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Konfliktsituationen im Verkehr

es hängt vermutlich viel an der Frage, was ich als "Hauptstraße" als Ausnahme von der 30er-Regelung definiere.

hier in meiner Umgebung ist viel 30er Zone, ich hab nicht dass Gefühl, Ampeln zu vermissen.
an einer Straße mit etwas mehr Verkehr gibts jetzt einen Minikreisel, das ist auch gut.

und Radwege gibts hier abseits der großen Straße praktisch auch nicht.
 
es hängt vermutlich viel an der Frage, was ich als "Hauptstraße" als Ausnahme von der 30er-Regelung definiere.
In einem 2.000 Seelen Kaff mit einer Hauptstraße durch den Ort ist das sicherlich eindeutig: da bekommt die "Hauptstraße" Tempo 50 und der Rest ist mit RvL ohne Ampel gut bedient.

In größeren Orten und Städten sieht es anders aus, da gibts durchaus Potenzial für Straßen, die kein T50 brauchen, aber eine Vorfahrtstraße und/oder Ampel. Ist ja irgendwie auch dämlich, wenn jeden Tag 3.000 Fahrzeuge alle 50m abbremsen müssen, für die 20x am Tag wo da jemand tatsächlich mal aus der Nebenstraße fährt.

Das wäre dann ein Schutzstreifen, wenn ich das richtig verstehe. Unter "Angebotsradweg" stelle ich mir einen Hochbord ohne Schild vor, wie er ja vielerorts der Normalfall ist/war. Der wäre doch erlaubt?
 
Unter "Angebotsradweg" stelle ich mir einen Hochbord ohne Schild vor, wie er ja vielerorts der Normalfall ist/war. Der wäre doch erlaubt?
wie soll das ausgeschildert sein? sowas kann/darf es doch eigentlich gar nicht (mehr) geben.

hier gibt es sowas, was evtl. unter deine Definition fallen würde: ein Gehweg, auf dem die hälfte mit roten Steinen gepflastert ist. da war wohl mal ein Rad-Piktogramm drauf, aber das ist weg. auf dem Weg fahren viele Rad. meiner Meinung nach gibt es dafür aber keine Grundlage.

für solche "Nicht-Benutzungspflichtigen Radwege" fehlt einfach ein Schild. vermutlich wird es deshalb ja öfter mit "Gehweg, Radfahrer frei" gelöst. wobei das ja auch wieder was anderes ist...

bzw. jetzt gibt es wieder etwas ähnliches:
38a III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

nutzt nur kaum jemand. ob das nach o.g. Regeln zu 30er-Zonen erlaubt ist? kein Plan.

wenn jeden Tag 3.000 Fahrzeuge alle 50m abbremsen müssen
-->
es hängt vermutlich viel an der Frage, was ich als "Hauptstraße" als Ausnahme von der 30er-Regelung definiere.
;)
sprich: dann ist das vielleicht eine der Hauptverkehrsachsen mit Regel Tempo 50, Vorfahrt, Ampeln etc. pp.
 
wie soll das ausgeschildert sein?
Gar nicht - wie schon immer.

sowas kann/darf es doch eigentlich gar nicht (mehr) geben.
Habe ich eine Gesetzesänderung verpasst? Das ist doch genau das, was die StVO mit "anderer Radweg" meint - und die gibt es schon mindestens seit der Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht 1998, meiner Erinnerung nach sogar schon wesentlich länger - sind also älter als alle Schutz- und Radstreifen.

Warum kann oder darf es das nicht mehr geben?

hier gibt es sowas, was evtl. unter deine Definition fallen würde: ein Gehweg, auf dem die hälfte mit roten Steinen gepflastert ist. da war wohl mal ein Rad-Piktogramm drauf, aber das ist weg. auf dem Weg fahren viele Rad. meiner Meinung nach gibt es dafür aber keine Grundlage.

Was ist mit §2 Abs 4 und dem dort befindlichen Satz "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."?

für solche "Nicht-Benutzungspflichtigen Radwege" fehlt einfach ein Schild. vermutlich wird es deshalb ja öfter mit "Gehweg, Radfahrer frei" gelöst. wobei das ja auch wieder was anderes ist...
Ja, ein Schild wäre schon gut dafür. So ist es tatsächlich nicht sicher festzustellen, was ein Radweg ist und was nur so ähnlich aussieht. In der Praxis aber wohl kein Problem.
 
Warum kann oder darf es das nicht mehr geben?
"darf es nicht geben" ist vielleicht etwas hart ausgedrückt gewesen.
aber die Frage ist doch, wie ich sowas erkennen soll? es ist nicht ausgeschildert, aber...? reicht eine unterschiedliche Pflasterung um eins davon als "Radweg" zu definieren?
ist das nicht ganz schön schwammig? auch im Kontext dessen, dass der Gesetzgeber die Bußgelder für Radfahren auf dem Gehweg deutlich angehoben hat?

Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."
der "Radweg" ist links (in einer Einbahnstraße) und noch dazu in einer 30er-Zone.
also außer rotes Pflaster sprichts nichts dafür, dass das irgendein Radweg ist. reicht das? unter welchen Bedingungen?
Ist das nur so ein Gewohnheitsding? da war mal ein Radweg, dann wurde der blaue Lolli entfernt und jetzt ist es ein "anderer Radweg"?
 
aber die Frage ist doch, wie ich sowas erkennen soll? es ist nicht ausgeschildert, aber...?
Diese Frage wurde in den letzten 26 Jahren schon zigtausendmale gestellt und noch nie zufriedenstellend beantwortet. Aber so sind die Regeln.

reicht eine unterschiedliche Pflasterung um eins davon als "Radweg" zu definieren?
Manche sagen: ja.

der "Radweg" ist links (in einer Einbahnstraße) und noch dazu in einer 30er-Zone.
also außer rotes Pflaster sprichts nichts dafür, dass das irgendein Radweg ist. reicht das? unter welchen Bedingungen?
Nein, reicht nicht. In §2 steht nämlich noch: "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist."
 
das halte ich jetzt für sehr gewagt.
die wenigsten Gehwege sind explizit mit entsprechenden Schildern ausgezeichnet
Ehrlich gesagt, sehe ich sehr wenige Gehwege die nicht ausgeschildert sind. Ob man da fahren darf? Hat mich noch nie interessiert, weil ich das freiwillig eh nicht tun würde. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man darf, wenn da kein Fußgängerschild ist.

Woher weisst Du denn eigentlich, dass da ein Fußweg ist, wenns kein Schild hat? Beim Radweg hast doch auch gerade noch geschrieben Du brauchst ein Schild um ihn zu erkennen.
 
Ehrlich gesagt, sehe ich sehr wenige Gehwege die nicht ausgeschildert sind. Ob man da fahren darf? Hat mich noch nie interessiert, weil ich das freiwillig eh nicht tun würde. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man darf, wenn da kein Fußgängerschild ist.

Das „Gehweg“-Schild braucht nur dann aufgestellt werden, wenn ansonsten nicht klar wäre, dass der Weg ein Gehweg ist. MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg!
 
Woher weisst Du denn eigentlich, dass da ein Fußweg ist, wenns kein Schild hat? Beim Radweg hast doch auch gerade noch geschrieben Du brauchst ein Schild um ihn zu erkennen.
ein Gehweg ist in aller Regel baulich von der Fahrbahn abgegrenzt.
Fahrräder gehören auf die Fahrbahn, wenn es nicht explizit anders angeordnet ist.
der Regelfall ist also: auf einem Gehweg darf ich nicht Radfahren, wenn ich das muss oder darf, muss es entsprechend gekennzeichnet sein.

und mal ehrlich: hier ist innerstädtisch praktisch kein Gehweg entsprechend ausgeschildert. Was wäre das auch für ein Schilderwirrwarr.
 
Das „Gehweg“-Schild braucht nur dann aufgestellt werden, wenn ansonsten nicht klar wäre, dass der Weg ein Gehweg ist. MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg!
Wo steht das? Mir fällt auf Anhieb ein Gegenbeispiel ein und einige Situationen mit separaten Radwegen neben Straßen bei denen ich nicht sicher bin, ob da ein Schild steht.
 
und mal ehrlich: hier ist innerstädtisch praktisch kein Gehweg entsprechend ausgeschildert. Was wäre das auch für ein Schilderwirrwarr.

Hier am Donau-Ilz Radweg gibts tatsächlich an jedem kreuzenden Feldweg ein Radweg Ende Schild, nur damit 3m weiter wieder ein Radwegschild steht.

Sowas kannst du dir nicht ausdenken...
 
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