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Helmpflicht bei RTF´s?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 37900
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Wenn Du deshalb immer wieder darüber diskutierst, ist das daher für mich ein wenig verbohrt. Denn um Überzeugung geht es nicht, sondern um Überredung.
Ich finde es viel bemerkenswerter, daß sich hier so viele Helmfetischisten die Finger fransig tippen.
Wenn das man nicht verbohrt ist.....
 
Manman.......
Wie kann man nur so ausführlich über so ein Thema diskutieren:rolleyes: Gibt es nix wichtigeres?o_O
Wer Helm tragen will soll es tun, ich z.b. und wer das nicht will soll es lassen.
Wenn 'ne Helmpflicht kommt, werden wir es eh nicht verhindern können.
Ich finde, jeder wie er/sie will.:cool:
Es soll sogar Leute geben die sich freiwillig mit Begeisterung DSDS ansehen:eek::eek::eek::eek::eek::eek:
 
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Ja aber es gibt keine Pflich DSDS zu gucken.
Würde es im Raum stehen das sich sowas andeutet dann würdest du wohl auch darüber diskutieren wollen so wie es sich anhört...

Da das aber mit dem Helm auf dich nicht zutrifft und du wie auch viele andere hier warum auch immer noch nicht ganz begriffen haben das es hier eher weniger um den Helm sondern eher um einen eingriff in seine Privatsphäre geht verstehe ich nicht...

Würdest du gerne verpflichtend DSDS gucken wollen? Würdest du gerne verpflichtend bei jeder Fahrt einen Helm aufziehen müssen?

Ich glaube selbst bei dem DSDS vergleich kann man ansetzen und sagen das das sogar auch gefährlich sein kann für den Kopf...

Es geht doch darum wer würde eine Pflicht gut finden wer nicht.
Und nicht warum und wieso...
 
Wenn Du im Bild bleiben willst, dann wäre der Vergleich, dass Abends um 20:15Uhr nur noch und auf allen Kanälen ausschließlich DSDS gesendet wird. Nichts mit Zwang, denn es geht ja auch nicht darum, dass Irgendwer zur Teilnahme an einer RTF gezwungen wird.
Und wenn es eben so wäre, dass nur noch DSDS im Fernsehen laufen würde, dann wäre meine Maßnahme dagegen nicht, eine Diskussion mit den Fans der Sendung vom Zaun zu brechen in der ich versuche sie vom Gegenteil zu "überzeugen", sondern dann wäre meine Maßnahme: ich würde die Glotze nicht einschalten. Fertig.
Wenn ich trotzdem etwas schauen will: DVD. Wenn ich ohne Helmpflicht fahren will: mit ner Gruppe von Freunden.

Und plötzlich zeichnet sich bei dem Beispiel eben doch wieder ab, weshalb es tatsächlich nicht ersichtlich ist, worüber hier geschrieben, aber bitte nicht in die falsche Richtung argumentiert wird. Denn bei obigem Beispiel würdest Du mir doch zustimmen, oder? Diskutierst Du ernsthaft noch übers Fernsehprogramm mit irgendwem?

Diesen Eingriff in die Privatsphäre konnte mir auch noch niemand wirklich erläutern. Auf die Nachfrage, ob es in meine Privatsphäre eingreift, wenn ich nicht mit dem Plastik-Rad an der Klassiker-RTF teilnehmen darf, bekam ich noch keine Antwort - weshalb eigentlich nicht? Ist meine Privatsphäre nicht so wichtig? Oder soll ich mich halt doch einfach mit den Vorgaben des Veranstalters arrangieren, und wenn ich das nicht will/kann, dann der RTF fernbleiben.


Übrigens habe ich nicht mehr das Gefühl es ginge darum, wer eine Pflicht gut fände und wer nicht. Mein Eindruck ist eher, dass es um die Bestätigung der eigenen Abneigung geht, denn kaum schreibt Jemand, er trage einen Helm, sei aber gegen eine Helmpflicht, wird er aus irgendeinem Grunde in der Verantwortung gesehen, seine persönliche Entscheidung für sich gegenüber den Verweigerern zu rechtfertigen. Lies nochmal genau nach.
In dem Fall ist es also eher das Ziel, hier unter sich zu bleiben und gemeinsam im virtuellen Kreis zu sitzen und zu schmollen? Na, denn macht mal. Und viel Erfolgt beim Kampf für mehr Privatsphäre. Ich setz mir solang meinen Deckel auf und fahr ne RTF.

Echt, man kann sich das Leben auch selbst schwer machen...
 
Bei allem Verständnis für @Waltzing-Matilda, @lagaffe und Co., aber so ganz ersichtlich ist mir das Ziel der Diskussion nicht. Geht es darum, Helm-Trägern das Selbige zu untersagen? Oder sie vom Unsinn dessen zu überzeugen? Weshalb denn?
Das der BDR auf den Zeiger geht erkenne ich sogar noch an, aber deshalb halte ich es auch mit G. Marx/W. Allen: "Ich möchte niemals einem Club angehören, der mich als Mitglied aufnehmen würde."

Na ja, gelegentlich wäre ich in der Tat für ein allgemeines Verbot von Fahrradhelmen............:D...

Aber im Ernst: In meinem ersten post hier habe ich ja schon geschrieben, dass es sich hier um eine Glaubensfrage handelt. Denn mehr ist es nicht. Man kann auch sagen, es ist nicht weniger.

Und da geht es um die "Deutungshoheit". Und in der Erzählung der Helmpflichtbefürworter heißt es: die Teilnahme am Straßenverkehr ist lebensgefährlich, oder genauer gesagt, die Teilnahme am Straßenverkehr ist für Radfahrer lebensgefährlich. Und überhaupt ist die Benutzung eines muskelbetriebenen, einspurigen Gefährtes eine Gefahr für die Gesundheit, insbesondere des Kopfes.
Und wenn man so etwas unvernünftiges tut, braucht es jede Sicherheiteinrichtung, die man kaufen kann.

Die Helmpflichtgegner sind, man muß es schon so sagen, hier regelrecht in der Defensive. Denn gegen "Sicherheit" kann man ja eigentlich vernünftigerweise nicht sein. Sicherheit ist ein elementares Grundbedürfnis. Selbst wenn keine Gefahr droht, ist nur schwer gegen vermeintliche Sicherheitsvorkehrungen zu argumentieren ( man sehe sich nur die Debatte um Vorratsdatenspeicherung an, z.B.)
Diese Defensiv-Haltung merkt man in der Debatte allein schon darin, dass sich selbst Helmpflichtgegner im Zuge ihrer Argumentation beeilen, aber gleich zu versichern, man würde aber selber stets einen solchen tragen.

Helmpflichtbefürworter sind in ihrer überwiegenden Zahl selber Menschen, die überhaupt nicht mit dem Rad fahren, geschweige denn, dieses als alltägliches Transportmittel benutzen.
Trotzdem haben diese momentan in der Tat einen Vorsprung in der Meinungsführerschaft und werden in ihrem Eindruck bestärkt, dass ihre Erzählung, ihre Deutung, die richtige sei.

Weitere Kennzeichen sind, dass sich ein ( gewiss nicht Rad fahrender) Richter in einer Urteilsbegründung dahingehend äussert, dass man von einem "verständigen Menschen" erwarten dürfe, einen Helm aufzusetzen, dass sich gewisse Helmpflichtbefürworter so sehr im Mainstream sehen, dass sich zu einem guten Teile beleidigend und herablassend zu der ( vermeintlichen) "Minderheit" der Nicht-Helmträger äußern oder sie direkt angehen.

Die tatsächlich "Rad fahrende Wirklichkeit" zeigt sich dagegen völlig anders: 80% aller Radfahrer tragen eben keinen Helm. Und das ganz ohne, dass die reihenweise wegsterben oder mindestens die Pflegeheime bevölkern.

Die Helmpflichtgegner sind eigentlich im Recht: es gibt faktisch keine ernste Bedrohung ( auch wenn die subjektive Wahrnehmung manchmal was anderes suggeriert), es gibt nicht mehr Verletzungen, als bei anderen alltäglichen Tätigkeiten ( eher sogar weniger), es gibt im Grunde so gar keinen Handlungsbedarf, was die Sicherheitsausstattung auf oder am Fahrrad betrifft. Nicht im Geringsten.

Den gibt es an ganz anderer Stelle, aber das nur nebenbei.

Wenn jetzt der in verkehrspolitischen Fragen ohnehin etwas bräsige BDR "seinen" Mitgliedern eine "Extrawurst" im Straßenverkehr brät, bedeutet das im gewissen Sinne, dass die Erzählung der Helmpflichtbefürworter noch einmal Nahrung erhält. Und wieder von Leuten, die alles mögliche tun, aber nicht wirklich Rad fahren.

Deswegen ist das auch für Leute, die im Leben an keiner RTF teilnehmen würden, egal unter welchen Bedingungen, durchaus von Belang. Und für Mitglieder sollte sich schon die Frage stellen, was darf mir der Verband vorschreiben und ab wann überschreitet der eigentlich seine Kompetenzen.
 
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Sorry, aber leuten wie Dir sollten die Krankenkassen die Kosten von extrem teuren Behandlungen nach schweren Kopfverletzungen zurückverlangen dürfen.

Die einzige schwere (zum Glück folgenlos überstandene) Kopfverletzung unserer Familie hat sich meine Jüngste bei einem Spaziergang zugezogen, als sie in einem unbeaufsichtigeten Moment unter einem Geländer einer terrassierten Straße "durchtauchte" und kopfüber auf das 2,5 Meter darunter liegende Kopfsteinpflaster stürzte. Sollte die Krankenkasse die Zahlung verweigern? Sollte man eine Helmpflicht beim Spazierengehen einführen? Sind wir "Leute wie [Du]?"

Im Übrigen halte ich meine Kinder dazu an, beim Radfahren einen Helm zu tragen. Selbst tue ich das nicht (außer auf dem Rennrad), und meine Kinder auch nicht allzu konsequent. Ich glaube nicht, dass so ein Styropordeckel im normalen Straßenverkehr wesentlich zum Schutz beiträgt. Warum also? Weil ich mir im Fall der Fälle nicht die quälende Frage stellen will (und von anderen stellen lassen will), ob mein Kind nicht doch besser einen Helm hätte tragen sollen. Eine Frage, die sich bei dem erwähnten Sturz komischerweise nie gestellt hat.
 
Ich nehme das mal als Anker...... nix persönliches....., denn diesen Begriff vernimmt man öfter...........
Geht das eigentlich? Sich dem "Helm verweigern"? Wie sollte das zustande kommen...?

Klar gibt es das!

Ich habs grad eben noch mal getestet. Das Ohr ganz nah dran an den Helm.
Was hör ich?

SETZ! MICH! AUF!

Imperative finde ich allerdings generell ziemlich abturnend.
Ausserdem habe ich das vorletztes Jahr schon on the Road erlebt: ich fahre so gemütlich mit GA1 vor mich hin, zufrieden sinnierend bei brütender Sonne und 'mit ohne Helm', bzw. mit Helm am Lenker angebunden, um diesen extrem hässlichen Effekt eines sonnengebräunten Gesichtes mit leuchtend weißem Oberkopf (jaaaaaa, Haarausfall!) zu vermeiden, da brüllt mich ein entgegenkommender auch noch krötenlangsamer behelmter 'Renn'radfahrer an:
HELM AUFSETZEN!!!
Als ich zurückbrüllte (sonst bin ich IMMER höflich):
WARNWESTE ANZIEHEN!!!
hielt der brüllend missionierende Helmapostel erstmal konsterniert an.
War aber auch besser so, schliesslich fuhr der komplett ungeschützt durch die Gegend: kein Licht, keine Speichen-Reflektoren, keine Warnweste, keine Handschuhe, keine Pedal-Reflektoren, keine Ellenbogen- und Knieprotektoren, etc. nicht mal Rückenprotektoren.
Unverantwortlich sowas!
Wer es nicht für nötig hält sein Rückgrat zu schützen hat da wohl nichts was zu schützen wert ist, liesse sich ja jetzt fragen?
Solche brüllenden Helm-Missionare bringen vermutlich nach der Tour ihr Rad in den Keller, setzen den Helm ab und gehen dann barhäuptig die Treppe rauf :daumen::daumen::daumen:, womit sie definitiv die Solidargemeinschaft des Gesundheitssystems belasten.
Aber davon ab: ich war schon Kriegsdienstvereigerer, bin seit einiger Zeit Nikotinverweigerer, auch größeren Straftaten wie Mord, Diebstahl und dergleichen habe ich mich stets verweigert, da ist es nicht weiter schlimm, wenn ich mich auch gegenüber dem gesellschaftlichen Druck des Helmtragens verweigere.
Der Helmpflicht sowieso.
Und bei Betrachtung des gegenwärtigen Weltzustandes sollte man ohnehin gelegentlich in Erwägung ziehen den Stempel 'Verweigerer' als Auszeichnung zu sehen.
 
EDIT: Was hindert auch eigentlich daran, trotz einer Helmpflicht ohne Helm an einer RTF teilzunehmen? Hab ihr Angst am Schluss keinen Stempel zu bekommen, an den Verpflegungsstationen nichts zu essen oder doch im Falle eines Unfalles für Verletzungen, die ihr angeblich nie habt, doch selbst haften zu müssen?
in der Tat: neben den dominierenden verkehrspolitischen Erwägungen schreckt mich unter anderem die erhöhte Selbsthaftung bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall ab, falls ich mit einem Rennrad am 'Start' wäre und offizieller Teilnehmer der helmpflicht-RTF.
Wie weit würdest Du denn bei Deiner Argumentation gehen?
Warnwestenpflicht und Helmpflicht scheinen ja o.k. zu sein. Rückenprotektorenpflicht, Speichenreflektorenpflicht, Pedalreflektorenpflicht, Knieprotektorenpflicht, Geschwindigkeitsbegrenzung (gibt es gerüchteweise in den USA schon für Radwege)?
All das ist ja aus Sicherheitsperspektive sinnvoll.
Und wo siehst Du die Logik hinter ener Regelung, bei der für eine RTF, bei der ca. 99% der Fahrräder nicht mal den Mindestanforderungen der StVZO entsprechen, eine Helmpflicht eingeführt wird?
Wäre es nicht erstmal schlüssig die StVZO einzufordern, statt 99% der Teilnehmer mit Fahrrädern fahren zu lassen, die die Polizei eigentlich umgehend stillegen müsste, oder zumindest verlangen müsste, dass sie bei der zuständigen Wache binnen angemessener Frist in StVZO-konformem Zustand vorgestellt werden?
Irritiert es Dich nicht , dass einerseits Rechtsbrüche systematisch vom BDR geduldet werden und andererseits krude Regelungen aufgestellt werden, die weit jenseits der im Lande geltenden Gesetzeslage sind?
Natürlich werde ich das nicht tun, aber als Gedankenexperiment wäre es doch mal spannend, was eigentlich passiert, wenn jemand vor/bei einer RTF die Polizei verständigt und verlangt, dass die dortigen verkehrsuntauglichen Räder (StVZO) nicht mitfahren dürfen. Schliesslich ist das kein Rennen, sondern stinknormaler Strassenverkehr.
 
Und wo siehst Du die Logik hinter ener Regelung, bei der für eine RTF, bei der ca. 99% der Fahrräder nicht mal den Mindestanforderungen der StVZO entsprechen, eine Helmpflicht eingeführt wird?
Wäre es nicht erstmal schlüssig die StVZO einzufordern, statt 99% der Teilnehmer mit Fahrrädern fahren zu lassen, die die Polizei eigentlich umgehend stillegen müsste, oder zumindest verlangen müsste, dass sie bei der zuständigen Wache binnen angemessener Frist in StVZO-konformem Zustand vorgestellt werden?
Irritiert es Dich nicht , dass einerseits Rechtsbrüche systematisch vom BDR geduldet werden und andererseits krude Regelungen aufgestellt werden, die weit jenseits der im Lande geltenden Gesetzeslage sind?

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Ach ja: der BDR - war das nicht der Bund Deutscher Rudolfs (die mit den roten Pappnasen?).
 
[QUOTE="lagaffe, post: 3759906, member: 30551

Weitere Kennzeichen sind, dass sich ein ( gewiss nicht Rad fahrender) Richter in einer Urteilsbegründung dahingehend äussert, dass man von einem "verständigen Menschen" erwarten dürfe, einen Helm aufzusetzen, dass sich gewisse Helmpflichtbefürworter so sehr im Mainstream sehen, dass sich zu einem guten Teile beleidigend und herablassend zu der ( vermeintlichen) "Minderheit" der Nicht-Helmträger äußern oder sie direkt angehen.

[/QUOTE]

Bisher habe ich Dich, in allen von mir gelesenen Threads, als objektiven, wenn auch des Öfteren (angenehm) spitzfindigen, Teilnehmer wahrgenommen. Hier schreibst Du mehrfach, dass die Helmbefürworter herablassend und beleidigend zu Werke gehen. Das sind 3-4 Hardliner, die Mehrheit der Helmträger missionieren und beleidigen nicht.
Dazu solltest Du die Augen vor den Aussagen von den 3-4 Helmgegnern, ebenfalls Hardlinern, nicht verschließen, die ebenso beleidigend und herablassend (Helmfetichisten, zu dumm etwas zu verstehen usw) schreiben.
Es wird sich da von beiden Seiten nichts geschenkt.
 
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Und wo siehst Du die Logik hinter ener Regelung, bei der für eine RTF, bei der ca. 99% der Fahrräder nicht mal den Mindestanforderungen der StVZO entsprechen
Steht aber IMHO in jeder Ausschreibung (sowas wie "Es gilt die STVO").
Selbst in Straßenverkehr riskieren es viele Radfahrer mit nicht StVZO konformen Fahrrädern in Falle eine (unverschuldeten) Unfalles in Regress genommen zu werden. Warum riskierst du das jetzt nicht auch bei RTF mit Helmpflicht.
Ziviler Ungehorsam nennt sich das.

Weitere Kennzeichen sind, dass sich ein ( gewiss nicht Rad fahrender) Richter in einer Urteilsbegründung dahingehend äussert, dass man von einem "verständigen Menschen" erwarten dürfe, einen Helm aufzusetzen,
Wenn dir das nicht passt, sorge dafür, dass der Gesetzgeber da für Klarheit sorgt. (mit der Gefahr, dass die Klarheit dir dann nicht passt) aber gibt nicht den Helmträgern dafür die Schuld.

Die Helmpflichtgegner sind eigentlich im Recht: es gibt faktisch keine ernste Bedrohung ( auch wenn die subjektive Wahrnehmung manchmal was anderes suggeriert), es gibt nicht mehr Verletzungen, als bei anderen alltäglichen Tätigkeiten ( eher sogar weniger), es gibt im Grunde so gar keinen Handlungsbedarf, was die Sicherheitsausstattung auf oder am Fahrrad betrifft. Nicht im Geringsten.
Laut Statistik gibt es in D faktisch keine ernste Bedrohung von einem Blitz erschlagen zu werden, trotzdem stelle ich mich bei einem Gewitter nicht auf die freie Wiese.
Du kannst das allgemeine Ristko (laut Statistik) nicht mit dem persönlichen Risiko gleichsetzen. Um mein persönliches Risiko zu mindern, trage ich beim Radfahren einem Helm.
 
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Ehrlich, @Waltzing-Matilda, so sehr ich Deine Beiträge bei den Klassikern oft mag, aber spätestens mit dem neuen Nutzerbild machst Du dich irgendwie zum kindischen Trotzkopf und wirkst, als hätte Dir Jemand das Schippchen geklaut.

Finde ich schade. Wirklich.
 
Wenn dir das nicht passt, sorge dafür, dass der Gesetzgeber da für Klarheit sorgt. (mit der Gefahr, dass die Klarheit dir dann nicht passt) aber gibt nicht den Helmträgern dafür die Schuld.
Besagtes Urteil des OLG Schleswig-Holstein ist schon lange durch den BGH wieder einkassiert worden ( http://www.spiegel.de/reise/deutsch...elm-anspruch-auf-schadensersatz-a-975619.html )
Insofern wurde Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eindeutig geschaffen - besser, wie das viele Schwurbelparagraphen in einem Gesetz je könnten. Und einfach eine Helmpflicht ins Gesetz schreiben ("Wer Rad fährt, hat einen Helm zu tragen") - wenn das juristisch einwandfrei gehen würde, hätte unser geschätzter Bundes-Rad-Rambo-Minister Ramsauer das mit Sicherheit schon zu seiner Zeit getan.
Mit dem BGH-Urteil können künftig also alle deutschen Gerichte sich die "Mitschuld"-Frage bei helmlosen Radfahrern in der Sachverhaltswürdigung sparen - die zählt nicht.

Matze
 
Eben nicht, wie hier vorher schon irgendwann geschrieben wurde. Der BGH klammerte nämlich Rennrad-Fahrer ausdrücklich aus, in der Urteilsbegründung, wenn ich mich recht entsinne. Lies noch mal nach.

Davon ab: weder das OLG Holstein, noch das Münchner oder Düsseldorfer sind "Gesetzgeber". Auch der BGH nicht. Gesetzgeber, wie @prince67 ihn vermutlich auch gemeint haben wird, ist faktisch die Regierung - und wie die entscheidet, wenn sie für Klarheit sorgt, kann sich wohl Jeder an einer Hand abzählen. Na, von wem stammt denn der Begriff "Rambo-Radler"? Genau: vom alten Verkehrsminister.

Also freu Dich nicht zu früh über missverstandenes/falsch gedeutetes Richterrecht. ;)
 
[QUOTE="lagaffe, post: 3759906, member: 30551

Weitere Kennzeichen sind, dass sich ein ( gewiss nicht Rad fahrender) Richter in einer Urteilsbegründung dahingehend äussert, dass man von einem "verständigen Menschen" erwarten dürfe, einen Helm aufzusetzen, dass sich gewisse Helmpflichtbefürworter so sehr im Mainstream sehen, dass sich zu einem guten Teile beleidigend und herablassend zu der ( vermeintlichen) "Minderheit" der Nicht-Helmträger äußern oder sie direkt angehen.

Bisher habe ich Dich, in allen von mir gelesenen Threads, als objektiven, wenn auch des Öfteren (angenehm) spitzfindigen, Teilnehmer wahrgenommen. Hier schreibst Du mehrfach, dass die Helmbefürworter herablassend und beleidigend hier zu Werke gehen. Das sind 3-4 Hardliner, die Mehrheit der Helmträger missionieren und beleidigen nicht.
Dazu solltest Du die Augen vor den Aussagen von den 3-4 Helmgegnern, ebenfalls Hardlinern, nicht verschließen, die ebenso beleidigend und herablassend (Helmfetichisten, zu dumm etwas zu verstehen usw) schreiben.
Es wird sich da von beiden Seiten nichts geschenkt.


Beim Durchzählen von Personen, die andere in diesem Thread beleidigen kam ich auf auf ein Ergebnis von 5:3 für die Helmpflichtbefürworter.....:D Anzahl der Personen, nicht der Beleidigungen.

Aber darum ging es mir gar nicht so sehr, abgesehen davon, das ich ja "gewisse" geschrieben hatte: Vielmehr, dass sozusagen aus der Gewißheit heraus, der "Merheitsmeinung" anzugehören, die Herabwürdigungen eher geäußert werden.

Daß im "Glaubenskrieg" beide Seiten die Heugabeln und Fackeln schwingen, ist leider so, in der Tat.

In der Debatte wird auch in anderer Art und Weise gerne überzogen.
 
Besagtes Urteil des OLG Schleswig-Holstein ist schon lange durch den BGH wieder einkassiert worden

Der BGH argumentierte, dass es kein allgemeines Verkehrsbewusstsein gegeben habe, nach dem das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz erforderlich sei, da nur etwa 11% aller Radfahrer seinerzeit einen Helm trugen. Für sportliche Fahrer, also auch und insbesondere Rennradfahrer, kann jedoch etwas anderes als für Alltagradler gelten - der BGH hatte das seinerzeit bewusst offen gelassen

Ich zitiere aus einem Urteil des OLG München:

"32Entgegen der Auffassung des Landgerichts spricht bei einem Radler, der ein Rennrad mit Klickpedalen im freien Gelände benutzt, bereits der Anscheinsbeweis für eine "sportliche Fahrweise", welche eine Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms begründet. Auf die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.06.2007 (Az.: 1 U 278/06 unter Rn. 80 f., abzurufen bei Juris), welcher der Senat folgt, wird insoweit verwiesen. Für eine sportliche Fahrweise spricht im vorliegenden Fall auch der Schlussvermerk der polizeilichen Ermittlungsakte, wonach der Kläger "nach Spurenlage die linke Seite des Fuß- und Radweges, vermutlich mit zügiger Geschwindigkeit, befahren und nach links in die Ortsverbindungsstraße hat einbiegen wollen". Hierfür spricht desweiteren der Umstand, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz freimütig eingeräumt hat, damals Radsportkleidung getragen zu haben, da er in der Arbeit Gelegenheit zum Duschen und Umziehen hatte."
 
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