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Konfliktsituationen im Verkehr

In etwa so wurde es mir gerade seitens eines Juristen erklärt.
Vergiss doch mal den Juristen hier. Wir wollen alle gesund und in einem Stück nach Hause kommen und auch fast allen Autofahrern unterstelle ich, dass sie konfliktfrei ihr Ziel erreichen wollen. Es sollte ein Miteinander auf der Straße sein, das wünsche ich mir nicht nur von Autofahrern, sondern auch von Radfahrern.

Und jeder macht mal Fehler, vergesst das nicht.

Ich hab mal ne Actioncam mitgenommen um meine Fahrt aufzuzeichnen. Schon während der Fahrt und auch danach hab ich immer mal wieder gemerkt, dass ich da auch nicht immer der alles richtig mache. Kann ganz heilsam sein sowas, manchmal.
 
Ich bin vergangene Woche hinter einem RR mit dem Auto gewesen. Die Strecke fahre ich auch sehr oft mit dem RR. Nun ist mir aufgefallen, dass es hier sehr eng ist. Ich fühlte mich sogar etwas ertappt und werde nächstes Mal mit Sicherheit den Radweg nebenan nutzen, den ich nur meide, weil ich etwas langsamer machen muss teilweise, wegen Fußgänger. Hätte ich nich gemerkt, wäre ich da nicht selber gefühlt ne Ewigkeit hinter den Rad gehangen. 🤷🏼
Vielleicht ist Einsicht doch der beste Weg?
 
Vergiss doch mal den Juristen hier. Wir wollen alle gesund und in einem Stück nach Hause kommen und auch fast allen Autofahrern unterstelle ich, dass sie konfliktfrei ihr Ziel erreichen wollen. Es sollte ein Miteinander auf der Straße sein, das wünsche ich mir nicht nur von Autofahrern, sondern auch von Radfahrern.

Gab es nun einen StVO Verstoß von mir?
 
Vergiss doch mal den Juristen hier. Wir wollen alle gesund und in einem Stück nach Hause kommen und auch fast allen Autofahrern unterstelle ich, dass sie konfliktfrei ihr Ziel erreichen wollen. Es sollte ein Miteinander auf der Straße sein, das wünsche ich mir nicht nur von Autofahrern, sondern auch von Radfahrern.

Und jeder macht mal Fehler, vergesst das nicht.

Ich hab mal ne Actioncam mitgenommen um meine Fahrt aufzuzeichnen. Schon während der Fahrt und auch danach hab ich immer mal wieder gemerkt, dass ich da auch nicht immer der alles richtig mache. Kann ganz heilsam sein sowas, manchmal.

Die Juristerei war zum Teil Gegenstand der Diskusion unter anderm auf den Teil bin ich eingegangen. Auf den nungerade von dir angebrachten Teil der Diskusion habe ich ja weiter vorher in diesem Strang schon aufmerksam gemacht.
 
Nu, fakt ist das es meinen angeblichen Verstoß gegen die StVO nicht gab.
Musst Du mir nicht schreiben. Ich versuche Dir ja schon die ganze Zeit etwas unter die Arme zu greifen und tue kund, dass man die StVO nicht 100% akribisch auf den Wortlaut festlegen sollte, sondern auch mal etwas gesunden Menschenverstand walten lassen sollte. Das machen übrigens auch Juristen ;)

Woran 'wir' uns hier hochziehen, das ist wie gesagt eine Alltagslappalie, die wahrscheinlich jeder von uns mindestens einmal die Woche erlebt (diese Aufregerei über andere meine ich). Ich habe auch schon mal jemanden im Straßenverkehr den Vogel gezeigt, kommt vor. Sollte aber binnen kurzer Zeit wieder abgehakt werden, sonst grübelt man ja sein ganzes Leben lang (und das kostet dann nur kostbare Lebenszeit).
 
Musst Du mir nicht schreiben. Ich versuche Dir ja schon die ganze Zeit etwas unter die Arme zu greifen und tue kund, dass man die StVO nicht 100% akribisch auf den Wortlaut festlegen sollte, sondern auch mal etwas gesunden Menschenverstand walten lassen sollte. Das machen übrigens auch Juristen ;)

Einige hier unterstellen mir das aber noch immer. ;)
 
Es sollte klar sein sein das die Hand kein Fahrtrichtungsanzeiger ist, also kann es auch keinen Verstoß gegeben haben. Ist das so schwer?

Es wurde nun ja schon mal erklärt, wie es Juristen bewerten (einen hatte ich gerade noch am Telefon), habe ich eine Seite vorher ja schon beschrieben, da ist von Handzeichen nicht die Rede, sondern von schlüssigem Verhalten.
Deswegen erneut die Frage, hast du es und wenn ja wie angekündigt?
Ich hatte halt immer nur gelesen, das die Überholende es hätte doch, auf Grund deines Geschwindigkeitsüberschuß hätte erkennen müssen.
 
Es sollte klar sein sein das die Hand kein Fahrtrichtungsanzeiger ist, also kann es auch keinen Verstoß gegeben haben. Ist das so schwer?

Das Gesetzestexte nicht wortwörtlich, sondern in vielen Fällen adäquat angewendet werden, ist gängige Rechtsnorm. Das Handzeichen ist daher beim Abbiegen dem Fahrtrichtungsanzeiger gleichgestellt - und wird auch so behandelt. In Bezug auf Abbiegevorgänge gibt es dazu schon längst Urteile, exakt so wird es auch angewendet werden, kommt es zu Unfällen, weil ein Spurwechsel vom Radler nicht deutlich angezeigt wird.

Siehe z.B. OLG Karlsruhe (Az.: 1 Ss 161/73) oder OLG Hamm (Az.: 27 U 2/89), die beide eindeutig Handzeichen und Fahrtrichtungsanzeiger gleichsetzen.

Edit: hier werden diese beiden Urteile sogar allgemein zugänglich behandelt & die Gleichsetzung begründet.

https://www.sueddeutsche.de/wirtsch...a.urn-newsml-dpa-com-20090101-141010-99-04899
 
Zum Thema Bußgeldkattalog, dort ist nur Beschrieben bei welchem Verghen welches Bußgeld etc. droht, nicht aber die haftungsrechtliche Frage.
 
Es wurde nun ja schon mal erklärt, wie es Juristen bewerten (einen hatte ich gerade noch am Telefon), habe ich eine Seite vorher ja schon beschrieben, da ist von Handzeichen nicht die Rede, sondern von schlüssigem Verhalten.
Deswegen erneut die Frage, hast du es und wenn ja wie angekündigt?
Ich hatte halt immer nur gelesen, das die Überholende es hätte doch, auf Grund deines Geschwindigkeitsüberschuß hätte erkennen müssen.

Gerade das müßte ich aber laut der ersprünglichen Aussage um die es hier ging.
 
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