Sriajuda
Mitglied
Leider passiert ja immer wieder so eine Schei.... mit Hunden wie eben gestern.
Mich würde sehr interessieren, ob die dann den Besitzer dingfest machen und ob er auch eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhält.
Wäre meiner Meinung nach das Mindeste. Wäre auch richtig wenn seine Haftpflicht die Schadensregelung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnte.
Wer seinen Hund, insbesondere unangeleint, auf so eine Veranstaltung mitbringt, handelt meiner Meinung nach schon in sog. 'billigender Inkaufnahme', was als bedingte Vorsatztat gilt.
Weis jemand wie das so gehandhabt wird?
Mich würde sehr interessieren, ob die dann den Besitzer dingfest machen und ob er auch eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhält.
Wäre meiner Meinung nach das Mindeste. Wäre auch richtig wenn seine Haftpflicht die Schadensregelung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnte.
Wer seinen Hund, insbesondere unangeleint, auf so eine Veranstaltung mitbringt, handelt meiner Meinung nach schon in sog. 'billigender Inkaufnahme', was als bedingte Vorsatztat gilt.
Weis jemand wie das so gehandhabt wird?