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Helmkamera gesucht.

Ausserdem ist das keine Selbstjustiz. Das wäre nämlich die Bestrafung von Tätern und nicht die Suche. Die Polizei fahndet ja auch öffentlich. Wenn ich dann jemanden erkenne und melde, ist das dann Selbstjustiz?
Jemanden so privat mit Steckbrief zu suchen hat schon was von Selbstjustiz. Wenn die Anschuldigung falsch ist hat der Mensch echt keinen Spaß. Ist letzthin hier sogar der Polizei passiert, die mit verwechselten Foto aus der Sparkasse den Falschen gesucht hat.... Die Polizei fandet auch erst öffentlich, wenn sie sonst nicht weiterkommt. Von so Fehlern abgesehen, machen die das verantwortungsvoll. Das ist schon was Anderes als wenn jeder Geschädigte selbst in seiner Wut Irgendwas macht.
 

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Re: Helmkamera gesucht.
Wer Opfer geworden ist sieht daswohl anders. Immerhin ist der Typ dadurch gefasst worden.

Das mag sein. Aber wenn jeder seine Überwachungsvideos veröffentlicht, mag es auch schon mal falsche treffen, und dann gibts je nach Verbrechen auch mal schnell Schwerverletzte und Tote von völlig unbeteiligten.

Ausserdem ist das keine Selbstjustiz. Das wäre nämlich die Bestrafung von Tätern und nicht die Suche. Die Polizei fahndet ja auch öffentlich. Wenn ich dann jemanden erkenne und melde, ist das dann Selbstjustiz?

Ist letzthin hier sogar der Polizei passiert, die mit verwechselten Foto aus der Sparkasse den Falschen gesucht hat.... Die Polizei fandet auch erst öffentlich, wenn sie sonst nicht weiterkommt.

Auch die Polizei muss sich vor Veröffentlichung die Erlaubnis eines Richters für die Öffentlichkeitsfahndung holen. Diese Hürden machen schon Sinn, bevor ne Hexenjagd losgeht, mit wer weiß wie fragwürdigen Methoden.

Denn: Jeder ist unschuldig, bis seine Schuld vor Gericht bewiesen ist. Das gilt für alle, auch für Einbrecher.

Ich finde das völlig in Ordnung, wenn der Supermarktbesitzer da mal verschärft drüber nachdenkt, und als kleine Motivation in diese Richtung vor Gericht erscheinen muss. Selbstjustiz ist verboten, und das finde ich sehr sinnvoll. Gewaltmonopol und so.
 
Selbstjustiz ist verboten, und das finde ich sehr sinnvoll. Gewaltmonopol und so.
Nur das dieses Monopol oft nicht angewendet wird. Einfache Körperverletzung z.b. ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Da kann Dir auch mal jemand auf die Nase hauen. Wenn der Staatsanwalt da kein öffentliches Interesse bejaht steht das Opfer alleine da. Und in solchen Fällen bejaht der Staatsanwalt selten bis nie das öffentliche Interesse. Was glaubst Du macht das mit dem Betroffenen? Ob der dann immer noch an das Gewaltmonopol glaubt?
 
Ist nicht schon die geballte Faust ein „gefährliches Werkzeug“, das die Körperverletzung zur gefährlichen und damit zum Offizialdelikt macht? Anders gefragt: Wird bei der einfachen nicht nur in den Fällen eingestellt, in denen sich zwei Radaubrüder gegenseitig geohrfeigt haben und jeder behauptet, der andere habe angefangen?
Jetzt sind wir aber weit vom Thema „anlasslose Dauerüberwachung per Video“ weg ...
 
Zu beiden Fragen: Nein.

Solange nur die Faust eingesetzt wird, ist es einfache Körperverletzung. Vielleicht hast Du den "beschuhten Fuß" in Erinnerung, der kann als gefährliches Werkzeug gelten, was es dann zur gefährlichen Körperverletzung macht: https://sokolowski.org/strafrecht/der-beschuhte-fus-ein-gefahrliches-werkzeug/4518/

Und fahrlässige oder vorsätzliche einfache Körperverletzung wird in der Tat fast immer eingestellt oder der Geschädigte wird (von der Staatsanwaltschaft) auf den Privatklageweg verwiesen, wobei Privatklagen in der Regel dann (vom Gericht) auch eingestellt werden. Selbst fahrlässige Tötung führt meistens zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße, für einen tödlichen Verkehrsunfall bekommt der Täter dann nicht einmal einen Punkt in Flensburg.
 
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Danke für Aufklärung! Privatklage eingestellt gegen Geldbuße oder abgewiesen?
Dass körperverletzende Autofahrer vielleicht etwas zu sanft angefasst werden ist ein eigenes Thema, aber die meisten von uns sind nun mal Autofahrer und jeder macht mal Fehler. Das ist extrem unschön für die Opfer, aber für „normales“ Augenblicksversagen kann man auch niemanden einsperren. Ein Teil des Preises der hohen individuellen Mobilität, Thema für die Politik und nicht von Gerichten zu lösen. Ändert aber auch nichts daran, dass man Leute nur dann überhaupt für Ungesetzliches zur Rechenschaft ziehen kann, wennn Ihnen auch was nachzuweisen ist. Und der Nachweis nicht selbst ungesetzlich ist.
 
... Privatklage eingestellt gegen Geldbuße oder abgewiesen? ...
Die Hürden und Probleme der Rechtsverfolgung im Privatklageverfahren sind hier ganz schön beschrieben:
https://www.strafverteidiger-berlin.info/auf-den-privatklageweg-verwiesen/
Hinzu kommt, dass das Gericht das Verfahren wegen Geringfügigkeit (bezieht sich auf den objektiven Tatvorwurf) oder geringer Schuld (bezieht sich auf die persönliche Verantwortung des Beschuldigten) einstellen kann, entweder gegen eine Auflage oder einfach so. Das Gericht ist in der Einschätzung ziemlich frei. Wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse sieht, neigen die Gerichte auch dazu, darin eine Bagatelle zu sehen und die Sache einzustellen. Es gibt dann weder eine Verurteilung noch einen Freispruch, die Kostenentscheidung liegt im Ermessen des Gerichts, wenn es für den Privatkläger blöd läuft, bekommt er nicht einmal seine Auslagen für das Verfahren erstattet.
 
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Ob es gerade in diesem Punkt große regionale Unterschiede gibt, weiß ich nicht. Generell gibt es die aber schon. Je weiter man nach Süden kommt, um so unfreundlicher wird die Strafjustiz. Das zeigt sich gerade bei Massendelikten. Ein Ladendieb, auch ein professioneller Ladendieb, der immer mal wieder erwischt wird, tut sich einen Gefallen, wenn er seine Tätigkeit in Berlin oder Düsseldorf ausübt und nicht in Mannheim oder München. Andererseits gibt es in dieser Hinsicht aber auch schon mal atypische Entwicklungen. Dass die Hamburger Justiz G20-Krawallmacher mit ungewohnter Härte behandelt, war eigentlich nicht zu erwarten, gerade auch im Vergleich mit der Nachsicht, die die Frankfurter Justiz nach den Ausschreitungen anlässlich der EZB-Eröffnung gezeigt hatte. Dass Staatsanwälte generell überlastet sind, glaube ich nicht. Aber das ist wie überall im Öffentlichen Dienst, der eine ist sorgfältig und fleißig und absolviert ein hohes Pensum in hoher Qualität, der andere nutzt es aus, dass einem Beamten nicht viel passieren kann, wenn er auf Sparflamme arbeitet.
 
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Nur das dieses Monopol oft nicht angewendet wird.

Das ist der Preis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den jeder von uns für seine persönliche Freiheit und seine Bürgerrechte bezahlen muss. Der ist auch noch weit höher als ein nicht geahndeter Nasenschubser. Das ist unangenehm, aber alternativlos, wenn man denn autokratische Regierungsformen oder Diktaturen wie Weißrussland ablehnt (keine Gewaltenteilung, Grundrechte, Pressefreiheit uswusf...).
 
Das ist der Preis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den jeder von uns für seine persönliche Freiheit und seine Bürgerrechte bezahlen muss. Der ist auch noch weit höher als ein nicht geahndeter Nasenschubser. Das ist unangenehm, aber alternativlos, wenn man denn autokratische Regierungsformen oder Diktaturen wie Weißrussland ablehnt (keine Gewaltenteilung, Grundrechte, Pressefreiheit uswusf...).
Ich empfinde das als Verhöhnung der Opfer. Tut mir leid. So ein "Nasenstüber" kann auch schon mal nen Nasenbeinbruch mit OPs und vielen Schmerzen zur Folge haben. Und es können ja auch andere Verletzungen und Brüche durch ne einfache Körperverletzung entstehen.
 
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Ich nehme mal an, Zerga meint damit eine funktionierende Gewaltenteilung und Judikative.

Die Polizei kann nur ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung einleiten. Mit dem beschäftigt sich dann die Judikative, allerdings muss die Beweise ranschaffen, dass er dich wirklich gehauen hat. Nur weil jemand schon mal etwas getan hat, kann der Staat ihn ja nicht jedesmal verknacken, wenn ihn jemand beschuldigt.
 
Wenn es sich um schwere Verletzungen handelt ist es auch keine leichte Körperverletzung mehr.
Im Strafrecht gibt es keine leichte Körperverletzung, nur die einfache (ohne gefährliche Gegenstände), die gefährliche (mit gefährlichen Gegenständen) ,die schwere und die fahrlässige Körperverletzung. Wann eine Körperverletzung eine schwere Körperverletzung ist liegt wohl im Ermessen des Staatsanwalts. In meinem Fall (drei Knochen gebrochen und eine Op nötig) ist es wohl nur eine fahrlässige Körperverletzung, also nix schlimmes:confused:.
 
Fahrlässig heißt ja nur, dass da jemand nicht so aufgepasst hat wie er eigentlich hätte aufpassen sollen. Das macht jeder von uns hundertfach am Tag. So gut wie immer bleibt es folgenlos und wenn nicht, trifft es einen meist selber. Manchmal trifft es andere, sehr selten leider richtig schlimm. Wie hart soll man dafür bestrafen?

Die zivilrechtliche Seite mit Schadenersatz von Materialschaden bis Arztkosten und Verdienstausfall ist eine andere. Erfreulicherweise gibt es Haftpflichtversicherungen. Beweise braucht man dafür aber auch.

Rundumgerechtigkeit für jeden Einzelfall gibt‘s einfach nicht.
 
Die zivilrechtliche Seite mit Schadenersatz von Materialschaden bis Arztkosten und Verdienstausfall ist eine andere. Erfreulicherweise gibt es Haftpflichtversicherungen. Beweise braucht man dafür aber auch.
Aber nur dann wenn der Verursacher eine abgeschlossen hat. Und das ist bei Radfahrern leider keine Pflicht. Kann also gut sein das ich - selbst wenn ich gewinne - keinen Cent bekomme. Meine Gegner sind nämlich nicht versichert.

BTW. Mir liegt eigentlich nix an ner Bestrafung. In diesem Fall ist es aber was anderes. Die Typen wollten sogar noch mir die Schuld geben und haben dann bei der Unfallaufname durch die Polizei alles total abgestritten und mich als Idioten hingestellt:mad:. Denen gehören mal von nem Gericht die Verkehrsregeln erklärt.
 
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Aber nur dann wenn der Verursacher eine abgeschlossen hat. Und das ist bei Radfahrern leider keine Pflicht. Kann also gut sein das ich - selbst wenn ich gewinne - keinen Cent bekomme. Meine Gegner sind nämlich nicht versichert. ...
Ob bei jemand etwas zu holen sein dürfte, kann man meistens recht gut einschätzen. Du solltest nicht glauben, dass es einfacher wird, wenn auf der anderen Seite eine Versicherung ist, die z. B. die Verfahrenskosten nicht im geringsten juckt. Und da kommen mit Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und vor allem Sachverständigenkosten schnell ein paar Tausend Euro zusammen, die am Ende der Prozessverlierer zu tragen hat.
.... Denen gehören mal von nem Gericht die Verkehrsregeln erklärt....
Da bist Du beim Zivilgericht an der falschen Adresse.
 
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Das jemand keine private Haftpflichtversicherung hat, schließt ja nicht aus, dass dieser dann auch keine Rechtsschutzversicherung hat ;)

Des Weiteren ist ja nicht klar, wer vor Gericht verliert. Wenn das Wissen der Verkehrsregeln, gleich denen über Antrags- und KV-Delikten ist, würde ich keine Prognose wagen, ob die anderen Beiden (Allein)schuldig sind.

In Foren würde ich mich generell nicht festlegen, da man immer nur eine (meist sehr subjektive) Seite zu lesen bekommt.
Davon mache ich mich auch nicht frei, da ich im ersten Ärger auch ab und an kein Fehlverhalten bei mir sehe ;)
 
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