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Konfliktsituationen im Verkehr

So soll es sein. Die meisten anderen Kommentare spiegeln eine kranke Gesellschaft wider.

Frag sich aber echt wie dies genau gemeint ist. Spiegeln unsere Kommentare bzgl Klingel eine kranke Gesellschaft wieder?
Mit anderen Worten:
Ist jeder der keine Klingel am Rad hat für ihn Krank?
Oder hält er die Kommentare der "angeklingelten" Personen für Krank? Das könnte auch sein. ;)
 
„Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten.“ (§ 64a StVZO)

Fehlt die Klingel am Fahrrad bzw. ist diese defekt, können die Behörden im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.
 
"Kommentar spiegelt kranke Gesellschaft wider" bedeutet nicht, dass der Kommentator krank ist.

Semantisch hast du Recht. Anstatt einfach klar zu antworten lieber vage zu bleiben, lässt aber durchaus auch unterschiedliche Schlussfolgerungen zu - meinst du nicht?

Für mich ist das Thema erledigt; ich würde mir nur einen anderen Umgang miteinander auch hier im Forum wünschen. Das wir hier nicht immer alle Erdbeer-Tee trinken und "Kumbaya" singen ... geschenkt.
 
Welchen Zacken aus der Krone bricht man sich denn mit der Klingel am Rad aus?

Ich habe auch lange gedacht, klingeling/Surren uä wäre gut. Ich habe es einmal als Fußgänger erlebt. Ist es nicht. Es ist zu irritierend. Ich habe länger gebraucht um mich und Hund zu sortieren. Das Unterbewusstsein hat Klingel = Fahrrad besser abgespeichert.
 

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 64a müssen auch Schlitten mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein, ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein.
Fehlt die Klingel am Schlitten bzw. ist diese defekt, können die Behörden im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.
 
Das ist wahrscheinlich eines der wenigen Verwarngelder, welche noch nie erhoben wurden 😂

Allerdings wurde ich wegen fehlender Ausrüstung am Rennrad oder der Benutzungspflicht von Radwegen auch noch nie belangt.
 
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