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Das mag sein, ein kurzes Hupen ist nicht das Problem. Wenn aber der Autofahrer während des Überholvorgangs dauerhupt grenzt das an Nötigung!Ich hab aber sogar schonmal gelesen, dass man (früher???) per Hupen seinen Überholvorgang angekündtig hat. Stimmt das eigentlich?
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Er hat dir gedroht, dir den Vogel gezeigt usw.
Da tut es auch nix zu Sache, dass du nicht den Radweg benutzt hast. Die 15€ wär mir das wert...
(wie teuer ist das überhaupt?)
Bestimmt wurde dieses Thema schon oft diskutiert: Was macht ihr, wenn ihr auf einer fast autofreien Straße fahrt, und ein Autofahrer hupend, kopfschüttelnd und vogelzeigend neben Euch auf sich aufmerksam macht, um Euch wütend und belehrend darauf hinzuweisen, das Radfahrer den Radweg zu benutzen haben. Euch dann überholt und beim Einscheren auch noch schneidet. Der Radfahrweg aber so sandig, schmal und holprig ist, dass das Befahren indiskutabel ist. An der nächsten Ampel seht ihr das Auto schon stehen. Die Seitenscheibe rechts ist heruntergefahren. Der Fahrer schnautzt aus der Seitenscheibe gebäugt noch immer kopfschüttelnd "das nächste Mal fahre ich Dich um, fahr gefälligst auf dem Radweg". Auch wenn ich versuche, mich zu beherrschen. In mir kocht dann immer alles hoch...
Was antwortet ihr diesen Menschen? Was sollte man antworten?`Sollte man überhaupt antworten?
öhm, driften macht mir auch spass
aber ich mach das nur auf engen bergstrecken![]()
Naja, der Autofahrer war nicht gerade höflich, aber im Recht, wenn ein Radweg da ist, musst du ihn benutzen. Wenn du mit diesen Situationen überfordert bist, steig aufs Crossrad um.
:spinner:
Genau das mache ich auch. Ich fasse seine Gesten und Gehupe als Gruß auf und winke fröhlich zurück.die zeit in der ich mich über alles aufgeregt habe ist schon vorbei... wenn einer hupt winke ich immer nur freundlich. :wink2:
lt. STVO:Ich hab aber sogar schonmal gelesen, dass man (früher???) per Hupen seinen Überholvorgang angekündtig hat. Stimmt das eigentlich?
StVO §16 Warnzeichen schrieb:(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5)
StVO §5 Überholen schrieb:(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Dass sich ein weiterer ebenso kleiner Prozentsatz von Autofahrern von meiner Anwesenheit auf "ihrer" Straße provoziert fühlt [Hallo? Ich setze mich freiwillig der Gefahr aus, alle zwei Sekunden von einer Tonne Blech über den Haufen gefahren zu werden, nur um einen Autofahrer absichtlich zu meinem Vergnügen zu ärgern?? Dat geht immer noch nicht in meinen Kopp rein, wie Autofahrer so was denken können ... aber sie tun es...Aus deren Sicht bin ich ein Hinderniss, auf das man achten muss - allein das ist wohl schon ein übermäßiger Verlust von Fahrvergnügen bzw. Freiheitsberaubung - ich beraube den Dosisten der Freiheit, nicht an Schwächere denken zu müssen...Aber jetzt wird es psychologisch...], damit muss ich dann leider rechnen. Und mir geht wie dem Fun4Robin in solchen Situationen auch schon mal das Messer in der Tasche auf, was sich dieses Arschloch denn denkt, mich mit seiner Tonne Blech zu gefährden, nur weil der Wixxer sich einbildet, ich hätte ihn provoziert. Ich kann also spontane Reaktionen von Handzeichen über fliegende Trinkflaschen und Beleidigungen bis hin zu Sachbeschädigungen durchaus verstehen und kann mich auch nicht davon freisprechen, dass mir sowas noch nie passiert wäre...
Aber meine Einstellung bleibt:
- Wenn ich auf der Straße fahre, muss ich mit Idioten rechnen und sie ertragen. Wenn ich das nicht abkann, muss ich auf den Radweg und Baumwurzeln, Glasscherben, hirnrisssige Verschwenkungen und Gefährdungen an jeder Einmündung ertragen...also Straße
- Wenn mich einer anhupt oder schneidet, versuche ich das zu ignorieren - der Versuch klappt bei Weitem nicht immer...Aber zumindest den Vogel oder Effe kann ich inzwischen vermeiden und winke freundlich oder zeige mit Zeigefinger und Daumen an, dass der Abstand zu klein war (kann man im Rückspiegel bestimmt hervorragend erkennen)
- Falls es an der nächsten Ampel zu einer direkten Konfrontation kommt...habe ich überraschend positive Reaktionen erlebt, wenn man sich nicht aufregt, sondern ganz besonnen erklärt: "Ach, wissen sie...wenn ich eben an dem Schlagloch nur ganz wenig den Lenker verrissen hätte, dann hätten Sie mich eben über den Haufen gefahren, so eng, wie Sie überholt haben. Sie hätten doch gar keine Chance mehr gehabt, zu reagieren. Mit ein bißchen mehr Abstand könnten wir doch beide viel besser leben....". Der psychologische Trick an der Sache ist, dass man zuerst von einem eigenen möglichen Fehler spricht... das funktioniert echt sehr gut!
Und Kätchen hat schon Recht: So, wie wir Rennradler uns typischerweise im Straßenverkehr bewegen (ob regelkonform oder nicht - wir nerven andere Verkehrsteilnehmermit unserer Art schon ganz gewaltig), können wir schlecht von anderen Verkehrsteilnehmern hunderprozentige Einhaltung aller Aspekte der StVO einfordern....TROTZDEM besteht ein riesiger Unterschied zwischen einem rechts überholenden und eine rote Fussgängerampel ignorierendem Radfahrer und einem ohne Abstand überholenden LKW - nämlich die direkte Gefährung von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Diese prinzipielle Assymetrie verbietet es Autofahrern mit ausreichender sittlicher Reife einfach, "provozierende" Radler zu nötigen/belehren - die Assymetrie erlaubt es uns aber nicht, uns spezielle Rechte rauszunehmen.
Eine Anzeige oder Lynchjustiz sollte man sich für wirklich schlimme Fälle vorbehalten.