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Konfliktsituationen im Verkehr

Ich wundere mich gerade über die Diskussion hier: Volksabstimmung, Bürgerräte etc. Ernsthaft? Weil die Leute eventuell keinen Bock darauf haben, soll etwas nicht eingeführt werden, was vielleicht sinnvoll und/oder notwendig sein kann? Über die Sache an sich zu diskutieren, ist ja durchaus richtig. Sicherheitsgurte im Auto und Helme beim Motorrad gäbe es übrigens auch nicht (mehr), hätte man sich damals rein an Volkes Stimme orientiert.
 
Zwei kleine Einwürfe von mir. Bezüglich Bürgerräte: Es steht jedem frei, sich in der Kommunalpolitik einzubringen und vor Ort etwas zu ändern (auch wen das meisten nicht so einfach ist, wie man sich das vorstellt). Alle demokratisch gesinnten Parteien freuen sich doch über neue Mitstreiter.

Tempo 30 innerorts: Selbst bei der Ausweisung von Tempo 30 Zonen (also nicht "stadtflächendeckend") kommt als nächstes der Einwand der freiwilligen Feuerwehr, dass die Einsatzzeiten nicht mehr zu halten seien, da die Kameraden durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen länger für die Anfahrt zur Feuerwache brauchen. Ist bei Berufswehren in Großstädten natürlich nicht so.
 
Road rage deluxe. Die hier schon mal thematisierte Friedberger Landstraße nach Frankfurt rein mit einem relativ miesen Radweg. Seit diesem Winter haben sie an einigen Ausfahrten den Radweg auch noch rot angepinselt. Ganz oben an der Tanke oder dem benachbarten Baumarkt fährt ein Auto raus und halb bis auf die rote Markierung. Ich habe gebremst, weil ich mir nicht sicher war, ob der Kerl noch stoppt oder eben nicht, er hat noch angehalten. Ich habe lediglich den Kopf geschüttelt und auf die rote Farbe gezeigt. Alderle, ist der ausgetickert… Sofort gehupt, dann hupend neben mit her gefahren. Unauffälliger Typ Mitte 40, bordeauxroter SUV. Ich mache einfach gar nix, rolle nur weiter. Hat total geschüttet, überhaupt keinen Bock auf ne Auseinandersetzung. Er schon. Ist in voller Fahrt den Bordstein hoch auf den Radweg, um mich zu rammen. Er ist halb auf der Straße, halb auf dem Radweg gefahren. Da dort Laternen stehen, bin ich mal spontan hinter diesen gefahren, da konnte er mich nicht töten. Zum Glück waren keine anderen Personen in der Nähe, die er gefährdet hat und ich hatte Platz mich zu retten. Die Ungeheuerlich- und Vergeblichkeit seines Vorgehens hat er aber schnell eingesehen und ist zum Glück weiter. Die Straße war leer, er ist dann Vollgas weiter und an der nächsten Ecke (Gießener Straße) rechts abgebogen.
sehr ähnlich habe ich das auch schon erlebt - bringt man das zur Anzeige, heißt es nicht von allgemeinem Interesse, bisher unauffällig, lieber Kerl und du Radfahrer bist halt selbst Schuld, was fällt dir auch ein, dort mit dem Rad zu fahren und dann noch den Kopf zu schütteln
 
kommt als nächstes der Einwand der freiwilligen Feuerwehr, dass die Einsatzzeiten nicht mehr zu halten seien, da die Kameraden durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen länger für die Anfahrt zur Feuerwache brauchen.
Wenn bei uns Alarm ausgelöst wird, habe ich die Freunde noch nie mit zulässiger Geschwindigkeit zur Wache fahren sehen. Mit viel Glück werden manchmal wenigstens rote Ampeln respektiert. Unser Nachbar schafft es nach der Tiefgaragenausfahrt nach wenigen Sekunden auf ca. 50-60 Km/h - in der verkehrsberuhigten Zone wohlgemerkt!
 
Einfach mal bei den Zahlen bleiben

Wissing sagte, 120/80/30 "wollen die Leute nicht". Da könnte er sogar recht haben.

So schade das wäre.
Und das lässt du dem dann durchgehen???
Ist doch klar ersichtlich, dass diese Zahlenkombo aus drei Limits nur ein (ziemlich durchsichtiger) Trick ist, um Zustimmung für seine Politik zu erhalten.
In Wirklichkeit muss man die Limits für Autobahn, Außerorts und Stadt natürlich isoliert voneinander beraten und beschließen.
120/80/30 schürt höchstens wieder Wut gegen "die Verbotspartei", die einem die Freude am Fahren nehmen will - was möglicherweise ja auch nicht ganz unbeabsichtigt sein könnte...
 
Es könnte so einfach sein: Generell Tempo 30 in den Ortschaften und die Durchgangsstraßen Tempo 50 oder ggf. mehr - das sollte die Gemeinde vor Ort entscheiden.
So wird das ja eigentlich immer wieder gefordert. T30 als Default und 50 oder mehr als Ausnahme. Das würde auch irre Aufwände sparen, denn derzeit müssen Tempo 30 Abschnitte immer aufwändigst begründet werden und selbst dann kanns passieren, dass noch jemand dagegen klagt und das ganze wieder rückgängig gemacht wird (schon erlebt). Unfassbar dämlich der derzeitige Zustand. Kindergärten und Schulen eignen sich als Begründung aber immer, drum hat man ständig wechselnde Tempolimits auf viele innerstädtischen Straßen. Ob das so besser ist?

Ich könnt mir durchaus vorstellen, dass mit Tempo 30 der Verkehr sogar schneller fliesst, weil man dann auf viele Ampeln verzichten könnte. Müsste natürlich überwacht werden und das ist ein Problem: einen "Blitzer" aufzustellen wird ja schon als Sakrileg empfunden, ein festinstallierter Blitzer rangiert in der Meinung der Bevölkerung nur knapp unterhalb einer automatischen Selbstschussanlage.

So verballern wir halt enorme Mengen an Geld und Arbeitskraft in Gutachten zu Tempo 30 Abschnitten, die sicherlich anderswo besser angelegt wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tempo 30 innerorts: Selbst bei der Ausweisung von Tempo 30 Zonen (also nicht "stadtflächendeckend") kommt als nächstes der Einwand der freiwilligen Feuerwehr, dass die Einsatzzeiten nicht mehr zu halten seien, da die Kameraden durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen länger für die Anfahrt zur Feuerwache brauchen.
Das wird nicht kommen und wenn dann mit den Sonderrechten in der StVZO abgewunken, denn Einsatzkräfte haben in gewissem Rahmen Sonderrechte, wenn sie sich auf dem Weg zum Einsatz befinden. Werden sie unterwegs geblitzt und die Übetretung war angemessen und gerechtfertigt, dann wird kein Bußgeld erhoben.
Wenn bei uns Alarm ausgelöst wird, habe ich die Freunde noch nie mit zulässiger Geschwindigkeit zur Wache fahren sehen.
Wie oben erwähnt, hier ein Beispiel, bei dem die "Angemessenheit" nicht vom Gericht bestätigt wurde:
https://www.welt.de/motor/news/article162205566/Recht-Feuerwehr-Einsatzfahrt-mit-Privat-Pkw.html

39km/h innerorts drüber find ich aber auch sportlich und sehe ich auch nicht als angemessen.
 
So wird das ja eigentlich immer wieder gefordert. T30 als Default und 50 oder mehr als Ausnahme.
man könnte so auch gleich das Wirrwarr aus Tempo 30, 30-Zone, Fahrradstraße auflösen.
Innerorts gelten dann grds. die Regeln einer Fahrradstraße.
50 auf Hauptstraßen. Was man da an Schildern sparen würde... Und Bürokratie. das will die FDP doch immer!

Beispiel: Warum soll ich nicht, nachdem ich in einer Ortschaft vorsichtig und mit genügend Abstand einen Radler überholt habe, mit 50 km/h weiterfahren?
was soll dieses "Beispiel" bringen?
man könnte so allgemein auch fragen: warum sollst du nicht mit 80 weiterfahren können? oder 100?
 
Zwei kleine Einwürfe von mir. Bezüglich Bürgerräte: Es steht jedem frei, sich in der Kommunalpolitik einzubringen und vor Ort etwas zu ändern (auch wen das meisten nicht so einfach ist, wie man sich das vorstellt). Alle demokratisch gesinnten Parteien freuen sich doch über neue Mitstreiter.

Tempo 30 innerorts: Selbst bei der Ausweisung von Tempo 30 Zonen (also nicht "stadtflächendeckend") kommt als nächstes der Einwand der freiwilligen Feuerwehr, dass die Einsatzzeiten nicht mehr zu halten seien, da die Kameraden durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen länger für die Anfahrt zur Feuerwache brauchen. Ist bei Berufswehren in Großstädten natürlich nicht so.
Engagement auf kommunalpolitischer Ebene ist teils mit massivem Zeitaufwand verbunden sowie nicht gerader toller Entschädigung. Ein Beispiel dazu habe ich im Bekanntenkreis selber erlebt. Mein Bekannter war Bezirksratherr in Hannover und bekam dafür 520€ monatlich. Soweit so gut aber seine Partei (die Grünen) hat da noch einen schönen Passus in ihrer Beitrags- und Finanzordnung:

"Mandatsträger/innen im Rat der Landeshauptstadt Hannover, den Bezirksräten und in Aufsichtsräten, sofern diese vom Rat der Landeshauptstadt entsandt werden, und Bürgervertreter/innen in Ausschüssen des Rates der Landeshauptstadt Hannover haben 50% der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder an den Stadtverband abzuführen."

Bedeutet also, dass man von seiner Entschädigung auf Minijob-Niveau auch noch die Hälfte an die Partei abdrücken darf (Sitzungsgelder kommen natürlich noch dazu --> anscheind um die 21€ pro Sitzung besser gesagt 10,50€).
Da kommt Freude auf...
 
man könnte so auch gleich das Wirrwarr aus Tempo 30, 30-Zone, Fahrradstraße auflösen.
Innerorts gelten dann grds. die Regeln einer Fahrradstraße.
Also die Unterscheidung zwischen 30 und Fahrradstraße finde ich sinnvoll. In Fahrradstraßen gilt generell ein Verbot für KFZ (das halt fast immer durch Zusatzschilder ausgehebelt wird, oft aber nur für Anlieger) und diverse andere Regeln, die für Fahrradstraßen sinnvoll sind, sich aber für Straßen mit auch nur moderatem Verkehr einfach nicht eignen.

Tempo 30 Zone könnte man vielleicht abschaffen, allerdings sehe ich nicht wozu das gut sein soll - es gibt einige Unterschiede zwischen T30-Zonen und angeordnetem 30er Limit, die durchaus gut sind und ich sehe nicht, was daran störend oder schlecht sein soll, wenn man verschiedene Regelungen hat, auch wenn das Tempolimit immer das gleiche ist.
 
Tempo 30 Zone könnte man vielleicht abschaffen, allerdings sehe ich nicht wozu das gut sein soll
wenn 30 die Regel wäre, wozu bräuchte ich dann die Zonen? bzw. irgendwie müsste man ja definieren, was diese Regel bedeutet.
mit den Fahrradstraßen gebe ich dir recht (solche Zonen mit KFZ-Verbot gibts hier kaum ;) ).

natürlich braucht es für unterschiedliche Situationen manchmal unterschiedliche Regeln. Ich finde die StVO könnte mal ein generelles Update gebrauchen. zu viele verschiedene Regeln können ja auch überfordern.
wer kennt denn alle Regeln, die in einer Fahrradstraße gelten? welcher Nicht-Radfahrer kennt den Unterschied zwischen Angebots- und Radfahrstreifen? etc. pp.
 
wenn 30 die Regel wäre, wozu bräuchte ich dann die Zonen?
Tempo 30 Zonen implizieren halt u.a. zwingend folgendes:

keine Ampeln
keine Radwege
keine Vorfahrtstraßen

Ob man für einzelne Kreuzungen eine von Rechts-vor-links abweichende Vorfahrt-Regel einrichten darf weiss ich jetzt grade nicht, aber die ersten beiden sind zwingend - es darf keine Ampeln und Radwege geben in einer T30 Zone. Und in einer Vorfahrtsstraße darf man auch keine einrichten. Bei den Ampeln nutzt man meist folgenden Trick: kurz vor der Kreuzung gibts ein T30-Ende Schild und nach der Kreuzung geht wieder eine neue Zone los.

Man kann natürlich die Regeln ändern, aber ich finde das gar nicht so verkehrt für Zonen, in denen eben wenig Verkehr ist/sein soll - und unpassend für Bereiche, die mit RvL nicht gut funktionieren.
 
keine Ampeln
keine Radwege
keine Vorfahrtstraßen

auf den ersten Blick sehe ich jetzt nicht, was an den Vorgaben problematisch sein sollte.
klar, gibt sicher irgendwo Grenzfälle, aber die hat man jetzt auch.

hier gibt's z.B. Fahrradstraßen, die Teil eines Radschnellwegs sind. Die haben Vorfahrt. das wäre so nicht direkt möglich. (aber da nervt ja auch das 30er Tempolimit ;) )
 
auf den ersten Blick sehe ich jetzt nicht, was an den Vorgaben problematisch sein sollte.
Ernsthaft nicht? Man kann bei Tempo 30 sicher auf viele Ampeln verzichten, aber ganz ohne wirds nicht gehen. Bei Kreuzungen von ähnlich stark befahrenen Straßen brauchts einfach eine. Und Rechts-Vor-Links klappt auch nicht überall, aber einer gewissen Menge Verkehr geht das einfach nicht mehr gut. Dennoch will man vielleicht nicht alle Straßen mit 50 oder 60 ausschildern. Keine Radwege finde ich persönlich wenig problematisch, aber mit einem solchen Ansinnen wirst Du sehr viel Gegenwind ernten.

Und klar, man könnte die Regeln aufweichen/weglassen, aber dann hast wieder Wildwuchs, der keinen Sinn ergibt, die Regeln, die bei Tempo 30 einzuhalten sind von den Verkehrsplanern sind gut und haben viel gebracht. Das über Bord zu werfen fände ich falsch und ich verstehe immer noch nicht wozu eigentlich?

hier gibt's z.B. Fahrradstraßen, die Teil eines Radschnellwegs sind. Die haben Vorfahrt. das wäre so nicht direkt möglich.
Soweit ich weiss, sind abweichende Vorfahrtregeln für eine Fahrradstraße durchaus erlaubt. 100% sicher bin ich da aber nicht.
 
Es gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Wobei das m.E. nicht immer so ist.
Hab grade noch mal StVO §45 Abs 1c gelesen. Da stehts explizit drin, dass auch das zwingend ist:

"(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig."

Interessant ist, dass sich das Verbot nur auf benutzungspflichtige Radwege bezieht, ich dachte immer, auch Angebotsradwege seien dort nicht erlaubt.
 
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