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Helmkamera gesucht.

Mir liegt eigentlich nix an ner Bestrafung. In diesem Fall ist es aber was anderes. Die Typen wollten sogar noch mir die Schuld geben und haben dann bei der Unfallaufname durch die Polizei alles total abgestritten und mich als Idioten hingestellt:mad:. Denen gehören mal von nem Gericht die Verkehrsregeln erklärt.

Ich nehme jetzt mal die Position der "Typen" ein.

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Der bekloppte Typ taucht einfach aus dem Nichts auf, fährt da mitten auf der Straße obwohl ein Radweg da ist. Beim seinem wilden Ausweichsmanöver fährt er noch gegen die Verkehrsinsel. Jetzt sollen wir Schuld sein wenn er nicht fahren kann und die Verkehrsregeln nicht kennt. Zu allem Überfluss bezeichjnet er uns auch noch als Vollhonks. Der müsste mal vor Gericht erklärt bekommen was eine Radwegsbenutzungspflicht bedeutet.
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Es ist klar, dass es aus seiner eigenen Sicht immer etwas anderes ist. Aber
 

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Re: Helmkamera gesucht.
Was uns wieder zum Thema führt: Wäre eine Dashcam, mit z. B. 2 min-Loop und Crash-Aufzeichnung ein allgemein akzeptabler Kompromiss zwischen Freiheit der Allgemeinheit von Überwachung und Lösung des Beweisproblems? Zusatzfrage: Sollte es eine Verpflichtung des Geschädigten mit Dashcam geben, seine Dashcam-Aufzeichnungen rauszurücken, auch wenn sie belegen, dass der Geschädigte selbst (Teil-)Schuld hat? Dashcam-Aufnahmen sind ja auch schon mal nach hinten losgegangen...
 
Ich nehme jetzt mal die Position der "Typen" ein.

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Der bekloppte Typ taucht einfach aus dem Nichts auf, fährt da mitten auf der Straße obwohl ein Radweg da ist. Beim seinem wilden Ausweichsmanöver fährt er noch gegen die Verkehrsinsel. Jetzt sollen wir Schuld sein wenn er nicht fahren kann und die Verkehrsregeln nicht kennt. Zu allem Überfluss bezeichjnet er uns auch noch als Vollhonks. Der müsste mal vor Gericht erklärt bekommen was eine Radwegsbenutzungspflicht bedeutet.
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Es ist klar, dass es aus seiner eigenen Sicht immer etwas anderes ist. Aber
Klar. Ich kenne die Verkehrsregeln nicht. Das Stopschild an der Stelle ist nur ne Empfehlung und muss nicht beachtet werden und ausserdem haben wir natürlich Linksverkehr. Wie konnte ich das nur alles vergessen.:rolleyes:

Wäre den Typen ein Auto entgegen gekommen wäre jetzt mindestens einer von denen platt. Aber warscheinlich hätte dann der Autofahrer auch das neue Linksfahrgebot nicht beachtet.
Danke das Du mir die Verkehrsregeln erklärst.

Das letzte Wort in der Sache ist noch nicht gesprochen. Jetzt kommts drauf an ob meine Klage angenommen wird.
 
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Sollte es eine Verpflichtung des Geschädigten mit Dashcam geben, seine Dashcam-Aufzeichnungen rauszurücken, auch wenn sie belegen, dass der Geschädigte selbst (Teil-)Schuld hat? Dashcam-Aufnahmen sind ja auch schon mal nach hinten losgegangen...
Ich denke, wenn es ansonsten keine Zeugen oder Beweise gibt wäre jeder froh ne Teilschuld zu bekommen. Das hieße ja im Umkehrschluss das der andere auch ne Teilschuld hat und für diesen Teil haften muss. Besser als gar nix.

Ich hatte auch schon mal an ein Unfallgutachen/Rekonstruktion gedacht. Das zahlt aber meine Versicherung nicht. Fällt also flach.
 
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Klar. Ich kenne die Verkehrsregeln nicht. Das Stopschild an der Stelle ist nur ne Empfehlung und muss nicht beachtet werden und ausserdem haben wir natürlich Linksverkehr. Wie konnte ich das nur alles vergessen.:rolleyes:

Danke das Du mir die Verkehrsregeln erklärst.

Du verstehst es nicht bzw. willst es nicht verstehen. Ich will dir nicht die Verkehrsregeln erklären. Ich habe dir nur mal aufgezeigt, dass es auch eine andere Sichtweise der Dinge gibt als deine. Warum sollte deine Sichtweise die korrekte Schilderung sein? Meinst du nicht die anderen behaupten auch die korrekte Schilderung zu haben?

In deinen Schilderungen kommst du bis auf die Verletzungen gar nicht mehr vor. Wenn du von dem Unfall sprichst blendest du dich immer komplett aus und berichtest nur über das Verhalten der anderen. Dein Verhalten hast du nur in der initialen Schilderung deines Unfalls erwähnt. Seit dem geht es nur noch um das /Fehl)Verhalten der anderen.
 
Richter sein ist ganz sicher nicht immer einfach. Staatsanwalt und Verteidiger oder die Parteien eines Zivilstreits erzählen je eine Geschichte mit bestenfalls partiellen Überlappungen zur anderen und man muss sich das alles anhören und eine wohlbegründete Entscheidung draus machen. Kann ja nicht wie Eltern öfter streitender Kinder davon ausgehen, dass es im Mittel oft genug den Richtigen trifft.
 
Warum sollte deine Sichtweise die korrekte Schilderung sein? Meinst du nicht die anderen behaupten auch die korrekte Schilderung zu haben?
Meinst Du wirklich jemand ist so komplett bescheuert ohne Not scharf nach links gegen ne Verkehrsinsel zu fahren?
In deinen Schilderungen kommst du bis auf die Verletzungen gar nicht mehr vor. Wenn du von dem Unfall sprichst blendest du dich immer komplett aus und berichtest nur über das Verhalten der anderen. Dein Verhalten hast du nur in der initialen Schilderung deines Unfalls erwähnt. Seit dem geht es nur noch um das /Fehl)Verhalten der anderen.
Soll ich von meinem korrekten Verhalten berichten? Das ich den Radweg nicht genutzt habe spielt übrigens nach einem Urteil des OLG Köln überhaupt keine Geige. Selbst wenn es keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gegeben hätte wäre dieSchuld der Gegenseite höher zu bewerten. Sieht auch mein Anwalt so.
Nun die Standardfrage: War die Polizei vor Ort?
Ja.
 
Meinst Du wirklich jemand ist so komplett bescheuert ohne Not scharf nach links gegen ne Verkehrsinsel zu fahren?

Das beantwortet nicht meine Frage, warum deine Schilderung die richtige Schilderung sein sollte. Was ist denn wenn die Not die du subjektiv in dieser Situation empfunden hast, objektiv nicht vorhanden war? Du glaubst gar nicht was vermeintliche Zeugen eines Unflalls alles gesehen haben wollen. Hinterher stellt sich heraus, dass sie den Unfall gar nicht gesehen haben, sondern nur den Knall gehört haben und sich dann erst zur Unfallstelle umgedreht haben. Gehört haben sie den Knall des z.B. Auffahrunfalls und gesehen haben sie die Situation nach dem Unfall. Trotzdem werden viele zeugen behaupten dass sie den ganzen Unfall gesehen haben.

Dabei handelt es sich dann nicht wirklich um Lügen die dann erzählt werden. sondern das Gehirn "ergänzt" die fehlenden Videodaten zum gehörten Knall und der Situation danach. Da das Gehirn aus Erfahrung weiß wie sowas normalerweise abläuft.

Soll ich von meinem korrekten Verhalten berichten? Das ich den Radweg nicht genutzt habe spielt übrigens nach einem Urteil des OLG Köln überhaupt keine Geige. Selbst wenn es keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gegeben hätte wäre dieSchuld der Gegenseite höher zu bewerten. Sieht auch mein Anwalt so.

Berichte von deinem kompletten Verhalten nicht nur von dem deiner Meinung nach korrektem Verhalten. An dieser Stelle kommt im übrigen das erste Mal wieder der Radweg in Gespräch. Auch wieder mit einer subjektiven Bewertung von dir, dass es keine Rolle spielt. Objektiv ist diese Aussage nicht, da das OLG Köln sicherlich nicht über deinen Unfall das Urteil gesprochen hat. Dein Anwalt räumt anscheinend die Möglichkeit einer Schuld auf deiner Seite auch ein.
 
Meinst Du wirklich jemand ist so komplett bescheuert ohne Not scharf nach links gegen ne Verkehrsinsel zu fahren?

Soll ich von meinem korrekten Verhalten berichten? Das ich den Radweg nicht genutzt habe spielt übrigens nach einem Urteil des OLG Köln überhaupt keine Geige. Selbst wenn es keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gegeben hätte wäre dieSchuld der Gegenseite höher zu bewerten. Sieht auch mein Anwalt so.

Ja.

Und sie hat keinen ON 01 festgelegt? Keine Lichtbilder gefertgt, Unfallstelle ausgemessen und Skizze gefertigt? Wurde jemand vor Ort befragt? Wenn ja, als was? Wurdest Du schriftlich zu einer Aussage aufgefordert? Wenn ja, als was?

Das sind grundegende Dinge, ohne die es nicht mal fischen im trüben Wasser ist.
 
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Meinst Du wirklich jemand ist so komplett bescheuert ohne Not scharf nach links gegen ne Verkehrsinsel zu fahren? ...
Wenn jeder alles richtig und sinnvoll machen würde, gäbe es keine Verkehrsunfälle. Und meinst Du wirklich, es wäre so außergewöhnlich, dass sich jemand komplett bescheuert verhält? (das soll weder ein persönlicher Angriff noch eine Unterstellung sein, sondern ist lediglich eine ganz allgemeine Erwiderung auf das Argument)
 
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Das beantwortet nicht meine Frage, warum deine Schilderung die richtige Schilderung sein sollte. Was ist denn wenn die Not die du subjektiv in dieser Situation empfunden hast, objektiv nicht vorhanden war? Du glaubst gar nicht was vermeintliche Zeugen eines Unflalls alles gesehen haben wollen. Hinterher stellt sich heraus, dass sie den Unfall gar nicht gesehen haben, sondern nur den Knall gehört haben und sich dann erst zur Unfallstelle umgedreht haben. Gehört haben sie den Knall des z.B. Auffahrunfalls und gesehen haben sie die Situation nach dem Unfall. Trotzdem werden viele zeugen behaupten dass sie den ganzen Unfall gesehen haben.
Ich war weder besoffen noch unter Drogen, was übrigens ein Alkoholtest beweist. Ich leide auch nicht unter Halluzinationen und weiß was passiert ist. Ich hab den Unfall ja nicht als unbeteiligter Zeuge gesehen sondern war Teil davon. Und ne Gruppe Radfahrer die mir auf meiner Spur entgegen kommt bilde ich mir nicht ein. Ich fahre auch nicht erst seit gestern Rennrad sondern seit 35 Jahren. Und ohne Not anstatt geradeaus scharf nach links gegen ne Verkehrsinsel? Sowas traue ich nicht mal nem Einsteiger zu. Um so zu fahren braucht es entweder nen triftigen Grund, also ein Ausweichmanöver, oder es sind Alk oderDrogen im Spiel.
Berichte von deinem kompletten VerhaDein Anwalt räumt anscheinend die Möglichkeit einer Schuld auf deiner Seite auch einlten nicht nur von dem deiner Meinung nach korrektem Verhalten. An dieser Stelle kommt im übrigen das erste Mal wieder der Radweg in Gespräch. Auch wieder mit einer subjektiven Bewertung von dir, dass es keine Rolle spielt. Objektiv ist diese Aussage nicht, da das OLG Köln sicherlich nicht über deinen Unfall das Urteil gesprochen hat.
Hab ich ja schon getan. Die Radgruppe kam aus ner untergeordneten Kreisstrasse, unter Mißachtung der Vohrfahrt und auf der linken Fahrbahnseite. Ich wollte, um nen Zusammenstoß zu vermeiden, nach rechts in die Kreisstrasse ausweichen. Da kam mir der Rest der Gruppe auf meiner Spur entgegen. Ich hatte die Wahl zwischen Frontalzusammenstoß oder ausweichen. Habe letzteres vorgezogen und bin dabei gegen die Verkehrsinsel gebrettert. Mein Anwalt räumt da gar nix ein weil das eine mit dem anderen rein gar nix zu tun hat. Die Gruppe hat Vohrfahrt und Rechtsfahrgebot mißachtet Punkt. Statt meiner Wenigkeit hätte auch ein Auto da lang fahren können. Wäre die Situation dann anders zu bewerten? Oder anders gefragt, ist es in Ordnung nem anderen Radler gegenüber Verkehrsregeln grob zu mißachten und bei nem Auto nicht?
Und sie hat keinen ON 01 festgelegt? Keine Lichtbilder gefertgt, Unfallstelle ausgemessen und Skizze gefertigt? Wurde jemand vor Ort befragt? Wenn ja, als was? Wurdest Du schriftlich zu einer Aussage aufgefordert? Wenn ja, als was?

Das sind grundegende Dinge, ohne die es nicht mal fischen im trüben Wasser ist.
[/QUOTE]
Die Polizei hat mir nicht mal richtig zugehört. Es wurde keine 01 festgelegt .Ob Lichtbilder gemacht wurden weiß ich nicht. Ich stand nach dem Unfall unter Schock. Eine Skizze wurde gefertigt, die aber mein Eigenverschulden vorgibt. Ich war leider so daneben, eben verwirrt, hatte Schmerzen und stand unter Schock, dass ich die unterschrieben habe. Jetzt muss mein Anwalt versuchen das zu korrigieren. Zu einer Aussage kam es gar nicht da die Kreispolizei die Ermittlingen einfach einfach einstellen wollte. dagegen hat mein Anwalt Einspruch eingelegt.
... wurde Akteneinsicht beantragt?
Ja. Mein Anwalt wartet noch darauf.
 
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Da Du direkt nach dem Unfall so daneben warst, verwirrt warst, Schmerzen hattest und unter Schock standest, kannst Du natürlich auch der Unfallhergang falsch war genommen haben. Durch den kurzen zeitlichen Rahmen nimmt das Gehirn dann Dinge anders war.
Das wäre in so einer Stresssituation nicht ungewöhnlich.

Das soll nicht heißen, dass es so war, sondern nur, dass es in Situationen wie Deiner so sein kann.
 
Da Du direkt nach dem Unfall so daneben warst, verwirrt warst, Schmerzen hattest und unter Schock standest, kannst Du natürlich auch der Unfallhergang falsch war genommen haben. Durch den kurzen zeitlichen Rahmen nimmt das Gehirn dann Dinge anders war.
Das wäre in so einer Stresssituation nicht ungewöhnlich.

Das soll nicht heißen, dass es so war, sondern nur, dass es in Situationen wie Deiner so sein kann.
An den Unfall kann ich mich genau erinnern. Ausserdem haben die Typen mich vor dem Eintreffen der Polizei ja noch gefragt warum ich nach rechts eingebogen bin, und was ich da gewollt hätte. Die haben sich noch im Recht gefühlt. Nur als die Polizei da war wollten die nichts mehr davon wissen. Davon ab. Wer fährt bitte sehenden Auges auf ne Verkehrsinsel drauf. Ich hatte ca. 3m bis zum Aufprall, den ich normalerweise noch locker hätte verhindern können. In dem Fall aber blieb mir keine andere Wahl, oder die des Frontalzusammenstoßes. Jetzt kann ich mir auch vorstellen warum es ungeklärte Unfälle auf gerader Strecke gibt, wo jemand gegen nen Baum fährt. Da kann gut jemand im Überholverbot auf der Gegenspur aufgetaucht sein.

Das bringt uns wieder an den Anfang. Mit ner Kamera hätte ich ein Beweismittel das es so war.

Wie auch immer. Das bringt jetzt alles nichts. Ich muss abwarten was in den Akten steht. Ausserdem spielt das, laut meinem Anwalt, für nen Zivilprozess eh keine Rolle. Da kommt es nur drauf an das meine Klage zugelassen wird.
 
... Ich muss abwarten was in den Akten steht. Ausserdem spielt das, laut meinem Anwalt, für nen Zivilprozess eh keine Rolle. ...
Na ja, theoretisch ist das richtig, praktisch hängt davon aber sehr wohl ab, wie das Zivilverfahren ausgehen wird. Du bist im Zivilprozess beweispflichtig und außer den polizeilichen Feststellungen zum Unfallablauf wirst Du nichts haben, was Deine Position stützt.
... Da kommt es nur drauf an das meine Klage zugelassen wird.
Zugelassen wird die Klage auf jeden Fall, dafür genügt es, dass Du den Gerichtskostenvorschuss zahlst. Die spannende Frage ist, wie das Gericht dann über die Klage entscheiden wird.
 
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