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Helmkamera gesucht.

Ich würde es auf ne Anklage ankommen lassen. Was ist das für ein Recht dasTäter mit "dem Recht am eigenen Bild" schützt und das Opfer, das sonst keine Beweise hat achselzuckend im Stich lässt? Es geht ja nicht um ne Veröffentlichung um jemanden bloszustellen sondern um Beweiswürdigung vor Gericht.
 

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Re: Helmkamera gesucht.
Das ist Deine Entscheidung.
Ansonsten - Beweise dürfen nun mal nicht auf illegale Weise beschafft werden. Der eine filmt, der nächste bringt GPS-Logger am Auto an, der übernächste klaut dann Beweise. Das ist nicht einfach, da die richtige Grenze zu finden, was noch und was nicht mehr zugelassen wird. Als Betroffener in Beweisnot neigt man da vielleicht zu Lösungen, die man auf sich selbst doch nicht so gerne angewendet haben möchte.
 
Im Fall des Falles die Aufnahme dem Anwalt zeigen, der kann dann immer noch entscheiden, ob diese der Polizei zwecks weiterer Ermittlungen überlassen wird. Kritisch ist es immer dann, wenn man als Privatperson "auf eigene Faust" öffentlich mit Bildmaterial ermittelt.

@Phonosophie
Denk mal weiter. Möchtest Du im Schwimmbad, im Biergarten, beim Shoppen von Privatpersonen aufgenommen werden?
Warum sollte das nur der Radler dürfen, aber nicht der Schwimmbadgänger? Der macht das nur, damit keiner seine Sachen klaut ;)
 
Hast Du eine erstklassige Actioncam, keine kontinuierliche Aufzeichnung auch langweiligster Passagen auf der SD, Halter für verschiedene Positionen dabei, ein Videoschnittprogramm auf dem PC und ein paar gute bearbeitete Videos vorzuzeigen

Da kann ich dir nicht zustimmen. Erstens würden somit vor Gericht weniger vermögende Leute diskriminiert werden nur weil sie sich keine 4k/3D/360° Actioncam zulegen können, zweitens könnte das vorhanden sein vieler langweiliger Stellen auf verantwortungsvolles Verhalten (oder begrenztes Budget hinweisen), da man ja nicht dauernd im Straßenverkehr an der Kamera rumfummeln soll/kann, und drittens kann derjenige auch erst Material sammeln oder mit verschiedenen Methoden experimentieren.
War das zyklische Überschreiben nicht ein Trick bei der Auto dashcam, da dort eine kontinuierliche Aufnahme nicht erlaubt ist? Wenn ich ein Hobbyprojekt/meine Fahrt dokumentiere sehe ich im Gegenteil keinerlei Grund nicht dauerhaft aufzuzeichnen. So muss ich mir keine Gedanken machen, ob die Kamera nun an ist oder nicht und ich kann z.B. die Passage im Ort später rausschneiden, sodass nur meine Naturaufnahmen übrigbleiben.

Kann natürlich auch sein, dass ich nicht juristisch genug denke :D

Wie sieht das eigentlich mit Bildstabilisator u.ä. aus, hat da jemand Erfahrungen mit Aufnahmen vom Rad und kann eine Einschätzung geben, ob einer nötig ist?
 
Warum sollte das nur der Radler dürfen, aber nicht der Schwimmbadgänger?
Wieso nur Radler?? Wenn du so argumentierst, können wir auch Snowboarder und Radfahrer vergleichen. Beide zeichnen ihre sportliche Aktivität auf, die im öffentlichen Raum stadtfindet.

m Biergarten, beim Shoppen von Privatpersonen
Wird man ohnehin dauernd? Smartphone sei Dank. Oder von Firmen, die oft definitiv nicht nur ihre Räumlichkeiten mit Überwachungskameras überwachen.
 
Da kann ich dir nicht zustimmen. Erstens würden somit vor Gericht weniger vermögende Leute diskriminiert werden nur weil sie sich keine 4k/3D/360° Actioncam zulegen können,
Da stehst Du also irgendwo wo Dashcams verboten sind vor dem Richter, der entscheiden soll, ob Du da eins dafür drüberkriegst. Und Du sagst: „Aber nein, ich überwache nicht meine Umwelt, ich mache geile Rennradvideos!“ Sagt der Richter: „Ah, Sie berufen sich auf die Kunstfreiheit, auch ein Grundrecht! Zeigen Sie doch mal! - Hmmm, das sind doch nur Dauervideos von der Straße vor Ihnen, kein bisschen an Gestaltung zu erkennen?“ Sagst Du: „Mehr kann ich mir nicht leisten!“ Was glaubst, denkt der Richter (und mancher würde es vielleicht sagen)? Kommt wirklich auf den Einzelfall an, Kamerapreis oder eher Eignung zur Dauerüberwachung ist nur ein Aspekt, der mir einfällt, wenn man aus der Ecke „geile Videos“ kommt.
Wie sieht das eigentlich mit Bildstabilisator u.ä. aus, hat da jemand Erfahrungen mit Aufnahmen vom Rad und kann eine Einschätzung geben, ob einer nötig ist?
Ist nötig.
 
Kommt wirklich auf den Einzelfall an, Kamerapreis oder eher Eignung zur Dauerüberwachung ist nur ein Aspekt, der mir einfällt, wenn man aus der Ecke „geile Videos“ kommt.
Naja die Eigenschaft zur Dauerüberwachung bringt idR jede Kamera mit, bei der ich Anfangs und Endzeitpunkt einer Aufnahme festlegen kann. Was den Kamerapreis angeht kann man denk ich geteilter Meinung sein. Erst > FHD und/oder GPS schrauben den Preis ordentlich nach oben. Dass man nicht mit einer 30 Euro Kamera durch die Gegend kurvt setze ich mal vorraus, da würde ich auch anzweifeln, ob man auf diesen Aufnahmen halbwegs was erkennt.

„Ah, Sie berufen sich auf die Kunstfreiheit, auch ein Grundrecht! Zeigen Sie doch mal! - Hmmm, das sind doch nur Dauervideos von der Straße vor Ihnen, kein bisschen an Gestaltung zu erkennen?“
Beruft sich darauf nicht das potentielle Verbot, da aus dem Kunsturhebergesetz, das Recht am eigenen Bild hervorgeht, dass man durch seine Sportaufzeichnungen potentiell verletzt? Das Bundesdatenschutzgesetz greift afaik nur bei fest installierten Kameras (Haus usw.).

Ich seh schon, da muss ich die Tage mal wieder Gesetze wälzen ... in DE irgendwas digitales machen zu wollen ist immer prickelnd :crash:.
 
Weil man mit jeder Kamera auch überwachen kann, ist die Abgrenzung eben schwierig.
Das Recht am eigenen Bild hat soweit hier in der Ecke „Kunst“ relevant dort ein Loch, wo die Abgebildeten zum Beiwerk des Abgebildeten werden oder Teilnehmer einer Versammlung sind. Wer also einem anderen zufällig durch das Bild oder Video rauscht muss nicht um Einwilligung zur Verbreitung gefragt werden, solange er dadurch nicht gerade zum eigentlichen Motiv wird. Das Bild von der Fanmasse in der Süd-, West- oder sonstigen Kurve beim Fußball oder das Bild von Schloss Neuschwanstein mit jeder Menge Touris davor sind also unkritisch, die Großaufnahme eines Fans oder Touris dagegen schon. Aber wie gesagt, das ist die Ecke „Kunst“ und nicht die Ecke „Überwachung“.
 
Dann dürfte ich ja auch mein Grundstück oder die Wohnung nicht überwachen? Oder hat da der Täter kein Recht aufs eigene Bild? Letztens gabs nen Fall wo ein Supermarkteinbrecher gefilmt wurde, und der Inhaber soll jetzt ne Anklage bekommen.
 
Nur Dein eigenes Grundstück oder Deine Wohnung. Kameras dürfen nicht so aufgestellt werden, dass zB der öffentliche Gehweg oder das Nachbargrundstück gefilmt wird. Wenn Du Bilder von der feucht-fröhlich-frivolen privaten Party bei Dir ins Netz stellen willst müsstest Du die Abgebildeten trotzdem fragen. Das mit dem Supermarkt wäre interessant, kann es sein, dass der Besitzer auch tagsüber überwacht, also jeden Kunden, ohne das irgendwie kenntlich zu machen, und dafür von Anklage geredet wird, nicht wegen des einen Einbrechers nachts?
 
Das mit dem Supermarkt wäre interessant, kann es sein, dass der Besitzer auch tagsüber überwacht, also jeden Kunden, ohne das irgendwie kenntlich zu machen, und dafür von Anklage geredet wird, nicht wegen des einen Einbrechers nachts?
Ne, der Einbruch war Nachts. Das Video war auch Thema in der Presse und wurde im Fernsehen gezeigt. Der Supermarktleiter hatte das Video ins Netz gestellt und soll deswegen angeklagt werden. Kameraüberwachung in Geschäften zur Verhinderung von Ladendiebstahl, also im Prinzip von jedem Kunden, ist doch normal. Oder ist das auch strafbar?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, da hätte er halt das Gesicht verpixeln müssen o.ä.
Das war ja gerade die Absicht dahinter, mit Hilfe des Videos den Täter zu finden. Wie sollte das mit nem verpixelten Gesicht funzen? Ich finde, wer irgendwo einbricht, Einrichtungen verwüstet und klaut hat keinerlei Rechte am eigenen Bild. Wer bei sowas nicht gefilmt und bloßgestellt werden will soll halt nicht einbrechen.
 
Das war ja gerade die Absicht dahinter, mit Hilfe des Videos den Täter zu finden. Wie sollte das mit nem verpixelten Gesicht funzen? Ich finde, wer irgendwo einbricht, Einrichtungen verwüstet und klaut hat keinerlei Rechte am eigenen Bild. Wer bei sowas nicht gefilmt und bloßgestellt werden will soll halt nicht einbrechen.
Jop, das darf man aber als Privatperson nicht. Das ist der Job der Polizei.
 
Das war ja gerade die Absicht dahinter, mit Hilfe des Videos den Täter zu finden. Wie sollte das mit nem verpixelten Gesicht funzen? Ich finde, wer irgendwo einbricht, Einrichtungen verwüstet und klaut hat keinerlei Rechte am eigenen Bild. Wer bei sowas nicht gefilmt und bloßgestellt werden will soll halt nicht einbrechen.
Ob jemand ein Einbrecher sollten aber die Gerichte feststellen. Hier in der Gegend ist jüngst mal einer im Supermarkt eingeschlossen worden, der will wohl eher nicht mit Bild als Einbrecher durchs Netz getrieben werden. Selbstjustiz will ich jedenfalls nicht haben, auch nicht in Form eines digitalen Prangers.
 
Ob jemand ein Einbrecher sollten aber die Gerichte feststellen. Hier in der Gegend ist jüngst mal einer im Supermarkt eingeschlossen worden, der will wohl eher nicht mit Bild als Einbrecher durchs Netz getrieben werden. Selbstjustiz will ich jedenfalls nicht haben, auch nicht in Form eines digitalen Prangers.
Der Typ ist nicht unschuldig eingeschlossen worden sondern ist beim Einbruch von oben durch die Decke gekracht.:D Das Ganze war wirklich filmreif wie der Typ danach seine Knochen sortiert hat. Anschließend hat der noch in aller Ruhe Waare zusammen gerafft und ist getürmt. Von unschuldig kann also keine Rede sein. Ausserdem ist das keine Selbstjustiz. Das wäre nämlich die Bestrafung von Tätern und nicht die Suche. Die Polizei fahndet ja auch öffentlich. Wenn ich dann jemanden erkenne und melde, ist das dann Selbstjustiz?
 
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