C
Coswiger
Ah jo, stimmt
Was juristisch eben immer noch nicht geklärt ist.
Bin mal gespannt ob sich noch jemand zur Aufklärung erbamt.
Für mich schon, weil kein Fahrrad hat einen Fahrtrichtungsanzeiger.
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Ah jo, stimmt
Was juristisch eben immer noch nicht geklärt ist.
Bin mal gespannt ob sich noch jemand zur Aufklärung erbamt.
Für mich schon, weil kein Fahrrad hat einen Fahrtrichtungsanzeiger.
Kenne deinen juristischen Backround nicht![]()
Du postest hier Deinen Konflikt, der ja dann doch keiner war(?) in einem Rennradforum, wo Du nur auf Leute triffst, die tendenziell schon einmal pro RR eingestellt sind. Das Feedback ist, dass Dein Verhalten weder geschickt noch regelkonform war. Einige machen sich die Mühe und suchen sogar §§ heraus. Einsicht null, Autofahrer, die die Situation anders beurteilen wie Du, sollen das Auto stehen lassen. Du bist der Einzige, der das beurteilen kann - wieviel Kilometer Auto bist Du schon selbst gefahren?Wenn das nicht klar war sollten die kein Kfz führen.
Und das man da als Kfz nicht überholt sieht man an meinem geposteten Googlelink.
Kenne mich nur im Arbeitsrecht etwas aus.
Aber den Jurist der der Meinung ist das Fahrräder einen Fahrrichtungsanzeiger haben will ich sehen.
Der war gutwieviel Kilometer Auto bist Du schon selbst gefahren?
Das Feedback ist, dass Dein Verhalten weder geschickt noch regelkonform war.
Dann halte auch die Hand raus wenn du vorm Radfahrer wieder einscherst. So konsequent bist hoffentlich, oder etwa doch nicht?
Das Feedback ist, dass Dein Verhalten weder geschickt noch regelkonform war.
Eurer Logik nach müßtet ihr dann auch beim wieder einordnen die Hand raushalten.
Ich hoffe ihr macht das auch!![]()
Wenn man die StVO wortwörtlich auslegt, dann müsste der Radfahrer überhaupt keine Zeichen geben, da ja - Deiner Meinung nach - alles auf den Fahrtrichtungsanzeiger runtergebrochen werden muss, der uns Radfahrern von der StVZO aber nun mal nicht aufgezwungen wird. Dass man mit dieser Argumentation nicht weiter kommt, das weißt Du aber auch![]()
Stimmt, war kein Verstoß gegen die StVO.
Und der Autofahrer ist auch nicht, wie von dir behauptet, vorausschauend gefahren.
So sehr ich der Meinung bin, dass auch ein Autofahrer von hinten zweifelsfrei erkennen muss, dass der Schnellere Radfahrer den langsameren gleich überholen wird, denke ich, ist eine deutlich sichtbare Absichtserklärung welcher Art auch immer und ein rückversichernder Schulterblick doch dringend anzuraten.
Der Einzige, der absolut im Recht ist, und das zu 1hunderttausend Prozent, bist grundsätzlich du. Du fährst vorausschauend, machst auf dich aufmerksam, wenn du ausscherst, hast alles im Griff. Nur die bösen Mitmenschen, die machen alles, aber auch wirklich alles falsch und provozieren dich und wollen dir an den Kragen. Natürlich.
EOD mit dir. Und bitte nicht mehr markieren, oder zitieren.
Jeder StVO Verstoß steht da drin.
Krasse Fehlannahme
Und auf den aktuellen Fall bezogen: So sehr ich der Meinung bin, dass auch ein Autofahrer von hinten zweifelsfrei erkennen muss, dass der Schnellere Radfahrer den langsameren gleich überholen wird, denke ich, ist eine deutlich sichtbare Absichtserklärung welcher Art auch immer und ein rückversichernder Schulterblick doch dringend anzuraten.
Das habe ich ja auch nie bestritten. Es ging immer nur darum das mir ein Verstoß gegen die StVO von einigen hier unterstellt wurde. Diesen Verstoß gab es aber nicht, warum habe ich zur genüge erläutert.
Oder biste auch der Ansicht das ich gegen die StVO verstoßen habe?