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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Bin heute eine enge und kurvige Dorfstraße hochgefahren. Linienbus läuft auf mich auf, überholt perfekt und fährt an die Haltestelle. Ich laufe auf den haltenden Bus auf und warte einfach 20 Sekunden hinter ihm, bis alle ein- und ausgestiegen sind. Der Bus fährt weiter und sagt das Trucker-Danke (links-rechts-links-blinken. Warum kann es nicht immer so sein...?
Das passiert wahrscheinlich öfter als man denkt. Ich glaube, man nimmt das nur nicht so oft wahr, je nach Erwartungshaltung. Kann zum Thema Busfahrer auch nur sagen, dass die ca. 2 Prozent Ar***löcher, stets darüber hinwegtäuschen, dass die restlichen 98% echt coole Atzen sind. Gleiches gilt für LKW-Fahrer, ich meine die mit den richtig Langen.
 
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Ich bin in der glücklichen Situation, viele kleine und wenig befahrene Straßen, in meiner Gegend zu haben. Dabei versuche ich, anderen mit meinem Drahtesel nicht mehr als nötig auf den Sack zu gehen... Allerdings nutze ich selten Radwege, aber davon gibt es hier eh nur sehr wenige. Wenn ich dann so einen dicken Brummer hinter mir wahrnehme und die Möglichkeit zum Ausweichen (Abzweig, Haltebucht usw.) habe, dann nutze ich die auch. Oder ich nehme einfach den Tritt beim Überholen raus, dann kommt er schneller vorbei. Der Brummifahrer wird zwar beim nächsten Mal sicher wieder meckern, aber evtl. bleibt ja was hängen und er denkt, "hm, vllt. sind es ja doch nicht alles egoistische Masochisten".
 
Weil das ja ein Dauerthema ist, habe ich gerade mal an [email protected] gemailt:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

immer wieder taucht in Diskussionen die Frage auf, wann Fahrradfahrer nebeneinander fahren dürfen.
Die StVO sagt in §2, Abs. 4:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Sie dürfen also nebeneinander fahren, solange der Verkehr nicht behindert wird.
Man findet aber nirgends eine Aussage, was in diesem Fall unter "Behinderung" des Verkehrs zu verstehen ist. In der ADFC-Datenbank ist ein Fall von 1955, in dem gesagt wird, "das Überholen darf nicht erschwert werden." Das ist ebenfalls keine klare Aussage.
Ist als "Behinderung" schon zu werten, wenn der Autofahrer die Geschwindigkeit ändern muss? Oder wenn er die Spur wechseln muss?
Oder wenn er eine bestimme Strecke oder Zeit - welche? - warten muss, bis er überholen kann?

Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
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Ich bin sehr gespannt.

Und die gerade gekommene Antwort:

"... vielen Dank für Ihre Mail. Der Begriff des „Behinderns“ in § 2 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein so genannter „unbestimmter Rechtsbegriff“.
Diese Begriffe sind der Auslegung zugänglich und ermöglichen eine flexible, am Einzelfall orientierte Handhabung.
Eine „Behinderung“ wird vom Bundesgerichtshof (BGH) in der Entscheidung BGHSt 31, 238 (= NJW 1987, 913) wie folgt beschrieben: „Ein Kraftfahrer wird durch einen anderen behindert, wenn er, ohne gefährdet oder geschädigt zu sein, an seiner zügigen Weiterfahrt nachhaltig beeinträchtigt wird."
Ob das von Ihnen genannte Beispiel bereits die Grenze zur „Behinderung“ überschreitet, ist ohne Ansehung der konkreten Situation - aus der Ferne - nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag..."

Um das mal ein bisschen auszulegen: "nachhaltig beeinträchtigt" ist ein Autofahrer nicht, wenn er solange warten muss, wie ein paar Radler brauchen, um sich hintereinander einzufädeln. Oder? ;)
 
Um das mal ein bisschen auszulegen: "nachhaltig beeinträchtigt" ist ein Autofahrer nicht, wenn er solange warten muss, wie ein paar Radler brauchen, um sich hintereinander einzufädeln. Oder? ;)
Also nachhaltig beeinträchtigt, bin ich, wenn ich durch den vor mir langsam fahrenden Radfahrer ca. 2 Sekunden Zeit verliere, 2 Sekunden, die ich evtl. später zu Hause ankomme und einen wichtigen Anruf verpasse, der mir mitgeteilt hätte, dass ich gestern, wäre ich 2 Sekunden früher zu Hause gewesen, nicht den Anruf verpasst hätte, in dem mir mitgeteilt worden wäre, dass ich den gut bezahlten Job mit flexiblen Arbeitszeiten bekommen hätte, wäre ich 2 Sekunden früher am Telefon gewesen. Wenn Ich das dem Verkehrsrichter beweisen kann, bekommt der scheiß Radfahrer ein Bußgeld aufgebrummt. :D
Es gibt übrigens ein Verkehrsschild, das ich sehr mag: ANLIEGER FREI!
 
Eine „Behinderung“ wird vom Bundesgerichtshof (BGH) in der Entscheidung BGHSt 31, 238 (= NJW 1987, 913) wie folgt beschrieben: „Ein Kraftfahrer wird durch einen anderen behindert, wenn er, ohne gefährdet oder geschädigt zu sein, an seiner zügigen Weiterfahrt nachhaltig beeinträchtigt wird."

Demnach werden die, die täglich im Stau stehen, definitiv nachhaltig behindert, und nehmen das in der Regel gelassen und geradezu schicksalhaft hin.

Na und? Was ist dagegen eine "Behinderung" durch einen schwer zu überholenden geschlossenen Fahrradverband auf der Landstraße? Genau, vergleichsweise geringfügig, selbst wenn der Verband schon eine mehrere hundert Meter lange Autoschlange hinter sich herzieht.
 
Anzeige wegen Nötigung. Und dann? "Haben Sie Zeugen?"; "Ja, meine elfjährige Tochter.", "Sonst noch wen? Herr Autofahrer, haben Sie das mit Absicht getan?", "Nein, ich hab da wohl geschlafen, ich wollte ihn nicht schneiden.", "dann können wir Anzeige wegen Nötigung ja fallen lassen." Alles schön mit der Anzeige, aber die bringt genauso wenig wie ein Kinnhaken.
Die Typen, die mit solchem Verhalten auffallen, sind meist so unterwegs. Spätestens bei Wiederholung gibt es dann Ärger.
Solche Typen zu beschimpfen oder gar zuzuschlagen, würde mich auf deren Niveau bringen. Das versuche ich dann doch zu vermeiden.
Sicher kommen gelegentlich "üble Gedanken" auf, die Sicherungen blieben bisher aber drin. :cool:
 
man muss den Aussenspiegel ja nicht gleich kaputthauen - einfach einklappen/umklappen reicht doch.... ;)

Die Frage, die sich mir stellt, das reicht wofür? Frust ablassen? Als Drohung?
Ich stelle mir gerade vor, ich bin als Fußgänger unterwegs und kann einem Unfall mit Radfahrer nur dadurch entgehen, weil ich mich an die Hauswand quetsche. Soll ich dem ordentlich ins Schaltwerk treten?
 
Die Typen, die mit solchem Verhalten auffallen, sind meist so unterwegs. Spätestens bei Wiederholung gibt es dann Ärger.
Solche Typen zu beschimpfen oder gar zuzuschlagen, würde mich auf deren Niveau bringen. Das versuche ich dann doch zu vermeiden.
Sicher kommen gelegentlich "üble Gedanken" auf, die Sicherungen blieben bisher aber drin. :cool:
Das glaubst Du wirklich? Staatsanwälte sind überlastet und bestrebt Verfahren zu vermeiden oder einzustellen. Da wird bei solchen Sachen gar nicht erst ermittelt und auch keine Wiederhohlung erkannt. Das ist für Die alles kleine Hühnerkacke. und so was von unwichtig...... Ich bin leider auch der Typ der noch nie in seinem Leben ne Schlägerei hatte und bei ner Bedrohung das Weite sucht. Die Konsequenz ist, dass solche Typen mit Sachen wie Nötigung meist davon kommen. Die einzige Möglichkeit der Bestrafung ist dann eben Selbstjustiz - vorausgesetzt man traut sich ne Schlägerei - zu wenn man nicht die Mittel für ne Privatklage hat. Alles traurig aber wahr.
 
Die Frage, die sich mir stellt, das reicht wofür? Frust ablassen? Als Drohung?
Ich stelle mir gerade vor, ich bin als Fußgänger unterwegs und kann einem Unfall mit Radfahrer nur dadurch entgehen, weil ich mich an die Hauswand quetsche. Soll ich dem ordentlich ins Schaltwerk treten?
Klar! Das hat auch nen Erzieherischen Effekt.:D
 
Die einzige Möglichkeit der Bestrafung ist dann eben Selbstjustiz - vorausgesetzt man traut sich ne Schlägerei - zu wenn man nicht die Mittel für ne Privatklage hat. Alles traurig aber wahr.
So unzureichend unser Rechtssystem manchmal scheint/ist, ich bin froh, dass die Selbstjustiz nicht all zu oft ausgeübt wird.
Dabei gewinnt nämlich grundsätzlich nur der Stärkere. Schuld oder Unschuld spielen da keine Rolle.

Ich könnte natürlich auch jedem Radfahrer, der mich als derzeitigen Fußgänger bedrängt, mit der Krücke einen überziehen. Krücke in die Speichen wäre wohl auch ganz wirkungsvoll. - Vielleicht fände sich dann hier der ein oder andere, der dann über prügelnde Fußgänger berichtet?
Ob dadurch ein erzieherischer Erfolg zu verbuchen wäre, darf bezweifelt werden. Dass durch solche Dinge aber die Aggressionsschwelle im Mit(Gegen)einander nachhaltig gesenkt wird, halte ich für wahrscheinlicher.
 
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So unzureichend unser Rechtssystem manchmal scheint/ist, ich bin froh, dass die Selbstjustiz nicht all zu oft ausgeübt wird.
Dabei gewinnt nämlich grundsätzlich nur der Stärkere. Schuld oder Unschuld spielen da keine Rolle.
Das ist aber leider auch so wenn der Staat sich heraushält und den Stärkeren gewähren lässt weil kein " öffentliches Interesse " vorliegt. Ich bin auch kein Freund von Selbstjustiz aber dann sollte es eine funktionierende Justiz geben die das Recht durchsetzt und die Menschen nicht im Stich lässt. Ich bin mehr als einmal enttäuscht worden. Hier muss man schon mit dem Kopf unter dem Arm zur Polizei kommen sonst ist das uninteressant.
 
Das ist aber leider auch so wenn der Staat sich heraushält und den Stärkeren gewähren lässt weil kein " öffentliches Interesse " vorliegt. Ich bin auch kein Freund von Selbstjustiz aber dann sollte es eine funktionierende Justiz geben die das Recht durchsetzt und die Menschen nicht im Stich lässt. Ich bin mehr als einmal enttäuscht worden. Hier muss man schon mit dem Kopf unter dem Arm zur Polizei kommen sonst ist das uninteressant.
Wenn Justitia aber mal aktiv wird, dann besteht wenigstens die Chance, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Bei Selbstjustiz ist das unwahrscheinlicher.
Gewalt führt meist zu noch mehr Gewalt.
Wenn du als Radfahrer jemandem die Kauleiste richtest, läßt der Typ danach u.U. seine Aggression auf meine radelnde Frau oder mich aus. - Toll für dich, schlecht für alle Anderen.
Die Verrohung einer Gesellschaft hält man durch Selbstjustiz nicht auf. Eher fördert man diese.
Wenn die Justiz nicht will, dann wehre dich. Erneut Anzeige, Leserbriefe an Zeitungen, ... Klar, kostet mehr Zeit und ist aufwendiger, als mal zuzuschlagen oder zuzutreten.
Paßt m.E. aber eher zu einer Zivilgesellschaft. V.a. zu einer, in der ich weiterhin leben will/muß.
 
Wobei ich im Fall von Phono denke, dass der Typ gar nicht zugeschlagen hätte. Solche Leute suchen sich halt Opfer um rumpöbeln zu können. Wenn dann Kontra kommt, ziehen die den Schwanz ein udn verschwinden.

Ein anderer User schrieb hier mal, dass er einfach auf die zwei Typen zugesprintet ist, als klar war, dass sie ihm auflauern und eine drücken wollen. Da sind sie letztendlich auch aus dem Weg gegangen.... glücklicherweise
 
Wenn Justitia aber mal aktiv wird, dann besteht wenigstens die Chance, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Bei Selbstjustiz ist das unwahrscheinlicher.
Gewalt führt meist zu noch mehr Gewalt.
Wenn du als Radfahrer jemandem die Kauleiste richtest, läßt der Typ danach u.U. seine Aggression auf meine radelnde Frau oder mich aus. - Toll für dich, schlecht für alle Anderen.
Die Verrohung einer Gesellschaft hält man durch Selbstjustiz nicht auf. Eher fördert man diese.
Wenn die Justiz nicht will, dann wehre dich. Erneut Anzeige, Leserbriefe an Zeitungen, ... Klar, kostet mehr Zeit und ist aufwendiger, als mal zuzuschlagen oder zuzutreten.
Paßt m.E. aber eher zu einer Zivilgesellschaft. V.a. zu einer, in der ich weiterhin leben will/muß.

Ich hab noch ein Verfahren am laufen das auch erst eingestellt werden sollte wegen " fehlendem Öffentlichen Interesses " und weil es nicht ausgeschlossen wäre das ich, Zitat:," durch mein Verhalten zu der Eskalation beigetragen hätte ",. Der Staatsanwalt wollte die Tatsachen auch noch verdrehen und mich zum Täter machen.:mad: Das wollte ich nicht hinnehmen und hab mich bei der Oberstaatsanwaltschaft beschwert. Einen Monat später bekam ich nen Brief mit dem knappen Satz: , " Es wird mitgeteilt das die Ermittlung wieder aufgenommen wird ". Bin mal gepannt was da jetzt bei rum kommt. Ich rechne aber mit einer entgültigen Einstellung. Nur hoffentlich nicht wieder mit dieser unverschämten Begründung.

Ich hab jetzt ne Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen. Das kostet umgerechnet nicht mal ne Currywurst mit Pommes pro Monat. In Zukunft gehe ich einfach zu nem Anwalt und dann vor ein Zivilgericht.:cool:
 
Wobei ich im Fall von Phono denke, dass der Typ gar nicht zugeschlagen hätte. Solche Leute suchen sich halt Opfer um rumpöbeln zu können. Wenn dann Kontra kommt, ziehen die den Schwanz ein udn verschwinden.

Ein anderer User schrieb hier mal, dass er einfach auf die zwei Typen zugesprintet ist, als klar war, dass sie ihm auflauern und eine drücken wollen. Da sind sie letztendlich auch aus dem Weg gegangen.... glücklicherweise

Das kann gut sein. Kann aber auch sein das nach Monaten im Krankenhaus aus dem Koma erwache. Das Risiko gehe ich nicht ein. Ich bin Schlägern gegenüber wehrlos.
 
Ich hab noch ein Verfahren am laufen das auch erst eingestellt werden sollte wegen " fehlendem Öffentlichen Interesses " und weil es nicht ausgeschlossen wäre das ich, Zitat:," durch mein Verhalten zu der Eskalation beigetragen hätte ",. Der Staatsanwalt wollte die Tatsachen auch noch verdrehen und mich zum Täter machen.:mad: Das wollte ich nicht hinnehmen und hab mich bei der Oberstaatsanwaltschaft beschwert. Einen Monat später bekam ich nen Brief mit dem knappen Satz: , " Es wird mitgeteilt das die Ermittlung wieder aufgenommen wird ". Bin mal gepannt was da jetzt bei rum kommt. Ich rechne aber mit einer entgültigen Einstellung. Nur hoffentlich nicht wieder mit dieser unverschämten Begründung.
Ich weiß, habe ich gelesen.
Und das meinte ich damit, dass man andere Wege beschreiten sollte. :daumen:
 
Schönes Ammenmärchen mit der Trinkflasche und dem Cabrio. Habt Ihr mal ausprobiert, wie lange es dauert, eine 750-ml-Flasche auszukippen? In der Zeit hat die noch der verschlafendste Fahrer dem Angreifer aus der Hand geschlagen und ist längst zur Beweissicherung übergegangen.
 
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