AW: Hetze gegen Radfahrer...
Hört sich logisch an. Nur wer hängt solche Schilder dort hin? Das ist auf diesem Radweg nicht die einzige Ungereimtheit. Das blau Schild + Radfahrer absteigen steht da nochmal vor einer großen Talbrücke. (Blombachtalbrücke)
Erwartest Du ernsthaft, dass sich jemand darüber Gedanken macht?
Alles was nicht mit dem motorisierten Verkehr zu tun hat, wird bestenfalls stiefmütterlich behandelt. Da macht sich keiner ernsthaft Gedanken drüber. Schau Dich mal genau um. Hier einige Beispiele von meinem täglichen Arbeitsweg:
Ein Weg - geschottert, von der Fahrbahn durch überqueren eines Fußwegs zu erreichen, mit Pollern abgesichert, so dass keine Autos drauf kommen, auf der anderen Seite dient der Weg als Zufahrt für einen Betriebshof des Gartenamtes. An einem Ende (dort wo die Poller stehen) überhaupt gar keine Schilder (also wer zwischen den Pollern durchpasst, mit 'nem Smart könnte es klappen, kann fahren), am anderen Ende Verkehrsverbot (dort ist die Zufahrt zum Betriebshof, die städtischen Fahrzeuge, die den tagtäglich anfahren missachten also das Verkehrsverbot).
An anderer Stelle: ein Weg in ein Naherholungsgebiet, in die eine Richtung gemischter Fuß- und Radweg (natürlich Blauschild, das ja für Radfahrer eigentlich nur dazu dient, die Benutzungspflicht anzuzeigen, die es aber mangels Unterteilung Fahrbahn-Radweg gar nicht geben kann), in die andere Richtung Verkehrsverbot, Anlieger und Radfahrer frei. Ja was denn nun? Wie soll sich hier z.B. ein Fußgänger verhalten? In die eine Richtung denkt er, er wäre auf dem Fußweg und darf laufen wie er will, in die andere Richtung muss er am linken Fahrbahnrand gehen.
Ca. 10 Zugänge zu einer Parkanlage, teils mit Fußgänger, teils mit gemischten Rad-und Fußweg, teils mit getrenntem Rad- und Fußweg, teils überhaupt nicht beschildert, in letzterem Fall ist die Zufahrt nur mit Schranken bzw. absenkbaren Pollern verhindert - wenn die offen stehen, was oft genug vorkommt ... keinerlei Beschränkungen, für Motorräder stellen die Poller sowieso kein Hindernis dar! Aber der deutsche Michel weiß das zu deuten: Autos oder Motorräder habe ich dort noch nie gesehen, obwohl die nach passieren dieses Zugangs sich im ganzen Park bewegen könnten, ohne auch nur eine einzige Beschränkung anzutreffen. Wohl aber kann es einem Fußgänger passieren, dass ihm auf einmal ein Radfahrer auf einem als Fußweg gekennzeichneten Weg entgegekommt, ohne dass der Radfahrer, der an anderer Stelle auf einem Fuß-Radweg eingefahren ist, je an einem Schild vorbeigekommen wäre, dass ihm die Weiterfahrt verbietet.
In ein anderes Parkgebiet fährt man auf der einen Seite auf einem reinen Radweg rein, während andere Zufahrten als Verkehrsverbot, Radfahrer, Anlieger und Landwirtschaft frei, gekennzeichnet sind.
Ein getrennter Fuß-und Radweg, nur auf einer Seite der Straße, auf der anderen Straßenseite keine begleitenden Wege. In Fahrtrichtung ist der Weg über die ganze Länge als Benutzungspflichtig für Radfahrer gekennzeichnet, in die Gegenrichtung steht auf ungefähr halbem Weg ein Schild, dass die linksseitige Benutzungspflicht anordnet, ohne dass es dort eine brauchbare Zufahrt gäbe. Die linksseitige Benutzungspflicht gilt dann sowieso nur für ca. 300 m, ehe dann auch rechtsseitig wieder ein Radweg vorhanden ist. Dort steht dann linksseitig das hier:
Sehr beliebt in Frankfurt, vor allem auf größeren Straßen entgegengesetzt zur Fahrtrichtung angeordnet an den Radwegen: Verkehrsverbot für Radfahrer. Damit will man wohl verhindern, dass Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung den Radweg benutzen. Als Fußgänger, der entgegen der Fahrtrichtung läuft (was er ja darf), denkt man aber: Hier dürfen Radfahrer überhaupt nicht fahren und läuft halt auf dem Radweg!?
Ein Weg zu einem Naherholungsgebiet (sehr beliebt, um Hunde auszuführen) ist als reiner Radweg ausgeschildert, eine Alternative für Fußgänger gibt es nicht (es sei denn, man betrachtet eine 4-spurige Bundesstraße mit Autobahnauf- und abfahrt als alternativen Fußweg), außer sie laufen einen mehrere Kilometer langen Umweg. ... Ich würde sagen: Da hat mal wieder jemand nicht nachgedacht oder das passende Schild war gerade nicht auf dem Laster.
An anderer Stelle: Ein Radfahrstreifen schön als benutzungspflichtig gekennzeichnet (obwohl baulich offensichtlich nie als Radweg, sondern als Seitenstreifen angelegt - widerliche Betonplatten). Plötzlich das Zeichen Radweg Ende, 20 m weiter das Zeichen Radweg Anfang, ohne dass sich an den Fahrbahnmarkierungen etwas ändert. Grund (so vom Büro des Verkehrsdezernenten mitgeteilt): Dort ist der Eingang zu einer Schule. Durch die Unterbrechung des Radwegs wird es für Mami's Taxi legal, dort stehen zu bleiben. Ach ja, 50 m weiter ist der Radstreifen ohnehin zu ende, war wohl kein Platz mehr auf der Fahrbahn? Aber wozu das Blauschild? Das darf nur hingestellt werden, wenn es für die Sicherheit der Radfahrer notwendig ist - ist es ja aber offensichtlich nicht, sonst dürfte man den Weg ja nicht einfach für parkende Mammis unterbrechen und 50 m weiter ganz beenden. Ganz abgesehen davon, dass das Blauschild nur an Radwegen stehen darf, nicht an Seitenstreifen - aber das ist jetzt schon Korinthenkackerei, mit der man nicht weiterkommen wird.
Das sind nur so die gängisten Schlampereien. Solange nichts passiert ist eben alles egal. Wenn was passiert muss wohl §1 der StVO herhalten. Meine Meinung: Wer bei der Stadtverwaltung zu allem zu dumm ist, der wird dann für die Beschilderung des Nicht-motorisierten Verkehrs eingesetzt, da meint man könne er keinen Schaden anrichten.
Dann wird das zum Normalfall:
Außerdem endet der Radweg im Nichts; bzw. in einem Fußgängerweg. Um auf die Straße zu kommen muss man zunächst mal eine Busspur überqueren. Egal was man macht, alles ist an dieser Stelle falsch, außer schieben.
Gibt es bei uns auch und nicht etwas als Altlast, sondern wird regelmäßig noch neu gebaut!? VwV-StVO? Was ist das? Was steht da drinne? Wenn man sich mit den Zuständigen unterhält, wissen die das sogar, aber beachtet wird es nicht.
Bald kommt mal wieder ein Artikel, in dem man sich über Radfahrer auslässt, die keine Regel beachten, dann schreibe ich mal wieder einen Leserbrief. Tenor: wer das ordnungsgemäße Radfahren in Frankfurt unmöglich macht, geltende Vorschriften nicht kennt oder nicht beachtet und Ge- und Verbote nach Gutdünken und sich teilweise widersprechend erlässt, der darf sich auch nicht wundern, dass Radfaher letztlich überhaupt keine Regeln beachten ... aber helfen wird es auch nichts.