahrer einer Blechkiste als stark verkehrsgefährdend.
Insbesonders, wenn sich direkt vor Dir eine Gruppe Radfahrer befindet.
 
das weiße, links in der ferne, ist ein kleintransporter,darum kann ich die bande nicht überholen.

Da du zum Überholen mit ausreichendem Seitenabstand eh auf die Gegenfahrbahn hättest ausweichen müssen wäre selbst das Überholen eines einzelnen am rechten Fahrbahnrand fahrenden Radfahrers wegen des entgegenkommenden Transporters nicht möglich gewesen! ;)
 
naja, bis zur Mittelinie sieht es nicht nach 1,5 metern aus. Wenn die äußeren Radler noch 30-40 cm näher an der Mitte fahren würden dürfte das KFZ vermutlich noch nicht einmal auf der Gegenfahrbahn überholen, oder ;)

Ein Autofahrer mit einem größeren Wagen (z.B. ein großer Daimler), der lieber 2m Abstand halten MÖCHTE (ich werde oft mit soviel Abstand überholt), hätte hier dann keine Chance und wäre doch behindert, oder;)

Nach meinem Verständnis hebt die Mittellinie nicht den Mindestabstand auf (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)
 
Wie so kommt Ihr auf die 1,5m Abstand beim Überholen ?
Der ist nirgends wo amtlich vorgeschrieben...eine Handbreit reicht. Erst wenn etwas passiert ist, kann man zur Rennleitung gehn.
Letztens erst erlebt, als ich morgens um halb zwei unterwegs war. Jemand überholt mich theatralisch, hupend, blinkend mit einem Schlenker.
Nicht ganz die feine engl. Art und ich mache eine Geste in Richtung Auto, weil ich es nicht ab kann, wenn wer circa 1m neben mir so einen Larry macht.
Einen Kilometer weiter seh ich das Auto wieder am Straßenrand stehen und denke mir schon was gleich wohl kommt...und werde diesmal eine Handbreit überholt.
 
Foto aus dem Auto machen und sich dadurch noch als Sternfahrer outen. Muss man dazu noch irgendwas sagen?

[sarkassmus]
surfdonald: ich hoffe du hast den Jungs mal ordentlich gezeigt, wo es lang geht und ihnen mit Hupe und abschneiden gezeigt, dass sie auf der Straße nix verloren haben.

Achja und die Sprinkleranlage! Die hast du hoffentlich auch benutzt!
[/sarkassmus]

Sowas idiotisches! Klassisches Beispiel für: "Heul, ich muss mal 2 Sekunden warten, bis ich überholen kann"
 
Da du zum Überholen mit ausreichendem Seitenabstand eh auf die Gegenfahrbahn hättest ausweichen müssen wäre selbst das Überholen eines einzelnen am rechten Fahrbahnrand fahrenden Radfahrers wegen des entgegenkommenden Transporters nicht möglich gewesen! ;)

... und genau das kapieren viele Autofahrer nicht!

Hier mal eine Quelle zu den 1,5m:
"Autofahrer haben beim Überholen mindestens 1,5 Meter
Seitenabstand einzuhalten, ab 90 km/h zwei Meter Abstand
(OLG Hamm, Az. 9 U 66/92)."

Aber, auch für Radfahrer gelten Regeln:
"Seitenabstand zum Fahrbahnrand
Ein Radfahrer darf bei Dunkelheit und Regen auf stark befahrener Straße nicht weiter als 1 m vom rechten
Fahrbahnrand fahren (OLG Saarbrücken, Az. 3 U186/77).

Dietmar Kettler, Recht für Radfahrer, Ein Rechtsberater,
2. Aufl., Rhombus Verlag Berlin:
Als noch zulässig wird oft eine Abstand von 0,8 bis 1 m zum Fahrbahnrand angesehen (BGH, VersR 1964,653). Doch erweitert sich der zulässige Abstand bei Straßenbahnschienen, bei hohen Bordsteinen (BGH, VersR 1955, 764), tiefen Gullydeckeln (KG, MDR 1999, 865), bei gefährlichem Kopfsteinpflaster, und an anderen Hindernissen, denen aufgrund der Instabilität des Rades und den damit einhergehenden unvermeidlichen Schwankungen nicht anders ausgewichen werden kann."
 
@ surfdonald : das sind mir die Liebsten - einen dicken Potenzverstärker fahren , und sich dann beschweren , daß man mit der fetten Blechdose nirgends dran vorbeikommt . :rolleyes:
 
Hier mal eine Quelle zu den 1,5m:
"Autofahrer haben beim Überholen mindestens 1,5 Meter
Seitenabstand einzuhalten, ab 90 km/h zwei Meter Abstand
(OLG Hamm, Az. 9 U 66/92)."

"

Nach dem Erlebnis den morgen, als der PKW extra auf mich gewartet hat, um anschließend nur eine handbreit an mir vorbei zu fahren, war ich bei der Rennleitung und auch dort wurde mir erzählt, das es keinen amtlichen Überholabstand von 1,5m gibt. Erst wenn man einen Schaden davon trägt, kann man eine Anzeige machen.
 
Das ist schlimm genug...Ich hab das auch mal mit dem öffentlichen Nahverkehr in HST probiert, aber da warte ich auch noch auf meine Entschuldigung. Hab neulich entsprechenden Bus mit dem Auto gesehn...es juckte in den Fingern.

Und gestern kam der Höhepunkt: Typische Rechts-vor-Links-Situation...Der LINKS (!) von mir hat mich offensichtlich nicht als Verkehrsteilnehmer angesehen und fuhr einfach mal los...wir haben alle etwas verwundert geschaut
 
Erst wenn man einen Schaden davon trägt, kann man eine Anzeige machen.

Das sieht das Strafgesetzbuch anders. Die Herren von der Rennleitung waren da scheinbar falsch informiert. Eine Anzeige könnte in diesem Fall immer gemacht werden, der Erfolg wäre selbstverständlich von der Beweisbarkeit des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr abhängig.
 
Hmmm.. Dein Link verweist auf § 315b StGB, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Passt meiner unmaßgeblichen Meinung nach überhaupt nicht, eher §315c, Gefährdung des Straßenverkehrs, wo falsches Überholen explizit erwähnt ist.
 
Das ist jetzt Haarspalterei, man könnte sowohl als auch. Ich hatte es an der Gefährdung des überholten Radfahrers festgemacht, die bei einem nachgewiesenen seitlichen Abstand von "einer Handbreit" wohl gegeben wäre.
Ich wollte das auch nur als Beispiel verstanden wissen, dass diesbezügliche Auskünfte der Rennleitung nicht unbedingt richtig sein müssen.
 
Das sieht das Strafgesetzbuch anders. Die Herren von der Rennleitung waren da scheinbar falsch informiert. Eine Anzeige könnte in diesem Fall immer gemacht werden, der Erfolg wäre selbstverständlich von der Beweisbarkeit des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr abhängig.

Der Schaden kann ja schon eine vermeidbare Behinderung - eben ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - eines anderen Verkehrsteilnehmers sein. Es muss ja nicht unbedingt etwas passieren. Einschränkend muss man aber wohl davon ausgehen, dass eine Anzeige ohne Schaden ausgehen wird wie das Hornberger Schießen. Der Verursacher wird u.U. einmaliges Versagen, Unachtsamkeit o.ä. geltend machen und ungeschoren davonkommen. Nichtsdestotrotz wird er ein Schreiben wegen Ordnungswidrigkeit oder sogar eines Straftatbestandes von der zuständigen Behörde bekommen. Zu diesem muss er sich äußern. Wenn der Tatbestand nun so ist, dass der Radfahrer in den Grünstreifen abgedrängt wurde, bin ich mir nicht sicher, ob das nicht vielleicht schon ein Straftatbestand ist. Dann wird der Autofahrer gut beraten sein, sich an einen Anwalt zu wenden, um aus der Sache rauszukommen. Straftaten im Straßenverkehr können nämlich sehr schnell zum Verlust des Führerscheins führen.
Allein der Stress, den der Autofahrer hat, weil er zum Anwalt rennen muss, weil es seine Zeit ist, weil er sich nicht sicher ist, ob er nicht seinen Lappen abgeben muss, könnten so einen vielleicht dazu verleiten, sich etwas rücksichtsvoller zu verhalten.
 
Der Verursacher wird u.U. einmaliges Versagen, Unachtsamkeit o.ä. geltend machen und ungeschoren davonkommen.

Wenn das Verhalten des überholenden Autofahrers, so wie in #294 beschrieben nachgewiesen werden könnte, würden das die meisten Richter wohl unter "Vorsatz" einstufen. Mit einer billigen Ausrede würde der dann wohl nicht davonkommen.

Das Problem liegt wie bereits geschrieben in der Nachweisbarkeit.
 
@ surfdonald : das sind mir die Liebsten - einen dicken Potenzverstärker fahren , und sich dann beschweren , daß man mit der fetten Blechdose nirgends dran vorbeikommt . :rolleyes:

So ist's richtig!
Immer schön deeskalierend wirken und niemals Öl ins Feuer gießen!
Weiter so! :)
 
Wenn das Verhalten des überholenden Autofahrers, so wie in #294 beschrieben nachgewiesen werden könnte, würden das die meisten Richter wohl unter "Vorsatz" einstufen. Mit einer billigen Ausrede würde der dann wohl nicht davonkommen.

Das Problem liegt wie bereits geschrieben in der Nachweisbarkeit.

Ist schon klar. Ich behaupte nur, dass selbst wenn man keine Beweismittel (Helm-Cam o.ä.) hat, der Beschuldigte erst einmal Stress hat. Zumindest geht/ging es mir so, als eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund eines von mir verschuldeten Fahrradunfalls mit Fußgängern im Raume stand.
 
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