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Konfliktsituationen im Verkehr

Wenn das nicht klar war sollten die kein Kfz führen.
Und das man da als Kfz nicht überholt sieht man an meinem geposteten Googlelink.
Du postest hier Deinen Konflikt, der ja dann doch keiner war(?) in einem Rennradforum, wo Du nur auf Leute triffst, die tendenziell schon einmal pro RR eingestellt sind. Das Feedback ist, dass Dein Verhalten weder geschickt noch regelkonform war. Einige machen sich die Mühe und suchen sogar §§ heraus. Einsicht null, Autofahrer, die die Situation anders beurteilen wie Du, sollen das Auto stehen lassen. Du bist der Einzige, der das beurteilen kann - wieviel Kilometer Auto bist Du schon selbst gefahren?
Was soll denn dem Autofahrer klar sein? Leider wird er hier seine Sicht nicht posten.
Die könnte z.B. so gewesen sein: "Ich fahre auf der Straße, vor mir 2 Radfahrer auf dem Schutzstreifen. Der 2. Radfahrer ist viel schneller als der 1. macht aber keine Anzeichen zum Überholen. Einfach so seine Fahrlinie verlassen und in meine fahren, wird er nicht so ohne weiteres tun. Er hat sich kurz umgedreht und mich gesehen und immer noch kein Handzeichen gegeben. Der 1. Radfahrer ist langsam genug, dass ich locker vor dem Zebrastreifen den Überholvorgang abschließen kann..."
Nur mal so als Anregung zum Perspektivwechsel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kenne mich nur im Arbeitsrecht etwas aus.
Aber den Jurist der der Meinung ist das Fahrräder einen Fahrrichtungsanzeiger haben will ich sehen.

Dass das Ambivalent zum Fahrtrichtungsanzeiger beim KFZ der Arm bei Radfahrer ist wurde ja schon erwänt.
Sei es drum
Gibt eben doch mehr so Menschen wie den „Anzeigenhauptmeister“. 🫣
 
😄

Eurer Logik nach müßtet ihr dann auch beim wieder einordnen die Hand raushalten.

Ich hoffe ihr macht das auch! 😂

Nö, ich lege die StVO ja nicht wortwörtlich aus. Du warst doch der, der sich hier im Faden so auf die beiden Paragraphen bzw. deren Wortlaut versteift hat. ;)

https://www.rennrad-news.de/forum/threads/konfliktsituationen-im-verkehr.191535/post-6066498

Wenn man die StVO wortwörtlich auslegt, dann müsste der Radfahrer überhaupt keine Zeichen geben, da ja - Deiner Meinung nach - alles auf den Fahrtrichtungsanzeiger runtergebrochen werden muss, der uns Radfahrern von der StVZO aber nun mal nicht aufgezwungen wird. Dass man mit dieser Argumentation nicht weiter kommt, das weißt Du aber auch :)

Halten wir mal fest: eigentlich war da ja nicht viel, außer dass der Coswiger sich aufregt, dass der Autrofahrer sich über ihn aufgeregt hat. Ziemlich viel Aufsehen für solch eine Alltagslappalie :bier:
 
Wenn man die StVO wortwörtlich auslegt, dann müsste der Radfahrer überhaupt keine Zeichen geben, da ja - Deiner Meinung nach - alles auf den Fahrtrichtungsanzeiger runtergebrochen werden muss, der uns Radfahrern von der StVZO aber nun mal nicht aufgezwungen wird. Dass man mit dieser Argumentation nicht weiter kommt, das weißt Du aber auch :)

Nu, fakt ist das es meinen angeblichen Verstoß gegen die StVO nicht gab.
 
Sehr interessanter Diskurs für einen Psychologen, schätze ich. @Coswiger und Mitdiskutanten demonstrieren grade sehr eindrucksvoll, wo es auf unseren Straßen krankt: an der Rechthaberei.

Für mich neu, dass das jetzt auch unter Radfahrern angekommen ist, aber wenn ich so recht drüber nachdenke, stelle ich das in den letzten paar Jahren auch unterwegs immer öfter fest.

Klar braucht es Regeln, damit der Straßenverkehr funktioniert, aber die sind doch kein Selbstzweck! Nicht umsonst ist der §1 §1.

Und auf den aktuellen Fall bezogen: So sehr ich der Meinung bin, dass auch ein Autofahrer von hinten zweifelsfrei erkennen muss, dass der Schnellere Radfahrer den langsameren gleich überholen wird, denke ich, ist eine deutlich sichtbare Absichtserklärung welcher Art auch immer und ein rückversichernder Schulterblick doch dringend anzuraten.
 
Stimmt, war kein Verstoß gegen die StVO.

Und der Autofahrer ist auch nicht, wie von dir behauptet, vorausschauend gefahren.

Der Einzige, der absolut im Recht ist, und das zu 1hunderttausend Prozent, bist grundsätzlich du. Du fährst vorausschauend, machst auf dich aufmerksam, wenn du ausscherst, hast alles im Griff. Nur die bösen Mitmenschen, die machen alles, aber auch wirklich alles falsch und provozieren dich und wollen dir an den Kragen. Natürlich.

EOD mit dir. Und bitte nicht mehr markieren, oder zitieren.
 
So sehr ich der Meinung bin, dass auch ein Autofahrer von hinten zweifelsfrei erkennen muss, dass der Schnellere Radfahrer den langsameren gleich überholen wird, denke ich, ist eine deutlich sichtbare Absichtserklärung welcher Art auch immer und ein rückversichernder Schulterblick doch dringend anzuraten.

Das habe ich ja auch nie bestritten. Es ging immer nur darum das mir ein Verstoß gegen die StVO von einigen hier unterstellt wurde. Diesen Verstoß gab es aber nicht, warum habe ich zur genüge erläutert.

Oder biste auch der Ansicht das ich gegen die StVO verstoßen habe?
 
Der Einzige, der absolut im Recht ist, und das zu 1hunderttausend Prozent, bist grundsätzlich du. Du fährst vorausschauend, machst auf dich aufmerksam, wenn du ausscherst, hast alles im Griff. Nur die bösen Mitmenschen, die machen alles, aber auch wirklich alles falsch und provozieren dich und wollen dir an den Kragen. Natürlich.

EOD mit dir. Und bitte nicht mehr markieren, oder zitieren.

Kannst ruhig zugeben das es, den von dir unterstellten, StVO Verstoß nicht gab.
 
Und auf den aktuellen Fall bezogen: So sehr ich der Meinung bin, dass auch ein Autofahrer von hinten zweifelsfrei erkennen muss, dass der Schnellere Radfahrer den langsameren gleich überholen wird, denke ich, ist eine deutlich sichtbare Absichtserklärung welcher Art auch immer und ein rückversichernder Schulterblick doch dringend anzuraten.

In etwa so wurde es mir gerade seitens eines Juristen erklärt.
Es muss kohärentes Verhalten vorleigen, sprich - es muss für Dritte deutlich erkennbar sein, dass ein Überholen/Spurwechsel stattfinden soll.
 
Das habe ich ja auch nie bestritten. Es ging immer nur darum das mir ein Verstoß gegen die StVO von einigen hier unterstellt wurde. Diesen Verstoß gab es aber nicht, warum habe ich zur genüge erläutert.

Oder biste auch der Ansicht das ich gegen die StVO verstoßen habe?

Nun ja, bis her hatte ich es immer so gelesen, als das du meinst, die hätte doch erkennen müssen, dass du überholen willst. Daraus ist erstmal nicht zu erlesen wie du dienen Spurwechsel angezeigt bzw verständlich gemacht hast.
 
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