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Helmkamera gesucht.

Phonosophie

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Nachdem ich im Oktober durch ein paar Vollspacken, die alle Verkehrsregel mißachtet haben, übelst gegen ne Verkehrsinsel gebrettert bin (hab mir dabei einige Knochen gebrochen) und keine Zeugen habe, möchte ich in Zukunft mit ner Kamera am Helm oder am Lenker fahren.

Das Teil sollte möglichst klein sein und sich für beide Montagearten eignen. Ausserdem sollte die Kamera möglichst ne Trainingsrunde von 4 Std aufzeichnen können. Die Bidqualität ist weniger wichtig. Und dasTeil sollte möglicht wenig kosten.

Könnt Ihr mir ein paar Modelle nennen die für mich in Frage kommen?
 

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Re: Helmkamera gesucht.
Das ist eine heiße Kombination von Anforderungen - die wenigsten der gängigen Kameras für Helm- und Lenkermontage halten ohne Akkuwechsel 4 Stunden durch. Bildqualität ist insoweit wichtig, als man Kennzeichen lesen können sollte.

Ich kenne einen Satz Kamera-/Lampe-Kombinationen, der zur Beweissicherung gedacht ist und lange durchhält, wg. dem Akku aber auch groß ist, nämlich die Cycliq Fly 12 (für vorne) und Fly 6 (für hinten). Ich habe (nur) die Fly 12, die kann auch so Spielchen wie 1 m-Abstandslinien ins Video enblenden. Dank GoPro-Halterungslaschen zwar auch für GoPro-Standard-Helmhalterungen geeignet, aber der Akku ist relativ schwer und das Ding willst Du wirklich nicht auf dem Kopf.

Vom Preis her nicht nachgeworfen, Cycliq bringt gerade Neuauflagen von beidem raus, evt. bekommst Du die bisherigen Modelle billiger.

In D ist die Lampe nicht zugelassen, daher habe ich meine Fly12 auch bei Wiggle bestellt. Warnung auch: Eine dauerhafte Aufzeichnung kommt bei deutschen Gerichten höchst unterschiedlich an. Ich erinnere mich an Berichte über Akzeptanz als Beweismittel (wenn Aufzeichnung stets überschrieben) bis hin zu Strafe wg. Datenschutzverletzung.

Ansonsten: Erstmal weiter gute Besserung und hoffe, dass Du den Spaß am Radfahren nicht verlierst.


Edit: Auch Wiggle versendet nicht mehr nach D (was sich demnächst wieder ändern müsste, da in der EU nicht mehr nach Ländern getrennt werden darf - solange GB noch drin ist), aber wenigstens Amazon hat neues und altes Modell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Ausland muss man damit besonders Vorsichtig sein, da gibt es teilweise richtig hohe Strafen wegen Datenschutzverletzung.
 
@thebigoneinfront danke für den Tip mit der Lampenkamera. Werd ich mir mal ansehen. Vieleicht ist das ja was für mich.

ICH bekomme also ne Strafe wenn ich die TÄTER zur Beweissicherung filme?:confused: Das ist mal wieder typisch "Rechtsstaat". Das Opfer hat den Schaden und kann mangels Zeugen nichts beweisen. Und die Täter werden mal wieder geschützt und lachen sich schlapp. Würde mich aber nicht interessieren.Soll der Staatsanwalt doch mal deswegen anklagen. Auf den Skandal den ich dann mache freu ich mich jetzt schon.
 
Das ist mal wieder typisch "Rechtsstaat". Das Opfer hat den Schaden und kann mangels Zeugen nichts beweisen. Und die Täter werden mal wieder geschützt und lachen sich schlapp. Würde mich aber nicht interessieren.Soll der Staatsanwalt doch mal deswegen anklagen. Auf den Skandal den ich dann mache freu ich mich jetzt schon.
Off-topic und artet jetzt hoffentlich nicht aus. Das Problem ist die präventive „anlasslose“ Überwachung. Jedermann hat Anspruch auf unüberwachte Freiräume. Überall Überwachungskameras wäre nicht Rechtsstaat, sondern Überwachungsstaat. „Dashcam“-Aufnahmen wurden ja auch schon mal als Beweismittel zugelassen, wenn zyklisch überschrieben. Meiner Erinnerung nach wurden auch Fahradkamera-Aufnahmen zugelassen, die den beschuldigten Autofahrer ganz oder teilweise entlasteten. Kann halt auch passieren, dass die Kamera Fehlverhalten des Radfahrers dokumentiert.

Das ist derzeit vor deutschen Gerichten noch nicht vereinheitlicht. MW wird‘s in Bayern besonders streng gesehen. Dort ist mal ein Politiker aus der Staatspartei von einer Wildkamera im Wald gefilmt worden, wir er mit einer Frau, die nicht seine Ehefrau war, intensiven Wahlvolkskontakt hatte. :D Ich glaube mich zu erinnern, dass es dort jüngst mal 500 €Strafe für den Betrieb einer Dashcam gab.
 
Off-topic und artet jetzt hoffentlich nicht aus. Das Problem ist die präventive „anlasslose“ Überwachung. Jedermann hat Anspruch auf unüberwachte Freiräume. Überall Überwachungskameras wäre nicht Rechtsstaat, sondern Überwachungsstaat.
In Städten wie London z.b. ist fast jede Ecke von ner Kamera erfasst. Ist GB jetzt ein Überwachungsstaat?
 
Nicht in Rage schreiben, bringt nix. Einen Staat, der permanent und flächendeckend (und nicht nur in für besonders gefährdet gehaltenen Bereichen) überwacht, ob es was zu bestrafen gibt, will keiner. Der überwacht dann auch Dich flächendeckend und permanent. Als Unfallgeschädigter ohne Schuld oder nur mit Teilschuld ist es natürlich Mist, wenn man keinen Beweis führen kann. Ob man deswegen gleich flächendeckende Überwachung zulassen will ist eine andere Frage. Da braucht’s eine Balance zwischen Beweisnot des Einzelnen und unüberwachtem Freiraum für alle. Kriegen die Gerichte ja vielleicht mit Kriterien für Dashcams hin, das ganze Gebiet gärt halt noch.
 
Im Ausland muss man damit besonders Vorsichtig sein, da gibt es teilweise richtig hohe Strafen wegen Datenschutzverletzung.
Achja? Wo denn?
Und man unterscheide private gegen öffentliche/rechtliche Nutzung!

Im übrigen benutzt man am Fahrrad offiziell nie eine Dashcam zur Beweissicherung sondern um seine Rennfahrtfahrt zu dokumentieren um ein Video zu produzieren. Unterschiedliche Anwendungen, unterschiedliche, rechtliche Bewertung.

Was die Cam angeht, nicht mit minderer Qualität aufzeichnen sondern immer in HD, dafür die Cam auf Serienaufnahmen stellen, heisst zB alle 5 Minuten ein neues Video beginnen, ist die SD voll die älteste Aufnahme wieder überschreiben.
Desweiteren sollte in der Cam immer GPS mit aufgezeichnet werden (Geschwindigkeit).

4 Stunden nimmt keine actionCam auf, dafür wird in jedem Fall ein Ersatzakku benötigt.
Beste Cams mit bestem Preis-/Leistungsverhältnis kommen von YI
 
Achja? Wo denn?
Und man unterscheide private gegen öffentliche/rechtliche Nutzung!
Es ging hier nicht um die Verwendung seine eigene Radfahrt zu dokumentieren. Desweitern hatte ich auch geschrieben, dass man solange man die Videos nicht veröffentlicht, es auch keine Klagen geben wird.
Zu der Frage wo:
In z. B. Österreich droht bei Verstößen eine Verwaltungsstrafe bis zu einer Höhe von 25.000 Euro, bezogen auf Dashcams.
Bei den Actioncams/Helmkameras ist die Behörde weniger streng. Für diese Kameras braucht man keine Bewilligung, weil von einer anderen Absicht ausgegangen wird, nämlich, dass damit Urlaubserinnerungen für private Zwecke erstellt werden. Natürlich ließe sich damit auch der Verkehr überwachen, aber das ist auch mit diesen Geräten verboten.
Videobeweise aus Helmkameras, die zufällig beim Filmen der schönen Landschaft entstanden sind, wurden bereits vor Gericht zugelassen. Doch auch bei Actioncams gelten Grenzen: Videos dürfen nicht ohne Zustimmung der gefilmten Personen ins Netz gestellt werden. Selbst die Weiterleitung an Freunde per Email verstößt ohne Einverständnis der abgebildeten Personen gegen den Datenschutz.
 
Ich würde schon wegen der Verletzungsgefahr an einem Fahrradhelm keine Kamera montieren. Es steht wohl inzwischen fest, dass bei einem ehemaligen Formel 1-Weltmeister ein eher harmloser Skiunfall deshalb zu schweren Gehirnverletzungen geführt hat, weil er unglücklicherweise auf die Helmkamera gestürzt ist. Und bei einem Fahrradhelm, der nicht einmal eine geschlossene Hartschale hat, wäre dieses Risiko noch um ein Vielfaches größer. Also wenn, dann am Lenker (oder am Sattelrohr, wenn nach hinten gefilmt werden soll).
 
Ich würde schon wegen der Verletzungsgefahr an einem Fahrradhelm keine Kamera montieren. Es steht wohl inzwischen fest, dass bei einem ehemaligen Formel 1-Weltmeister ein eher harmloser Skiunfall deshalb zu schweren Gehirnverletzungen geführt hat, weil er unglücklicherweise auf die Helmkamera gestürzt ist. Und bei einem Fahrradhelm, der nicht einmal eine geschlossene Hartschale hat, wäre dieses Risiko noch um ein Vielfaches größer. Also wenn, dann am Lenker (oder am Sattelrohr, wenn nach hinten gefilmt werden soll).
Ist das wirklich so bei Schumacher? Habe ich noch nicht gehört, hört sich aber nachvollziehbar an. Das würde dann aber auch gegen Lampen auf dem Helm sprechen, und wie soll das dann im Wald ohne Lampe auf den Helm gehen?
 
Im übrigen benutzt man am Fahrrad offiziell nie eine Dashcam zur Beweissicherung sondern um seine Rennfahrtfahrt zu dokumentieren um ein Video zu produzieren. Unterschiedliche Anwendungen, unterschiedliche, rechtliche Bewertung.
Das muss Dir ein Gericht aber auch so abkaufen. Hast Du eine erstklassige Actioncam, keine kontinuierliche Aufzeichnung auch langweiligster Passagen auf der SD, Halter für verschiedene Positionen dabei, ein Videoschnittprogramm auf dem PC und ein paar gute bearbeitete Videos vorzuzeigen, wird die dadurch als zufällig erwiesene Aufnahme des Unfalls, während Du gefilmt hast, wohl als Beweis für das Gefilmte akzeptiert werden und Du wirst auch kaum Ärger wg. Datenschutz bekommen. Hast Du dagegen eine einfache HD am Lenker, zyklisches Überschreiben eingestellt und noch nie tatsächlich ein Video bearbeitet, würde sich Ordnungsmacht oder Richter auf die Behauptung hin wohl etwas veräppelt fühlen. Das hilft der rechtlichen Bewertung in Deinem Sinne nicht.

4 Stunden nimmt keine actionCam auf, dafür wird in jedem Fall ein Ersatzakku benötigt.
Die Cycliq filmt in HD, erste Generation 11 Stunden Akkulaufzeit, zweite angeblich so etwa 8. Ist aber verglichen mit Virb Ultra, GoPro 6, Yi&Co. auch eine Wuchtbrumme.
 
Ist das wirklich so bei Schumacher? Habe ich noch nicht gehört, hört sich aber nachvollziehbar an. Das würde dann aber auch gegen Lampen auf dem Helm sprechen, und wie soll das dann im Wald ohne Lampe auf den Helm gehen?

Gar nicht!!!!!
Nachts sollte man den Wald seinen Bewohnern überlassen.
Du magst es bestimmt auch nicht, wenn in Deinem Schlafzimmer mit einer Lampe rumgerannt wird und die nachtaktiven Tiere stehen nicht darauf, geblendet zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch auch bei Actioncams gelten Grenzen: Videos dürfen nicht ohne Zustimmung der gefilmten Personen ins Netz gestellt werden. Selbst die Weiterleitung an Freunde per Email verstößt ohne Einverständnis der abgebildeten Personen gegen den Datenschutz.
Nichts davon hatte ich vor. Die einzigen die das zu Gesicht bekommen würden wären mein Anwalt und das Gericht.
 
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