• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konfliktsituationen im Verkehr

'... Achtung - es kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen! - - - Einer? 🤔Ich seh gaaanz viele ...'

@Coswiger: bei allem Verständnis für Deine Verhaltensweisen aus scheinbar schlechten Erlebnissen, aber es wäre m. E. empfehlenswert, mal die fast militant wirkende Radfahrer-Brille abzusetzen.

Es ist im Verkehr ein -wenn auch zeitweise ungleiches- Miteinander.

Du kannst natürlich auch gerne weiter auf Dein Recht pochen, entsprechend fahren und Dich aufregen (die Berechtigung/Ursache dafür will ich Dir nicht absprechen). Oder mal den Blick etwas weiten und mal (wieder) Toleranz ausprobieren.

Nur mal so als Gedanke...
 
Beim abbiegen. Da gibts nirgendwo ein Bußgeld wo steht: beim überholen von Radfahrern kein Handzeichen gegeben. Geht ja auch schlecht weil, es ja so auch nicht in der StVO steht. Da kann es auch nicht in der Bußgeldtabelle stehen.

Wenn Du die StVO wortwörtlich auslegst, selbst beim Abbiegen wird dort das Handzeichen nicht erwähnt:

https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

Deiner Schlussfolgerung nach, bedeutet das genau was?

§ 9
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren​

...
(1) 1Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2

§ 5 Überholen
....​

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.


Merkst Du was, die Paragraphen sind sich sehr ähnlich :oops:
 
Wo bin ich intolerant? Mir wurde hier unterstellt gegen die StVO verstoßen zu haben. Nur gibt die StVO diesen angeblichen Verstoß nicht her.
Und wie mehrfach geschrieben, mein Verhalten war klar erkennbar/nachvollziehbar.

Die Antwort paßt zu meinem Beitrag - entspannt Dich doch mal, es will Dich keiner explizit umbringen.

In der Fahrschule bekommt man beigebracht, bei allen Spurwechseln inklusive Schulterblick zu blinken (macht im echten Leben später wahrscheinlich keiner mehr so richtig, aber es ist noch im Kopf und wird evtl indirekt von anderen erwartet).

Dein für Dich deutlich erkennbares, logisch herzuleitendes Verhalten siehst Du so als Fahrradfahrer, ein Autofahrer sieht das nicht so (s. o. Spurwechsel). Also: nicht klar erkennbar! Klar erkennbar wäre das Ganze mit Handzeichen, egal ob das die StVO fordert oder nicht. Kommunikation im Verkehr geht zum größten Teil nun mal nur über Signale.
Abgesehen davon finde ich Deine Empörung über das Überholen knapp vor dem Fußgängerüberweg nicht ganz ehrlich; wurde ja schon erwähnt daß Du das auch gemacht hast. Der Kfz-Lenker könnte das gleiche ja für Dich angenommen haben.
 
Abgesehen davon finde ich Deine Empörung über das Überholen knapp vor dem Fußgängerüberweg nicht ganz ehrlich; wurde ja schon erwähnt daß Du das auch gemacht hast. Der Kfz-Lenker könnte das gleiche ja für Dich angenommen haben.

Ich war ca 80 m Meter weg vom Überweg. Wer braucht mehr Platz zum überholen der Radfahrer oder der Autofahrer?
Der Autofahrer hat danach überholt. Also kannste mich jan nicht mit ihm auf "eine Stufe stellen". Ich war locker 50 m weg vom Uberweg als man Überholvorgang zu Ende war.
Dann überholte der Autofahrer....
 
Wenn das nicht klar war sollten die kein Kfz führen.
Und das man da als Kfz nicht überholt sieht man an meinem geposteten Googlelink.
Puh. Ich klammere STVO, rechtliche Aspekte und so weiter jetzt mal bewusst aus. Mir geht es um meine/deine Sicherheit:
Wenn ich jemanden überhole und mich dafür vor von hinten ankommende Autos setzen muss, sichere ich mich mehrfach (!) ab. Wie weit sind sie weg, wie schnell kommen sie, verzögern sie erkennbar, weil sie sehen, dass ich um die Absperrung/den anderen Radfahrer, Rollerfahrer, Kind usw. herumfahren will? Wenn ich mir nicht sicher bin, werde ich langsamer oder bleibe stehen, bis ich eine Lücke hab. Kennt man ja auch von Radwegen/Spuren, die plötzlich unterbrochen oder zugeparkt sind. Wenn du davon ausgehst, dass die meisten Autofahrer das im Blick haben, täuscht du dich da meiner Ansicht nach gewaltig.
Die Reaktionen hier sollten dir hoffentlich auch zeigen, dass viele zu anderen Einschätzungen kommen.
 
Wenn das nicht klar war sollten die kein Kfz führen.
Und das man da als Kfz nicht überholt sieht man an meinem geposteten Googlelink.

Da schließt sich der Kreis, du argumentierst eben ausschlißlich aus der Sicht „Radfahrer“ die dich überholende Person eben nur aus der Sicht „KFZ Fahrer“
Du bzw. Wir können das ja richtig kacke finden wie die Person das gemacht hat, schlußendlich bist du aber der Leidtragende wenn es zum Unfall kommt.
Gerade weil ich KFZ fahre weiß ich auch wie so gefahren wird ( man macht ja so seine Kilometer in all den Jahren) und dort ist das übrigens nicht anders, da nimmt man auch mal zurück, damit es nicht zum Unfall kommt.
 
Dann ist die seitenlange Diskusion hier ja obzolet, eine „echte“ Gafahr hat dann ja nicht bestanden.

Darum ging es ja auch nie. ;)

Das war ja mein ursprünglicher Beitrag:
Machen viele leider nicht, vorhin erst wieder erlebt.
Ich habe vor mir auf nem Schutzstreifen ne Oma gehabt. Ich fahr doppelt so schnell unterwegs, das muss der Autofahrer ja schnallen das ich die auch überhole.
Hat er aber nicht geschnallt, er hat sich über mich aufgeregt. Dabei habe ich nichts falsch gemacht. :rolleyes:

Daraufhin wurde mir ja unterstellt das ich gegen die StVO verstoßen hätte.
 
Ah jo, stimmt
Was juristisch eben immer noch nicht geklärt ist.

Bin mal gespannt ob sich noch jemand zur Aufklärung erbamt.
 
Zurück