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Hunde-Crashs - wird der Besitzer zur Verantwortung gezogen?

AW: Hunde-Crashs - wird der Besitzer zur Verantwortung gezogen?

Drüber nageln! Hätte ich auch gesagt, bis vor drei Wochen: Abfahrtsende, 70km/h, Kamikaze-Katze, prächtige Schürfwunden und Schambeinbruch. Aber das nächste Mal klappt’s. :D

Abgesehen davon, Katzenbisse sind gefährlicher:
Bauer starb an den Bissen der Nachbarskatze
Katzenbisse
:eek:

Ups....wie kam's? Kontrolle nach der Kollission verloren? So eine Durchschnittskatze sollte keinen größeren Schlag als das übliche Frostloch verursachen....

Katzenbiss....wirklich *äußerst* ungewöhnlich. Zum einen beißen Katzen nicht so schnell, zum anderen sind es ziemlich reinliche Tiere. Bei einem ernsthaften Biss Arztbesuch - Tetanusspritze - gut ist.

Gefährlicher sind bei Katzen eigentlich Verletzungen durch die messerscharfen Krallen....
 
AW: Hunde-Crashs - wird der Besitzer zur Verantwortung gezogen?

Also einen Hundebesitzer auf Schadenersatz zu verklagen wäre für mich total übertrieben. Aber eine gewalltige Ohrfeige links und rechts, dazu einen Weiterbildung- Kurs für Herrchen, über gerechte Hundehaltung wohl eher angebracht. Ein solcher Sadenersatz kann einige hundert Tausend Franken kosten und somit die Existenz einer ganzen Familie in frage stellen.

Leider hatte ich vor einigen Jahren ein unverschuldeten Unfall mit einem Teamfahrzeug. Der Rennfahrer wollte mich verklagen und verlangte 200`000 Euros! Zum glück gab der Polizist zu, dass Er mich auf die Gegenfahrseite gelenkt hat :)) Ich hätte Privat ein grossen Problem gehabt und ich währe garantiert zum Bankräuber geworden :)) Überigens, das schlechte Gewissen nach einem solchen Vorfall ist wirklich extrem Gross! Mich beschäftigt das nach all den Jahren immer noch sehr und der Vorfall kommt in vielen meiner Träume beim schalfen vor.
 
AW: Hunde-Crashs - wird der Besitzer zur Verantwortung gezogen?

Also einen Hundebesitzer auf Schadenersatz zu verklagen wäre für mich total übertrieben. Aber eine gewalltige Ohrfeige links und rechts, dazu einen Weiterbildung- Kurs für Herrchen, über gerechte Hundehaltung wohl eher angebracht. Ein solcher Sadenersatz kann einige hundert Tausend Franken kosten und somit die Existenz einer ganzen Familie in frage stellen.

Ohne private Haftpflichtversicherung kann man eigentlich kaum noch ruhig schlafen. Schadenersatzansprüche sind in der Höhe unbegrenzt und können tatsächlich Existenzen gefährden.
Wenn jemand so blöd ist und lässt seinen verzogenen Hund bei so einer Veranstaltung nicht angeleint rumlaufen, der ist daran auch selbst schuld.
Und auch sonst kann durch die Teilnahme am Straßenverkehr durch einen unachtsamen Schritt soviel passieren, dass man sich gleich die Kugel geben kann.
 
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Ups....wie kam's? Kontrolle nach der Kollission verloren? So eine Durchschnittskatze sollte keinen größeren Schlag als das übliche Frostloch verursachen....
Tja, wenn ich das so genau wüsste. Meine Erinnerungen sind ziemlich unbrauchbar. Die Katze kam von links aus dem Gestrüpp geschossen. Ich habe sie nur knapp am unteren „Bildrand“ gesehen. Ich habe einen Schlag am Lenker gespührt, in der Erinnerung nicht mal besonders stark. Keine Ahnung, ob ich wirklich drüber gefahren bin oder ob die Katze nur seitlich ans Vorderrad gesprungen ist.

Warum ich nicht einfach weiterfahren konnte, weiss ich nicht. Ich war immer der Meinung „geradeaus geht immer“, bin schon in so manches Schlagloch gedonnert und habe mir auch mal bei einer Abfahrt die Vorderfelge an einem Stein verbeult, ohne deswegen gleich zu stürzen. Gebremst habe ich eigentlich auch nicht, würde ich meinen. Jedenfalls hat der Lenker angefangen zu flattern, und zwar immer stärker, bis das Vorderrad zuletzt fast quer stand. Ziemlich bescheuert, aber so habe ich es in Erinnerung. Ich fiel dann irgendwie nach rechts vorne vom Rad und sehe noch meine Brille wegfliegen.

Ich wünschte mir ein Video des Sturzes, hochauflösend und mit Zeitlupe. Vielleicht würde ich mich damit ziemlich blamieren, aber das wäre es mir schon wert. :D

Katzenbiss....wirklich *äußerst* ungewöhnlich. Zum einen beißen Katzen nicht so schnell, zum anderen sind es ziemlich reinliche Tiere. Bei einem ernsthaften Biss Arztbesuch - Tetanusspritze - gut ist.
Dich selbst würdest du wahrscheinlich auch als sauber bezeichnen. :) Trotzdem ist ein Menschenbiss bezüglich Infektionen sogar noch gefährlicher wie ein Katzenbiss. Die spitzen Zähnchen der Katzen gehen dafür leichter in die Tiefe, erst dann wird es gefährlich. Eine angefahrene und verletzte Katze beisst sicher schnell mal zu. Kann man ihr jedenfalls nicht verübeln. Die Tetanus Impfung ist wichtig, hilft dann aber nicht, da es andere Erreger sind.
 
AW: Hunde-Crashs - wird der Besitzer zur Verantwortung gezogen?

Also einen Hundebesitzer auf Schadenersatz zu verklagen wäre für mich total übertrieben. Aber eine gewalltige Ohrfeige links und rechts, dazu einen Weiterbildung- Kurs für Herrchen, über gerechte Hundehaltung wohl eher angebracht. Ein solcher Sadenersatz kann einige hundert Tausend Franken kosten und somit die Existenz einer ganzen Familie in frage stellen.

Ich weiss ja nicht, wie es in der Schweiz aussieht, in Deutschland ist das so:

§ 823 I BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Bei dem Hundehalter, der seinen Hund unangeleint an die Strecke eines Radrennens mitbringt, ist beim Hundeunfall mindestens die Fahrlässigkeit gegeben, wahrscheinlich die auch die grobe Fahrlässigkeit. U.U. ist es sogar die "billigende Inkaufnahme", die die erste Stufe des Vorsatzes darstellt, was jedoch nur strafrechtlich von Bedeutung ist.

In jedem Falle ist es ganz und gar nicht übertrieben, den Hundehalter im konkreten Beispiel in die Haftung zu nehmen - auch wenn das seine Existenz gefährden sollte. Sieht ja bei seinem Opfer auch nicht besser aus! (z.B. ein Radprofi, der aufgrund seiner Verletzungen die Karriere beenden muss)

Vielmehr ist das schlicht gerecht.

Und wenn es grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz war, ist es auch richtig, daß viele Haftpflichtversicherungen die Leistung ablehnen.
 
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Dich selbst würdest du wahrscheinlich auch als sauber bezeichnen.

Naja. Nicht immer....:floet:

Eine angefahrene und verletzte Katze beisst sicher schnell mal zu.

Klar. Man sollte sich einem verletzten Tier sowieso nicht oder nur unter größter Vorsicht nähern.

Was die Gefährlichkeit von Katzenbissen / Krallenverletzungen angeht, scheint mir die verlinkte Seite etwas übertrieben zu sein. Nicht, daß es nicht zu solchen Infektion kömmen könnte, aber:

Jeder Katzenbesitzer hat schon duzende Male ein paar Kratzer seiner Katze abbekommen, und ich kennen keinen, der deswegen ins Krankenhaus musste, zumindest nicht w/ Infekten.

Ganz wild wird es bei Katern untereinander, bei Revierkämpfen, da fließt regelmäßig Blut. (Da wird dann auch richtig gebissen) Und trotzdem kommt es nur selten zu Infektionen...Am häufigsten ist der Biss in den Schwanz, wen der unterlegene Gegner gerade abhauen will...:D
 
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Tja, wenn ich das so genau wüsste. Meine Erinnerungen sind ziemlich unbrauchbar. Die Katze kam von links aus dem Gestrüpp geschossen. Ich habe sie nur knapp am unteren „Bildrand“ gesehen. Ich habe einen Schlag am Lenker gespührt, in der Erinnerung nicht mal besonders stark. Keine Ahnung, ob ich wirklich drüber gefahren bin oder ob die Katze nur seitlich ans Vorderrad gesprungen ist.

Na, ich denke dann bist Du bestimmt drübergefahren. Ich kann mir schwer vorstellen, daß ein so kleines und leichtes Tier nur durch dranspringen / touchieren den Sturz verursachen kann.

Ich bin vor vielen Jahren als Jugendlicher (13-jähriger Hänfling) durch einen Dackel gestürzt, der mir (unangeleint auf dem Radweg) vor's Rad gelaufen ist. Bin mitten drüber genagelt und dann den klassischen Abflug über den Lenker.

Das geilste war, daß der Besitzer, anstatt mir zu helfen (mir lief das Blut übers Gesicht und am Arm runter) mir ernsthaft Prügel androhte weil ich seinen Liebling überfahren hatte....da tat es mir nicht wirklich leid, daß der Hund anscheinend ein gebrochenes Rückgrat hatte. Habe dann Fersengeld gegeben. Narbe an der Hand habe ich heute noch, und manchmal tut's da immer noch weh.
 
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Ich bin vor vielen Jahren als Jugendlicher (13-jähriger Hänfling) durch einen Dackel gestürzt, der mir (unangeleint auf dem Radweg) vor's Rad gelaufen ist. Bin mitten drüber genagelt und dann den klassischen Abflug über den Lenker.

Das geilste war, daß der Besitzer, anstatt mir zu helfen (mir lief das Blut übers Gesicht und am Arm runter) mir ernsthaft Prügel androhte weil ich seinen Liebling überfahren hatte....da tat es mir nicht wirklich leid, daß der Hund anscheinend ein gebrochenes Rückgrat hatte. Habe dann Fersengeld gegeben. Narbe an der Hand habe ich heute noch, und manchmal tut's da immer noch weh.

Na prima, da hat sich das zweibeinige Hundehirn gleich noch auf primitive Art & Weise vorm Schadensersatz gedrückt. ;)
 
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Na prima, da hat sich das zweibeinige Hundehirn gleich noch auf primitive Art & Weise vorm Schadensersatz gedrückt. ;)

Mal abgesehen davon, daß ich als 13-jähriger noch fast keine Rechtskenntnisse besaß: Der Hundehalter hatte fahrlässig (unangeleinter Hund auf dem Radweg) einen Unfall mit Personenschaden verursacht, gefolgt von unterlassener Hilfeleistung und Bedrohung.

Wer hätte hier wohl Schadensersatz leisten müssen? Mal abgesehen von der Strafe, die bei dieser Liste gegenüber einem Kind(!) wohl nicht bei einer Geldstrafe geblieben wäre.

:spinner:
 
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Ich weiss ja nicht, wie es in der Schweiz aussieht, in Deutschland ist das so:
Auch in der Schweiz haftet der Halter für seinen Hund (http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a56.html).

Bei Katzen ist es anders. :rolleyes: Der Halter haftet nicht für seine Katze, wenn sie etwas anstellt. Die Sorgfaltspflicht gilt grundsätzlich als nicht verletzt: „Katzen seien also von Natur aus vagabundierende, nicht wirklich zu domestizierende Wesen – als solche sind sie auch gesellschaftlich akzeptiert.“ (beobachter.ch)
 
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Hatte kürzlich eine (glücklicherweise innerorts) Begegnung mit einem Golden Retriver, der hinter einem Auto mitten auf die Straße gesprungen ist! Leider is meine "Bunny Hopp Technik" noch nicht ganz ausgereift und drüber rollen is in so nem Fall auch eher schwierig... Konnte zum Glück noch einigermaßen bremsen und die bescheuerte Besitzerin rief mir nur zu, sie verstehe gar nicht, warum er das in letzter Zeit immer macht!!!??? Hunde gehören an Straßen an die Leine! Katzen gehören nicht in Wohnungen! Rentner, die Ihren Kopf nicht mehr drehen und nix mehr sehen können gehören nicht ans Steuer! Und die Rehe, Wildschweine etc.. haben Sonderstatus, da wir UNSERE Straßen ja schließlich durch IHREN Wald gebaut haben...

Unverantworlich, was da bei der Tour passiert ist!
Muss für den Hund ein ziemlich heftiges Gefühl gewesen sein, aus dieser Perspektive einen Peloton mit 40 Sachen auf sich zu kommen zu sehen ;-)
 
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solange es ein straßenköter war, kann man es noch irgendwo nachvollziehen. wenn aber ein besitzer zu blöd ist, um bei einem radrennen den hund festzuhalten, sollte man den anzeigen und bestrafen. ganz klar fahrlässig.vllt. gar absicht? man weiß ja nie. der hund tut mir leid....
 
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Auch in der Schweiz haftet der Halter für seinen Hund (http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a56.html).

Bei Katzen ist es anders. :rolleyes: Der Halter haftet nicht für seine Katze, wenn sie etwas anstellt. Die Sorgfaltspflicht gilt grundsätzlich als nicht verletzt: „Katzen seien also von Natur aus vagabundierende, nicht wirklich zu domestizierende Wesen – als solche sind sie auch gesellschaftlich akzeptiert.“ (beobachter.ch)

Ein wirklich interessanter Artikel. Irgendwie mag ich das Schweizer Denken....:)

Aber um zu Radrennunfällen durch Tiere zurückzukommen, ich denke doch, daß es ein Unterschied ist, ob ein Tier zufällig in den Rennbereich hinein 'streunt', oder ob der Tierbesitzer das Tier dorthin mitgebracht hat. Da würde ich dann auch keinen Unterschied bezüglich der Spezies machen....

Hier in Deutschland haben wir seit geraumer Zeit bei KFZ die sog. Gefährdungshaftung, d.h. der Halter des KFZ haftet für Schäden die durch das KFZ entstehen, auch wenn er nicht schuld daran ist. Dadurch wird dem hohen Gefährdungspotential des KFZ Rechnung getragen. Das finde ich richtig. Sollte man das auch für Tiere, insbesondere Hunde einführen? Oder eben auch ein obligatorische Versicherung, wie der Beobachter vorschlägt?

Auch für's Fahrrad hielte ich das für sinnvoll. Zummindest als Viel- und Schnellradler finde ich es selbstverständlich, daß ich ein Haftpflichtversicherung habe, denn auch ich stelle für andere eine Gefährdung da, für die man wenigstens finanziell vorsorgen kann, und es kostet fast nichts.
 
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ich komme gerade von meiner hausrunde zurück und hätte auch beinahme eine unfall gehabt.
ein rudel (ungelogen ca. 40-50 stück) schnecken (nackt) kreutzen die fahrbahn in einer kurve den berg runter. aaahhhh.
konnte gerade so drum rum schlängeln.
 
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ich komme gerade von meiner hausrunde zurück und hätte auch beinahme eine unfall gehabt.
ein rudel (ungelogen ca. 40-50 stück) schnecken (nackt) kreutzen die fahrbahn in einer kurve den berg runter. aaahhhh.
konnte gerade so drum rum schlängeln.

Sturz durch Schnecken, wie geil ist das denn! :jumping:

Das wird auch das Geheimnis der Stürze gestern bei der Tour gewesen sein: Massenhaft Schneckenschleim auf der Fahrbahn!!
 
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Ein recht interessantes Thema, da ich gerade erst die Fäden am Kinn entfehrt bekommen habe.

Ich bin mit einem Freund unterwegs gewesen und vor uns eine etwas alte Frau mit einem Hund. Das Problem war, man sah sie sehr spät.. Hund war nicht angeleint und um nicht in die Frau oder in den Hund zu fahren habe ich die bremsen zum ersten mal auf Anschlag zugezogen. Ich erinnere mich noch, wie das Rad nach vorne kippte.. dann lag ich.

Ich weiß nicht wie ihr so agiert in solchen Situationen. Ich hatte einen Schock, war etwas benommen und habe durch das Adrenalin wenig mitbekommen.. erst später habe ich mich geärgert, dass ich die Frau einfach so habe ziehen lassen. Der Freund ist jedenfalls nicht von hier und kennt die Rechtslage nicht und war wohl auch etwas perplex in der Situation.
 
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hmmm. Muss man eigentlich nicht auf halbe Sichweite anhalten können?? Natürlich fahre ich auch nicht so rr aber sowas hab ich mal in der Fahrschule gelernt... Ausser Bei Wettkämpfen und da ist meistens die Teilnahme auf eigenes Risiko.
 
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Ich bin mit einem Freund unterwegs gewesen und vor uns eine etwas alte Frau mit einem Hund. Das Problem war, man sah sie sehr spät.. Hund war nicht angeleint und um nicht in die Frau oder in den Hund zu fahren habe ich die bremsen zum ersten mal auf Anschlag zugezogen. Ich erinnere mich noch, wie das Rad nach vorne kippte.. dann lag ich.

Meine Ausgangsfrage bezog sich eigentlich auf Hunde-Unfälle bei Rennveranstaltungen, und ich denke, da muss man schon einen harten Maßstab anlegen, und da wäre ich auch dafür, die betreffenden Hundehalter hart ranzunehmen.

Im normalen Strassenverkehr ist das halt ein Stück Lebensrisiko - ob man Hunde mag oder nicht, es gibt sie nunmal. Ich vermute fast, Dein Crash war auf dem Radweg? Auf Strassen lassen die Hundebesitzer ihre Lieblinge üblicherweise nicht laufen...

Ich habe mir angewöhnt, bei jedem Hund in Bremsbereitschaft zu gehen, einen Fluchtweg zum Ausweichen festzulegen, und rechtzeitig zu klingeln. Die große Mehrheit der Hundeführer ruft / zieht dann auch den Hund zu sich, hält ihn oft am Halsband fest. Vorbildlich! Da gibt's dann auch immer ein kurzes "Danke!" von mir.

Es gibt natürlich immer ein paar Idioten, die ihre Tiere überhaupt nicht unter Kontrolle haben, die dürfen sich dann nach Notbremsungen, etc. auch gerne ein paar unfreundliche Worte anhören. Je kleiner der Hund, desto undisziplinierter, das ist meine Beobachtung.

Ansonsten ein kleiner Tipp: Vollbremsungen üben!! Dann machst Du auch keinen Salto mehr nur wegen einer Bremsung. Geht am besten aus hohem Tempo / bei Abfahrten, weil Du ein wenig Zeit hast, dich an die Maximaldosierung ranzutasten. Und Vollbremsung nur mit der Vorderradbremse, Finger weg von hinten, das schadet nur.
 
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Ich weiss ja nicht, wie es in der Schweiz aussieht, in Deutschland ist das so:

§ 823 I BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Bei dem Hundehalter, der seinen Hund unangeleint an die Strecke eines Radrennens mitbringt, ist beim Hundeunfall mindestens die Fahrlässigkeit gegeben, wahrscheinlich die auch die grobe Fahrlässigkeit. U.U. ist es sogar die "billigende Inkaufnahme", die die erste Stufe des Vorsatzes darstellt, was jedoch nur strafrechtlich von Bedeutung ist.

In jedem Falle ist es ganz und gar nicht übertrieben, den Hundehalter im konkreten Beispiel in die Haftung zu nehmen - auch wenn das seine Existenz gefährden sollte. Sieht ja bei seinem Opfer auch nicht besser aus! (z.B. ein Radprofi, der aufgrund seiner Verletzungen die Karriere beenden muss)

Vielmehr ist das schlicht gerecht.

Und wenn es grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz war, ist es auch richtig, daß viele Haftpflichtversicherungen die Leistung ablehnen.

§823 I BGB ist schon ganz nett, es gibt jedoch eine bessere Anspruchsgrundlage: § 833 BGB. Die Tierhalterhaftung fordert nicht einmal Verschulden bei "Luxustieren". Ist eine reine Gefährdungshaftung. Da der Unfall jedoch nicht auf deutschem Boden geschehen ist, ist unser Zivilrecht auch nicht einschlägig. Jedoch mag das auch für viele von uns dennoch interessant sein. Ich hatte schon oft Begegnungen mit unangeleinten Hunden die meist glimpflich ausgegangen sind. Sollte das mal bei einem von euch nicht der Fall sein: Klagt euren Schaden ein!
 
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