C
Coswiger
Krasse Fehlannahme
Welcher StVO Verstoß steht den nun nicht in der Bußgeldtabelle?
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Krasse Fehlannahme
DummheitWelcher StVO Verstoß steht den nun nicht in der Bußgeldtabelle?
Vergiss doch mal den Juristen hier. Wir wollen alle gesund und in einem Stück nach Hause kommen und auch fast allen Autofahrern unterstelle ich, dass sie konfliktfrei ihr Ziel erreichen wollen. Es sollte ein Miteinander auf der Straße sein, das wünsche ich mir nicht nur von Autofahrern, sondern auch von Radfahrern.In etwa so wurde es mir gerade seitens eines Juristen erklärt.
Vergiss doch mal den Juristen hier. Wir wollen alle gesund und in einem Stück nach Hause kommen und auch fast allen Autofahrern unterstelle ich, dass sie konfliktfrei ihr Ziel erreichen wollen. Es sollte ein Miteinander auf der Straße sein, das wünsche ich mir nicht nur von Autofahrern, sondern auch von Radfahrern.
Okay, du willst also trollen. Nun denn.
Vergiss doch mal den Juristen hier. Wir wollen alle gesund und in einem Stück nach Hause kommen und auch fast allen Autofahrern unterstelle ich, dass sie konfliktfrei ihr Ziel erreichen wollen. Es sollte ein Miteinander auf der Straße sein, das wünsche ich mir nicht nur von Autofahrern, sondern auch von Radfahrern.
Und jeder macht mal Fehler, vergesst das nicht.
Ich hab mal ne Actioncam mitgenommen um meine Fahrt aufzuzeichnen. Schon während der Fahrt und auch danach hab ich immer mal wieder gemerkt, dass ich da auch nicht immer der alles richtig mache. Kann ganz heilsam sein sowas, manchmal.
Gab es nun einen StVO Verstoß von mir?
Okay, du gehst auf block.Wenn man keine Argumente hat.....
Nochmal, wo ist der angebliche StVO-Verstoß meinerseits?
Okay, du gehst auf block.
Wir wissen ja nicht ob und wie du deinen Überholvorgang vorher kenntlich gemacht hast.
Musst Du mir nicht schreiben. Ich versuche Dir ja schon die ganze Zeit etwas unter die Arme zu greifen und tue kund, dass man die StVO nicht 100% akribisch auf den Wortlaut festlegen sollte, sondern auch mal etwas gesunden Menschenverstand walten lassen sollte. Das machen übrigens auch JuristenNu, fakt ist das es meinen angeblichen Verstoß gegen die StVO nicht gab.
Musst Du mir nicht schreiben. Ich versuche Dir ja schon die ganze Zeit etwas unter die Arme zu greifen und tue kund, dass man die StVO nicht 100% akribisch auf den Wortlaut festlegen sollte, sondern auch mal etwas gesunden Menschenverstand walten lassen sollte. Das machen übrigens auch Juristen![]()
Es sollte klar sein sein das die Hand kein Fahrtrichtungsanzeiger ist, also kann es auch keinen Verstoß gegeben haben. Ist das so schwer?
Es sollte klar sein sein das die Hand kein Fahrtrichtungsanzeiger ist, also kann es auch keinen Verstoß gegeben haben. Ist das so schwer?
Einige hier unterstellen mir das aber noch immer.![]()
Es wurde nun ja schon mal erklärt, wie es Juristen bewerten (einen hatte ich gerade noch am Telefon), habe ich eine Seite vorher ja schon beschrieben, da ist von Handzeichen nicht die Rede, sondern von schlüssigem Verhalten.
Deswegen erneut die Frage, hast du es und wenn ja wie angekündigt?
Ich hatte halt immer nur gelesen, das die Überholende es hätte doch, auf Grund deines Geschwindigkeitsüberschuß hätte erkennen müssen.
Zum Thema Bußgeldkattalog, dort ist nur Beschrieben bei welchem Verghen welches Bußgeld etc. droht, nicht aber die haftungsrechtliche Frage.