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Jobrad, Besteuerung bei reduzierten Preisen

Hast du wirklich geglaubt dass du mit der Aussage „Was kostet die Welt?“ so viel substanzielles zum Thema Fahrradleasing beigetreten hast? Ich mein mit dem Motto kann man auch einfach in den Randladen gehen und direkt mitnehmen, ganz ohne den ganzen Quatsch.
Ich wollte nirgends beitreten und in den Randladen gehe ich auch nur sehr selten. 🤷🏼‍♂️ 🤔
 
Ich hoffe das es hier einigermaßen reinpasst:

Generell ist es ja so, das die Wahl der Steuerklasse unterjährig das Netto beeinflusst und am Ende des Jahres mit der Steuererklärung egalisiert wird. Bis dahin hat man entweder eine Steuerschuld oder eine Forderung aufgebaut.
Wie verhält es sich beim Fahrrad-Leasing. Ich habe bemerkt, dass die Steuerklasse 3 für die Nettobelastung am ungünstigsten. Ein Wechsel in 4/4 würde die Nettobelastung doch deutlich reduzieren. Kann man sich den Wechsel sparen weil am Ende des Jahres sich eh egalisiert, oder habe ich durch die Wahl der Steuerklasse hier einen Vorteil?
 
@Julius1289 wie kommst Du darauf, dass das Leasing eine Auswirkung darauf hat?

Die Leasingrate wird vor der individuellen Besteuerung abgezogen, damit spielt die Wahl der Steuerklasse danach keine Rolle mehr, da das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Leasingrate gleich bleibt.

Am Ende reduziert die Leasingrate immer das zu versteuernde Einkommen, unabhängig von der Steuerklasse.
 
Ich komme darauf weil die Nettobelastung je nach Steuerklasse variiert. Schreibe gerade vom Handy aus, daher kann ich kein Beispiel anhängen, aber wenn mann die Rechner einschlägiger Leasinganbieter mit verschiedenen Steuerklassen befüllt (bei ansonsten gleichen Parametern) sieht man, dass die Nettobelastung sich ändert. Es handelt sich ja um eine Entgeltumwandlung durch die man auch z.B. Sozialabgaben spart. Hoffe es wird klar was ich meine.
 
Ah ich verstehe auf was Du hinaus willst.

Die Steuerklasse steuert eine Art "Vorabsteuer" und diese nutzen die Leasing-Anbieter für die Berechnung.

Wirklich entscheidend ist aber, was am Ende das Finanzamt errechnet und dann kann sich der berechnete Vorteil entweder erhöhen, oder eben nicht.

Je niedriger die steuerliche Belastung im Monat, umso geringer auch der steuerliche Vorteil, was ja logisch ist.

Genauer wäre, wenn man bei den Rechnern seinen individuellen Steuersatz erfassen könnte, aber das sehen die Rechner nicht vor.

Sprich, der eigene Steuersatz entscheidet über die Höhe des steuerlichen Vorteiles beim Leasing. Innerhalb des Jahres kann man aber beim Leasing sich keinen Vorteil durch die Wahl der Steuerklasse "erkaufen", dann bei der Steuererklärung gleicht sich das wieder aus, außer man nutzt die unterjährige Liquidität und erwirtschaftet damit entsprechende Erträge.
 
Die neue Regelung ist leider echt blöd.

Die UVP wird nicht nur für die Ermittlung des Geldwertevorteiles herangezogen, sondern auch für die Schlußrate, wenn man das Rad übernehmen will.
les mir gerade den thread von Anfang durch udn dann ist mir das aufgefallen.
Du hast recht was die Ermittelun deds geldwerten Vorteil sbtrifft dass der UVP als basis hernagezigen wird.
Was die Zahlung zur Übernahme nach 36 Monaten betrifft, stimmt das nicht. Hier wird der Kaufpreis herangezogen. Wenn einzelne Leasingrpvoder das nicht so machen sollten, ist das eine verkappte Kostensteigerung. Seitens Finanzamt gibt es da keine Vorgabe.
Wenn dafür die Leasingraten attarktiver sind bei so einem Leasingprovider, kann sich das unterm Strich immer noch lohnen wenn man das rad übernehmen will.
 
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